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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Auslieferung der ersten NATO-Drohne "Global Hawk" und Ausbildung deutscher Drohnenpiloten

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

19.12.2019

Aktualisiert

27.10.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/1518814.11.2019

Auslieferung der ersten NATO-Drohne „Global Hawk“ und Ausbildung deutscher Drohnenpiloten

der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Michel Brandt, Christine Buchholz, Matthias Höhn, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Eva-Maria Schreiber, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Rahmen des Programms „Alliance Ground Surveillance“ (AGS) stationiert die NATO fünf hochfliegende Drohnen des Typs „Global Hawk“ auf dem Stützpunkt der italienischen Luftwaffe in Sigonella/Sizilien. Die Übergabe des ersten „Global Hawk“ durch den US-amerikanischen Hersteller Northrop Grumman hätte eigentlich bereits im Jahr 2016 erfolgen sollen und war nach mehreren Verzögerungen für das dritte Quartal 2019 geplant, die weiteren vier Systeme sollen „kurz darauf im Jahr 2019 übergeben werden“ (Bundestagsdrucksache 19/8411, Antwort zu Frage 3). Zu der Verspätung schreibt die Bundesregierung von „Verzögerungen bei der Durchführung von Testflügen“ in den USA. Außerdem habe es Probleme mit dem Zulassungsverfahren in Italien gegeben. Dieser jahrelange Prozess sollte im April 2019 abgeschlossen werden.

Über eine im Zeitplan erfolgte Auslieferung des ersten „Global Hawk“ ist den Fragestellerinnen und Fragestellern nichts bekannt. Demnach dürfte auch der Erstflug in Italien nicht wie geplant im Sommer 2019 stattgefunden haben, das Gleiche gilt für die Einsatzprüfung, bei der auch die Bodenstationen zur Steuerung und Auswertung einbezogen werden sollten.

Ende Oktober 2019 hat die NATO Ground Support Management Agency (NAGSMA) die Lufttüchtigkeitszertifizierung (Military Type Certification) für die „Global Hawk“ erhalten (https://theaviationist.com/2019/10/27/natos-rq-4d-global-hawk-remotely-piloted-aircraft-gets-military-type-certification-andofficial-callsign-magma). Dieses Zertifikat, das unter Mithilfe der US-Luftwaffe erstellt wurde, ist notwendig, um die Drohnen im zivilen und militärischen Luftraum zu fliegen. Die italienische Nationale Zivilluftfahrtbehörde (ENAC) und die italienische Luftwaffe haben dafür gesorgt, dass die Drohnen auch in nicht gesperrten Lufträumen operieren können. Die Drohnen des AGS-Programms haben hierfür von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) ein offizielles Funkrufzeichen erhalten („MAGMA“). Über U/VHF-Funkgeräte kommunizieren die „Global Hawk“ mit zivilen und militärischen Flugsicherungsbehörden.

Die Bundesregierung gehört zu den größten Beitragszahlern des NATO AGS (USA: 42 Prozent, Deutschland: 33 Prozent, Italien: 15 Prozent) und hat bisher Zahlungen in Höhe von rund 323 Mio. Euro sowie rund 207 Mio. US-Dollar getätigt (Bundestagsdrucksache 19/2318, Antwort zu Frage 9). Nach bisherigem Planungsstand setzt die deutsche Bundeswehr 132 Soldatinnen und Soldaten für die „Global Hawk“ ein, von denen 122 in Sizilien stationiert werden sollen (Bundestagsdrucksache 19/8411, Antwort zu Frage 14). Mit Stand Februar 2019 sind bereits 76 deutsche Militärangehörige in Sigonella. Das Personal wird auf Dienstposten mit „technisch/logistischen Aufgaben“, im militärischen Geheimdienstwesen oder als Drohnenpiloten verwendet. Perspektivisch sollen 14 Bundeswehrsoldaten die „Global Hawk“ fliegen dürfen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wann erfolgte bzw. erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Übergabe der einzelnen NATO-Drohnen „Global Hawk“ (bitte das Datum angeben)?

2

Welche Gründe kennt die Bundesregierung zur Verspätung der Auslieferung, die eigentlich 52 Monate bzw. 58 Monate nach Vertragsschluss, mithin für 2016 vorgesehen war und schließlich im dritten Quartal 2019 erfolgen sollte (Bundestagsdrucksache 19/8411, Antwort zu Frage 3)?

3

Wann soll nach derzeitigem Stand mit der planmäßigen Durchführung eines Erstfluges in Italien begonnen werden?

4

Welche Funkrufzeichen erhalten die einzelnen Luftfahrzeuge?

5

Wann genau erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Einsatzprüfung durch die NATO AGS Force, und wann sollen die fünf „Global Hawk“ einsatzbereit sein?

6

Welche Mobile General Ground Stations (MGGS), Transportable General Ground Stations (TGGS) und Deployable UAV Control Elements (DUCE) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits ausgeliefert, und wann treffen die übrigen Systeme ein?

7

Welche Änderungen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich der NATO AGS-Infrastrukturentwicklung am Stationierungsort in Sigonella ergeben (Bundestagsdrucksache 19/8411, Antwort zu Frage 13)?

a) Wie viele Soldatinnen und Soldaten wird die Bundeswehr nach bisherigem Planungsstand im NATO AGS einsetzen, und wie viele werden nach Sigonella verlegt?

b) Wie viele deutsche Soldatinnen und Soldaten sind auf welchen Dienstposten in Deutschland oder Italien mit dem NATO AGS befasst, und worin besteht deren jeweilige Aufgabe?

c) Welche weiteren militärischen und zivilen Bundeswehrangehörigen sind derzeit in Sigonella stationiert, und welche Aufgaben nehmen diese wahr?

8

Was ist der Bundesregierung über den Stand bzw. Zeitplan des italienischen Zulassungsprozesses der „Global Hawk“ bekannt?

9

Sofern der Zulassungsprozess nunmehr abgeschlossen wurde, welche Details kennt die Bundesregierung zu dessen Ergebnis bzw. zur Erteilung einer Musterzulassung?

10

Wo, und mit welchen Einschränkungen dürfen die Drohnen nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß der Musterzulassung in italienischen Lufträumen verkehren?

a) Mit welchen technischen Verfahren kommunizieren die „Global Hawk“ mit zivilen und militärischen Flugsicherungsbehörden?

b) Inwiefern werden dabei auch sogenannte Text-to-Speech-Verfahren eingesetzt, um mit Fluglotsen zu kommunizieren?

11

Welche Ergebnisse sind der Bundesregierung zur Arbeit des „RPAS Airspace Integration Integrated Project Team“ der NATO bekannt (Bundestagsdrucksache 19/8411, Antwort zu Frage 5)?

a) Welche standardisierten Verfahren zum Betrieb der NATO-Drohnen wurden von der Gruppe betrachtet?

b) Welche Verfahren zum Betrieb der NATO-Drohnen in nationalen und internationalen Lufträumen wurden entwickelt?

12

Wo, und mit welchen Einschränkungen können die NATO-Drohnen nach Kenntnis der Bundesregierung in nationalen und internationalen Lufträumen verkehren?

13

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin zu, dass die NATO-Drohnen ohne ein Ausweichsystem („Sense and Avoid“) oder Assistenzsystem („Traffic Alert and Collision Avoidance Systems“) eingesetzt wird (Bundestagsdrucksache 19/8411, Antwort zu Frage 2)?

14

In welchen italienischen oder internationalen Lufträumen werden die 14 deutschen Pilotinnen und Piloten, die für die „Global Hawk“ vorgesehen sind (Bundestagsdrucksache 19/8411, Antwort zu Frage 15), nach Kenntnis der Bundesregierung trainieren?

a) Welche Drohnenflüge auf welchen Luftfahrzeugen haben die deutschen Pilotinnen und Piloten im Rahmen ihrer Ausbildung in Sigonella bereits absolviert?

b) Welche technischen Anlagen nutzen die deutschen Pilotinnen und Piloten, um mit zivilen oder militärischen Fluglotsen zu kommunizieren (vgl. Frage 10)?

15

Welche Änderungen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich der Gesamtkosten für das NATO AGS und der deutschen Beiträgen hierfür ergeben (Bundestagsdrucksache 19/8411, Antwort zu den Fragen 7 und 8)?

16

Was ist der Bundesregierung zur Umsetzung einer „Beistellung nationaler Systeme“ („contribution in kind“) durch Großbritannien und Frankreich bekannt bzw. wann sollen die Verhandlungen der NATO über deren Art und Umfang abgeschlossen sein (Bundestagsdrucksache 19/8411, Antwort zu Frage 9)?

17

Welche Flüge mit Drohnen des Typs „Global Hawk“ hat die US-Luftwaffe im Rahmen der „European Reassurance Initiative“, mit der die USA mehr Truppenpräsenz gegenüber Russland demonstrieren wollen, von Sigonella kommend (nach Beantwortung der Bundestagsdrucksache 19/8411) in einem Korridor im deutschen Luftraum durchgeführt?

18

Haben Bundesbehörden für eigene militärische oder zivile Luftfahrzeuge eine Blockierung der Echtzeit-Positionsdarstellung bei entsprechenden Online-Diensten verlangt, wie es etwa die US-Regierung im Rahmen des „ASDI Block Program“ durchführt (www.fly.faa.gov/ASDI/asdi.html), und welche Firmen oder sonstige Einrichtungen wurden hierzu angeschrieben?

19

Wann genau soll nach derzeitigem Stand der Zulauf der Drohnen „Heron TP“ für die Bundeswehr erfolgen, der zwei Jahre nach Vertragsabschluss anvisiert war, bzw. wann stehen die Luftfahrzeuge mit deutscher Kennung zur Verfügung (Bundestagsdrucksache 19/9560)?

a) Wann beginnt die vorgesehene Systemerprobung?

b) Welche Beiträge erbringt das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt in diesem Verfahren?

20

Welchen Stand kann die Bundesregierung zu der für 2020 geplanten Beschaffung des Systems „PEGASUS“ mitteilen, und wann soll nach jetziger Planung der Zulauf der ersten von insgesamt drei Drohnen des Typs „Triton“ erfolgen (Bundestagsdrucksache 19/2199)?

a) Wann wurden oder werden welche Stellen zur Einreichung eines Angebotes aufgefordert, und wann endet diese Frist?

b) In welchem Zeitraum soll das Angebot geprüft werden?

c) Wann soll der Vertrag im Jahr 2020 unterzeichnet werden?

Berlin, den 5. November 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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