Global vernetzter Online-Rechtsextremismus – Sicherheitsarchitektur und Prävention
der Abgeordneten Petra Pau, Dr. André Hahn, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Dr. Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Norbert Müller, Zaklin Nastic, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Zusammenhang mit dem rechtsterroristischen Anschlag von Halle am 9. Oktober 2019 auf eine Synagoge und einen Dönerimbiss wird nun öffentlich über eine vermeintlich neue Art rechtsterroristischer bzw. rechtsextremer Täter gesprochen. Doch das Phänomen eines online aktiven Rechtsterroristen ist keineswegs neu. Der Täter von Halle Stephan B. war auf internationalen Chan-Boards (8-chan) und innerhalb rechtsextremer Foren von Gaming-Plattformen aktiv, postete Pläne zur Herstellung seiner selbstgebauten Schusswaffen, kündigte seine Tat kurze Zeit zuvor online an (meguca.org) und verbreitete diese schließlich live auf einer Streamingplattform (twitch.tv). Expertinnen und Experten sprechen in diesem Zusammenhang von einer „Gamification of Terror“ (www.tagesspiegel.de/politik/tatverdaechtiger-aus-halle-menschen-toeten-undsich-selbst-leidtun/25104378.html), welche mit einem sogenannten copycat-Terrorismus (www.t-online.de/nachrichten/ausland/id_86622742/anschlag-in-halle-der-taeter-war-eingebettet-in-groessere-netzwerke-.html) eng verbunden ist.
Chan-Foren wurden in diesem Jahr bereits zur Ankündigung der rechtsextremen Terroranschläge von Christchurch (Neuseeland), Poway (USA) und El Paso (USA) genutzt. Alle Rechtsterroristen bezogen sich dabei glorifizierend auf den Terroranschlag von Anders Breivik in Oslo/Utøya (Norwegen) im Jahr 2011, bei dem 77 Menschen systematisch getötet wurden. Seine terroristischen Vorbereitungen und ideologischen Gedanken wurden minutiös online dokumentiert.
Bereits der Attentäter vom Münchener Olympia-Einkaufszentrum (2016) hatte Breivik zum Vorbild und vernetzte sich online auf der Gaming-Plattform „Steam“ mit anderen Rechtsterroristen wie dem US-amerikanische William Atchison, in denen vielfach zu Nachahmungstaten aufgerufen wurde (www.antifainfoblatt.de/artikel/virtuell-vernetzter-rechtsterrorismus).
Die Täter sind meist weltweit vernetzt und haben wie Stephan B. auch außerhalb der digitalen Community ideologische Anknüpfungspunkte. So soll der Täter von Halle 2014 bei einer Parteiveranstaltung der NPD in Leipzig gesehen worden sein (www.zdf.de/politik/frontal-21/neue-spuren-vom-halle-attentaeter-100.html). Beim global vernetzten Online-Rechtsextremismus kann man in Bezug auf die deutschen Sicherheitsbehörden daher von einem „doppelten blinden Fleck“ (https://taz.de/Behoerden-und-Rechtsextremismus/!5629673/) sprechen – zwei Entwicklungen kommen hier zusammen, die nach Ansicht der Fragestellenden viel zu lange vernachlässigt wurden: der Rechtsterrorismus und die vernetzte rechtsextreme Online-Szene.
Nach dem Anschlag von Halle wurden nun vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Aufstockung von Personalstellen beim Bundeskriminalamt (BKA) und Verfassungsschutz gefordert. Auch aus der Koalition werden die Forderungen nach weitreichender Kompetenzerweiterung und umfangreichen Überwachungsbefugnissen immer lauter. Vor dem Hintergrund, dass im Internet, in den sozialen Netzwerken, auf Plattformen usw. Neonazis massiv Hasskriminalität verbreiteten, wurde bereits im März 2012 die Koordinierte Internetauswertung – Rechtsextremismus (KIA-R) in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt (BKA), dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) eingerichtet. Die Sicherheitsbehörden wollen die Nutzung des Internets durch politisch rechts motivierte Straftäter, Gefährder oder auch sonstige relevante Personen beobachten und auswerten. Bis zum jetzigen Zeitpunkt beteiligte sich das BKA bei der KIA-R mit lediglich 8,3 Planstellen (Bundestagsdrucksache 19/11908).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Welche konkreten Aufgabenprofile und Arbeitsschwerpunkte definiert das Bundesinnenministerium für die 440 neu geforderten Planstellen im Bereich „Aufspüren rechter Netzwerke“ und „Hasskriminalität im Internet“ beim BKA?
a) Welchen Kompetenzen und Qualifikationen müssen Bewerberinnen und Bewerber erfüllen, bzw. wie werden die perspektivischen Stellenprofile ausgestaltet?
b) Sind zu den in der Frage 1 benannten Bereichen eigenständige Ausbildungen beim BKA geplant?
c) Sollen externe Fachexpertinnen und Fachexperten geworben werden, und wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen?
d) Wie hoch sind die benötigten Haushaltsmittel für zusätzliche Stellen sowie Qualifikations- und Weiterbildungsmaßnahmen bestehender Mitarbeiter?
e) Mit welchen wissenschaftlichen Einrichtungen wird derzeit zusammengearbeitet?
f) Wie viele Planstellen im Bereich Rechtsextremismus sind derzeit unbesetzt?
Welche konkreten Aufgabenprofilen und Arbeitsschwerpunkten definiert das Bundesinnenministerium für die geforderten 300 Planstellen beim BfV?
a) Welchen Kompetenzen und Qualifikationen müssen Bewerberinnen und Bewerber erfüllen, bzw. wie werden die perspektivischen Stellenprofile ausgestaltet?
b) Sollen externe Fachexpertinnen und Fachexperten geworben werden, und wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen?
c) Wie hoch sind die benötigten Haushaltsmittel für zusätzliche Stellen sowie Qualifikations- und Weiterbildungsmaßnahmen bestehender Mitarbeiter?
d) Mit welchen wissenschaftlichen Einrichtungen wird hier zusammengearbeitet?
e) Wie viele Planstellen im Bereich Rechtsextremismus sind derzeit unbesetzt?
Wie war die Gefahreneinschätzung der Bundesregierung und der bundesdeutschen Sicherheitsbehörden nach den verschiedenen terroristischen Attentaten in Oslo/Utøya (2011), München (2016), New Mexico (2017), Christchurch (März 2019), Poway (April 2019), El Paso (August 2019) und Halle (Oktober 2019) (bitte nach Bundesregierung, BKA, BfV, Bundesnachrichtendienst – BND – und Militärischem Abschirmdienst – MAD – auflisten)?
Welche konkreten personellen und ermittlungstechnischen Konsequenzen zogen die Sicherheitsbehörden nach den in Frage 3 benannten rechtsextremen Attentaten (bitte nach BKA, BfV, BND und MAD auflisten)?
Welche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Mitarbeitenden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits innerhalb des BKA, BfV, BND und des MAD zur Analysefähigkeit des Online-Rechtsextremismus jeweils nach den in Frage 3 benannten Attentaten umgesetzt (bitte chronologisch nach Jahren und Behörde aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern die in Frage 3 angeführten Attentate einen Einfluss auf die Personalentwicklung und Schwerpunktsetzung innerhalb der KIA-R hatten (bitte chronologisch nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung davon, inwiefern die in Frage 3 angeführten Attentate einen Einfluss auf die Personalentwicklung innerhalb des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) hatten (bitte chronologisch nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung die angekündigte noch intensivere Zusammenarbeit von Bund und Ländern im GTAZ konkret aus?
Bewertet die Bundesregierung, unter Berücksichtigung der aufgezeigten Entwicklung des global agierenden Online-Rechtsextremismus (Oslo/Utøya, München, New Mexico, Christchurch, Poway, El Paso und Halle), die Ausgestaltung der Planstellen des BKA innerhalb der KIA-R, die heute bei 8,3 Planstellen liegt, als angemessene Reaktion auf die jeweils kontextualen Attentate?
Wie plant die Bundesregierung eine Umsetzung der geforderten Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität?
a) Wie viele Stellen aus welchen Behörden sollen hier beteiligt werden?
b) Wird es hier, aufbauend auf der Struktur der KIA-R, einen Schwerpunktbereich „Koordinierte Internetauswertung – Rechtsextremismus“ geben, und wenn ja, mit wie vielen Planstellen wird dieser ausgestaltet?
c) Über welche Tools der Internetauswertung bzw. der Gaming-Plattformenauswertung verfügen die Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits, und wie sind diese genauer zu beschreiben?
d) Wie wird die Ausgestaltung einer Anlauf- und Meldestelle für Hinweise auf rechtsextreme Straftaten auf Online-Plattformen aus der Bevölkerung konkret aussehen, und wann ist eine Umsetzung geplant?
Welche politischen Initiativen hat die Bundesregierung in der EU nach den in Frage 3 angeführten rechtsterroristischen Attentaten angestoßen (bitte einzeln auflisten), und welche weiteren Schritte beziehungsweise Maßnahmen plant die Bundesregierung zukünftig in der EU im Phänomenbereich des global vernetzten Online-Rechtsextremismus und Online-Rechtsterrorismus?
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Ulrich Kelber nach einer empirisch fundierten Analyse und Evaluation bestehender Sicherheitsgesetze hinsichtlich ihrer gegenwärtigen Wirksamkeit und eines „Moratoriums für Sicherheitsgesetze“ (vgl. www.zeit.de/news/2019-05/08/datenschutzbeauftragter-tritt-fuer-moratorium-bei-sicherheitgesetzen-ein-20190508-doc-1g99vp)?
Welche Kenntnisse hatten die bundesdeutschen Sicherheitsbehörden vor der Tat in Halle zu den konkreten (Chat-)Gruppen und Foren, innerhalb derer sich Stephan B. online bewegte?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung dazu, dass Stephan B. gemeinsam mit anderen (internationalen) rechtsterroristischen Täterinnen und Tätern bzw. konkret mit David Sonboly in denselben Online-Gruppen, Foren und Boards aktiv war?
a) Welche Seiten betrifft dies konkret?
b) Welche Seiten sind nach Kenntnis der Bundesregierung darüber hinaus als einschlägige Netzwerke des Online-Rechtsextremismus bekannt?
c) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass Stephan B. aus den Online_Netzwerken heraus Bitcoins zur Finanzierung seiner Tat erhalten hat (vgl. www.zdf.de/politik/frontal-21/rechter-terror-in-halle-100.html), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hinsichtlich der Online-Finanzierung von Rechtsterrorismus?
Wann, und wie wandte sich das BKA nach der Tat von Halle an den Forenbetreiber der Internetplattform „meguca.org“, auf der Stephan B. seine Tat ankündigte, diese live streamte und sein „Manifest“ veröffentlichte (vgl. www.zdf.de/politik/frontal-21/neue-spuren-vom-halle-attentaeter-100.html)?
Inwieweit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu den drei Personen vor, die die Tat von Halle live im Stream verfolgten und nicht die Polizei verständigten (vgl. Spiegel, Nummer 43, 19. Oktober 2019, S. 24)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele der 12700 gewaltbereiten Rechtsextremen und 43 rechten Gefährdern, die das BfV und BKA mittlerweile als zu geringe Einschätzung bewerten (vgl. www.tagesschau.de/inland/rechte-gefaehrder-101.html) innerhalb der global vernetzten Online-Rechtsextremismus-Szene zu verorten sind?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dazu vor, wie viele der mit offenem Haftbefehl gesuchten 497 Neonazis (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10886) innerhalb der global vernetzten Online-Rechtsextremismus-Szene zu verorten sind?
Wie viele Tatverdächtige, Hausdurchsuchungen sowie Verstöße gegen das Waffengesetz und Waffen- bzw. Munitionsfunde wurden im Nachgang zu strafrechtlich relevanten Vorfällen innerhalb der Online-Rechtsextremismus-Szene zwischen 2011 und 2019 registriert (bitte nach Jahren aufführen)?
Welche Definition haben die Sicherheitsbehörden des Bundes von sogenannten Einzeltätern und „Einsamen Wölfen“ im Rechtsextremismus vor allem in Bezug auf den virtuellen Raum (bitte nach BKA, BfV und MAD auflisten)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle des Antifeminismus im global vernetzten Online-Rechtsextremismus und im speziellen bei der Tat in Halle, und inwieweit wird der Antifeminismus bei der Bewertung als Analyse- und Erfassungsmerkmal bei rechtsmotivierten Straftaten herangezogen?
Welche konkreten Pläne hat die Bundesregierung zur Förderung und Umsetzung von De-Radikalisierungs-, von Präventions- und Interventionsprogrammen gegen global vernetzten Online-Rechtsextremismus?