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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Wilderei, Elfenbeinhandel und Vollzug in Deutschland

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

18.11.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1463430.10.2019

Wilderei, Elfenbeinhandel und Vollzug in Deutschland

der Abgeordneten Steffi Lemke, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit der „Operation Thunderball“ von Interpol und der Weltzollorganisation wurde nach Ansicht der Fragesteller Anfang Juli 2019 wiederholt das Ausmaß von Umweltkriminalität insgesamt und insbesondere Wilderei und Wildtierschmuggel deutlich (www.interpol.int/News-and-Events/News/2019/ Wildlifetrafficking-organized-crime-hit-hard-by-joint-INTERPOL-WCO- globalenforcement-operation). Bereits im Frühjahr 2019 hatte die Operation Blizzard mit Fokus auf Reptilien zur Beschlagnahme von fast 1.500 Tieren allein in der EU geführt (www.europol.europa.eu/newsroom/news/global-action- againstwildlife-crime-4-400-reptiles-saved-criminal-hands).

Der illegale Tierhandel bringt jährlich weltweit Milliardengewinne ein und ist in der international organisierten Umweltkriminalität fest verankert, mit laut UN zuletzt deutlich steigenden Fallzahlen mit fatalen Auswirkungen auf unser Ökosystem (vgl. The Rise of Environmental Crime – A Growing Threat to Natural Resources Peace, Development And Security. Nellemann et al; UNEP, 2016). Eine Analyse der Nichtregierungsorganisation (NGO) Global Finance Integrity beschrieb illegalen Wildtierhandel als Brennpunkt transnationaler Verbrechen mit einem Wert von bis zu 23 Mrd. US-Dollar jährlich, mit steigender Prognose (Transnational Crime and the Developing World. May, 2017 via https://gfintegrity.org/report/transnational-crime-and-the-developing-world/).

Auch um das globale Artensterben in der Tier- und Pflanzenwelt aufzuhalten, braucht es nach Ansicht der Fragesteller dringend ein forciertes Vorgehen gegen illegalen Wildtierhandel, forderte der Weltbiodiversitätsrat IPBES (IPBES, 2019 via www.ipbes.net/sites/default/files/downloads/spm_unedited_advance_for_posting_htn.pdf). Für einige Arten wie Elefanten und Nashörner stellt die Wilderei sogar die größte Bedrohung dar, Wilderer töten jährlich circa 20.000 Elefanten und 1.000 Nashörner und sind damit eine große Gefahr für den Fortbestand dieser Arten. Besonders der Elfenbeinhandel steht hier im Fokus (ZEIT online, 2017; via www.zeit.de/wissen/umwelt/2017-05/ wildereielefanten-nashoerner-afrika-paul-allen).

Auch Deutschland und die EU sind Schauplatz des illegalen Wildtierhandels, wie konzertierte Einsätze gegen Reptilienschmuggel in Europa von Europol und Interpol deutlich zeigen (www.europol.europa.eu/newsroom/news/ globalaction-against-wildlife-crime-4-400-reptiles-saved-criminal-hands). Für die Fragesteller ist damit deutlich, dass auch im Artenschutzvollzug in Deutschland und Europa Handlungsbedarf besteht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Hat sich die Bundesregierung zu einem nicht nur EU-weiten sondern auch nationalem umfassenden Verbot von Handel mit Elfenbein mit nur wenigen Ausnahmen (für Musikinstrumente und Objekte von herausragendem historischen oder künstlerischen Wert) positioniert – auch mit Blick auf ihre Positionierung innerhalb der EU, und wenn ja, wie?

2

Besteht eine Bewertung der Bundesregierung über Ausmaß und Auswirkungen des Handels von verarbeitetem Elfenbein von vor 1947, und wenn ja, welche? Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über seinen Umfang und Anteil am gesamten Elfenbeinhandel vor?

3

Besteht bezüglich der bislang bestehenden Möglichkeit, verarbeitetes Elfenbein von vor 1947 zu handeln, eine Einschätzung für die Gefahr bzw. die Sorge eines sogenanntes Schlupfloches, über das jüngeres Elfenbein auf den deutschen bzw. europäischen Markt gelangen könne – u. a. vor dem Hintergrund der Untersuchung der NGO Avaaz (www.spiegel.de/wissenschaft/natur/elfenbein-in-europa-grossteil-der-artefakte-ist-illegal-a-1217138.html), und wenn ja, wie fällt diese aus?

4

Hat sich die die Bundesregierung mit Blick auf „vollständig verarbeitete Antiquitäten“ positioniert, und wenn ja, wie? Hat sich die Bundesregierung, wie in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/3257 geäußert, zum Konzept unter anderem „vollständig verarbeitete Antiquitäten“ von Verboten und Beschränkungen auszunehmen, positioniert, und wenn ja, wie (begründet sie diese)?

5

Hat sich die Bundesregierung bezüglich eines Verbots des Handels mit verarbeitetem Elfenbein von vor 1947 – auch mit Blick auf ihre Positionierung in der EU – positioniert, und wenn ja, wie?

6

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Ergebnisse zu den Ermittlungen vom am 20. Mai 2016 im Flughafen Berlin-Schönefeld beschlagnahmten 625 Kilogramm illegalen Elfenbeins und den Ende August 2016 in Koblenz in einer illegalen Schnitzwerkstatt durch den Zoll beschlagnahmten 570 Kilogramm sowie zur Herkunft und zum Alter des Elfenbeins, zu dessen Bestimmungsort sowie zum Netzwerk der Täter vor?

7

Hat die Bundesregierung, wie in einer Entschließung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens gefordert, den Bestand von Elfenbein in Staatsbesitz und Privatbesitz an das Sekretariat des Abkommens gemeldet, und wenn ja, welche Angaben wurden dort konkret gemacht zu Anzahl, Gewicht, Herkunft des Elfenbeins sowie Veränderungen im Bestand?

8

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Ergebnisse und Funde der „Operation Blizzard“ und der „Operation Thunderball“ mit Blick auf Deutschland und Europa als Ziel- und Umschlagplatz von illegalem Wildtierhandel vor, und welche Schlüsse zieht sie daraus?

a) Wie viele Tiere welcher Arten wurden in beiden Operationen in Deutschland aufgegriffen, und erfolgte die Beschlagnahme bei Händler oder Tierhaltern?

b) Welche und wie viele strafrechtliche Verfahren haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland aus der „Operation Blizzard“ ergeben?

c) Welche und wie viele strafrechtliche Verfahren haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland aus der „Operation Thunderball“ ergeben?

9

Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über den Stellenwert von illegalem Wildtierhandel in Deutschland im Bereich Umweltkriminalität vor, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

10

Hat die Bundesregierung den deutschen und europäischen Rechtsrahmen mit Blick auf illegalen Wildtierhandel bewertet, und wenn ja, wie fällt diese aus, und welche Konsequenzen zieht sie daraus

a) mit Blick auf einzelne Themenfelder, in denen die Bundesregierung Verbesserungsbedarf sieht;

b) mit Blick auf einzelne Felder, in denen die Bundesregierung Kontrolldefizite in Deutschland und Europa sieht?

11

Von wie vielen illegal getöteten Vögeln in Deutschland geht die Bundesregierung jährlich aus, und welche Vogelarten sind besonders betroffen? Welche Erkenntnisse über Auswirkungen auf Ökosysteme liegen der Bundesregierung vor?

12

Wo sieht die Bundesregierung weitere Schwerpunkte in der Wilderei bzw. im illegalen Artenhandel in Deutschland; siehe beispielsweise www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.ehemaliges-china-restaurant-in-essen-fahnderheben-stuetzpunkt-internationaler-aal-schmuggler-aus.b3bf485f-cedd-4e62-bba7-e3c738509e27.html (bitte nach verschiedenen Lebensräumen aufschlüsseln)?

13

Wie viele Ermittlungsverfahren waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 in Deutschland im Bereich Artenschutzrecht bzw. illegaler Wildtierhandel mit Blick auf international geschützten Arten (die EU-Artenschutzverordnung 338/97) jeweils anhängig, und welche Aufklärungsquote wurde in den einzelnen Jahren jeweils erreicht?

14

Wie viele Ab- und Verurteilungen wegen Straftaten im Bereich Artenschutzrecht bzw. illegaler Wildtierhandel mit Blick auf international geschützten Arten (die EU-Artenschutzverordnung 338/97) aus den Jahren 2010 bis 2019 sind der Bundesregierung bekannt?

15

Welche Straftaten im Bereich Artenschutzrecht bzw. illegaler Wildtierhandel mit Blick auf international geschützten Arten (die EU-Artenschutzverordnung 338/97) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren seit 2010 jeweils vermehrt begangen?

16

Welche Strafen wurden bei den aufgeführten Straftaten im Bereich Artenschutzrecht bzw. illegaler Wildtierhandel mit Blick auf international geschützten Arten (die EU-Artenschutzverordnung 338/97) bei einer Verurteilung ausgesprochen?

a) Wie hoch war der Anteil der Geldstrafen daran, wie hoch waren die Geldstrafen durchschnittlich und im Median?

b) Welches Strafmaß wurde nach Kenntnis der Bundesregierung für das hier schwerste Vergehen ausgesprochen?

17

Hat die Bundesregierung eine Bewertung über den Vollzug des Artenschutzrechtes in Deutschland – u. a. mit Blick auf die in dieser Anfrage erfragten Zahlen – vorgenommen, und wenn ja, welche?

18

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass in anderen europäischen Ländern Vogelarten gejagt werden dürfen, die hierzulande auf der Roten Liste stehen, und welche Konsequenzen für ihren Erhaltungszustand erwartet die Bundesregierung (bitte auch anhand von Beispielen aufführen)?

19

Welche Initiativen hat die Bundesregierung bereits ergriffen oder sind in Planung, um dem illegalen Artenhandel bzw. der Wilderei in Deutschland und Europa entgegenzutreten?

Berlin, den 15. Oktober 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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