[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Uwe Kekeritz,
Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/14737 –
Internationale Waldzerstörung durch Importe nach Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
337 Millionen Hektar Wald wurden nach Angaben von Global Forest Watch
allein zwischen 2001 und 2017 zerstört (Global Forest Watch; via
www.global
forestwatch.org/dashboards/global). Der UN-Weltbiodiversitätsrat (IPBES)
schätzt die Vernichtung von 135 Millionen Hektar artenreichem Tropenwald
zwischen 1980 und 2015 als irreversibel ein (IPBES, 2019; via
www.ipbes.net
/system/tdf/spm_global_unedited_advance.pdf?file=1&type=node&id=3
5245). Auch im Jahr 2018 wurden 12 Millionen Hektar Tropenwälder
abgeholzt, davon 3,6 Millionen Hektar unwiederbringlicher primärer Tropenwald –
eine Fläche so groß wie Belgien. Schwerpunkte waren Brasilien, die DR
Kongo und Indonesien (Global Forest Watch, 2019; via
www.blog.globalforest
watch.org/data-and-research/world-lost-belgium-sized-area-of-primary-rainfor
ests-last-year). Soterroni et al. (2019) kommen zu dem Schluss, dass
zusätzlich zum Sojamoratorium auf frisch gerodetem Regenwald, seit 2006
bestehend, nur ein Anbaumoratorium für Soja, dessen Importziel
schwerpunktmäßig die EU ist, im brasilianischen Cerrado-Savannenwald, einem der
wichtigsten weltweiten Hotspots der Biodiversität, den Verlust von 3.6 Millionen
Hektar primärer Vegetation bis 2050 verhindern kann (via
www.advances.science
mag.org/content/5/7/eaav7336). Denn als Hauptursachen für
Tropenwaldzerstörung und das dramatische globale Artensterben benennt der IPBES (2019)
vor allem Landnutzungsänderungen, die Umwandlung von Waldflächen in
landwirtschaftliche Flächen. So geht fast die Hälfte der zwischen 1980 und
2000 abgeholzten Tropenwälder auf Rinderzucht in Südamerika und die
Palmölproduktion in Südostasien zurück (ebd.). Daran haben auch Deutschland und
die EU einen Anteil:
Eine Studie des Forests and the European Union Resource Network (FERN)
kommt zu dem Schluss, dass zwischen 2000 und 2012 circa 2,4 Mio. Hektar
Wald illegal abgeholzt wurden, um die Staaten der EU mit Rindfleisch, Leder,
Soja und Palmöl zu versorgen (FERN, 2015; via
www.fern.org/fileadmin/uplo
ads/fern/Documents/fern_summary_german_0.pdf). Auch die Holz- und
Papierindustrie importiert brasilianisches Holz nach Deutschland (Robin
Wood, 2010 via
www.robinwood.de/fileadmin/Redaktion/Dokumente/Maga
zin/2010-1/104-24-33-spezI-wo-unser-papier-waechst.pdf). Damit ist fast ein
Deutscher Bundestag Drucksache 19/15348
19. Wahlperiode 21.11.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 19. November 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Viertel der Agrarrohstoffe aus illegalen Rodungen für die EU bestimmt,
Deutschland ist darunter einer der größten Abnehmer (FERN, 2015). Die
Bundesregierung hat sich im Rahmen der New Yorker Walderklärung (2014)
und der Amsterdam-Erklärung (2015) dazu verpflichtet, bis 2020
entwaldungsfreie Lieferketten in Zusammenarbeit mit den Importeuren
durchzusetzen (vgl. z. B. BMEL;
www.bmel.de/DE/Wald-Fischerei/Waldpolitik/_texte/e
ntwaldungsfreie-Lieferketten.html). Auch will die Bundesregierung bis 2020
die Abholzung von Naturwäldern bis 2020 halbieren und bis 2030 aufhalten
(NY Declaration on Forests; via
www.undp.org/content/dam/undp/library/Env
ironment%20and%20Energy/Forests/New%20York%20Declaration%20on%2
0Forests_DAA.pdf).
1. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu Naturzerstörung,
insbesondere Waldzerstörung, durch Importe von Produkten nach Deutschland
vor?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass durch Agrar-, Holz- und
Bergbauprodukte, die in die Bundesrepublik Deutschland importiert werden,
keine wertvollen Naturflächen, wie Waldflächen, zerstört werden?
2. Wie hat sich der Verlust von Primärwald weltweit nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt, und welches waren
die Hauptgründe für Entwaldung?
3. Wie hat sich die Naturzerstörung, insbesondere Waldzerstörung, an der
Produktimporte nach Deutschland Anteil haben, nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten zehn Jahren entwickelt, und von welcher
Entwicklung geht die Bundesregierung in Zukunft aus?
Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet.
Die Situation der Wälder weltweit, einschließlich der Entwicklungstrends
sowie Einfluss der Importe von Agrarprodukten in die Europäische Union (EU),
sowie die Maßnahmen der Bundesregierung zu ihrer Erhaltung sind umfassend
im Waldbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2017 darlegt (
www.bmel.de
/DE/Wald-Fischerei/Forst-Holzwirtschaft/_texte/Waldbericht2017.html;nn=18
90222).
Als sicher kann angesehen werden, dass es bis heute trotz erster Fortschritte
nicht gelungen ist, die fortschreitende Zerstörung der Wälder in vielen Teilen
der Erde aufzuhalten. Zwar hat sich die Geschwindigkeit der Entwaldung
global gesehen verlangsamt, die Waldfläche weltweit nimmt aber weiter
kontinuierlich ab. Dabei ist besonders besorgniserregend, dass der Verlust an
Naturwäldern, laut Entwicklungsbericht der New Yorker Walderklärung 2019, sich sogar
noch beschleunigt und seit 2014 um 44 Prozent zugenommen hat.
4. Welche Maßnahmen und Initiativen hat die Bundesregierung zur
Eindämmung der Waldzerstörung durch Produktimporte nach Deutschland und die
EU ergriffen, und seit wann?
a) Welche konkreten Fortschritte wurden dabei nach Auffassung der
Bundesregierung bereits erzielt?
b) Welche Schwerpunkte und Maßnahmen plant die Bundesregierung für
die Zukunft?
c) Welches Zertifizierungssystem für importierte Produkte kann nach
Auffassung der Bundesregierung Waldzerstörung in der Produktionskette
des Produktes für Verbraucherinnen und Verbraucher ausschließen?
5. Durch welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung
entsprechend ihrer internationalen Verpflichtungen bis zum Jahr 2020
entwaldungsfreie Lieferketten u. a. bei Agrarrohstoffen sicherstellen?
6. Durch welche Überprüfungsmechanismen will die Bundesregierung
sicherstellen, dass für die importierten Rohstoffe tatsächlich kein Wald zerstört
wurde, auch in Hinblick auf die Wirksamkeitsdefizite bei bestehenden
Mechanismen, wie z. B. der RSPO-Zertifizierung (Roundtable on Sustainable
Palm Oil) bei Palmöl?
Die Fragen 4 bis 6 werden zusammen beantwortet.
Maßnahmen und Initiativen der Bundesregierung zur Beendigung der
Waldzerstörungen, die durch die weltweite Nachfrage nach Agrarprodukten
ausgelöst werden, sind wichtiger Bestandteil der Wald-, Klima- und
Entwicklungspolitik der Bundesregierung.
Die Bundesregierung fördert vor diesem Hintergrund Multi-Akteursplattformen
und privatwirtschaftliche Initiativen zu Soja, Palmöl, Kaffee und Kakao und hat
ihre Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft zum Aufbau „entwaldungsfreier
Lieferketten“, also solcher, die nachgewiesenermaßen keine Entwaldung
induzieren, in den letzten Jahren massiv verstärkt. Ziel ist es, einerseits den Konsum
von nachhaltig produzierten Agrarprodukten in Deutschland zu fördern und
andererseits dem landwirtschaftlichen Sektor in Partnerländern mehr Anreize zum
Walderhalt zu setzen und eine walderhaltende, nachhaltigere Flächennutzung
zu fördern. Dies wird ergänzt durch entwicklungspolitische Maßnahmen in
ausgesuchten Lieferländern. Im Waldaktionsplan „EINEWELT braucht Wald“ des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) gehört dieses Aktionsfeld zu den prioritären Maßnahmen.
Auch in Kooperation mit anderen ambitionierten Regierungen auf europäischer
und internationaler Ebene setzt sich die Bundesregierung für diese Ziele ein. So
gehört sie zu den 200 Unterzeichnern der New Yorker Walderklärung von
2014, im Rahmen derer sich Regierungen, Unternehmen sowie
zivilgesellschaftliche und indigene Organisationen für die Beendigung der
Naturwaldzerstörung und den Wiederaufbau von 350 Mio. ha Wald bis 2030 einsetzen. Die
Umsetzung des begleitenden Maßnahmenprogramms wird u. a. über Projekte
der Internationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums
gefördert.
Seit Dezember 2015 haben sich Deutschland, die Niederlande, Großbritannien,
Dänemark, Norwegen, Frankreich und Italien zudem in der sogenannten
„Amsterdam-Partnerschaft“ als Vordenker zum Thema „entwaldungsfreie
Lieferketten“ zusammengeschlossen und fördern grenzüberschreitende Initiativen
insbesondere zu Palmöl, Kakao und Soja sowie den Wissensaustausch
zwischen ihnen. Jährliche Statusberichte über die Aktivitäten der Partnerschaft, die
Maßnahmen und Initiativen der Signatare sowie Veranstaltungen der
Partnerschaft werden öffentlich bekannt gegeben (
www.ad-partnership.org).
Zudem ist Deutschland seit 2019 Mitglied der öffentlich-privaten Tropischen
Waldallianz (TFA), einer globalen Partnerschaft von Regierungen,
Unternehmen und Zivilgesellschaft. Diese ist beim World Economic Forum angesiedelt
und setzt sich für entwaldungsfreie Lieferketten im Dialog mit Unternehmen
und großen Abnehmerländern wie China ein.
Nach mehrfachem Drängen der Mitglieder der Amsterdam-Partnerschaft hat
die EU Kommission am 23. Juli 2019 die Mitteilung „Intensivierung der EU
Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Wälder in der Welt“
vorgelegt. Die EU-Kommission folgt darin im Wesentlichen der Vorarbeit der
Amsterdam-Partnerschaft und schlägt konkrete Maßnahmen sowohl der
Mitgliedstaaten wie auch der Kommission selbst vor. Damit soll künftig auch die
gesamte EU ihrer Verantwortung gerecht werden, Wege zur Vermeidung so
genannter „importierter“ Waldzerstörungen zu beschreiten.
Aufgrund der Bedeutung der EU und ihres gesamten Binnenmarktes weist die
Bundesregierung der Mitteilung und ihrer Umsetzung eine hohe Bedeutung zu.
Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene für stringente Maßnahmen zur
Umsetzung der Mitteilung unter der neuen EU-Kommission, einschließlich
konkreter Aktionen zur Förderung entwaldungsfreier Agrarproduktion in den
Erzeugerländern, ein. Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger,
entwaldungsfreier Lieferketten sollen dabei mit – im partnerschaftlichen Dialog erarbeiteten
– zusätzlichen Maßnahmen für Waldschutz und Wiederherstellung von
Wäldern in den Produzentenländern komplementiert werden. Dabei sollen die
Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die Klimaleistung der Wälder sowie
auf die Lebensbedingungen der von den Waldressourcen abhängenden lokalen
Gemeinschaften besonders berücksichtigt werden.
Ziel der Amsterdam Erklärungen ist unter anderem, dass in Deutschland bis
zum Jahr 2020 Palmöl zu 100 Prozent aus nachhaltiger Produktion bezogen
wird. Zur Erfüllung dieses Ziels setzt die Bundesregierung auf freiwillige
Selbstverpflichtungen der Unternehmen, eine differenzierte
Öffentlichkeitsarbeit, die nachhaltige Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung sowie auf
Initiativen wie das Forum Nachhaltiges Palmöl (FONAP). Das FONAP ist eine
Multi-Stakeholder-Initiative unter Mitwirkung des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Palmöl-nutzenden Unternehmen,
Nichtregierungsorganisationen und Verbänden. Mit dem FONAP wird aktiv die
steigende Abnahme von zertifiziertem Palmöl gefördert und die gemeinsame
Verantwortung aller Lieferkettenakteure und Produzenten für die Erreichung der
SDGs betont. Die Bundesregierung erwartet von den Palmöl-nutzenden
Unternehmen in Deutschland, dass diese ein durch das Forum Nachhaltiges Palmöl
anerkanntes Zertifizierungssystem (Round Table for Sustainable Palm Oil
(RSPO), International Sustainability and Carbon Certification (ISCC),
Rainforest Alliance oder Round Table of Sustainable Biomaterials (RSB)) nutzen. Seit
Beginn der Arbeit des FONAP im Jahr 2013 ist ein kontinuierlicher Anstieg
des Anteils an zertifiziertem Palmöl, das in Deutschland verwendet wird, zu
verzeichnen (Details siehe Meo Carbon Solutions, 2018). Darüber hinaus hat
sich die Bundesregierung über das FONAP in den Überarbeitungsprozess der
Prinzipien und Kriterien des RSPO, der im Jahr 2017/2018 stattgefunden hat,
eingebracht. Hier konnten wesentliche FONAP-Forderungen erfolgreich in den
überarbeiteten Standard eingebracht werden.
Die Bundesregierung legt bei den anerkannten freiwilligen
Zertifizierungssystemen Wert auf die Verankerung von Waldschutzkonzepten. Konkret wird dies
z. B. durch das Konzept des Schutzes von Flächen mit hohen ökologischen und
sozio-kulturellen Werten eingefordert. Dieses besagt, dass z. B.
biodiversitätsreiche Primärwälder und andere schützenswerte Flächen erhalten und
entsprechend gemanagt werden müssen (engl. High Conservation Value Concept).
Zudem legen Standardsysteme wie z. B. der RSPO Daten fest, ab wann
schützenswerte Flächen nicht mehr in eine Forst-fremde Nutzung umgewandelt werden
dürfen, sogenannte Cut-Off Dates. Im Falle des RSPO ist dies 2005. Während
der letzten Überarbeitung des RSPO-Standards 2018 wurden einige weitere
Verbesserungen zum Waldschutz eingeführt.
Diese betreffen insbesondere die Berücksichtigung der Anforderungen eines
weiteren Ansatzes, der das Ziel der nachweisbaren Vermeidung von
Waldverlust basierend auf dem Kohlenstoffgehalt der Fläche verfolgt: dem High
Carbon Stock Approach (HCSA). Nach Vorgaben des HCSA darf in fragmentierten
tropischen Waldlandschaften nur bereits degradiertes, offenes Land und
Buschland zur Anlage neuer Ölpalmplantagen umgewandelt werden. Für dicht
bewaldete Landschaften bzw. Länder werden von HCSA und RSPO in den
kommenden zwei Jahren gemeinsam spezifische Regeln für die Möglichkeiten
regionaler Entwicklung vor allem zugunsten der lokalen Bevölkerung erarbeitet. Diese
beiden Konzepte bilden zukünftig die Basis von Waldschutz in diesem System.
Die Bundesregierung verweist auf die öffentlich zugänglichen Informationen
des RSPO zu eingegangenen Beschwerden über Waldrodungen. Begründete
Beschwerden können zu einer Beendigung der RSPO-Mitgliedschaft führen.
Die Bundesregierung bewertet die Offenlegung der Beschwerden als positiv,
erachtet die in einigen Fällen lange Bearbeitungszeit aber als
verbesserungswürdig.
Der Bundesregierung sind die Limitationen der Überprüfungsmechanismen der
freiwilligen Zertifizierungssysteme bekannt. Trotz der berechtigten Kritik in
Fällen von nachweisbaren Mängeln sieht die Bundesregierung
Nachhaltigkeitszertifizierungen als einen wichtigen und komplementären Baustein staatlicher
Kontrollen des Ressourcenschutzes an und setzt sich weiterhin für eine
Stärkung der Überprüfungsmechanismen ein. Dabei ist festzuhalten, dass die
Zertifizierungssysteme neben Waldschutzkomponenten auch weitere Aspekte einer
nachhaltigen Ressourcennutzung, z. B. soziale und ökonomische Kriterien,
umfassen.
Die Kommission der EU hat am 13. März 2019 auf der Basis von Artikel 26
Absatz 2 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) einen delegierten
Rechtsakt erlassen, der dazu führt, dass Palmöl in aller Regel als Biomasse mit
einem hohen Risiko an indirekten Landnutzungsänderungen (iLUC)
einzustufen ist. Dies hat zur Folge, dass die Anrechnung von Palmöl auf die
Energieziele der EU auf dem Stand von 2019 eingefroren wird. Von 2024 bis 2030 soll sie
sogar sukzessive auf null reduziert werden. In gewissem Umfang sind
Ausnahmen möglich, wenn der Palmölerzeuger die produzierten Mengen als „low
iLUC risk biofuels“ zertifizieren lässt. Diese Zertifizierung ist möglich, wenn
verlassene oder stark degradierte Flächen genutzt oder
Produktivitätssteigerungen auf bestehenden Flächen erreicht werden; auch gelten Sonderregelungen
für Kleinstbetriebe.
Die Bundesregierung engagiert sich auf verschiedenen Ebenen, um im
Kakaosektor dazu beizutragen, die Entwaldung zu reduzieren bzw. zu beenden und
Wiederaufforstungsmaßnahmen zu fördern. Dies ist nur im Rahmen einer
Zusammenarbeit und eines engen Austauschs mit den Kakao produzierenden
Staaten möglich. Es handelt sich um einen langfristigen Prozess, doch konnten
bereits Fortschritte erzielt werden.
Bereits im Jahr 2011 initiierten das BMEL und das BMZ das Forum
Nachhaltiger Kakao (FNK) als Multi-Stakeholder-Initiative. Schon im Juni 2012 wurde
das FNK unter Beteiligung der Wirtschaft (Süßwarenindustrie und
Lebensmittelhandel) und der Zivilgesellschaft gegründet. Seit April 2014 ist es ein
eingetragener Verein. Das FNK hat aktuell über 70 Mitglieder, neben BMZ und
BMEL die deutsche Süßwarenindustrie, den deutschen Lebensmittelhandel
sowie die Zivilgesellschaft.
Eines der vorrangigen Ziele des Forums Nachhaltiger Kakao ist, die natürlichen
Ressourcen und die Biodiversität in den Anbauländern zu schonen und zu
erhalten. Ein Mittel zur Umsetzung seiner Ziele ist der Austausch des Forums
und seiner Mitglieder auf nationaler und internationaler Ebene, u. a. auch mit
den Regierungen der kakaoproduzierenden Länder und ein gemeinsames
Engagement. Dazu konnte bereits eine Vernetzung auf nationaler und internationaler
Ebene mit Organisationen, die gleichgerichtete Interessen verfolgen, erreicht
werden (z. B. „Le Conseil du Café-Cacao“ (CCC) oder die Schweizer Plattform
für nachhaltigen Kakao), die World Cocoa Foundation (WCF)/Cocoa & Forests
Initiative (CFI), die belgische Kakaoplattform Beyond Chocolate und eine
entsprechende Initiative in den Niederlanden.
Eine wichtige Maßnahme ist dabei das Projekt PRO-PLANTEURS, im
Südosten der Côte d‘Ivoire (seit 2015). Das Projekt wird vom FNK zusammen mit
der Bundesregierung und der ivorischen Regierung umgesetzt. Ziel ist es, die
Lebensbedingungen von 20.000 kakao-produzierenden Familienbetrieben und
deren Kooperativen zu verbessern. Nachhaltigkeit umfasst hierbei auch den
Schutz der Wälder. In seiner neuen, 12 Punkte umfassenden Zielsetzung
bezieht sich das Forum in zwei Punkten explizit auf Walderhalt und Waldschutz:
(Die Mitglieder des Forums Nachhaltiger Kakao setzen sich dafür ein, …) (4)
die Entwicklung und die Anwendung nachhaltiger und diversifizierter
Anbausysteme, insbesondere Agroforstsysteme, zu fördern, die die natürlichen
Ressourcen schonen, sowie die Ausbringung gefährlicher bzw. nicht zugelassener
Pestizide zu beenden. (5) die Entwaldung zu beenden und zum Erhalt des
Waldes, der Biodiversität und zur Wiederaufforstung beizutragen. Die Umsetzung
der Forumsziele durch die Mitglieder findet auch in deren eigenen Projekten in
den Anbauländern statt. Aktuell werden 124 Projekte von den Mitgliedern des
Forums Nachhaltiger Kakao unterhalten. Das BMEL fördert das Projekt PRO-
PLANTEURS im Rahmen des Bilateralen Kooperationsprogramms 2019.
Anfang des Jahres 2019 haben das BMEL und das BMZ zudem den „10-
Punkte-Plan für einen nachhaltigen Kakaosektor“ veröffentlicht. Punkt 7 des
10-Punkte-Plans lautet: „Durch den Kakaosektor darf keine illegale
Entwaldung stattfinden und kein Primärwald mehr zerstört werden. Hierfür setzen wir
uns vor allem im Rahmen von Projekten in den Produzentenländern sowie auf
europäischer Ebene ein. Wir unterstützen Initiativen wie zum Beispiel die
Cocoa & Forests Initiative für entwaldungsfreie Lieferketten und leisten damit
einen Beitrag zum Klimaschutz.“ Es ist geplant, die Cocoa & Forests Initiative
beim Aufbau eines satelitengestützen Waldmonitoringsystems in der Côte d’I-
voire zu unterstützen.
Im Rahmen der Eiweißpflanzenstrategie wird das Dialogforum „Nachhaltigere
Eiweißfuttermittel“ im Auftrag des BMEL durch die Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung (BLE) organisiert und koordiniert. Dort werden die
beiden Aufträge aus dem Koalitionsvertrag „Förderung des heimischen
Eiweißpflanzenanbaus und Unterstützung von Initiativen für nachhaltige,
entwaldungsfreie Soja-Lieferketten“ mit Akteuren aus Unternehmen, Verbänden,
wissenschaftlichen Einrichtungen und Behörden aus den Bereichen
Landwirtschaft, Naturschutz, Futtermittel- und Lebensmittelproduktion und -handel
diskutiert. Ziele sind ein Dialogprozess zwischen den Akteuren der
Wertschöpfungskette, die Abstimmung von Lösungsstrategien und die Entwicklung von
Maßnahmen zum Einsatz nachhaltigerer Eiweißfuttermittel in Deutschland.
2017 wurde ein Positionspapier veröffentlicht, mit dem sich die Akteure zum
Einsatz von nachhaltigen Soja verpflichten:
„Nach Deutschland eingeführtes Soja soll unabhängig von der Herkunft nach
einem anerkannten Nachhaltigkeitsstandard zertifiziert werden. Die Wahl des
Standards steht den beteiligten Unternehmen frei. Doch müssen dabei
nachweis- und nachprüfbare Kriterien, wie sie in verschiedenen bereits
existierenden Zertifizierungssystemen dokumentiert sind, die Nachhaltigkeit belegen.
Weitere Kriterien sind die Rückverfolgbarkeit der zertifizierten Ware über die
Wertschöpfungskette oder das System der Massenbilanzierung. Ziel ist die
Verwendung von 100 Prozent nachhaltig zertifizierten Soja in der Fütterung. Aus
Sicht des Forums gibt es bislang kein Zertifizierungssystem, das alle
ökologischen, sozialen und ökonomischen Kriterien zur Nachhaltigkeit umfassend
abdeckt. Auch kann sich das Forum zum jetzigen Zeitpunkt nicht auf eine
gemeinsame Empfehlung von Mindeststandards einigen.“
In den letzten Sitzungen des Dialogforums wurde an einer Erweiterung
hinsichtlich einer Position zu entwaldungsfreien Lieferketten gearbeitet. Ziel ist
die Einigung auf eine gemeinsame Position bis Sommer 2020.
In Bezug auf Lieferketten engagiert sich das BMZ im Rahmen der bilateralen
Zusammenarbeit in Indonesien und Côte d’Ivoire für entwaldungsfreie
Lieferketten, vornehmlich von Palmöl, Naturkautschuk und Kakao. Durch den
sogenannten Jurisdiktionalen Ansatz arbeitet das BMZ hier mit eigens gegründeten
Multiakteurs-Plattformen bestehend aus lokaler Regierung, Privatsektor und
Zivilgesellschaft daran, globale Nachhaltigkeits- und Waldschutzziele in eine
angepasste lokale Landnutzung zu übersetzen. Ziel ist es, Waldschutz,
nachhaltige Landwirtschaft und wirtschaftliche Entwicklung in der Projektregion in
Einklang zu bringen. Auf Farmebene arbeitet das BMZ hier an der Integration
von Kleinbauern in globale Lieferketten, u. a. im Rahmen eines Pilotvorhabens
zur Anbindung unabhängiger Kautschukbauern an die deutsche
Reifenindustrie.
Im Rahmen der Initiative für nachhaltige Agrarlieferketten (INA) engagiert
sich die Bundesregierung für nachhaltige Agrarlieferketten allgemein. Diese
wurde im November 2018 vom BMZ ins Leben gerufen und ist als offene
Plattform ein Zusammenschluss von Akteuren aus Privatwirtschaft,
Zivilgesellschaft und Politik. Gemeinsam wollen die Akteure der INA mehr
Nachhaltigkeit in globalen Agrarlieferketten erreichen und die Lebensbedingungen von
Kleinbäuerinnen und Kleinbauern verbessern. Die INA arbeitet unabhängig
von einzelnen Rohstoffen. Sie setzt auf die Entwicklung nachhaltiger
Regionen, in denen ein rohstoffübergreifender Ansatz zum Tragen kommt. Zu den
Fokusthemen der INA gehören neben existenzsichernden Einkommen auch
entwaldungsfreie Lieferketten. Eines der Pilotprojekte der INA will in
Kleinbauernfamilien in Kolumbien durch den Anbau von Kaffee und Kakao
Alternativen zur Viehwirtschaft bieten (
www.nachhaltige-agrarlieferketten.org/).
7. Welche Ziele und Maßnahmen plant das Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft (BMEL) im Rahmen seiner Leuchtturminitiative
„Nachhaltiger Konsum für biologische Vielfalt in Landwirtschaft und
Ernährung“ (siehe Auftaktveranstaltung:
www.bmel.de/SharedDocs/Termin
eVeranstaltungen/BMEL-Veranstaltungen/19-05-21_Auftaktveranstaltung-
nachhaltigerKonsum-biologischeVielfalt.html)?
Mit der Leuchtturm-Initiative „Nachhaltiger Konsum für biologische Vielfalt in
Landwirtschaft und Ernährung“ beabsichtigt das BMEL, einen Beitrag zum
Erhalt der heimischen Agrobiodiversität zu leisten und seltene, gefährdete Obst-
und Gemüsesorten sowie Nutztierrassen zu fördern. Der Leuchtturm versteht
sich als Dialogprozess, um einen Austausch zu ermöglichen, Synergien zu
identifizieren und Best-Practice-Methoden auszuweiten. Die Initiative ist im
Rahmen des Nationalen Programmes für nachhaltigen Konsum entstanden und
bindet Akteure des Nationalen Netzwerkes Nachhaltiger Konsum ein. Die
Initiative ist somit nicht darauf ausgerichtet, wesentliche Beiträge im speziellen
Kontext der Kleinen Anfrage bzgl. der Verhinderung der internationalen
Waldzerstörung durch Importe nach Deutschland zu leisten.
8. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass (Frei-)Handelsabkommen nicht
schädliche Landnutzungsänderungen in den Partnerländern zur Folge
haben?
Die Europäische Union verankert in ihren modernen und umfassenden
Freihandelsabkommen ehrgeizige Nachhaltigkeitskapitel mit Vereinbarungen zu
Arbeit, Umwelt und Klima. Hierzu zählen regelmäßig auch Vereinbarungen zu
Handel und nachhaltiger Waldbewirtschaftung, Handel und Biodiversität sowie
Handel und Klimawandel.
9. Welche Erkenntnisse und ggf. Studien liegen der Bundesregierung zum
Verhindern direkter und indirekter Landnutzungsänderungen durch gezielte
Maßnahmen vor, wie z. B. Besteuerung von bestimmten Produkten/Zölle?
a) Welche dieser Erkenntnisse plant die Bundesregierung umzusetzen, und
wann?
b) Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung zur Erforschung
direkter und indirekter Landnutzungsänderungen?
Die Fragen 9 bis 9b werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung fördert über die Fachagentur für Nachwachsende
Rohstoffe (FNR) das Global Risk Assessment Service Tool der GRAS Global Risk
Assessment Services GmbH. Dieses stellt ein glaubwürdiges, faktenbasiertes
und einfach zu nutzendes Instrument dar, um nachhaltige und entwaldungsfreie
Lieferketten zu implementieren, diese zu überwachen und aktuelle Berichte zu
erstellen. Das Tool basiert auf der mitunter parzellenscharfen und
höhenauflösenden Auswertung von Satellitendaten und ermöglicht insbesondere die
Kartierung (Mapping) von:
• Wertschöpfungsketten,
• Biodiversen und anderweitig geschützten Gebieten,
• Kohlenstoffgehalt von Flächen,
• Landnutzungsänderungen (z. B. Entwaldung),
• sozialen Indizes,
• Nachhaltigkeitsrisiken.
Die FNR hat die Förderung der zweiten Phase mit Bescheid vom 24. Oktober
2016 bewilligt. Er gewährt eine Zuwendung von 60 Prozent der entstehenden
Selbstkosten, höchstens von 1.882.385 EURO. Der Bewilligungszeitraum lief
vom 1. November 2016 bis 31. Oktober 2019.
10. Welche Maßnahmen der Klimapolitik diskutiert die Bundesregierung in
Bezug auf direkte und indirekte Effekte von Landnutzungsänderungen
auf nationaler und internationaler Ebene im Rahmen des Klimakabinetts?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, direkte und indirekte Effekte von
Landnutzungsänderungen in der Klimagesetzgebung zu berücksichtigen?
Die entsprechenden Maßnahmen der Klimapolitik sind dem
Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050
zu entnehmen.
11. Wie bewertet die Bundesregierung Sojaimporte nach Deutschland in
Bezug auf das Risiko indirekter Landnutzungsänderungen (vgl. IPBES,
2019)?
Indirekte Landnutzungsänderungen treten nicht Rohstoff-spezifisch auf,
sondern betreffen alle flächenbezogenen Aktivitäten. Daher müssen Risiken für
indirekte Landnutzungsänderungen bei Maßnahmen und Initiativen mitgedacht
werden.
12. Welcher Anteil von Naturzerstörung, insbesondere Waldzerstörung, ist
nach Kenntnis der Bundesregierung auf Importe von Soja nach
Deutschland, insbesondere als Futtermittel für die Tierproduktion,
zurückzuführen, und von welcher Entwicklung geht die Bundesregierung in Zukunft
aus?
Zum konkreten Anteil der Waldzerstörung durch Importe von Soja nach
Deutschland liegen der Bundesregierung aktuell keine Angaben vor.
13. Wie bewertet die Bundesregierung den flächendeckenden und in diesem
Jahr stark angestiegenen Einsatz von giftigen und in der EU verbotenen
Pestiziden in der Sojaproduktion Brasiliens (D. Philipps in The Guardian,
2019: Hundreds of new pesticides approved in Brazil under Bolsonaro
via
www.theguardian.com/environment/2019/jun/12/hundreds-new-pestic
ides-approved-brazil-under-bolsonaro), deren Rückstände sich auch
systematisch in Lebensmitteln nachweisen ließen und die tausende
Vergiftungen verursachten (A.S. Gross in Mongabay, 2018: Brazil’s pesticide
poisoning problem poses global dilemma, say critics via
www.news.mon
gabay.com/2018/08/brazils-pesticide-poisoning-problem-poses-global-dil
emma-say-critics/)?
a) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass sich bedenkliche
Rückstände dieser Pestizide nicht auch in aus Brasilien nach Deutschland
importiertem Soja befinden?
Die Fragen 13 und 13a werden zusammen beantwortet.
Beim Import von Soja aus Brasilien nach Deutschland müssen die in der
Verordnung (EG) Nr. 396/2005 EU-weit festgelegten Höchstgehalte für
Pflanzenschutzmittelwirkstoffe eingehalten werden (vgl. EU Pesticides database: www.
ec.europa.eu/food/plant/pesticides/eu-pesticides-database/public/?event=produc
t.resultat&language=EN&selectedID=215).
Es kann hierbei vorkommen, dass ein Wirkstoff für eine bestimmte Anwendung
in der EU nicht genehmigt ist (z. B. aus Gründen des Umwelt- oder
Anwenderschutzes), jedoch aus handelsrechtlichen Gründen eine sogenannte
Importtoleranz für Ware aus Drittstaaten gewährt wird. Dieser Rückstandshöchstgehalt
wird in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 nur festgesetzt, wenn die
Rückstände keine gesundheitliche Gefährdung der Verbraucherinnen und Verbraucher in
der EU darstellen. Wenn andere wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen,
werden diese entsprechend berücksichtigt. Lebensmittel und Futtermittel, die
Rückstände oberhalb der zulässigen Rückstandshöchstgehalte enthalten, dürfen
nicht in Verkehr gebracht werden, ganz gleich, ob es sich um importierte oder
inländische Ware handelt.
b) Welche Kontrollmechanismen wendet die Bundesregierung an, um den
Pestizidgehalt von aus Brasilien nach Deutschland importiertem Soja
zu überprüfen?
Für die Überwachung von Lebens- und Futtermitteln, so auch für importiertes
Soja, sind die jeweiligen Behörden der Länder zuständig. Sie erfolgt
risikoorientiert. Bei immer wiederkehrenden Höchstgehaltsüberschreitungen von
Drittlandsware können auf EU-Ebene Sonderimportmaßnahmen erlassen werden,
die eine verstärkte Einfuhrkontrolle, zusätzliche Analysenzertifikate bis hin zu
einem Einfuhrverbot vorsehen können.
14. Wie bewertet die Bundesregierung das neue US-Zertifizierungssystem für
Soja Soybean Sustainability Assurance Protocol (SSAP), das seit Anfang
2019 auch in der EU angewandt wird (EU-Kommission, 2019 via
www.e
uropa.eu/rapid/press-release_IP-19-748_en.pdf), insbesondere vor dem
Hintergrund des Thünen Working Paper zu bestehenden
Sojazertifizierungen (Hargita et al., 2018; via
www.literatur.thuenen.de/digbib_extern/dn0
59838.pdf)?
a) Wie bewertet die Bundesregierung die genannte Studie des Thünen-
Instituts (Hargita et al., 2018) in Bezug auf deren Befund, dass die
Leitlinien der European Feed Manufacturers' Federation (FEFAC-
Leitlinien) nur die Einhaltung von nationalen Gesetzen zu Entwaldung
fordern, Walderhaltung oder das Stoppen von Entwaldung jedoch
nicht verbindlich erfordern und damit legale Entwaldung (z. B. in
Brasilien) zulassen?
b) Wie bewertet die Bundesregierung den Kontext der vorhergehenden
Frage mit Hinblick darauf, dass nach Aussage des Deutschen
Verbandes für Tiernahrung (DVT) rund 60 Prozent der
Sojafuttermittelimporte nach Deutschland den FEFAC-Leitlinien genügen (DVT-
Jahresbericht 2017/18 via
www.dvtiernahrung.de/fileadmin/Dokumen
te_ab_07_2013/Presse/DVT_Jahresbericht_2017-18.pdf), und kann
die Bundesregierung ausschließen, dass die diesem DVT-Bericht
zufolge verbleibenden 40 Prozent der Sojafuttermittel möglicherweise
aus illegaler Entwaldung stammen, und welche Schlüsse zieht sie
daraus?
Die Fragen 14 bis 14b werden zusammen beantwortet.
Gemäß den der Bundesregierung zur Verfügung stehenden Informationen,
erfüllt gemäß dem US-Zertifizierungssystem für Soja (SSAP) produziertes und
zertifiziertes Soja alle Nachhaltigkeitsanforderungen der Erneuerbare-
Energien-Richtlinie (RED II). Aus diesem Grund erfolgte eine entsprechende
Anerkennung durch die EU-Kommission.
In der zitierten Studie des Thünen-Instituts zur Soja-Zertifizierung hingegen
werden Zertifizierungssysteme u. a. im Hinblick auf ihre Konformität mit den
Forderungen der New Yorker Walddeklaration (New York Declaration on
Forests) bezüglich den Forderungen der Amsterdam-Deklaration bezüglich
Entwaldungsstopp und entwaldungsfreier Lieferketten für Soja bewertet. Hier
wurde unter anderem der Standard SSAP untersucht.
Grundsätzlich ist es das souveräne Recht eines Staates zu bestimmen, welche
Waldflächen legal umgewandelt bzw. genutzt werden können. Die genannte
Studie des Thünen-Instituts bewertete Zertifizierungssysteme auf eine Vielzahl
zusätzlicher Kriterien, die für die Erreichung der politischen Ziele des
Walderhalts relevant erscheinen. Die Bundesregierung sieht die Leitlinien des
Europäischen Verbands für Lebensmittelhandwerk (FEFAC) als Entscheidungsbasis
mit der Möglichkeit für stetig zu steigernde Nachhaltigkeitsanforderungen.
Nachhaltigkeitsanforderungen ergeben sich aus der Amsterdam Erklärung, die
fordert, bis 2020 die Netto-Entwaldung durch den Handel mit
landwirtschaftlichen Gütern zu beenden. Darüber hinaus fordert die New Yorker
Walderklärung bis 2030 die Entwaldung von Naturwäldern zu beenden.
15. Welche Menge des importierten Soja wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung als Tierfutter genutzt, und aus welchen Ländern stammte dieses
Tierfutter-Soja (v. a. Sojaschrot) vorrangig?
a) Wie hat sich diese Menge über die letzten zehn Jahre nach Kenntnis
der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 15 und 15a werden zusammen beantwortet.
Die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung erstellte
Versorgungsbilanz für Ölkuchen und Schrote weist für die Jahre 2008/2009 bis
2017/2018 folgende für die Fütterung verwendeten Mengen von Ölkuchen und
Schroten aus Soja aus:
Wirtschaftsjahr Als Futter verwendete Ölkuchen und Schrote aus Soja (Tsd. t)
2008/09 4.555
2009/10 4.055
2010/11 4.495
2011/12 4.430
2012/13 3.719
2013/14 3.871
2014/15 3.829
2015/16 4.077
2016/171) 3.889
2017/181) 3.471
1) Vorläufig.
Quelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Die nachfolgenden Übersichten 1 und 2 geben die von Deutschland
eingeführten Mengen an Sojabohnen sowie Ölkuchen aus Soja nach den wichtigsten
Herkunftsländern wieder. Die Außenhandelsstatistik gibt keine Auskunft
darüber, wie die eingeführten Mengen verwendet wurden. Bei den eingeführten
Ölkuchen aus Soja kann davon ausgegangen werden, dass diese vollständig in der
Tierfütterung zum Einsatz kamen. Auch der weitaus größte Teil der
eingeführten Sojabohnen dürfte in der Tierfütterung Verwendung gefunden haben.
Übersicht 1: Deutsche Einfuhr von Sojabohnen1) nach Herkunftsländern
Land 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018Tsd. t
Deutschland insgesamt 3.295 3.417 3.190 3.447 3.637 3.726 3.807 3.143 3.017 3.646
darunter
USA 692 448 515 876 1.480 1.223 1.636 1.497 1.836 2.257
Brasilien 2.448 1.609 1.507 1.254 799 1.874 1.630 974 626 997
Kanada 1 568 278 304 480 237 85 161 102 157
Ukraine 0 0 83 30 40 50 2 7 80 88
Österreich 8 10 10 21 18 14 24 57 53 38
Rumänien 0 - 8 4 6 9 20 39 48 22
Argentinien 58 115 103 87 56 40 37 21 17 19
Paraguay 33 384 448 602 459 242 265 100 114 0
Uruguay 10 243 198 240 264 4 74 206 22 -
Nettoeinfuhren 3.257 3.376 3.145 3.406 3.614 3.667 3.715 3.051 2.882 3.487
1) Warennummer 1201 90 00 des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik (Sojabohnen, auch
geschrotet, andere als zur Aussaat).
Quelle: Statistisches Bundesamt
Übersicht 2: Deutsche Einfuhr von Soja-Ölkuchen1) nach Herkunftsländern
Land 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018Tsd. t
Deutschland insgesamt 3.452 3.514 3.480 3.472 2.947 2.782 2.939 2.993 2.721 2.433
darunter
Brasilien 1.671 1.662 1.715 1.862 1.568 1.580 1.603 1.516 1.408 1.181
Niederlande 919 875 950 863 641 494 623 753 621 670
Argentinien 768 830 636 613 571 521 553 588 394 225
Indien - - 22 - 5 12 4 - 135 110
Italien 4 7 7 3 4 6 8 21 30 58
Russland 2 1 - - 15 9 8 16 37 55
USA 16 79 58 39 41 61 63 3 0 32
Luxemburg - - - - - 6 15 4 6 28
Österreich 7 23 17 18 21 18 22 27 29 21
VR China 0 0 0 3 6 11 7 18 12 15
Belgien 37 10 48 39 33 20 9 9 4 8
Dänemark 22 19 19 19 23 26 10 7 13 8
Nettoeinfuhren 2.117 2.213 2.172 1.906 1.482 1.390 1.070 1.212 1.133 788
1) Warennummer 2304 des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik (Ölkuchen und andere feste
Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl).
Quelle: Statistisches Bundesamt
b) Zu welchen Anteilen wurde das importierte Soja nach Kenntnis der
Bundesregierung in den verschiedenen Futtermittelsegmenten in den
letzten zehn Jahren eingesetzt (bitte nach Tierarten aufschlüsseln), und
wie viel wurde jeweils für Lebensmittel in Deutschland eingesetzt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten aus amtlichen Statistiken vor.
Nach Auskünften der Wirtschaft werden etwa 5 Prozent der eingeführten
Sojabohnen für Nahrungszwecke verwendet, wobei hierfür verstärkt auf in
Deutschland oder dem Donauraum erzeugte Sojabohnen zurückgegriffen wird.
c) Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung mit Hinblick auf
die in den letzten zehn Jahren verwendete Menge an auch anderen
Eiweißfuttermitteln und der Nutzung von Soja in Deutschland insgesamt?
Die nachfolgende Übersicht 3 enthält die Anteile ausgewählter Futtermittel am
gesamten Futteraufkommen in Deutschland. Diese wurden auf Basis des in den
Futtermitteln enthaltenen verdaulichen Eiweißes berechnet. Während der Anteil
des auf Ölkuchen und Schrote aus Soja entfallenden Futteraufkommens über
den betrachteten Zeitraum hinweg tendenziell abnimmt, steigt der Anteil der
aus Raps erzeugten Ölkuchen und Schrote an. Auch der Anteil, der auf
Hülsenfrüchte entfällt, hat sich – auf allerdings sehr niedrigem Niveau – leicht
erhöht.
Die Zusammenstellung von Eiweißfuttermitteln in der Verfütterung ist
hinsichtlich des Einsatzes der Proteinträger, über die Zeit betrachtet, letztlich Ergebnis
von Preis- und Kostenrelationen der am heimischen Markt verfügbaren
alternativen Proteinträger sowie von den Knappheitsverhältnissen der Märkte für
Schrote und Öle an den internationalen Märkten.
Übersicht 3: Anteile ausgewählter Futtermittel am Futteraufkommen1) in
Deutschland
Futtermittel
2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17 2017/182)
Tsd. t verdauliches Eiweiß
Futteraufkommen
insgesamt
8.682 8.358 8.308 8.437 8.243 8.560 8.267 8.903 8.667 8.757
darunter
Ölkuchen und
Schrote aus Soja
1.895 1.687 1.870 1.843 1.644 1.699 1.584 1.706 1.586 1.416
Ölkuchen und
Schrote aus Raps
734 867 815 898 977 1.149 851 1.150 1.206 1.181
Hülsenfrüchte 34 36 22 32 32 28 48 63 60 66
Nicht marktgängige
Futtermittel3)
3.088 3.065 2.826 2.892 2.970 2.748 3.043 3.160 3.010 3.253
in % am Futteraufkommen insgesamt
Futteraufkommen
insgesamt
100 100 100 100 100 100 100 100 100 100
darunter
Ölkuchen und
Schrote aus Soja
21,8 20,2 22,5 21,8 19,9 19,8 19,2 19,2 18,3 16,2
Ölkuchen und
Schrote aus Raps
8,5 10,4 9,8 10,6 11,9 13,4 10,3 12,9 13,9 13,5
Hülsenfrüchte 0,4 0,4 0,3 0,4 0,4 0,3 0,6 0,7 0,7 0,8
Nicht marktgängige
Futtermittel3)
35,6 36,7 34,0 34,3 36,0 32,1 36,8 35,5 34,7 37,1
1) Bezogen auf verdauliches Eiweiß.
2) Vorläufig.
3) U. a. Gras, Silage, Heu, Silomais, Futterhackfrüchte.
16. Wie hat sich die Menge der verbrauchten Agrokraftstoffe (sog.
Biokraftstoffe) in den letzten zehn Jahren in Deutschland entwickelt, und welcher
Anteil dieser basierte jeweils auf importiertem Soja?
Die Entwicklung der in Deutschland verbrauchten Biokraftstoffe ist in der
nachfolgenden Abbildung 1 dargestellt. Sie enthält für die Jahre 2019 und 2020
eine Hochrechnung der zur Quotenerfüllung erforderlichen Biokraftstoffmenge
in Abhängigkeit von der durchschnittlichen spezifischen THG-Vermeidung.
Von 2009 bis 2011 nahm die Menge leicht zu, um bis 2018 in etwa wieder das
Niveau von 2009 zu erreichen. Je nach Entwicklung der Gesamtmenge der in
Verkehr gebrachten Kraftstoffe und deren spezifischer Zusammensetzung wird
die absolute Biokraftstoffmenge bis 2019 maximal konstant bleiben bzw. in
2020 lediglich geringfügig steigen. Die Anteile der Biokraftstoffoptionen sind
ebenfalls dieser Abbildung zu entnehmen. Soja wird dabei vor allem in der
Produktion von Biodiesel (FAME) eingesetzt. Bei Ethanol, das neben Biodiesel
den Biokraftstoffmarkt in Deutschland dominiert, kommt hingegen kein Soja
zum Einsatz.
Abbildung 1: Biokraftstoffnutzung in Deutschland 2000-2015 sowie Bedarf bis
2020 (eigene Berechnung und Darstellung auf Basis von BAFA 2019,
BImSchG 2019; BLE 2013, 2014, 2015a, 2018; Radke 2014, © DBFZ)*
Abbildung 2 zeigt die Rohstoffbasis der in Deutschland genutzten Mengen an
Biodiesel. Dieses wurde 2013 noch zu etwa 5 Prozent aus Soja produziert, im
Jahr 2017 jedoch nur noch zu etwa 0,8 Prozent (Basierend auf BLE 2015,
2018). Allerdings wird in den Daten des Verbands der Deutschen
Biokraftstoffindustrie zur gesamten, in Deutschland produzierten Biodieselmenge (FAME) –
die mit etwa 3,1 Mio. t im Jahr 2017 (VDB 2018) deutlich über der im Verkehr
genutzten Menge von etwa 2,2 Mio. t. lag (BLE 2018) – ein Sojaanteil von
8 Prozent ausgewiesen (2013: 8 Prozent, 2015: 2 Prozent).
Abbildung 2: Rohstoffbasis für in Deutschland genutzte biogene
Dieselsubstitute FAME und HVO (eigene Darstellung auf Basis von AGEE-Stat 2018, BA-
FA 2019, BLE 2014, 2015a, BMU 2018a, © DBFZ)**
* Die farbige Darstellung der Abbildung ist auf Bundestagsdrucksache 19/15348 auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages abrufbar.
** Die farbige Darstellung der Abbildung ist auf Bundestagsdrucksache 19/15348 auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages abrufbar.
a) Wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen mit Blick auf damit
einhergehe Naturzerstörung und Biodiversitätsverlust, und welche
Ursachen gibt es nach Auffassung der Bundesregierung für etwaige
Trends?
Alle in Deutschland in Verkehr gebrachten Biokraftstoffe müssen entsprechend
der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung an Hand von Zertifikaten ihre
Nachhaltigkeit nachweisen. Sie müssen, um auf die zu erreichende
Biokraftstoffquote anrechenbar zu sein, verschiedene Kriterien der Nachhaltigkeit
erfüllen. Die entsprechenden Kriterien sind in der Biokraftstoff-Nachhaltigkeits-VO
enthalten, die die Vorgaben der Richtlinie 2009 / 28 / EG (RED II) umsetzt: Nach
Art. 29 RED II müssen Rohstoffe für die Biokraftstoffproduktion nicht nur ein
bestimmtes Treibhausgasminderungspotential aufweisen, sondern dürfen auch
nicht von Flächen stammen, die bis 2008 den Status von Feuchtgebieten /
Sumpfland/Torfmoor, Primärwald und Wald, Naturschutzflächen oder
Dauergrünland hatten und dadurch eine hohe Biodiversität aufweisen. Die
Systemgrenze der Bewertungskriterien umfasst die gesamte Kette vom Anbau bis zur
Nutzung der Kraftstoffe. Durch diese Zertifizierung werden direkte Zerstörung
und Umwandlung natürlicher Flachen für die Biokraftstoffproduktion
ausgeschlossen.
b) Welche Erkenntnisse über diese Fragestellung liegen der
Bundesregierung in Bezug auf den Verbrauch und die Importe im EU-weiten Raum
vor?
Wie auch schon bei der Betrachtung für Deutschland ersichtlich, wird Soja in
Bezug auf Kraftstoffe nur bei der Biodieselproduktion eingesetzt. Bis 2010
erfolgte die Produktion von Biodiesel in Europa größtenteils aus Rapsöl, gefolgt
von Soja- und Palmöl. Die absolute Menge des aus Pflanzenöl produzierten
Biodiesels bleibt in der EU seit 2010 nahezu konstant bei 320–340 PJ / a, was 8,3
bis 8,7 Mio. t entspricht.
Abbildung 3: Produktion von Biodiesel (FAME) und HVO in Europa nach
Rohstoffbasis (geänderte Darstellung auf Basis Flach et al. 2013, Flach et al.
2016, © DBFZ)*
* Die farbige Darstellung der Abbildung ist auf Bundestagsdrucksache 19/15348 auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages abrufbar.
In Abbildung 3 ist die Entwicklung der Rohstoffbasis für die Produktion von
Biodiesel (FAME) und HVO in Europa seit 2006 dargestellt. Zudem ist die
parallel theoretisch anfallende Menge Raps- und Sojaschrot aufgezeichnet,
welche als Eiweißfuttermittel eingesetzt werden. Theoretisch fallen bei der
derzeitigen Produktion von Biodiesel in der EU (2017) ca. 13 Mio. t / a Raps- und
Sojaschrot an (Flach et al. 2013; Flach et al. 2016). Ebenso gelten bezüglich der
Nachhaltigkeitsbewertung die EU-weit gültigen Richtlinien mit den
entsprechenden Kriterien. Diese sind, ebenso wie in Deutschland, auch in den anderen
EU-Mitgliedsstaaten einzuhalten.
17. Wie hat sich die Menge des importierten Soja für energetische Zwecke in
den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt,
und aus welchen Ländern stammten diese Importe vorrangig?
Der Bundesregierung liegen keine Daten bezüglich der Menge an importiertem
Soja für speziell energetische Zwecke vor. Es kann lediglich Auskunft über die
Menge bzw. den Anteil an Biodiesel erteilt werden, welche/r auf Soja basiert
(siehe Frage 16). Daten zum Außenhandel mit Sojabohnen sind der Übersicht 1
in der Antwort zu Frage 15a zu entnehmen. Es kann allerdings kein direkter
Zusammenhang zwischen der Einfuhr von Sojabohnen und der Nutzung von
Soja für energetische Zwecke hergestellt werden, da die Außenhandelsstatistik
keine Auskunft darüber gibt, wie die eingeführten Mengen verwendet werden.
18. Wie bewertet die Bundesregierung die europaweite Anrechenbarkeit von
Sojaöl zur Erreichung der Emissionsminderungsziele im Energiesektor
vor dem Hintergrund aktueller Studien zu den globalen Wirkungen des
nach Europa importierten Palmöls (Indirect Land Use Chance, siehe
www.ec.europa.eu/energy/sites/ener/files/documents/Final%20Report_G
LOBIOM_publication.pdf)?
Die Anrechenbarkeit von Sojaöl auf die Emissionsminderungsziele im
Energiesektor setzt die Erfüllung der Nachhaltigkeitskriterien nach der Biokraftstoff-
Nachhaltigkeits-VO bzw. Artikel 29 RED II voraus (vgl. Antwort zu Frage
16a). Die Vermeidung von indirekten Landnutzungsänderungen (iILUC) ist
dort nicht ausdrücklich genannt. Allerdings sieht Artikel 26 Absatz 2 RED II in
Verbindung mit dem auf seiner Basis erlassenen delegierten Rechtsakt vor, dass
die Anrechnung von Rohstoffen aus Energiepflanzen mit hohem iLUC-Risiko
auf die Energieziele der EU auf dem Stand von 2019 eingefroren wird und von
2024 bis 2030 sogar sukzessive auf null reduziert werden soll (vgl. Antwort zu
Frage 4a). Ob Sojaöl ein hohes ILUC-Risiko birgt, muss die nächste
Evaluierung der EU-Kommission 2021 basierend auf neusten wissenschaftlichen
Erkenntnissen entscheiden.
19. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, ihren
Verpflichtungen im Verkehrssektor im Rahmen der Neufassung der Erneuerbare-
Energien-Richtlinie (RED II) (
www.ec.europa.eu/jrc/en/jec/renewable-en
ergy-recast-2030-red-ii) nachzukommen?
a) Auf welchen Maximalanteil wird die Bundesregierung den Anteil von
Biokraftstoffen der „1. Generation“ in Deutschland bis 2030
reduzieren, und auf welche Weise will sie dabei über die Vorgaben der RED
II hinausgehen?
Die Fragen 19 und 19a werden zusammen beantwortet.
Nach den Vorgaben der RED II sind Biokraftstoffe aus Nahrungs- und
Futtermittelpflanzen im Straßen- und Schienenverkehr zukünftig nicht über das
Verbrauchsniveau in 2020 (+1 Prozent) hinaus und maximal zu einem Anteil von
7 Prozent am Bruttoendenergieverbrauch in diesem Sektor im Sinne der
Richtlinie anrechenbar (Artikel 26 Absatz 1 Unterabsatz 1). Ohne diese
Anrechenbarkeit ist keine Förderfähigkeit im Rahmen der Richtlinie gegeben, womit ein
Anteil über dieses Niveau hinaus unwahrscheinlich ist. Derzeit ist eine 1:1
Umsetzung der RED II auf nationaler Ebene vorgesehen.
b) Welche Rolle sieht die Bundesregierung für die „2. Generation“ von
Biokraftstoffen, insbesondere solche aus Abfällen und Reststoffen, bis
zum Jahr 2030, auf welchen Mindestanteil will sie den Anteil von
solchen fortschrittlichen Biokraftstoffen bis 2030 erhöhen, und inwiefern
wird sie dabei über die Vorgaben der RED II hinausgehen?
Biokraftstoffe sollen zukünftig vermehrt auf Abfall- und Reststoffen basieren.
Der Anteil fortschrittlicher Biokraftstoffe soll bis 2030 3,5 Prozent betragen,
wobei diese dem Ziel 2-fach angerechnet werden können. Auch hier ist derzeit
eine 1:1 Umsetzung der RED II auf nationaler Ebene vorgesehen.
c) Welchen Prozess mit welchen konkreten Schritten plant die
Bundesregierung, um die Maßnahmen der RED II für den Verkehrssektor in
Deutschland umzusetzen, insbesondere mit Hinblick auf die
Zeitplanung und die Beteiligung von Fachverbänden?
Die Bundesregierung bereitet derzeit die nationale Umsetzung der
Erneuerbaren-Energie-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) vor, die im
Dezember 2018 verabschiedet wurde. Die RED II regelt den Einsatz von erneuerbaren
Energien in den Sektoren Elektrizität, Wärme/Kälte sowie Verkehr. Die
derzeitigen Regelungen zur Förderung von erneuerbaren Energien im Verkehr
umfassen mehrere Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie
Verordnungen, die ggf. geändert werden müssen. Ein Zeitplan kann derzeit noch nicht
vorgelegt werden. Die beteiligten Kreise werden im Rahmen des
Gesetzgebungsprozesses gemäß den gesetzlichen Bestimmungen angehört.
d) Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung auf EU-Ebene im
Rahmen von RED II, wonach Soja im Gegensatz zu Palmöl kein
besonderes Risiko für indirekte Landnutzungsveränderungen habe und daher
die Nutzung von Sojadiesel auch nach 2030 noch möglich sein soll?
Die Klassifizierung von Soja als low iLUC risk feedstock ist eine
Momentaufnahme, da sie im Wesentlichen auf Zahlen für die Ausdehnung von
Produktionsflächen basiert. Für den zugrundeliegenden Bericht ist eine Evaluierung
vorgesehen, die die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigen
soll. Die Bundesregierung wartet diese Ergebnisse ab.
20. Welcher Anteil von Naturzerstörung, insbesondere der Waldzerstörung,
ist nach Kenntnis der Bundesregierung auf Importe von Leder nach
Deutschland zurückzuführen, und von welcher Entwicklung geht die
Bundesregierung in Zukunft aus?
Als Koppelprodukt der Fleischerzeugung ist der Anteil der Waldzerstörung
durch Lederimporte nicht separiert anzugeben. Daher liegen der
Bundesregierung hierzu aktuell keine rohstoffspezifischen Angaben für Deutschland vor.
21. Wie hat sich die Menge des nach Deutschland importierten Leders in den
letzten zehn Jahren entwickelt, und aus welchen Ländern kam dieses
vorrangig (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Übersicht 4 enthält die erbetenen Informationen zum Umfang der deutschen
Einfuhren von Leder sowie zu den wichtigsten Herkunftsländern.
Übersicht 4: Deutsche Einfuhr von Häuten, Fellen und Leder1) nach
Herkunftsländern
Land 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018Tsd. t
Deutschland insgesamt 169,9 194,3 205,0 177,6 178,3 184,3 175,8 156,4 153,7 144,2
darunter
Österreich 40,1 43,3 46,9 40,5 39,3 34,5 32,8 33,6 35,8 33,0
Italien 40,3 42,4 47,8 44,3 30,6 34,5 36,0 17,5 21,2 21,9
Niederlande 23,2 31,0 26,0 14,3 13,1 18,1 18,9 19,0 19,8 19,9
Frankreich 8,8 12,3 13,5 7,0 7,5 5,5 3,9 6,2 9,9 11,2
Polen 8,9 8,6 11,1 13,0 12,0 13,4 16,3 16,0 12,9 11,1
Ungarn 2,1 2,7 3,5 3,0 3,1 4,0 4,9 6,4 5,7 6,0
Tschechische Republik 4,1 4,1 4,1 3,7 14,3 15,2 13,1 12,7 9,9 5,0
Dänemark 4,7 4,3 3,6 5,4 8,0 6,8 6,0 4,6 5,2 4,6
Spanien 4,2 6,0 3,7 5,1 4,1 3,6 3,1 2,4 5,0 4,1
Slowenien 2,4 1,8 1,2 1,8 3,6 3,6 4,2 4,3 2,6 3,5
Brasilien 2,7 4,3 5,1 5,3 6,6 6,3 5,5 5,3 5,1 3,5
Slowakei 1,4 1,2 1,3 1,7 6,4 6,6 6,8 3,1 2,9 3,1
Belgien 3,3 4,2 5,5 4,8 4,6 4,3 5,1 6,0 3,3 2,3
1) Kapitel 41 des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik (Häute, Felle (andere als Pelzfelle) und
Leder.
Quelle: Statistisches Bundesamt
22. Welcher Anteil der Naturzerstörung, insbesondere der Waldzerstörung, ist
nach Kenntnis der Bundesregierung auf Importe von Fleisch,
insbesondere Rindfleisch, nach Deutschland zurückzuführen, und von welcher
Entwicklung geht die Bundesregierung in Zukunft aus?
Internationale Studien im Auftrag der EU-Kommission kommen zu dem
Ergebnis, dass die Fleischproduktion speziell in Tropenregionen hauptsächlich zum
lokalen und regionalen Konsum genutzt wird. Zum konkreten Anteil der
Waldzerstörung durch Importe von Fleisch liegen der Bundesregierung aktuell keine
Angaben vor.
23. Wie hat sich die Menge des nach Deutschland importierten Rindfleischs
in den letzten zehn Jahren entwickelt, und aus welchen Ländern kam
dieses vorrangig (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Übersicht 5 enthält die erbetenen Informationen zum Umfang der deutschen
Einfuhren von Rindfleisch sowie zu den wichtigsten Herkunftsländern.
Übersicht 5: Deutsche Einfuhr von Rindfleisch1) nach Herkunftsländern
Land 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018Tsd. t
Deutschland insgesamt 326,3 346,9 380,8 351,5 348,9 355,1 388,9 402,3 422,7 415,2
darunter
Niederlande 97,3 96,9 105,5 93,6 86,9 90,7 104,0 109,4 114,7 115,6
Polen 45,4 40,0 40,8 37,5 44,7 44,4 53,8 44,3 53,2 51,4
Österreich 22,7 25,5 33,6 41,2 43,7 42,9 45,6 48,2 50,3 41,9
Frankreich 32,5 35,2 43,3 38,5 35,6 33,3 41,4 40,5 41,3 40,9
Dänemark 21,1 31,1 30,5 31,8 34,3 37,1 30,0 34,9 33,4 34,7
Argentinien 37,1 28,6 27,4 24,2 23,3 19,2 19,6 20,4 22,4 26,2
Belgien 14,4 18,4 23,3 20,0 16,9 17,4 19,7 22,8 22,3 22,5
Italien 18,8 21,2 21,0 10,4 9,6 14,8 16,6 19,2 22,6 18,4
Irland 3,0 6,2 10,1 11,2 11,2 14,5 14,8 15,6 15,8 17,6
Brasilien 10,8 12,6 10,3 7,9 9,6 10,6 9,3 11,2 9,9 10,1
Vereinigtes Königreich 2,0 5,1 4,9 4,0 6,3 4,4 4,6 6,6 8,2 8,2
Uruguay 6,2 6,8 7,7 7,0 8,8 8,4 8,2 8,6 8,2 7,0
Spanien 1,8 1,9 1,7 2,7 1,8 1,9 3,9 3,6 3,8 3,6
USA 0,6 3,2 5,7 6,0 5,9 4,6 4,6 3,4 3,3 3,6
1) einschließlich Schlachtnebenerzeugnissen von Rindern sowie Zubereitungen und Konserven aus
Rindfleisch.
Quelle: Statistisches Bundesamt
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ISSN 0722-8333]