BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Einfuhrumsatzsteuer

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

04.12.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1526118.11.2019

Einfuhrumsatzsteuer

der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herrband, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Christoph Meyer, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Frank Sitta, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Beim Import von Gütern aus Drittstaaten verursacht das in Deutschland angewandte Einfuhrumsatzsteuermodell nach Ansicht der Fragesteller eine unnötige Bindung von Liquidität und erhöht die administrativen Kosten für Unternehmen. In zahlreichen anderen Mitgliedstaaten der EU wird hingegen das Verrechnungsmodell angewandt. Dabei wird die Einfuhrumsatzsteuer nicht schon im Zeitpunkt der Einfuhr der Güter entrichtet, sondern im Zuge der Umsatzsteuervoranmeldung verrechnet. Diese unterschiedlichen Praktiken führen aus Sicht der Fragesteller zu einem signifikanten Wettbewerbsnachteil in Deutschland.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des aktuellen Einfuhrumsatzsteuersystems auf den Wirtschaftsstandort Deutschland – insbesondere im Hinblick auf Nachbarländer, in denen die Verrechnungslösung Anwendung findet?

a) Welche Effekte sieht die Bundesregierung auf deutsche Industrie- und Handelsunternehmen?

b) Welche Effekte sieht die Bundesregierung auf deutsche See- und Flughäfen?

2

Welche Ergebnisse hat die Prüfung der Verrechnungslösung gebracht, mit der das Bundesministerium der Finanzen Ende 2018 durch die Finanzministerkonferenz beauftragt wurde?

Wie beurteilt die Bundesregierung diese Ergebnisse?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorschläge der interdisziplinären Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Optimierung des Erhebungsverfahrens Einfuhrumsatzsteuer“?

4

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Wettbewerbsnachteil deutscher Unternehmen (vgl. Handelsblatt vom 19. November 2018, online abrufbar unter: www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgüter/umsatzsteuer-regierung-will-haefen-und-airports-in-milliardenhöhe-entlasten/23653188.html?ticket=ST-5754466-ecaxQVqPZPbq5LxE1K2j-ap6, letzter Abruf: 15. November 2019), die aus Drittstaaten in das Gemeinschaftsgebiet importieren, zu verringern?

5

Plant die Bundesregierung, von der Möglichkeit des Artikel 211 der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (2006/112/EG) Gebrauch zu machen?

a) Plant die Bundesregierung, eine Verrechnungslösung im Zuge der Umsatzsteuer-Voranmeldung einzuführen?

b) Wenn ja, welche nächsten Schritte für die Einführung einer Verrechnungslösung sind geplant?

Welche Etappenziele gibt es bei dieser Einführung?

6

Hat die Bundesregierung Schätzungen über die Anzahl der eingeschalteten Fiskalvertreter?

a) Wie viele deutsche Importeure und Spediteure bedienen sich eines ausländischen Fiskalvertreters?

b) Wie viele deutsche Importeure und Spediteure verzichten auf einen Fiskalvertreter und nehmen Liquiditätsengpässe (vgl. Salder, ifst-Schrift 529 (2019), S. 9 ff.) und Bürokratie (vgl. Handelsblatt vom 19. November 2018, online abrufbar unter: www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgüter/umsatzsteuer-regierung-will-haefen-und-airports-in-milliardenhöhe-entlasten/23653188.html?ticket=ST-5754466-ecaxQVqPZPbq5LxE1K2j-ap6, letzter Abruf: 15. November 2019) in Kauf?

7

Hat die Bundesregierung Schätzungen über die Höhe der dem Fiskus entgangenen Zollabgaben und sonstigen Steuern (Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, u. a.) aufgrund der Einschaltung ausländischer Fiskalvertreter?

8

Hat die Bundesregierung Schätzungen über die Höhe der Aufwendungen, die Unternehmen aufbringen müssen, um die Einfuhrumsatzsteuer zwischenfinanzieren zu können?

9

Hat die Bundesregierung Schätzungen über den administrativen Mehraufwand für deutsche Unternehmen, die keinen Fiskalvertreter einschalten, sondern die Einfuhrumsatzsteuer zwischenfinanzieren?

10

Hat die Bundesregierung Schätzungen über die Höhe der Arbeitsplätze, die aufgrund des jetzigen Einfuhrumsatzsteuer-Modells in die Nachbarstaaten verlagert werden?

11

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um verkehrsineffiziente Güterströme, die allein auf steueroptimierten Gesichtspunkten beruhen, zu verhindern?

12

Hat die Bundesregierung Schätzungen, wie hoch die CO2-Emissionen sind, die aufgrund der Verbringung der Güter von Fiskalvertretern in Nachbarstaaten nach Deutschland entstehen, und die im Falle eines direkten Imports nach Deutschland entfielen?

Berlin, den 6. November 2019

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen