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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Anwendungspraxis bei Korrekturbitten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, insbesondere im Bereich der Asylpolitik

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

02.12.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1463130.10.2019

Anwendungspraxis bei Korrekturbitten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, insbesondere im Bereich der Asylpolitik

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Kerstin Kassner, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Auf Bundestagsdrucksache 10/7472 erklärte die Bundesregierung, „die Pressefreiheit“ sei ein „unentbehrliches Gut und wesentlicher Faktor der individuellen und öffentlichen Meinungsbildung. Sie ist – wie auch die Meinungsfreiheit – ein Wesenselement des freiheitlichen Staates und für die moderne Demokratie unentbehrlich. Objektiv unrichtige Informationen können indes zu zutreffender Meinungsbildung nicht dienen. Die Pressefreiheit schließt – ebenso wie die Meinungsfreiheit – nicht ein, erwiesen oder erkenntlich unwahre Tatsachenbehauptungen zu verbreiten. Die presserechtliche Sorgfaltspflicht gebietet es umgekehrt, Nachrichten vor ihrer Veröffentlichung auf Herkunft, Inhalt und Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Den Behörden bleibt es dabei unbenommen, diese unabhängige Prüfung durch entsprechende Hinweise zu unterstützen.“

Und weiter: „Die Bundesregierung gibt in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn von der Bundesregierung veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und die Bundesregierung einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet.“ Für das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und seine Behörden antwortete die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/12033 entsprechend.

Weil es nach Auffassung der Fragestellenden insbesondere zur Asylpolitik häufig falsche Darstellungen in den Medien gibt, sind sie daran interessiert, in welchen Fällen es entsprechende Korrekturbitten des BMI oder von Bundesbehörden im Ressort des BMI gab bzw. warum es trotz nach Auffassung der Fragesteller zum Teil erheblicher Fehldarstellungen in den Medien unter Berufung auf angebliche oder tatsächliche Behördenangaben keine entsprechenden Hinweise gab bzw. inwieweit Fehldarstellungen in den Medien womöglich sogar auf entsprechenden Fehlinformationen des BMI oder von Bundesbehörden beruhten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Um welche Vorgänge genau ging es, bei denen das BMI in drei Fällen mit anwaltlicher Hilfe Medien um Korrekturen der Berichterstattung ersucht hat (vgl. Antwort zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 19/12033, bitte darstellen, weil die Erläuterungen in der Tabelle „Geltendmachung Urheberrecht“, „Unwahre Tatsachenbehauptung“ und „Unerlaubte Verwendung von Hoheitszeichen“ nach Ansicht der Fragesteller sehr abstrakt sind und nicht erkennen lassen, um was es inhaltlich ging), was waren die Reaktionen dieser Medien hierauf, und welche weiteren Maßnahmen oder rechtlichen Schritte in diesen Fällen wurden vom BMI ergriffen (bitte darstellen)?

2

Um welche Vorgänge genau ging es, bei denen die Bundespolizei in drei Fällen Medien um Korrekturen der Berichterstattung ersucht hat (vgl. Antwort zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 19/12033, bitte darstellen, weil die Erläuterungen in der Tabelle „Nennung falscher Rechtsgrundlage“, „Löschung Internetartikel“ und „Gegendarstellung“ nach Ansicht der Fragesteller sehr abstrakt sind und nicht erkennen lassen, um was es inhaltlich ging), was waren die Reaktionen dieser Medien hierauf, und welche weiteren Maßnahmen oder rechtlichen Schritte wurden in diesen Fällen seitens der Bundespolizei oder des BMI ergriffen (bitte darstellen)?

3

Haben das BMI bzw. Bundesbehörden im Ressort des BMI die „BILD-Zeitung“ um eine Korrektur gebeten, soweit diese am 7. Oktober 2015 unter Berufung auf sogenannte Geheimakten behauptete, „Allein von [so im Original] den bis zu 920 000 Asylbewerbern (Zeitraum Oktober bis Dezember) könnten durch Familiennachzug bis zu 7,36 Millionen. Asylberechtigte werden, die in Deutschland leben wollen“ (im Titel hieß es: „Neue Behörden-Berechnung: 1,5 Mio. Flüchtlinge erwartet. Und mit ihren Familienangehörigen könnten es noch viel mehr werden ++ Geheimbericht warnt: Versorgung ist in Gefahr“; vgl. www.bild.de/politik/inland/fluechtlingskrise/1-5-millionen-fluechtlinge-erwartet-42887972.bild.html) – was nach Auffassung der Fragestellenden objektiv falsch, stark überzogen und überdies geeignet war, eine sachliche Debatte um den Familiennachzug zu Flüchtlingen zu verhindern und unbegründete Ängste innerhalb der Bevölkerung auszulösen (bitte darstellen)?

Falls nicht, warum nicht, insbesondere angesichts der sehr großen Auflage und Verbreitung und des großen Einflusses der „BILD-Zeitung“, was eine Richtigstellung nach Auffassung der Fragestellenden umso wichtiger und dringlicher erscheinen ließ, zumal objektiv unrichtige Informationen zu zutreffender Meinungsbildung nicht dienen können und die Pressefreiheit nach Auffassung der Bundesregierung nicht einschließt, erwiesen oder erkenntlich unwahre Tatsachenbehauptungen zu verbreiten (siehe Vorbemerkung, bitte begründen)?

Inwieweit lagen tatsächlich solche internen Unterlagen und Einschätzungen „der Behörden“ vor, bzw. auf welche Unterlagen könnte sich die „BILD-Zeitung“ nach Auffassung der Bundesregierung bei ihrem Bericht bezogen haben, inwieweit war die Darstellung dieser möglichen internen Behördenunterlagen durch die „BILD-Zeitung“ sachlich zutreffend oder nicht (bitte so genau wie möglich darstellen und dabei auf beide Teilaussagen eingehen: die Behörden rechneten mit einem Familienfaktor von vier bis acht und durch den Familiennachzug könnten bis zu „7,36 Mio. Asylberechtigte“ in Deutschland leben wollen)?

Warum, falls es solche behördlichen Unterlagen nicht gab oder sie falsch dargestellt wurden, hat es keine entsprechende Korrekturbitte durch das BMI oder Bundesbehörden gegeben, obwohl es sich um ein zentral diskutiertes politisches Thema handelte und durch entsprechende Falschdarstellungen in einer auflagenstarken Zeitung Unsicherheiten und Ängste in der Bevölkerung geschürt werden konnten (bitte darstellen)?

Warum gab es gegebenenfalls auch keine entsprechende Korrekturbitte, nachdem die Vize-Ministerpräsidentin des Landes Bayern Ilse Aigner, die nach Ansicht der Fragesteller, offenkundig falschen Zahlen der „BILD-Zeitung“ übernommen und nur zwei Tage später durch entsprechende Äußerungen gegenüber dem „Merkur“ weiter verbreitet hatte (vgl. www.tagesschau.de/faktenfinder/inland/familiennachzug-syrien-afd-107.html; www.merkur.de/politik/fluechtlingskrise-aktuell-ilsea igner -erwar te t - s ieben-mi l l ionen-menschen-fami l iennach zug-5604102.html)?

Inwieweit wurde der genannte „BILD-Artikel“ im BMI bzw. in Bundesbehörden zur Kenntnis genommen, inwieweit war er Gegenstand interner Besprechungen oder Diskussionen, und was wurde dabei gegebenenfalls beschlossen, wie und ob auf diesen Artikel reagiert werden soll (bitte so genau wir möglich darstellen)?

Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass der „BILD-Zeitung“ ein oder mehrere interne Behördenberichte gezielt „durchgestochen“ wurde bzw. wurden, um die Berichterstattung und politische Debatte auf diese Weise zu beeinflussen, was hat das BMI gegebenenfalls unternommen, um diesen Verdacht aufzuklären (siehe den Vorgang, dass der ehemalige Bundesminister des Innern Dr. Hans-Peter Friedrich sich, auch im Namen des Bundesministeriums, gegenüber Abgeordneten im Innenausschuss des Deutschen Bundestages dafür entschuldigt hat, dass die Studie "Lebenswelten junger Muslime" vom Ministerium vorab der „BILD-Zeitung“ exklusiv zur Verfügung gestellt worden war, was ein Fehler und eine Ungleichbehandlung der Presse gewesen sei; vgl. 72. Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 25. April 2012, Kurzprotokoll Seite 45; vgl. auch: www.migazin.de/2012/04/27/innenminister-friedrich-entschuldigt-sich-fur-falschaus kunft/)?

4

Inwieweit haben das BMI bzw. Bundesbehörden im Ressort des BMI Medien um eine Korrektur gebeten, die aufgrund von Äußerungen von Bundesinnenminister Horst Seehofer bzw. von Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht behaupteten, durch Wiederermöglichung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten könnten bis zu 300 000 bzw. bis zu 800 000 Angehörige nach Deutschland kommen (vgl. www.sueddeutsche.de/politik/seehofer-familiennachzug-1.4239128 und dpa-Meldung vom 17. November 2017), zumal nach Ansicht der Fragesteller der Eindruck entstehen konnte, diese Zahlen seien aufgrund der Positionen und interner sowie fachlicher Kenntnisse der beiden Innenpolitiker realistisch und zutreffend, während Zahlen des Bundesinnenministeriums aus Sicht der Fragesteller zugleich den Schluss zuließen, dass es vermutlich nur um bis zu 60 000 Personen gehen könnte (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2515, Begründung, Seite 6) – wobei aktuelle Einschätzungen noch darunter liegen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/6961, Seite 44 ff., Antwort auf die Schriftliche Frage 63; bitte begründen)?

5

Inwieweit haben das BMI bzw. Bundesbehörden im Ressort des BMI Medien um eine Korrektur gebeten, die die Einschätzung des Bundesinnenministers Horst Seehofer (vgl. www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilun gen/DE/2018/06/asylantraege-mai-2018.pdf?__blob=publicationFile&v=7) verbreiteten, 2018 könnte der im Koalitionsvertrag vereinbarte Zuwanderungskorridor „erreicht oder sogar überschritten“ werden, und wenn nicht, warum nicht, ließ sich doch nach Ansicht der Fragesteller auf der Grundlage von Zahlen der Bundesregierung errechnen, dass diese Einschätzung voraussichtlich falsch und vielmehr mit nur 150 000 bis 160 000 Menschen zu rechnen war, wie die späteren Zahlen dann auch bestätigten (vgl. https://taz.de/Asylzahlen-des-Bundesinnenministers/!5518102/ und www.ulla-jelpke.de/2018/10/prognose-zur-obergrenze-erweist-sich- alsfalsch/ sowie Bundestagsdrucksache 19/12878; bitte begründen)?

6

Inwieweit haben das BMI bzw. Bundesbehörden im Ressort des BMI Medien um eine Korrektur gebeten, die unter Berufung auf Äußerungen des damaligen Bundesinnenministers Dr. Thomas de Maizière am 23. Juni 2016 im Deutschen Bundestag berichteten, „dass 70 Prozent der Ausreisepflichtigen psychische Erkrankungen als Vollzugshindernis geltend gemacht haben“ (vgl. Plenarprotokoll 18/179, S. 17629) – was unzutreffend war (vgl. hierzu die Vorbemerkung in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/9603, Seite 2)?

7

Inwieweit haben das BMI bzw. Bundesbehörden im Ressort des BMI die Medien aktiv darüber informiert, dass es „keine aussagekräftige empirische Datenbasis zu Gefälligkeitsattesten“ gibt (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13218, Antwort zu Frage 23), angesichts der Tatsache, dass dies ein immer wieder politisch diskutiertes Thema ist, das zuletzt mehrfach Anlass für entsprechende Gesetzesverschärfungen war (bitte ausführen) (vgl. www.aerzteblatt.de/archiv/175428/Gesundheitsbedingte-Abschie bungshindernisse-Asylpaket-II-schafft-hoehere-Huerden und www.pro asyl.de/news/achtung-hau-ab-gesetz-ab-morgen-in-kraft- neuregelungendes-migrationspaktes-im-ueberblick/)?

8

Inwieweit haben das BMI bzw. Bundesbehörden im Ressort des BMI die Zeitschrift „Die Welt“ um eine Korrektur gebeten, weil diese auf eine interne, für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von der Beratungsfirma McKinsey erstellte Studie Bezug nahm (vgl. www.welt.de/ politik/deutschland/article199137315/Migration-Obergrenze-fuer-Asylbe werber-wird-nicht-ueberschritten.html) und daraus zitierte, es bedürfe eines „straffen Zeitplans mit vorab festgelegten Meilensteinen“, und 570 000 Abschiebungen und Ausreisen seien notwendig, „wenn alle Ausreisepflichtigen noch 2017 ausreisen sollten“ – „Die Welt“ es aber zugleich unterließ, darzustellen, dass diese Ausführungen auf der inzwischen erwiesenermaßen falschen Annahme der Studie beruhten, dass Ende 2017 angeblich bis zu 500 000 Ausreisepflichtige in Deutschland leben würden (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12725; tatsächlich waren es jedoch nach Angaben des AZR nur 228 859 Ausreisepflichtige, vgl. Bundestagsdrucksache 19/633, Antwort zu Frage 33; bitte begründen)?

9

Inwieweit haben das BMI bzw. Bundesbehörden im Ressort des BMI die Zeitschrift „Die Welt“ um eine Korrektur gebeten, weil diese in einem Artikel unter Berufung auf Zahlen des BAMF und Einschätzungen „in Behörden“ den – nach Ansicht der Fragestellenden falschen – Eindruck erweckte, abgelehnte Asylsuchende würden „für ihre Säuglinge einen Asylantrag stellen“, um ihre „Bleibechancen“ deutlich zu erhöhen (www.welt.de/poli tik/deutschland/plus199493278/BAMF-Jeder-fuenfte-Asylbewerber-ist-in- Deutschland-geboren.html), wobei nach Auffassung der Fragestellenden zum einen die Behauptung unzutreffend ist, dass abgelehnte Asylsuchende mit kleinen Kindern angeblich „nur in sehr wenigen Ausnahmefällen in ihre Herkunftsländer abgeschoben“ würden, und zum zweiten unterschlagen wurde, dass Asylsuchende (mit Aufenthaltsgestattung) und abgelehnte Asylsuchende mit einer Duldung oder mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 des Aufenthalsgesetzes (AufenthG) oder ohne Aufenthaltserlaubnis dazu verpflichtet sind, dem BAMF unverzüglich zu melden, wenn sie ein Kind im Bundesgebiet geboren haben (vgl. § 14a Absatz 2 Satz 1 des Asylgesetzes (AsylG; diese Verpflichtung gilt auch für die Ausländerbehörden), und dass nach § 14a Absatz 2 Satz 3 AsylG mit dieser Meldung ein Asylantrag von Gesetz wegen als gestellt gilt, d. h. dass im Regelfall nicht davon die Rede sein kann, dass die Eltern einen Asylantrag für ihre Säuglinge gestellt hätten, sondern dass dies unabhängig von ihrem Willen qua Gesetz geschieht?

Inwieweit teilt die Bundesregierung diese Sicht der Fragestellenden (bitte begründen)?

10

Inwieweit haben das BMI bzw. Bundesbehörden im Ressort des BMI Medien um eine Korrektur gebeten, soweit diese unter Berufung auf Aussagen des damaligen Bundesinnenministers Dr. Thomas de Maizière berichteten, die Verfahrensdauer beim BAMF habe bei „derzeit durchschnittlich zwei Monate(n)“ gelegen (z. B. dpa vom 16. Juni 2017), während die durchschnittliche Bearbeitungsdauer im BAMF im zweiten Quartal 2017 in Wirklichkeit bei 11,7 Monaten lag (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13472, Antwort zu Frage 1) und die vom Bundesinnenminister genannte Verfahrensdauer sich nur auf solche Verfahren bezog, die ab dem 1. Januar 2017 eröffnet und zugleich abgeschlossen worden waren, d. h. nur solche Verfahren in die Berechnung mit einbezogen wurden, die zu jenem Zeitpunkt nicht länger als maximal sechs Monate dauerten (vgl. hierzu Bundestagsdrucksache 18/13472, Vorbemerkung der Bundesregierung und Antwort zu den Fragen 9 bis 11; bitte begründen)?

11

Inwieweit haben das BMI bzw. Bundesbehörden im Ressort des BMI die Zeitschrift „Die Welt“ um eine Korrektur gebeten, weil diese in einem Artikel vom 24. März 2019 den Präsidenten des BAMF Dr. Hans-Eckhard Sommer mit den Worten zitierte: „Asylbewerber aus Ländern mit einer geringen Anerkennungsquote legen fast nie Dokumente vor“ – was ausweislich der Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/11001 unzutreffend ist, und warum haben das BMI oder das BAMF die Medien und Öffentlichkeit bislang gegebenenfalls nicht darüber informiert, dass die Gründe dafür, dass Asylsuchende keine Reisepässe vorlegen können, oft im Zustand des Dokumentenwesens der jeweiligen Herkunftsländer oder in den spezifischen Bedingungen ihrer Flucht zu finden sind und dass fehlende Dokumente bei Asylsuchenden kein Hinweis auf eine angeblich fehlende Schutzbedürftigkeit sind (www.nds-flue rat.org/35309/aktuelles/die-maer-vom-weggeworfenen-pass/)?

12

Inwieweit sieht die Bundesregierung bei der Verbreitung von Nachrichten nicht nur bei den Medien eine Sorgfaltspflicht (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und inwieweit hält es das BMI für geboten, Informationen, Nachrichten und Zahlen, die es selbst verbreitet, zuvor „auf Herkunft, Inhalt und Wahrheitsgehalt zu überprüfen“?

Berlin, den 30. September 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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