Zusammenarbeit mit Ägypten angesichts wachsenden Widerstands gegen das Regime von Präsident Al Sisi
der Abgeordneten Omid Nouripour, Ottmar von Holtz, Uwe Kekeritz, Kai Gehring, Margarete Bause, Claudia Roth (Augsburg), Anja Hajduk, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Corinna Rüffer, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im September 2019 kam es in mehreren Städten in Ägypten zu Demonstrationen gegen das Regime von Präsident Abdel Fattah Al Sisi. Infolge der gewaltsamen Auflösung der Proteste wurden laut ägyptischen Menschenrechtsorganisationen über 3100 Menschen verhaftet (www.theguadian.com/world/2019/oct/ 08/egypt-children-swept-up-in-crackdown-on-anti-sisi-protests). Unter ihnen sind der Oppositionspolitiker K. D., die bekannte Menschenrechtsanwältin M. A. M., der Menschenrechtsaktivist A. A., sowie H. H., der einstige Sprecher eines schon 2018 verhafteten ehemaligen Präsidentschaftskandidaten, der gegen Präsident Al Sisi antreten wollte. Ägyptische Sicherheitsdienste halten zudem zahlreiche Funktionäre politischer Oppositionsparteien inhaftiert. Darunter sind die Vorsitzenden und/oder hochrangige Funktionäre der Parteien „Starkes Ägypten“, „Istiqlal“, „Dustur“, „Karama“, „Volksallianz“ und der ägyptischen Sozialdemokraten (https://cihrs.org/egypt-rights-groups-call-for-immediate- release-of-protesters-political-party-leaders-and-presidential-candidates/?lang=en). Auch zahlreiche Mitglieder der Brot- und Freiheitspartei wurden verhaftet (https://madamasr.com/en/2019/10/15/feature/politics/activist-israa-abd- el-fattah-reports-torture-in-detention-faces-smear-campaign-amid-new- arrestsand-disappearances/).
In Ägypten kommt es kontinuierlich zu schwersten Menschenrechtsverletzungen, in den Gefängnissen sitzen über 60000 politische Gefangene, Folter ist an der Tagesordnung (vgl. www.hrw.org/world-report/2019/country-chapters/ egypt). Auf Kritik reagiert das Regime meist mit willkürlichen Verhaftungen. Allein zwischen 2013 und 2019 sprachen Gerichte der nicht rechtsstaatlich agierenden Justiz mindestens 2400 Todesurteile aus (https://reprieve.org.uk/ press/scale-of-egypts-death-penalty-crisis-revealed/). Zwischen 2013 und 2018 wurden laut mehrerer Menschenrechtsorganisationen mindestens 162 Verurteilte hingerichtet (www.cfjustice.org/portal/2019/02/11/in-a-joint-report-regar ding-executions-in-egypt-three-independent-organizations-call-on- egyptianauthorities-to-establish-a-moratorium-on-executions/). Die Präsidentschaftswahl von 2018 wurde von Human Rights Watch als „weder frei noch fair“ beschrieben (www.hrw.org/news/2019/02/12/egypt-move-enhance- authoritarianrule).
Die jüngsten Proteste zeigen aus Sicht der Fragesteller, dass das Land trotz dieses hohen Repressionsniveaus gegen jegliche Form von Opposition alles andere als stabil ist. Die massive Verschlechterung der Lebensverhältnisse hat zu immer größerer Unzufriedenheit in der Bevölkerung geführt, und die Toleranz für die vorhandenen Entbehrungen ist zunehmend niedrig. So stieg die Armutsrate zwischen 2015 und 2018 nach offiziellen Angaben von ca. 28 Prozent auf inzwischen knapp 33 Prozent (www.economist.com/middle-east-and-africa/ 2019/08/08/egypt-is-reforming-its-economy-but-poverty-is-rising). Die tatsächliche Situation ist jedoch noch weit prekärer, da ägyptische Behörden Armut mit einem zur Verfügung stehenden Einkommen von unter 1,3 US-Dollar definieren. Die Weltbank hingegen verwendet einen Wert von 1,9 US-Dollar (https://datahelpdesk.worldbank.org/knowledgebase/articles/746163-what-is- the-1-90-poverty-line-and-based-on-this). Demzufolge sind sogar etwa 60 Prozent aller Ägypterinnen und Ägypter arm oder sehr arm (w w w . w o r l d bank.org/en/news/press-release/2019/04/30/world-bank-group-to- extendcurrent-strategy-in-egypt-to-maintain-momentum-on-reforms). Hohe Preissteigerungsraten haben die Lage noch weiter verschlimmert. Die Jugendarbeitslosigkeit wird auf etwa 50 Prozent geschätzt (www.swp-berlin.org/kurz-gesagt/ wird-iwf-kredit-fuer-aegypten-zur-vertanen-chance/). Das 2016 zwischen Ägypten und dem IWF mit einem Volumen von 12 Mrd. US-Dollar geschlossene Abkommen hat zwar zu einer makroökonomischen Stabilisierung des Landes geführt. Die Lebensverhältnisse haben sich gleichzeitig jedoch nochmals deutlich verschlechtert. Ebenso haben sich die ägyptische Staatsverschuldung und der Schuldendienst erheblich erhöht und so die Handlungsmöglichkeiten der Regierung weiter eingeschränkt. Hohe Korruption, Nepotismus und die Dominanz des ägyptischen Militärs in vielen Wirtschaftsbereichen haben den Wettbewerb in der ägyptischen Wirtschaft zum Teil ausgehebelt. Die umfangreichen Investitionen der ägyptischen Regierung in Megaprojekte wie die neue Verwaltungshauptstadt oder die Erweiterung des Suezkanals waren und sind nicht geeignet, diese Probleme zu lösen (www.swp-berlin.org/fileadmin/ contents/products/aktuell/2019A17_mih _rll.pdf).
Die Bundesregierung nahm bei der Aushandlung des IWF-Abkommens eine wichtige Rolle ein, und Deutschland wurde für Ägypten zum größten Geberland des Pariser Clubs. Deutschlands zentrale Bedeutung im Aushandlungsprozess war auch mit seiner gewichtigen Mitgliedschaft in anderen beteiligten Geberinstitutionen verbunden. Voraussetzung für die Gewährung des 12 Mrd. US- Dollar schweren Programms war schließlich die zusätzliche Deckung einer vom IWF kalkulierten Finanzierungslücke durch weitere Geldgeber. Hierfür gewährte die Bundesregierung zwei Kredite über jeweils 250 Mio. US-Dollar an Kairo. Die letzte Tranche wurde im Februar 2019 vereinbart (www.am cham.org.eg/tas/non-tender-details/aVdH Q0I1RX J0S3lLbFc4dmVuV0dzdz09). Die Bundesregierung sagt, dass die Stabilisierung Ägyptens ein zentrales Interesse für sie sei (vgl. www.handelsblatt.com/ politik/international/aegypten-besuch-altmaier-sieht-menschenrechte- undstabilitaet-als-gleichwertige-ziele/23948478.html). Mit etwa 100 Millionen Einwohnern könnte das Land im Fall schwerer und lang andauernder Unruhen, zum Beispiel infolge einer weiteren Verschlechterung der Lebensverhältnisse, zu einer Quelle neuer Fluchtbewegungen nach Europa werden. Vor dem Hintergrund des auf drei Jahre angelegten IWF-Programms, das für das Überleben des Sisi-Regimes zentral war und ist, und angesichts der nur noch durch Repression aufrecht zu haltenden autoritären und von gravierender Misswirtschaft geprägten politischen Ordnung Ägyptens.
fragen wir die Bundesregierung:
Fragen26
Wie hoch belaufen sich die von Deutschland an Ägypten gewährten, noch laufenden Kredite, einschließlich der beiden in Verbindung mit dem 2016 vereinbarten IWF-Programm gewährten Kredite über jeweils 250 Mio. US-Dollar (bitte die einzelnen Kredite nach Datum der Gewährung, Kredithöhe und Zweck aufschlüsseln)?
Wurde die Vergabe dieser Kredite (Bezug: Frage 1) an die Einhaltung von konkreten politischen und menschenrechtlichen Bedingungen geknüpft und, falls ja, welche?
Falls nein, wie begründet die Bundesregierung dies (bitte nach Kredit auflisten)?
An welche makroökonomische Bedingungen wurde die Vergabe dieser Kredite (Bezug: Frage 1) gebunden?
Wurden einige dieser Kredite (Bezug: Frage 1) als Ungebundene Finanzkredite (UFK) vergeben, und wurde dabei von der Bundeskanzlerin auf ein „besonderes staatliches Interesse Deutschlands“ verwiesen (vgl. www.bun desfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Internationa les_Finanzmarkt/Internationale_Finanzpolitik/Auslandsgewaehrleistun gen_des_Bundes/2012-06-18-auslandsgewaehrleistungen-des-bun des.html)?
Wenn ja, was konkret war jeweils dieses besondere staatliche Interesse (Bezug: Frage 4)?
In welcher Höhe wurden seit Juli 2013 von der Bundesregierung Exportkredit- und Investitionsgarantien für Ägypten übernommen?
Welche Projekte in Ägypten werden aktuell über Exportkredit- und Investitionsgarantien abgesichert, und wie stellt die Bundesregierung die für die Gewährung solcher Bürgschaften erforderliche Einhaltung von Bedingungen (sozial-, umwelt-, menschenrechtspolitischer Art) sicher?
Welche Finanzierungsinstrumente – neben Hermesbürgschaften – verwendet die Bundesregierung zur Absicherung deutscher Rüstungsexporte nach Ägypten?
Wie hoch ist die Summe aller finanziellen Unterstützungen der Bundesregierung an Ägypten (einschließlich Schuldenumwandlungen) seit Juli 2013 (bitte die einzelnen Formen finanzieller Unterstützung nach Datum, Art, Zweck und Höhe auflisten)?
Welche dieser Unterstützungsleistungen wurden an die Einhaltung politischer und/oder menschenrechtlicher Bedingungen (bitte die jeweiligen Bedingungen ausführen) geknüpft?
Wie hoch ist das aktuelle Entschädigungsrisiko des Bundes für Ägypten aus bestehenden Exportkredit- sowie Investitionsgarantien, und welchen Stellenwert hat Ägypten diesbezüglich im Vergleich zu anderen Ländern (bitte die zehn Länder mit dem höchsten Entschädigungsrisiko auflisten)?
Wie hat sich das Entschädigungsrisiko des Bundes im Ausfuhrgeschäft mit Ägypten seit 2013 entwickelt?
Inwiefern hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass in dem 2016 mit Ägypten vereinbarten IWF-Programm (IMF Country Report No. 17/17: www.imf.org/~/media/Files/Publications/CR/2017/cr1717.ashx) die Themen Korruption und Nepotismus berücksichtigt werden?
Weshalb finden sich diese Themen (Bezug: Frage 13) in dem zugehörigen 83-seitigen Dokument (IMF Country Report No. 17/17) an keiner Stelle wieder?
Hat die Bundesregierung eine eigene Bewertung des Verlaufs und der Ergebnisse des IWF-Programms vorgenommen?
Wenn ja, inwiefern weicht diese Bewertung von den Bewertungen des IWF (Review Under the Extended Arrangement Under the Extended Fund Facility) ab?
Welche Kredite oder Schuldumwandlungen plant die Bundesregierung derzeit an die ägyptische Regierung zu vergeben, und in welcher Höhe wird sie diese an die Einhaltung oder Umsetzung von politischen und menschenrechtlichen Bedingungen knüpfen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Schuldensituation Ägyptens, insbesondere mit Blick auf die Auslandsverschuldung des Landes?
Inwiefern und mit welcher Begründung hat sich die Bundesregierung im Rat dafür eingesetzt, dass die ausgesetzte EU-Budgethilfe an Ägypten im Mai 2019 wieder aufgenommen wurde?
Wie bewertet die Bundesregierung die Effekte der Investitionen der ägyptischen Regierung in Mega-Projekte (z. B. den Bau der neuen Verwaltungshauptstadt) auf die wirtschaftliche Entwicklung des Landes?
Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Ägypten seit Vergabe der beiden Kredite über 250 Mio. US- Dollar (Bezug: Frage 1) an die ägyptische Regierung in Bezug auf die Situation von:
a) Oppositionellen,
b) Medienschaffenden und Journalistinnen und Journalisten,
c) LGBTIQ,
d) Frauen und Mädchen sowie Frauenrechtsgruppen,
e) Menschenrechtsverteidiger und Menschenrechtsverteidigerinnen,
f) Häftlingen,
g) Geflüchteten aus anderen Ländern?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für die bei der jüngsten Verhaftungswelle Inhaftierten ein, und welche Kenntnisse hat sie über die Haftbedingungen in den Gefängnissen (vgl. www.amnesty.de/informieren/aktuell/ aegypten-aegypten-immer-noch-bis-zu-40-personen-eine-zelle-gepfercht)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verhaftungen, Misshandlungen und Folter des Menschenrechtsaktivisten A. A. und des Menschenrechtsanwalts M. E. B. (www.omct.org/human-rights-defenders/ur gent-interventions/egypt/2019/10/d25540/), der Aktivistin für Frauenrechte E. A. F. (www.fidh.org/en/issues/human-rights-defenders/egypt- whrdesraa-abdel-fattah-abducted-and-tortured-arbitrarily) sowie der Menschenrechtsanwältin M. A. M. (www.amnesty.de/mitmachen/urgent-action/men schenrechtsanwaeltin-haft-0), und inwiefern setzt sie sich für die Freilassung dieser Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten ein?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung seit Beginn der Protestwelle über verhaftete Journalistinnen und Journalisten in Ägypten (vgl. www.re porter-ohne-grenzen.de/pressemitteilungen/meldung/mehrere- journalistenfestgenommen/), und inwiefern hat sie sich für deren Freilassung eingesetzt?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über ägyptische Haftbefehle oder Einreisesperren gegenüber deutschen Staatsbürgern vor?
Welche Konsequenzen für die zwischenstaatliche Zusammenarbeit zieht die Bundesregierung aus der aus Sicht der Fragesteller sehr prekären Menschenrechtslage in Ägypten (vgl. www.hrw.org/de/news/2019/01/17/aegyp ten-neues-vorgehen-im-kampf-gegen-dissidenten) seit Beantwortung der Kleinen Anfrage „Menschenrechtslage in Ägypten“ auf Bundestagsdrucksache 19/2020 (sowohl im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, als auch in den Bereichen Wirtschaft und finanzielle Kooperation)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der jüngsten Repressionswelle der ägyptischen Regierung gegen Oppositionelle und Menschenrechtsaktivisten für die deutsch-ägyptische Sicherheitskooperation?