BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Tiefseebergbauinteressen der Bundesregierung

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

17.12.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1499911.11.2019

Tiefseebergbauinteressen der Bundesregierung

der Abgeordneten Steffi Lemke, Claudia Müller, Dr. Bettina Hoffmann, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Filiz Polat, Lisa Badum, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Dr. Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Weltmeere befinden sich nach Ansicht der Fragesteller in einer historischen Krise. Die sich wechselseitig verstärkenden Effekte von Klimakrise, wirtschaftlicher Übernutzung, Habitatzerstörung und Verschmutzung haben nach Ansicht der Fragesteller tiefgreifende Auswirkungen auf die marinen Ökosysteme und bedrohen die menschlichen Lebensgrundlagen.

Um dem nach Ansicht der Fragesteller bedrohlichen Zustand unserer Meere etwas entgegenzusetzen, hat sich die internationale Staatengemeinschaft auf eine Vielzahl von Zielen geeinigt, die nichts weniger als die Rettung der Ozeane bezwecken. Sowohl die Ziele für nachhaltige Entwicklung (v. a. SDG 14) der Agenda 2030, als auch die Aichi-Ziele (u. a. Ziel 6 & 11) des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt (CBD) widmen sich in zahlreichen Unterzielen und Indikatoren dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung der Meere.

Im SDG 14 „Life below Water“ wird ausdrücklich der Kampf gegen die weitere Verschmutzung der Ozeane und die Förderung einer nachhaltigen Nutzung der Meeresressourcen adressiert. Die Wissenschaft ist sich nach Ansicht der Fragesteller einig darin, dass nur noch wenig Zeit verbleibt, um der dramatischen Verschlechterung des Zustands der Meeresökosysteme entgegenzuwirken und die für unsere Lebensgrundlagen so entscheidenden Fähigkeiten der Meere zu bewahren.

Konträr zu diesen Bekenntnissen im Bereich Meeresschutz auf internationaler Ebene laufen weltweit Bestrebungen, den Bergbau in der Tiefsee und damit eine weitere Verschmutzung und Industrialisierung der Meere voranzutreiben. Bisher durchgeführte wissenschaftliche Untersuchungen, Modellierungen und Projektionen zum Tiefseebergbau gehen bei kommerziellen Bergbauvorhaben in der Tiefsee von weitgehenden Konsequenzen für die Umwelt aus: mögliche unkontrollierbare Verschmutzung, Zerstörung von Habitaten und irreversible Beeinträchtigungen sensibler Ökosysteme.

Dabei ist über die Ökosysteme der Tiefsee bisher kaum etwas bekannt. Die Artenvielfalt und -zusammensetzung am Tiefseeboden sind oft endemisch. Es drohen nach Ansicht der Fragesteller bisher unbekannte Arten für immer ausgerottet zu werden. Gleichzeitig drohen damit auch einzigartige Funktionen, die einzelne Arten im Ökosystem einnehmen, unwiederbringlich verloren zu gehen.

Aus Sicht der Fragestellenden und gestützt durch die Wissenschaft kann der Abbau von mineralischen Ressourcen in der Tiefsee unter keinen derzeit vorstellbaren Bedingungen nachhaltig vonstattengehen (z. B. https://researchers.mq.edu.au/en/publications/scientific-rationale-and-international-obligations-for-protection und www.frontiersin.org/articles/10.3389/fmars.2018.00053/full). Eine Vereinbarkeit mit den von der internationalen Staatengemeinschaft verabschiedeten Zielen zum Meeresschutz ist nach Ansicht der Fragesteller nicht möglich. Allein der Wachstumsprozess von Manganknollen, der für wenige Zentimeter mehrere Millionen Jahre beansprucht, verdeutlich nach Ansicht der Fragesteller, wie dauerhaft der menschliche Eingriff in die Meeresökosysteme und wie unvereinbar dieser mit dem Prinzip der Nachhaltigkeit ist.

Aus diesem Grund haben sich mittlerweile zahlreiche Staaten wie Fidschi, Vanuatu, Papua-Neuguinea, ebenso wie der UN Oceans Ambassador Peter Thompson und das das Europäische Parlament für ein Tiefseebergbau-Moratorium ausgesprochen (www.sueddeutsche.de/wissen/tiefseebergbaumoratorium-nautilus-1.4631999 und www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TA+P8-TA-2018-0004+0+DOC+PDF+V0//EN).

Die Bundesregierung auf der anderen Seite zählt trotz der eingegangenen Verpflichtungen zum internationalen Meeresschutz aus Sicht der Fragestellenden seit vielen Jahren zu den treibenden Kräften im Tiefseebergbau und lehnt ein Moratorium ab (vgl. Bundestagsdrucksache 19/13352). Schon frühzeitig hat sich die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) Lizenzgebiete für die Erkundung (und nachfolgend den Abbau) von marinen mineralischen Ressourcen in der Tiefsee bei der Internationalen Meeresbodenbehörde gesichert. Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sollen Projekte im Tiefseebergbau vorangetrieben und erste Pilot-Mining-Tests durchgeführt werden (www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2018-2021_Bund_final.pdf).

Aus Sicht der Fragestellenden werfen diese Vorhaben der Bundesregierung mit Blick auf die eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen der Agenda 2030 und zahlreicher internationaler Umweltabkommen kritische Fragen unter menschenrechtlichen und ökologischen Gesichtspunkten auf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen82

1

Gibt es eine Haltung der Bundesregierung zum Problem, dass die Weltmeere sich aufgrund der Überfischung, Erhitzung, Versauerung, dem Habitatverlust, der Plastikverschmutzung, der zunehmenden Industrialisierung der Meere und weiterer Stressoren in einer historischen Krise befinden und ein kommerzieller Abbau von marinen mineralischen Ressourcen aus der Tiefsee eine zusätzliche nicht kalkulierbare Belastung für die Ökosysteme der Weltmeere darstellt (bitte ausführlich begründen)?

Und wenn ja, welche?

2

Sieht die Bundesregierung ein Problem darin, dass der Tiefseebergbau mit den Zielen der Agenda 2030 kaum vereinbar ist, insbesondere mit dem SDG14 und SDG12 (bitte ausführlich begründen)?

3

Welche Studien sind der Bundesregierung zur Biodiversität und zu Ökosystemprozessen in der Tiefsee bekannt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus in Bezug auf die potentiell irreversiblen Veränderungen der Ökosysteme durch eigene Pilot-Mining-Tests oder Pläne für einen kommerziellen Tiefseebergbau?

4

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Artenvielfalt und die globalen Vorkommen der bisher identifizierten Arten in den deutschen Explorations- und Fördergebieten im Pazifik und im Indischen Ozean?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Vorkommen von endemischen Arten und lokal spezifischen Artengemeinschaften in den deutschen Explorations- und Fördergebieten im Pazifik und im Indischen Ozean?

6

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Folgeschäden von Tiefseebergbauvorhaben für die Lebensräume und die Biodiversität der Meere?

a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die potentiellen ökologischen Schäden durch die Nutzung der aktuell bei der Internationalen Meeresbodenbehörde (ISA) diskutierten Tiefseebergbautechniken für den Abbau von Manganknollen?

b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die potentiellen ökologischen Schäden durch die Nutzung der aktuell bei der ISA diskutierten Tiefseebergbautechniken für den Abbau von kobaltreichen Eisen-Mangankrusten?

c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die potentiellen ökologischen Schäden durch die Nutzung der aktuell bei der ISA diskutierten Tiefseebergbautechniken für den Abbau von hydrothermalen Sulfiderzen, sowohl in Gebieten aktiver Raucher als auch alter Ablagerungen im Sediment?

d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Beeinträchtigung der marinen Ökosysteme und den Eintrag von giftigen Schwermetallen in die Nahrungsketten durch das Zurückpumpen von Abraum und das Freisetzen von Sedimentwolken beim Tiefseebergbau?

e) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zustand des Meeresbodens und seiner Biodiversität im vom DISCOL-Projekt 1989 durchpflügten Abschnitt des Peru-Beckens, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für mögliche kommerzielle Tiefseebergbauvorhaben und Pilot-Mining-Tests?

f) Welche Anforderungen müssen Pilot-Mining-Tests und ihre Auswertung erfüllen, um über die Erkenntnisse der Langzeitauswertung des DISCOL-Versuchs hinausgehende Erkenntnisse zu gewinnen?

7

Wie hoch ist die Summe, die seit dem Jahr 2005 von der Bundesrepublik Deutschland für die marine Biodiversitätsforschung im Allgemeinen und für die Biodiversitätsforschung in der Tiefsee im Speziellen aufgewendet wurde?

8

Welchen Flächenverbrauch erwartet die Bundesregierung perspektivisch vom Tiefseebergbau pro Jahr, wenn sich der Sektor etabliert hat bzw. in 10 und in 30 Jahren, und mit wie vielen aktiven unterseeischen Abbaugebieten wird dann jeweils gerechnet?

9

Sieht die Bundesregierung ein Problem, wenn es durch den Tiefseebergbau zu einem Artenverlust kommt, und wie hoch schätzt die Bundesregierung dieses Risiko ein, wenn sich der Sektor etabliert hat bzw. in 10 und in 30 Jahren?

10

Welche Einflüsse auf die globalen Stoffkreisläufe erwartet die Bundesregierung durch den Tiefseebergbau, und welche Auswirkungen erwartet sie insbesondere mit Blick auf den globalen Klima- und Kohlenstoffhaushalt?

11

Wie will die Bundesregierung das Vorsorgeprinzip umsetzen und Umweltverträglichkeitsprüfungen in einem Stadium durchführen, in dem die Wissenschaft noch jahrzehntelangen Forschungsbedarf sieht, um die ökologischen Zusammenhänge der Tiefsee zu erforschen und fundierte Modelle der Ökosysteme in der Tiefsee zu erstellen (bitte ausführlich darstellen bzw. begründen)?

12

Hat die Bundesregierung eine Bewertung für den Konflikt, dass die für den Tiefseebergbau relevanten kobaltreichen Eisen-Mangankrusten an Seebergen sowie die hydrothermalen Sulfiderze in Hydrothermalfeldern im Rahmen eines wissenschaftlichen Prozesses im Rahmen der CBD bereits in verschiedenen Weltmeeren als „ökologisch und biologisch bedeutsame Meeresgebiete“ (EBSAs) beschrieben wurden, und wenn ja, welche?

13

Hat die Bundesregierung eine Bewertung für den Konflikt, dass die für den Tiefseebergbau relevanten kobaltreichen Eisen-Mangankrusten vornehmlich an Seebergen zu finden sind, welche die Kriterien der Food and Agriculture Organization (FAO) der Vereinten Nationen die Kriterien für sogenannte „gefährdete Meeresökosysteme“ (VMEs) erfüllen, und wenn ja, welche?

14

Welche Ziele und Strategien verfolgt die Bundesregierung, um die notwendige Reduktion des Rohstoffverbrauchs um den Faktor 10 bis 2050 zu erreichen (vergl. www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/ressourcenschonung-in-der-umweltpolitik), und welche Vorgaben der Europäischen Union gibt es zur absoluten Reduktion des Rohstoffverbrauchs?

15

Wie steht die Bundesregierung zur Entwicklung eines Systems der globalen Ressourcenverwaltung (https://eprint.ncl.ac.uk/file_store/production/233255/2BE4DD39-98D8-4A03-87F5-688571321ABC.pdf) zwecks besserer Lenkung von Stoffströmen sowie Angebots- und Nachfrageübersicht?

16

Welche Szenarien zur Entwicklung des Rohstoffbedarfs in Deutschland erstellt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Erschließung mineralischer Ressourcen aus der Tiefsee, und welche Parameter und Annahmen liegen diesen Szenarien zugrunde?

17

Welche Ansätze verfolgt die Bundesregierung, um langfristige Szenarien für die Entwicklung des Rohstoffbedarfs unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen, Naturschutzzielen und Erfordernissen des Klimaschutzes zu erstellen (bitte ausführlich darstellen bzw. begründen)?

18

Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung für das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel, die internationale Zusammenarbeit im Rohstoffbereich weiter zu stärken, und welche Rolle nimmt dabei das Thema Tiefseebergbau ein?

Sieht die Bundesregierung das UN Environment International Resource Panel als ein dafür geeignetes Forum an?

In welcher Form ist die Bundesregierung dort oder in anderen Foren aktiv?

19

Wird die Bundesregierung das Thema Tiefseebergbau und die damit verbundenen Interessen der Bundesregierung sowie die Förderung von Explorationsprojekten im Sinne des Transparenzstrebens der deutschen Extractive-Industry-Trasparentive-Initiative (EITI) in den im Jahr 2020 fälligen 2. Deutschen EITI-Bericht aufnehmen, und wenn nein, warum nicht?

20

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass der Tiefseebergbau in den deutschen Lizenzgebieten tatsächlich einen relevanten Beitrag zur nationalen Rohstoffsicherheit leisten und nicht lediglich das Angebot auf dem Weltmarkt erhöhen wird?

21

Gibt es Bestrebungen, die tiefseebergbaulich gewonnenen Rohstoffe in Deutschland weiterzuverarbeiten?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, welchen Beitrag leistet Tiefseebergbau dann für die Rohstoffsicherheit der deutschen Industrie?

22

Welche konkreten Rohstoffmengen werden aus der Tiefsee erwartet, die auf den deutschen Markt kommen, und welchen prozentualen Anteil am Rohstoffverbrauch der jeweiligen Mineralien sollen diese ausmachen?

23

Welcher Anteil (prozentual) des Gesamtgewichtes einer Manganknolle kann nach Kenntnis der Bundesregierung wirtschaftlich und technisch gewonnen werden?

24

Welche Rolle spielt der Tiefseebergbau in der Novellierung der Rohstoffstrategie der Bundesregierung?

25

Wie viel Prozent des Landbergbaus kann der Tiefseebergbau nach Einschätzung der Bundesregierung perspektivisch ersetzen (bitte nach Rohstoffen aufschlüsseln)?

Welche Länder mit Landbergbau werden nach Kenntnissen der Bundesregierung von der Konkurrenz durch den Tiefseebergbau besonders betroffen sein, und mit welchen Einnahmeverlusten rechnet die Bundesregierung für rohstoffreiche Entwicklungsländer?

26

Welche Projekte wurden mit Bezugnahme auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2018-2021_Bund_final.pdf) im Bereich Tiefseebergbau von der Bundesregierung bereits durchgeführt, werden aktuell vorangetrieben und zukünftig geplant?

27

Welche Bundesministerien und nachgeordneten Bundesbehörden sind in welchem Umfang mit dem Thema Tiefseebergbau vertraut und in die Entscheidungsprozesse eingebunden?

28

Für welche Gebiete hat die Bundesrepublik Deutschland eine Lizenz bei der ISA und/oder einem Nationalstaat für die Erkundung und/oder Förderung von mineralischen Rohstoffen am Meeresboden, um was für eine Flächengröße handelt es sich, und für welche mineralischen Ressourcen gilt die Lizenz jeweils?

29

Für welche Gebiete laufen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Anträge auf eine Erkundungslizenz und/oder eine Förderlizenz oder sind in Planung?

Welche Forschungsvorhaben sind für Lizenzgebiete bereits beantragt und/oder geplant?

Welche Forschungseinrichtungen sind beteiligt?

Und welche nicht-staatlichen Kooperationspartner sind beteiligt, u. a. durch deutsche Begleitforschung flankierte Equipments?

30

Welche Pläne hat die Bundesregierung nach Ablauf der Explorationslizenz in der Clarion-Clipperton-Zone 2021, und wird eine Verlängerung der Explorationslizenz beantragt?

Wenn ja, aus welchen Gründen, und unter welchen Kosten?

31

Wann wird der 2019 abgebrochene Pilot-Mining-Test in der Clarion-Clipperton-Zone durch Deme wieder aufgenommen?

Wann wird der Test im Lizenzgebiet im Indischen Ozean durchgeführt?

Wer finanziert die Tests und führt das entsprechende Schadensmonitoring durch?

32

Wird die Bundesregierung eine eigene Umweltverträglichkeitsprüfung, einschließlich einer vollständigen Öffentlichkeitsbeteiligung, nach nationalen Maßstäben für den Abbautest durchführen, um ihre Verantwortung als Befürwortender Staat wahrzunehmen?

Wann wird eine entsprechende Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden?

33

Welche Überschneidungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen den deutschen Explorations- und Fördergebieten der europäischen Mitgliedstaaten und den von der CBD als „Ökologisch oder Biologisch Signifikanten Meeresgebieten (EBSAs)“ beschriebenen Meeresgebieten?

34

Welche Überschneidungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen den deutschen Explorations- und Fördergebieten der europäischen Mitgliedstaaten und den von der Food and Agriculture Organization (FAO) der Vereinten Nationen die Kriterien für sogenannte „gefährdete Meeresökosysteme“ (VMEs) beschriebenen Gebiete?

35

Verfügt die Bundesregierung über ausreichend Kenntnisse, um eine Umweltverträglichkeitsprüfung über die Auswirkungen des Tiefseebergbaues, einschließlich der Berücksichtigung der potentiellen kumulativ mit anderen menschlichen Einflüssen wirkenden Auswirkungen, durchzuführen, und wenn ja, wie konnte die Bundesregierung unter Berücksichtigung der Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/1597 die zum damaligen Zeitpunkt fehlenden Erkenntnisse für eine Umweltverträglichkeitsprüfung in der Zwischenzeit gewinnen?

Würde eine Umweltverträglichkeitsprüfung von der Bundesregierung selbst durchgeführt werden?

36

Hat die Bundesregierung eine Bewertung der Rechts- und Haftungslage für etwaige Havarien, irreversible Schäden und ökologische Katastrophen, die im Laufe des geplanten Pilot-Mining-Test bzw. eines potentiell kommerziellen Tiefseebergbaus eintreten könnten?

Wer haftet bei einem Schadensfall im deutschen Lizenzgebiet in der Explorationsphase, beim Pilot-Mining-Test sowie in der potentiellen Abbauphase?

Und wenn ja, welche?

37

Wie hoch ist die Summe, die seit dem Jahr 2005 von der Bundesrepublik Deutschland für den maritimen Bergbau aufgewendet wurde (Lizenzbeantragung, Ausrüstung und Durchführung von Erkundung, Fördervorhaben und Fördergelder für wissenschaftliche und technologische Förderprojekte), und welche weiteren Ausgaben sind geplant?

38

Wie kann nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt werden, dass bei geplanten Tiefseebergbauprojekten die von der ISA noch zu definierenden Umweltauflagen eingehalten werden – unter der Annahme das eine Kontrolle durch zivilgesellschaftliche Akteure in der Tiefsee nicht möglich ist –und es im Landbergbau oftmals nichtstaatliche Akteure sind, die Missstände aufdecken?

39

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Stand von Aufbereitungsverfahren für Metalle aus Manganknollen, kobaltreichen Eisen-Mangankrusten und hydrothermalen Sulfiderzen, und welche Schwierigkeiten ergeben sich aus dem aktuellen Stand für die kommerzielle Nutzung?

Welche Staaten und Industrien werden bei den Aufarbeitungsverfahren aktuell als Vorreiter angesehen?

40

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus aktuellen Entwicklungen von nationalen Meeresbergbaugesetzen in pazifischen Staaten, insbesondere die Unterstützung durch die EU und die ISA in der Entwicklung der entsprechenden Regelwerke?

Inwiefern hält es die Bundesregierung für wahrscheinlich, dass ein Tiefseebergbau eher in den AWZs beispielsweise pazifischer Staaten stattfinden wird als in der Hohen See, und inwiefern sieht die Bundesregierung die Verhandlungen bei der ISA als Treiber für solche Abbaupläne in den AWZs bzw. Investitionen in entsprechendes Abbauequipment durch Staaten, Unternehmen oder Finanzmarktakteure?

41

Wie plant die Bundesregierung, menschenrechtliche, umweltpolitische und soziale Standards bei den Aktivitäten deutscher Unternehmen im Tiefseebergbau in den Ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) von anderen Ländern perspektivisch sicherzustellen, und wird die Bundesregierung eine Überwachung solcher Projekte unter Beteiligung deutscher Unternehmen finanziell und/oder strukturell unterstützen?

42

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung deutscher Unternehmen an Tiefseebergbauvorhaben vor Inkrafttreten der Regulierungen der ISA, und inwieweit unterstützt oder sichert die Bundesregierung das Engagement deutscher Firmen, die an Tiefseebergbauvorhaben in AWZs anderer Länder beteiligt sind durch Bürgschaften oder andere Instrumente?

Wenn ja, welche?

Gibt es dazu eine Bewertung, und wenn ja, welche?

43

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die politischen und wirtschaftlichen Zielsetzungen des Lobbyverband Deep-Sea-Mining-Alliance, und welche Funktion haben die nachgeordneten Behörden UBA, BGR und BSH im Beirat der Deep-Sea-Mining-Alliance?

44

Wie viele Treffen hat es zwischen dem maritimen Koordinator der Bundesregierung und Umwelt- bzw. Naturschutzverbänden und/oder zivilgesellschaftlichen Organisationen im Bereich der internationalen Entwicklung und Zusammenarbeit seit April 2018 gegeben?

45

Mit welchen deutschen Firmen (unter Angabe des Firmensitzes) und Lobbyinstitutionen ist die Bundesregierung (bitte nach Ministerien differenzieren) zum Thema Tiefseebergbau im Austausch bzw. Kontakt, und wie viele Treffen hat es zwischen dem maritimen Koordinator der Bundesregierung und diesen Firmen seit April 2018 gegeben?

46

Welche Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind der Bundesregierung bekannt, die zum Thema Tiefseebergbau forschen, und wie viele Treffen hat es zwischen dem maritimen Koordinator der Bundesregierung und den Forschungsträgern seit April 2018 gegeben?

47

Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Unterzeichnung eines „Memorandum of Understanding on Deep Sea Mining activities“ mit Frankreich?

48

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Vorhaben und Ziele des „Memorandum of Understanding on Deep Sea Mining activities“ zwischen Vertreterinnen und Vertretern der deutschen und französischen Industrie?

49

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die oben aufgeführte deutschfranzösischen Kooperationen im Tiefseebergbau nicht dazu führen, dass Tiefseebergbauprojekte – entgegen dem Vorsorgeprinzip und vor dem Hintergrund fehlender intentionaler Abbauregularien und Umweltstandards – in den Ausschließlichen Wirtschaftszonen französischer Überseegebiete vorangetrieben werden?

50

Gibt es weitere Kooperationen der Bundesregierung zum Tiefseebergbau mit anderen Ländern?

Wenn ja, welche Ziele verfolgen diese?

51

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus den JPI-O-Forschungsvorhaben bezüglich der Beeinträchtigung der Meeresumwelt ziehen können?

Inwiefern geben diese Ergebnisse Aufschluss bezüglich der Möglichkeit einer angemessen Umweltverträglichkeitsprüfung von Explorations- bzw. Fördervorhaben?

Welchen Einfluss haben die Ergebnisse auf einen von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag angestrebten Pilot-Mining-Test?

Gibt es Pläne, in Zukunft ein Langzeitmonitoring einzurichten, und wenn ja, wie sehen diese aus?

52

Inwiefern fördert die Bundesregierung die Bereitstellung der durch das JPI-O-Forschungsvorhaben erlangten Informationen für eine breite Öffentlichkeit beispielsweise im Rahmen von regelmäßigen Informationsveranstaltungen?

Welche der Öffentlichkeit zugängige Informationsveranstaltungen wurden durch die Bundesregierung, die zuständigen staatlichen Institutionen und die BGR bereits durchgeführt?

Welche sind im kommenden Jahr geplant?

53

Welche Bewertung nimmt die Bundesregierung ein bezüglich der Übertragbarkeit der Projektergebnisse auf zukünftige Bergbauunternehmungen in anderen Gebieten, u. a. im Indischen Ozean?

Wie ist die Übertragbarkeit der Projektergebnisse auf zukünftige Gebiete bezügliche allen Aspekten der Tiefsee Biodiversität und der Ökosystemleistungen?

Wenn keine Übertragbarkeit angenommen wird, welche weiteren Forschungsvorhaben sind von Seiten der Bundesregierung und der BGR angestrebt?

54

Welche Ausschreibungskriterien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich der angestrebten Begleitforschung des JPI-O-Vorhabens durch die belgische Firma DEMA bei der Wahl des Unternehmens berücksichtigt?

Wie viele, und welche Mitbewerber gab es für das Projekt?

Welche Entscheidungsstrukturen lagen der Auswahl zugrunde?

Welche Prozesse und Auswahlverfahren führten zur Auswahl des Unternehmens und der verwendeten Technologie?

Inwiefern wurden unterschiedliche Technologieansätze bei der Bewerbung berücksichtigt?

Wie ist in Anbetracht des nicht vollzogenen technischen Tests durch die belgische Firma DEME in der CCZ das weitere Vorgehen geplant?

Wie wird sichergestellt, dass das in dem EIA-Bericht ausgeführte Forschungsbegleitprogramm angemessen durchgeführt wird?

Wird Deutschland auch eine Genehmigung für Gerätetests im deutschen Lizenzgebiet erteilen, wenn nicht parallel die Umweltauswirkungen ermittelt werden?

55

Welche Grundsätze sollten nach Auffassung der Bundesregierung im Rahmen von sogenannten Mining Codes der Internationalen Meeresbodenbehörde (ISA) befolgt werden?

a) Welche Fördermethoden lehnt die Bundesregierung nach aktuellem Kenntnisstand ab (bitte jeweils begründen)?

b) Inwieweit widerspricht die Förderung von Meeresbodenschätzen generell ökologischen Nachhaltigkeitskriterien (bitte jeweils begründen)?

56

Welche Ziele hat die Bundesregierung bei Verhandlungen im Rahmen der ISA über ein Regelwerk zum Abbau von marinen mineralischen Ressourcen, und wie schätzt die Bundesregierung die Chancen ein, höchstmögliche Umweltstandards in das Regelwerk zu integrieren?

57

Welche roten Linien hat die Bundesregierung in Bezug auf die Verhandlungen bei der ISA über ein Regelwerk zum Abbau von marinen mineralischen Ressourcen definiert, die einen Abschluss der Verhandlungen für die Bundesregierung nicht tragbar machen würden (um Bezugnahme auf Umweltverträglichkeitsprüfungen und das Vorsorgeprinzip wird gebeten)?

58

Welche Maßnahmen schlägt die Bundesregierung vor, um sicherzustellen, dass die ISA und das verabschiedete Regelwerk für den Abbau von marinen mineralischen Ressourcen, die Tiefsee als gemeinsames Erbe der Menschheit auch für zukünftige Generationen erhalten?

59

Welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich des Abschlusses der Verhandlungen bis 2020?

Inwiefern ist für die Bundesregierung ein vorläufiger Mining Code tragbar, in welchem Umweltregulierungen in einem Annex nach 2020 nachverhandelt werden?

60

Sieht die Bundesregierung eine ausreichende Beteiligung von nichtstaatlichen Akteuren an den Verhandlungen der ISA als gegeben, und für welche Beteiligungsmöglichkeiten nichtstaatlicher Akteure bei den Verhandlungen der ISA setzt sich die Bundesregierung ein?

61

Welche Beteiligungsverfahren und Konsultationen mit relevanten Akteuren der Zivilgesellschaft hat es mit Bezug auf die Verhandlungen bei der ISA gegeben (bitte alle Termine und beteiligten Akteure auflisten)?

62

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit für eine intensivere Beteiligung der Parlamente im Entscheidungsprozess für die weitere wirtschaftliche Ausbeutung der Weltmeere angesichts der nach Ansicht der Fragesteller herausragenden Bedeutung von gesunden Meeresökosystemen für die Zukunft der Menschheit?

Wenn ja, welche Pläne verfolgt die Bundesregierung für die bessere Beteiligung des Deutschen Bundestages?

63

Welche Nachhaltigkeitskriterien werden im Forschungsprojekt MARITIME.value zur Entwicklung von umweltschonenden Technologien u. a. für den Tiefseebergbau angewandt, und kann die Nachhaltigkeit des Abbaus angesichts der gravierenden Umweltzerstörung überhaupt gewährleistet werden?

64

Wie bewertet die Bundesregierung den Antrag Polens zur Einberufung der sogenannten Enterprise, und welche Positionierung hat die Bundesregierung zu diesem Vorschlag bei der ISA vorgetragen?

65

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der angenommenen Resolution des Europäischen Parlaments zum Internationalen Ocean Governance (www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TA+P8-TA-2018-0004+0+DOC+PDF+V0//EN), in der das EP ein Moratorium zum Tiefseebergbau fordert, im Allgemeinen und in Bezug auf den geplanten Pilot-Mining-Test im Speziellen?

66

Wie positioniert sich die Bundesregierung hinsichtlich des Aufrufs der Regierungen von Fidschi, Vanuatu und weiteren Staaten für ein zehnjähriges Tiefseebergbau-Moratorium (www.sueddeutsche.de/wissen/tiefseebergbaumoratorium-nautilus-1.4631999)?

67

Wie hoch sind die Zahlungen Deutschlands an die ISA, und wofür verwendet die ISA im Einzelnen ihren Etat?

68

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Verhandlungen im Rahmen der ISA kohärent mit den Verhandlungen der UN zum Schutz der Hohen See (BBNJ) sind?

Insbesondere, wie kann sichergestellt werden, dass die Schutzziele des zukünftigen BBNJ Abkommens und anderer bestehender Verpflichtungen zur Bekämpfung des Artenschwundes u. a. im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) nicht durch den zukünftigen Regulierungsrahmen für den Tiefseebergbau unterminiert werden?

69

Wie bewertet die Bunderegierung die Stellungnahmen, die vom ISA Sekretariat im Namen der Organisation in den UN Verhandlungen zu BBNJ abgegeben werden, und wie werden diese im Vorfeld der Verhandlungen mit den Vertragsstaaten der ISA abgestimmt?

70

Für welche Aspekte der Regulierungen zum Abbau von mineralischen Ressourcen in der Tiefsee hält die Bundesregierung Standards für notwendig, und für welche Aspekte der Regulierungen hält die Bundesregierung Richtlinien für ausreichend?

71

Würde die Bundesregierung regionale Konsultationen zu den Regulierungen zum Abbau unter der Beteiligung aller Stakeholder einschließlich von Nichtregierungsorganisationen politisch und finanziell unterstützen, so wie sie beispielsweise während des Prozesses zur Formulierung der Voluntary Guidelines for Securing Sustainable Small-Scale Fisheries von der FAO durchgeführt wurden?

72

Hält die Bundesregierung die personelle und finanzielle Ausstattung sowie die Institutionen der ISA für ausreichend um den derzeitigen Verhandlungsprozess transparent und partizipativ umzusetzen?

Inwiefern sieht die Bundesregierung die Informationsbereitstellung durch die ISA an interessierte Öffentlichkeit angemessen ausgeführt?

Unterstützt die Bundesregierung die Forderung, alle ISA-Verhandlungen nicht nur im Live-Stream zu übertragen, sondern diese anschließend auch als Videodokumentation zugänglich zu machen?

73

Welche Position vertritt die Bundesregierung in Bezug auf die Verteilung der durch den Tiefseebergbau in der Area erzielten finanziellen Gewinne angesichts des Status der Ressourcen als ein gemeinsames Erbe der Menschheit, und zu welchen Anteilen sollen die UN, die Förderunternehmen, die Sponsoring States und eventuelle andere Parteien an den Gewinnen letztendlich nach Meinung der Bundesregierung beteiligt werden?

Welches der bisher vorgeschlagenen Finanzregime wird von der Bundesregierung bevorzugt, und warum?

Wie wahrscheinlich ist aus Sicht der Bundesregierung die Finalisierung des Finanzrahmens inkl. des benefit sharings bis 2020?

74

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die von der ISA lizenzierten Staaten und Unternehmen ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, ihre Erkenntnisse aus der Erkundung der Tiefsee offenzulegen?

Und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus eigenen Erkundungen in den lizenzierten Gebieten?

In welcher Form wurden diese der ISA mitgeteilt?

75

Wird die Bundesregierung in Zukunft die der ISA übermittelten Jahresberichte sowie alle Daten und Erkenntnisse aus den Abbauversuchen und dem dazugehörigen Monitoring veröffentlichen?

Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

Wenn nein, warum nicht?

76

Plant die Bundesregierung die Einrichtung einer Website, auf der alle relevanten Unterlagen (Verträge mit der ISA, Vertrag BGR-BMWI, Jahresberichte, Erkundungsfahrten, Publikationen, UVP für Tests, Monitoring-Ergebnisse, Schadensbewertung etc.) für alle Interessierten einseh- und abrufbar sind?

77

Wird es einen jährlich zu aktualisierenden Zustandsbericht für die Lizenzgebiete geben, und wenn nein, warum nicht?

78

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Auffassung der nach Section 154 vorgenommenen Studie, dass die Verfahren der Tiefseebehörde überarbeitet werden müssen, u. a. in Hinblick auf derzeit stärkere Transparenz der Legal and Technical Commission sowie einer beratenden, externen wissenschaftlichen Kommission?

79

Wie steht die Bundesregierung zur nach Ansicht der Fragesteller bestehenden Notwendigkeit einer unabhängigen, externen wissenschaftlichen Kommission für Fragen zur Umweltverträglichkeit von Tiefseebergbau, vergleichbar in Struktur und Funktion der IPCC?

80

Inwieweit sind nach Einschätzung der Bundesregierung die vorgeschlagenen Abbau- und Finanzregeln der ISA ausreichend?

Und ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine umfassende Analyse der potentiellen Umweltkosten von Tiefseebergbauprojekten vorgesehen?

81

Wie bewertet die Bundesregierung die Präsenz von Tiefseebergbauindustrie bei der ISA, insbesondere von DeepGreen, und wie sieht die Bundesregierung die Stellungnahmen dieser Unternehmen in offiziellen Redeslots von ISA-Mitgliedstaaten?

82

Wie bewertet die Bundesregierung die Position von ISA-Generalsekretär Michael Lodge unter Berücksichtigung seiner aktiven Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit zugunsten von Tiefseebergbau als eine Überschreitung seines Mandats und des Auftrags der ISA, den Schutz und die Nutzung der Meeresressourcen ausgewogen zu vertreten (z. B. https://vimeo.com/286936275)?

Inwiefern unterstützt die Bundesregierung eine erneute Kandidatur für den Generalsekretär durch Michael Lodge im Jahr 2020?

Berlin, den 22. Oktober 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen