Stand der Rückführungen der Airbus-A380-Kredite in das ERP-Sondervermögen
der Abgeordneten Gerald Ullrich, Michael Theurer, Reinhard Houben, Sandra Weeser, Dr. Marcel Klinge, Dr. Martin Neumann, Manfred Todtenhausen, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Karsten Klein, Daniela Kluckert, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 14. Februar 2019 hat die Airbus SE das vorzeitige Produktionsende ihres Flugzeugmodells A380 für das Jahr 2021 öffentlich angekündigt. Für die Entwicklung des A380 hatte die Bundesregierung dem Unternehmen im Jahr 2002 ein Darlehen gewährt, welches aus den Mitteln des ERP-Sondervermögens (ERP = European Recovery Program) bereitgestellt wurde. Insgesamt belaufen sich die von Airbus noch nicht zurückgezahlten Darlehen auf ca. 750 Mio. Euro (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/airbus-a380-bleibt-der-steuerzahler-auf-dem-kredit-sitzen-16071046.html). In der 6. Sitzung des Unterausschusses Regionale Wirtschaftsförderung und ERP-Wirtschaftspläne am 5. April 2019 beschrieb Staatssekretär Dr. Ulrich Nussbaum das weitere Vorgehen der Bundesregierung. So werden rechtliche Schritte gegen Airbus erwogen und vorbereitet. Ähnlich äußerte sich die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/9481 mit dem Titel „Risiken für den Bundeshaushalt aus der Einstellung des Airbus A380“ im April 2019. An dieser Stelle wurde auch verdeutlicht, dass zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium der Finanzen eine Verwaltungsvereinbarung getroffen wurde, die das Verlustrisiko für das ERP-Sondervermögen ausschließen sollte. Das ERP-Sondervermögen dient vor allem der Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Die Förderungen des industriepolitischen Großprojektes Airbus A380 bildete seinerzeit eine Abkehr von dieser Prämisse und wurde von der damaligen Bundesregierung als Mittel gewählt. Das Ausbleiben von Rückzahlungen darf aus Sicht der Fragesteller nicht zu einer Verringerung der Mittelstandsförderung führen. Aus diesem Grund ist eine schnelle Klärung der Problematik anzustreben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Aus welchem Bereich des Bundeshaushaltes soll ggf. die Verpflichtung aus der Verwaltungsvereinbarung gegenfinanziert werden, wenn der Haushaltsplan 09 (Wirtschaft und Energie) nicht belastet werden soll, wie von Staatssekretär Dr. Ulrich Nussbaum in der 6. Sitzung des Unterausschusses Regionale Wirtschaftsförderung und ERP-Wirtschaftspläne am 5. April 2019 dargelegt?
Wann wird ggf. die genannte Verwaltungsvereinbarung greifen und die fehlenden Mittel in das ERP-Sondervermögen übertragen werden?
Wird die genannte Verwaltungsvereinbarung ggf. erst nach Beendigung der von Dr. Ulrich Nussbaum erwähnten rechtlichen Verfahren gegen Airbus einsetzen?
Werden bei einer sich aus der Verwaltungsvereinbarung ggf. ergebenden Zahlung die bis dahin fehlenden Einnahmen des ERP-Sondervermögens berücksichtigt und diese ebenfalls ausgeglichen (Zinsen und andere durch das fehlende Kapital verursachte Mindereinnahmen)?
Warum wurde der Umgang mit einem eventuellen Ausfall der Kreditrückzahlungen nicht bereits bei der Ausgabe der Darlehen im Jahr 2002 geregelt, wie in der Antwort zu den Fragen 24 und 25 auf Bundestagsdrucksache 19/9481 zu erkennen ist?
Welchen Zeitraum würde die Bundesregierung in einem solchen Fall für die Festlegung von Einzelheiten der Kompensation benötigen?
Welche rechtlichen Schritte plant die Bundesregierung zurzeit die Causa A380 betreffend?
Wann rechnet die Bundesregierung mit einem Abschluss der rechtlichen Prüfungen und Verhandlungen mit Airbus in diesem Fall?
Welche Kosten sind der Bundesregierung bisher für das Zurateziehen von rechtlichem Beistand in Bezug auf die Einstellung des A380 entstanden?
Wie hoch schätzt sie des Weiteren die zukünftigen Kosten für kommende Verfahren ein?
Wie weit sind die Prüfungen der Bundesregierung fortgeschritten, welche in den Antworten zu den Fragen 11, 13 und 26b auf Bundestagsdrucksache 19/9481 dargelegt wurden?
Falls diese abgeschlossen wurden, welche Ergebnisse wurden erzielt?
Im Haushaltstitel 182 01 des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2020 werden Tilgungen von Darlehen angegeben, sind hierbei anteilig die Rückzahlungen von Airbus und Zulieferern beinhaltet?
Wenn ja, wie wirkt sich deren Ausbleiben auf das ERP-Sondervermögen aus?
Hat sich der Umfang des Fehlbetrages der nicht zurückgezahlten Airbuskredite seit April 2019 geändert, und wenn ja, wie setzt sich dieser jetzt zusammen?
Kann die Bundesregierung die Fragen 18, 19 und 20 in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/9481 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP nach Ablauf des WTO-Verfahrens (WTO = World Trade Organization) zur Subventionierung von Airbus nach dessen Abschluss beantworten (auf eine Antwort wurde seinerzeit aufgrund des noch laufenden Verfahrens verzichtet)?
a) Welcher Zinssatz wurde für das Entwicklungsdarlehen der Bundesregierung von 2002 für den A380 vereinbart?
b) Welche Tilgungssumme wurde pro verkauftem Airbus A380 zur Tilgung des Entwicklungsdarlehens vereinbart?
c) Wie viele Tranchen in welcher Höhe hat Airbus bereits für das Entwicklungsdarlehen der Bundesregierung von 2002 getilgt, und wie viele stehen in welcher Höhe noch aus?
Welche Verhandlungen führt die Bundesregierung mit Zulieferern von Airbus bezüglich der Rückzahlung von Krediten?
Verfolgt die Bundesregierung hierbei andere Ziele, da es sich zum Teil auch um mittelständische Unternehmen handelt?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Handeln Frankreichs in der Thematik der Airbuskredite?
Welche Maßnahmen haben darüber hinaus nach Kenntnis der Bundesregierung Spanien und Großbritannien unternommenen, um die Rückzahlung der Kredite zu erwirken?