Verhandlungen der EU-Kommission zum Austausch elektronischer Beweismittel mit dem US-Justizministerium
der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Michel Brandt, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Eva-Maria Schreiber, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 17. April 2018 legte die Europäische Kommission den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen (COM(2018) 225 (COD)) vor. Ziel des Verordnungsvorschlags (EPOC-VO) ist die Vereinfachung und Beschleunigung der grenzüberschreitenden Gewinnung elektronischer Beweismittel („E-Evidence“) innerhalb der Europäischen Union. Es werden zwei neue grenzüberschreitende Ermittlungsinstrumente eingeführt: die Europäische Herausgabeanordnung und die Europäische Speicheranordnung. Sie können Anbietern von elektronischen Kommunikationsdiensten, sozialen Netzwerken, Hosting-Diensten, Online-Marktplätzen oder Internetinfrastruktur wie IP-Adressen und Domänennamen zugestellt werden. Diese Verordnung wird ergänzt durch den Vorschlag für eine Richtlinie zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Beweiserhebung in Strafverfahren (COM(2018) 0107 (COD)). Damit werden Firmen, die ihre Dienste innerhalb der EU anbieten, verpflichtet, Ansprechpunkte für eine Herausgabe- oder Speicheranordnung zu benennen.
De facto richtet sich die EPOC-VO nach Ansicht der Fragesteller vorwiegend an Diensteanbieter mit Sitz in den USA (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10281). Die US-Regierung wird nach Ansicht der Fragesteller einer direkt an Firmen auf ihrem Hoheitsgebiet gerichteten Herausgabeanordnung nur zustimmen, wenn auch US-Behörden solche Anordnungen in der Europäischen Union erlassen können. Möglich wäre dies nach Ansicht der Fragesteller über den CLOUD Act, den der US-Senat im vergangenen Jahr beschlossen hat. Die EU-Kommission hat am 25. September 2019 Verhandlungen mit dem US-Justizministerium über ein völkerrechtlich bindendes Durchführungsabkommen für die Aufnahme der EU-Mitgliedstaaten als Partnerstaaten des CLOUD Act begonnen („Joint US-EU Statement on Electronic Evidence Sharing Negotiations“ vom 26. September 2019). Nach einem „produktiven ersten Gespräch“ haben die Beteiligten vereinbart, regelmäßige Verhandlungsrunden durchzuführen, um „so schnell wie möglich eine Einigung zu erzielen“. Der Stand des verhandelten Abkommens wird auf der nächsten EU-US-Ministertagung im Bereich Justiz und Inneres im Dezember überprüft.
Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller wäre die Kooperation im Rahmen des CLOUD Act nicht mit dem EU-Datenschutzrecht vereinbar, wenn etwa das FBI bei in der Europäischen Union ansässigen privaten Firmen sensible Daten herausverlangen darf. Zudem existiert mit dem EU-US-Rechtshilfeabkommen bereits ein Verfahren zur Abfrage von Informationen bei US-Firmen. Dieses gegenseitige Rechtshilfeabkommen wurde bislang nicht evaluiert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen39
Wann hat das US-Ministerium der Justiz nach Kenntnis der Bundesregierung ein Mandat für Verhandlungen mit der Europäischen Kommission über ein Verwaltungsabkommen im Rahmen des CLOUD Act erhalten?
Wann haben die Verhandlungen der Europäischen Kommission mit den USA über ein Verwaltungsabkommen im Rahmen des CLOUD Act nach Kenntnis der Bundesregierung auf welchen Ebenen begonnen, und wer nahm daran teil?
Welche weiteren Verhandlungen sind geplant, und wann sollen sich die Innenministerinnen und Innenminister der EU-Mitgliedstaaten (auch im Rahmen der EU-US-Ministertreffen) erstmals mit Zwischenergebnissen befassen?
Wie werden die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten über den Fortgang der Verhandlungen informiert (bitte angeben, welche Informationen die Bundesregierung hierzu erhält)?
Auf welchem Weg kann die Bundesregierung ihre Position in die laufenden Verhandlungen der Europäischen Kommission einbringen?
Sollen die Verhandlungen über ein Verwaltungsabkommen im Rahmen des CLOUD Act beginnen, obwohl der europäische Rechtsrahmen für das E-Evidence-Dossier noch nicht abgestimmt ist (Bundestagsdrucksache 19/12437, Schriftliche Frage 63 des Abgeordneten Konstantin von Notz)?
a) Wann hat sich das Europäische Parlament nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Verhandlungen der Europäischen Kommission mit den USA über ein Verwaltungsabkommen befasst?
b) Ist es aus Sicht der Bundesregierung mit den EU-Verträgen vereinbar, die Verhandlungen zu beginnen, ohne dass sich das Europäische Parlament auf eine Verhandlungsposition geeinigt hat?
Mit welchen Einschränkungen unterstützt die Bundesregierung die Verhandlungen der Europäischen Kommission mit den USA über ein Verwaltungsabkommen im Rahmen des CLOUD Act?
a) Sollen die Verhandlungen der Europäischen Kommission mit den USA über ein Verwaltungsabkommen im Rahmen des CLOUD Act aus Sicht der Bundesregierung auch Inhaltsdaten umfassen?
b) Sollten Inhaltsdaten nur nach einer gerichtlichen Überprüfung angefragt bzw. herausgegeben werden dürfen?
c) Sollte ein Verwaltungsabkommen im Rahmen des CLOUD Act eine Verletzung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und Verletzungen der Berufsgeheimnisse beispielsweise von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Journalistinnen und Journalisten und Parlamentsangehörigen ausschließen?
Bedingt sich die Bundesregierung für den Abschluss eines Verwaltungsabkommens im Rahmen des CLOUD Act aus, dass US-Behörden die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten im Falle einer Herausgabeanordnung an die Internetdienstleister als Vollstreckungsstaat informieren?
a) Sollte der informierte Vollstreckungsstaat der Maßnahme widersprechen dürfen?
b) Sollten auch die Staaten informiert werden, auf dessen Hoheitsgebiet sich die von einer Anordnung Betroffenen vermutlich aufhalten oder deren Staatsangehörigkeit sie besitzen?
Wie bewertet die Bundesregierung, dass die US-Regierung mit der Europäischen Union ein Rahmenabkommen aushandeln will, das gleichzeitig durch bilaterale Abkommen mit einzelnen EU-Mitgliedstaaten ergänzt wird (www.statewatch.org/news/2019/oct/eu-usa-e-evidence.htm)?
Welche EU-Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits ein solches bilaterales Abkommen im Rahmen des CLOUD Act geschlossen, und welche weiteren Mitgliedstaaten wurden hierzu von der US-Regierung angesprochen?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das britische US-CLOUD Act-Abkommen mit den EU-Verträgen vereinbar ist bzw. gekündigt werden muss, nach dem die EU-Kommission ein Rahmenabkommen für die Mitgliedstaaten ausgehandelt hat („21 Thoughts and Questions about the UK-US CLOUD Act Agreement”, https://europeanlawblog.eu vom 17. Oktober 2019)?
a) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung auch deutsche Staatsangehörige von dem britischen US-CLOUD Act-Abkommen erfasst, etwa wenn sie sich in Großbritannien aufhalten?
b) Fallen auch britische Staatsangehörige, die sich in Deutschland aufhalten, unter das britische US-CLOUD Act-Abkommen?
Mit welchen zusätzlichen Garantien sollte das EU-US-Datenschutz-Rahmenabkommen aus Sicht der Bundesregierung ergänzt werden, um einem Verwaltungsabkommen der Europäischen Union im Rahmen des CLOUD Act Rechnung zu tragen?
a) Inwiefern muss der Geltungsbereich des Verwaltungsabkommens aus Sicht der Bundesregierung an den des EU-US-Datenschutz-Rahmenabkommens angepasst werden?
b) Welche US-Behörden müssten in das EU-US-Datenschutz-Rahmenabkommen aufgenommen bzw. dessen Jurisdiktion unterworfen werden?
Wie interpretiert die Bundesregierung das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Europäischen Haftbefehl und der geforderten Unabhängigkeit von Justizbehörden im Hinblick auf das E-Evidence-Dossier bzw. die dort vorgesehene Europäische Herausgabeanordnung (vgl. Pressemitteilung EuGH 68/19 vom 27. Mai 2019)?
a) Sollte eine Europäische Herausgabeanordnung von einer deutschen Staatsanwaltschaft erlassen werden können?
b) Welche sonstigen Polizei- oder Justizbehörden sollten eine Europäische Herausgabeanordnung erlassen dürfen, und welche Position vertritt die Bundesregierung hierzu bei den Verhandlungen zum E-Evidence-Dossier?
Wann, und in welchen Formaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Gespräche und Verhandlungen zum 2. Zusatzprotokoll zur Budapest-Konvention begonnen (Bundestagsdrucksache 19/8054, Antwort zu Frage 13)?
a) Welche Verhandlungsrunden haben in welchem Format stattgefunden (etwa im Plenum, der „Protocol Drafting Group“ oder einer „Expertengruppe“, vgl. Bundestagsdrucksache 19/8054, Frage 16), und welche Mitgliedstaaten des Europarates, anderer Regierungen oder Organisationen nahmen daran (auch als Beobachter) teil?
b) Welche weiteren Verhandlungsrunden sind geplant, und wann, und wo finden diese statt?
c) Auf welchem Weg kann die Bundesregierung ihre Position in die laufenden Verhandlungen einbringen?
d) Auf welche Weise bringt die Europäische Kommission ihre Verhandlungsposition im Rahmen des Mandates der EU-Mitgliedstaaten ein?
Welche Bundesbehörden nahmen oder nehmen (auch testweise) nach Kenntnis der Bundesregierung am „E-evidence Digital Exchange System“ oder am „e-Codex-Netzwerk“ der Europäischen Union teil, und welche Fördergelder wurden dafür beantragt (http://gleft.de/3cj)?
a) Welche Informationen können über „e-Codex“ ausgetauscht werden (bitte die Datenfelder erläutern)?
b) Was ist der Bundesregierung über den geplanten Roll-out des Systems bekannt, und welche Mitgliedstaaten schließen sich an das System an?
c) Welche EU-Mitgliedstaaten verfügen nicht über ein solches Portal (http://gleft.de/3cn)?
d) Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung möglich oder sogar anvisiert, das „E-evidence Digital Exchange System“ oder das „e-Codex-Netzwerk“ nach Beschluss der EPOC-VO für den dort geplanten Austausch elektronischer Beweismittel zu nutzen?
Was ist der Bundesregierung über ein Interpol-Projekt zum erleichterten Austausch von elektronischen Beweismitteln bekannt (http://gleft.de/3cm), und inwiefern baut dieses auf den abgeschlossenen EU-Projekten „EVIDENCE” und „e-Codex“ auf?
Was ist der Bundesregierung über Ziele und Beteiligte des EU-Forschungsprojekts „EVIDENCE2e-CODEX“ bekannt, und handelt es sich dabei um die Nachfolge des Projekts „EVIDENCE“, an dem auch Bundesbehörden teilnahmen (http://gleft.de/3ck)?
Welche „elektronischen Beweismittel“ können nach Kenntnis der Bundesregierung in den Systemen „E-evidence Digital Exchange System“ und „e-Codex-Netzwerk“ ausgetauscht werden, und welche Erweiterungen oder Verbesserungen werden in „EVIDENCE2e-CODEX“ untersucht?