Erhöhung des Elektrifizierungsgrads im deutschen Eisenbahnnetz
der Abgeordneten Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Stephan Kühn (Dresden), Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die schwarz-rote Koalition hat sich vorgenommen, den Elektrifizierungsgrad im Bundesschienenwegenetz bis 2025 von 60 Prozent auf 70 Prozent zu erhöhen.
Im europäischen Vergleich hinkt Deutschland damit nach Ansicht der Fragesteller hinterher, da Nachbarländer wie die Niederlande, Belgien, Schweiz oder Österreich deutlich höhere Anteile ihres Streckennetzes elektrifiziert haben.
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und die Allianz pro Schiene präsentierten 2017 bzw. 2018 eigene Vorschläge, um das elektrifizierte Streckennetz schrittweise zu erweitern.
Mit der Ausweitung des elektrifizierten Schienennetzes kann nach Ansicht der Fragesteller der Umweltvorteil der Schiene gegenüber anderen Verkehrsträgern weiter ausgebaut werden. Die Bundesregierung hat angekündigt, noch 2019 ein Elektrifizierungsprogramm vorzulegen (s. Bundestagsdrucksache 19/7010). Die genauen Förderkriterien sind nach Ansicht der Fragesteller bisher unklar geblieben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie viele Streckenkilometer des Bundesschienenwegenetzes waren 2017 (Stichtag 31. Dezember 2017) elektrifiziert, und welcher Elektrifizierungsgrad ergibt sich daraus?
Welche Strecken im Bundesschienenwegenetz wurden seit 1990 (einschließlich) deelektrifiziert (bitte VzG-Streckennummer, Streckenlänge und Datum der Einstellung des elektrischen Zugbetriebs angeben sowie Angaben zum Rückbau der Fahrleitungsanlagen machen)?
Wie hat sich der Elektrifizierungsgrad des deutschen Schienennetzes seit 1990 entwickelt (ggf. gesonderte Angabe für Bundesschienenwege)?
Welche Strecken des Bundesschienenwegenetzes wurden seit 2010 (einschließlich) elektrifiziert (bitte VzG-Streckennummer, Streckenlänge und Datum der Aufnahme des elektrischen Zugbetriebs angeben)?
Welche Strecken im Netz der NE-Bahnen wurden seit 2010 (einschließlich) elektrifiziert, bei denen der Bund unmittelbar bzw. mittelbar (vor allem GVFG-Bundesprogramm) an der Finanzierung beteiligt war (bitte VzG-Streckennummer, Streckenlänge und Datum der Aufnahme des elektrischen Zugbetriebs angeben)?
Wie hoch waren die Investitionen des Bundes in die seit 2010 (einschließlich) elektrifizierten Strecken (bitte absoluten und relativen Finanzierungsanteil des Bundes für jede Strecke angeben, auch Differenzierung nach Vorhaben des Bedarfsplans Schiene, GVFG-Bundesprogramm oder andere Programme)?
Bei welchen seit 2010 elektrifizierten Strecken erfolgte eine Kofinanzierung durch Bundesländer oder Dritte (bitte absoluten und relativen Finanzierungsanteil streckenscharf angeben)?
Bei welchen Strecken des Bundesschienenwegenetzes laufen derzeit Elektrifizierungsarbeiten, und wann ist hier die Aufnahme des elektrischen Zugbetriebs geplant (bitte VzG-Streckennummer, Streckenlänge und Datum der geplanten Aufnahme des elektrischen Zugbetriebs angeben)?
Wie genau gestaltet sich die Finanzierung der laufenden Elektrifizierungsvorhaben im Bundesschienenwegenetz (bitte absolute und relative Finanzierungsanteil von Bund, Ländern und Dritten angeben, auch Differenzierung nach Bedarfsplan Schiene und GVFG-Bundesprogramm)?
Für welche Strecken des Bundesschienenwegenetzes hat der Bund bzw. die Deutsche Bahn AG als Vorhabenträger die Aufnahme der Planung für eine Streckenelektrifizierung veranlasst, und in welchem Planungsstadium befindet sich aktuell das jeweilige Elektrifizierungsvorhaben (bitte VzG-Streckennummer, Streckenlänge der zu elektrifizierenden Strecke, Zeitpunkt des Planungsbeginns, derzeit erreichter Planungsstand (Leistungsphasen 1 bis 4) angeben)?
Welche Elektrifizierungsvorhaben im Bundesschienenwegenetz befinden sich derzeit in der Planfeststellung (bitte VzG-Streckennummer, Streckenlänge der Planfeststellungsabschnitte, Beginn des Planfeststellungsverfahrens sowie aktuellen Verfahrensstand angeben)?
Welche der in Planung befindlichen Streckenelektrifizierungen werden über den Bedarfsplan Schiene bzw. das GVFG-Bundesprogramm abgewickelt, und welche Baukostenschätzungen liegen den Vorhaben zugrunde?
Bis wann strebt die Bundesregierung bei den in Planung befindlichen Elektrifizierungsvorhaben des Bedarfsplans Schiene die Aufnahme des elektrischen Zugbetriebs an, und wann ist dies für die Vorhaben im GVFG-Bundesprogramm geplant?
Für welche Elektrifizierungsvorhaben des Bedarfsplans Schiene hat die Bundesregierung seit Ende 2017 eine Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen, und für welche Elektrifizierungsvorhaben des Bedarfsplans Schiene strebt die Bundesregierung den Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung bis Ende 2019 bzw. im Laufe des Jahres 2020 an?
In welchen Jahresschreiben (Zeit- und Finanzierungsplan) sollen auf Basis dieser Vereinbarungen die jeweiligen Vorhaben abfinanziert werden?
Prüft die Bundesregierung die Vereinfachung von Planfeststellungsverfahren bei Elektrifizierungsvorhaben? Wenn ja, welche Veränderungen werden konkret geprüft?
Bis wann plant die Bundesregierung die Vorstellung der Förderkonzeption für weitere Streckenelektrifizierungen (Elektrifizierungsprogramm des Bundes)?
Beabsichtigt die Bundesregierung die Aufnahme der im Zuge der Strukturhilfen für den „Kohleausstieg“ vorgeschlagenen Streckenelektrifizierungen in das Elektrifizierungsprogramm des Bundes, oder werden die Vorhaben in den „Kohleregionen“ in einem weiteren Programm gebündelt?
Welchen Elektrifizierungsgrad strebt die Bundesregierung im Bundesschienenwegenetz langfristig (bis 2035) an?
Welcher Elektrifizierungsgrad im Bundesschienenwegenetz ergibt sich nach Umsetzung aller im Bedarfsplan Schiene enthaltenen Elektrifizierungsprojekte bzw. der in der Förderkonzeption des Bundes vorgesehenen Streckenelektrifizierungen?
Auf welchen Bahnhöfen/Betriebsstellen bzw. auf welchen Streckenabschnitten (bitte VzG-Streckennummer und genaue Lage im Netz angeben) plant die DB Netz AG aktuell Teilelektrifizierungen, „Strominseln“ und/oder Ladepunkte, um den Einsatz batterieelektrischer Schienenfahrzeuge („Akkutriebwagen“) zu ermöglichen, und bis wann sollen die Anlagen in Betrieb genommen werden?