Reformvorschläge zur EU-Finanzmarktrichtlinie, zur EU-Finanzmarktverordnung und zur PRIIPs-Verordnung
der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Roman Müller-Böhm, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Bundesministerium der Finanzen hat der Europäischen Kommission zwei Positionspapiere zur EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II), zur Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs) und zur EU-Finanzmarktverordnung (MiFIR) zugleitet. Die Positionspapiere sind das Ergebnis einer Konsultation mit verschiedenen Marktteilnehmern, Anlegern und Verbänden hinsichtlich ihrer Erfahrungen mit den seit Anfang 2018 geltenden EU-Vorgaben (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/ Internationales_Finanzmarkt/Positionspapiere-Mifid-Mifir.html).
In den Positionspapieren schlägt das Bundesministerium der Finanzen u. a. vor, dass die Telefonaufzeichnungspflicht künftig entfallen soll, wenn die Kunden selbst darauf verzichten wollen. Auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP, ob „die von den Finanzinstituten angebotene Telefonberatung im Zusammenhang mit Anlagegeschäften (beispielsweise Wertpapiergeschäften) gegenüber Kleinanlegern oder anderen Anlegern im Zuge der erhöhten Informations- sowie Dokumentationspflichten zurückgegangen ist“ hatte die Bundesregierung noch geantwortet: „Es liegen bislang keine quantifizierbaren Erkenntnisse dazu vor, ob es im Zusammenhang mit der Umsetzung neuer Informations- und Dokumentationspflichten zu einem Rückgang der telefonischen Beratung zu Anlagegeschäften bzw. Wertpapiergeschäften gekommen ist.“ (Bundestagsdrucksache 19/1543).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die tatsächlichen Umstellungskosten von MiFID II, MiFIR bzw. PRIIPS?
Decken sich die tatsächlichen Umstellungskosten von MiFID II, MiFIR bzw. PRIIPS mit den in den Gesetzentwürfen geschätzten Umstellungskosten (bitte für die Verordnungen einzeln aufschlüsseln)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die tatsächlichen laufenden Kosten von MiFID II, MiFIR bzw. PRIIPS?
Decken sich die tatsächlichen laufenden Kosten von MiFID II, MiFIR bzw. PRIIPS mit den in den Gesetzentwürfen geschätzten laufenden Kosten (bitte für die Verordnungen einzeln aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der tatsächliche Erfüllungsaufwand von MiFID II, MiFIR bzw. PRIIPS?
Deckt sich der tatsächliche Erfüllungsaufwand von MiFID II, MiFIR bzw. PRIIPS mit dem in den Gesetzentwürfen geschätzten Erfüllungsaufwand (bitte für die Verordnungen einzeln aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Verstöße von deutschen Finanzdienstleistern gegen die Finanzrichtlinien MiFID II, MiFIR bzw. PRIIPS bisher mit Geldbußen bzw. Auflagen geahndet wurden?
a) Wie viele Verstöße gegen die Finanzrichtlinien MiFID II, MiFIR bzw. PRIIPS wurden bisher europaweit mit Geldbußen bzw. Auflagen geahndet?
b) Auf welche Summe belaufen sich die Geldbußen für die deutschen bzw. die europäischen Finanzdienstleister bisher?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob im Zuge von MiFID II, MiFIR bzw. PRIIPS die Beratung für Kunden von Finanzdienstleistungen teurer geworden ist bzw. gewisse Produktberatungen gar nicht mehr angeboten werden?
Wenn ja, wie stark ist die Verteuerung bzw. der Rückgang?
Wie hat sich die Umsetzung der MiFID II-, MiFIR- bzw. PRIIPS-Verordnungen nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Neukundengewinnung von Finanzdienstleistern ausgewirkt?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass Banken oder andere Finanzdienstleister aufgrund der höheren bürokratischen Belastungen durch MiFID II, MiFIR bzw. PRIIPS ihr Geschäft (in Teilen) einstellen mussten bzw. zukünftig einstellen werden?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die von Finanzdienstleistern angebotene Telefonberatung im Zusammenhang mit Anlagegeschäften (beispielsweise Wertpapiergeschäften) gegenüber Kleinanlegern oder anderen Anlegern im Zuge der erhöhten Informations- sowie Dokumentationspflichten zurückgegangen ist?
a) Seit wann sind der Bundesregierung die Daten zum Rückgang in der Telefonberatung bekannt?
b) Welcher Zusammenhang besteht nach Einschätzung der Bundesregierung zu MiFID II, MiFIR bzw. PRIIPS und einem Rückgang bei der Telefonberatung?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie sich der zukünftig verpflichtende Telefonmitschnitt im Zuge der Finanzanlagenvermittlungsverordnung auf die Anlageberater und Anlagevermittler auswirken wird?
a) Warum hat die Bundesregierung sich trotz des verzeichneten Rückgangs bei der Telefonberatung, nicht gegen die verpflichtenden Telefonmitschnitte im Zuge der Finanzanlagenvermittlungsverordnung eingesetzt?
b) Hat die Bundesregierung den nationalen Spielraum hinsichtlich der Telefonmitschnitte bei der Finanzanlagenvermittlungsverordnung voll ausgenutzt?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die Methodologie zur Berechnung der Wertentwicklungsszenarien und Kostenstruktur bei PRIIPS fehlerhaft ist („misleading presentations of performance scenarios“)?
a) Bei wie vielen Produkten kommt es zu entsprechenden Fehldarstellungen?
b) Wie viele Kunden haben bisher Produkte mit entsprechenden Fehldarstellungen in welchem Wert gekauft?
Welche weiteren negativen Auswirkungen von MiFID II, PRIIPs bzw. MiFIR wurden im Zuge der Konsultation zu den EU-Vorgaben identifiziert?
Bis wann plant die Bundesregierung, dass die Maßnahmen aus den Positionspapieren umgesetzt werden?
a) Bis wann sollen die kurzfristigen Maßnahmen („near-term corrections“) erfolgen?
Welche sind dies konkret?
b) Bis wann sollen die restlichen Vorschläge umgesetzt werden?
Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen hinsichtlich MiFID II, MiFIR bzw. PRIIPS?
a) Welche davon erfordern keine Gesetzesänderungen auf europäischer Ebene und lassen sich direkt national umsetzen?
b) Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei etwaigen Maßnahmen?