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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Visa-Bearbeitungszeiten

(insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

10.01.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1544026.11.2019

Visa-Bearbeitungszeiten

der Abgeordneten Johannes Vogel, Michael Theurer, Pascal Kober, Jens Beeck, Till Mansmann, Carl-Julius Cronenberg, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Bereits heute fehlen in einigen Branchen Fachkräfte, in den kommenden Jahren wird der Bedarf an Fachkräften weiter steigen. Bisher konnte eine Vielzahl an Stellen durch Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Ländern besetzt werden. Allerdings verlassen bereits seit einigen Jahren mehr EU-Bürgerinnen und EU-Bürger Deutschland als neu hinzukommen (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – BAMF –, Freizügigkeitsmonitoring 2018). Dieser Trend wird sich in Zukunft weiter verstärken, denn die meisten EU-Länder erfahren ähnliche demografische Veränderungen wie Deutschland und in einigen Ländern verbessert sich auch die Arbeitsmarktlage wieder. In Zukunft benötigt Deutschland nach Ansicht der Fragesteller daher deutlich mehr Fachkräfte aus den sogenannten Drittstaaten, den Staaten außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz. Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit kamen im Jahr 2018 aber nur 11,6 Prozent der aus Drittstaaten neu nach Deutschland eingereisten Personen (BAMF, Bundesamt in Zahlen 2018). Auch die Blaue Karte EU machte im Jahr 2018 nur 19,2 Prozent aller erwerbsbezogenen Aufenthaltstitel aus (BAMF, Wanderungsmonitoring 2018).

Gegenüber den klassischen Einwanderungsländern hat Deutschland Wettbewerbsnachteile wie zum Beispiel die sprachlichen Voraussetzungen. Deutschland ist nach Ansicht der Fragesteller daher mehr als andere Länder darauf angewiesen, die Einwanderungsmöglichkeiten für internationale Fachkräfte möglichst attraktiv zu gestalten, beispielsweise durch transparente und strukturierte Einwanderungs- und Anerkennungsregelungen. Das Gros dieser Regelungen ist aktuell im Aufenthaltsgesetz verankert, während sich ergänzende Regelungen, beispielsweise zur Arbeitsmarktzulassung in der Beschäftigungsverordnung (BeschV) und zu Verwaltungsverfahren in der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) befinden. Darüber hinaus müssen nach Ansicht der Fragesteller auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber offener für internationale Fachkräfte werden und entsprechend beraten und unterstützt werden. Signifikante Verbesserungen des Einwanderungsrechts, die für eine echte Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und eine Steigerung der Fachkräfteeinwanderung notwendig wären, wurden jedoch auch durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz nach Ansicht der Fragesteller nicht erreicht.

In den meisten Fällen sind internationale Fachkräfte und ihre Familien auf ein nationales Visum für die Einreise nach Deutschland angewiesen. Für einzelne Staatsangehörigkeiten bestehen zwar Ausnahmeregelungen (§ 41 Absatz 1 und 2 AufenthV), gerade Staatsangehörige der wichtigsten zehn Herkunftsländer von Fachkräften aus Drittstaaten (vgl. BAMF, Wanderungsmonitoring, 2018) sind in der Regel visumspflichtig. Für viele Fachkräfte stellt das Visaverfahren deshalb die erste Hürde ihrer Einwanderung nach Deutschland dar. Wartezeiten auf einen Termin zur Beantragung des Visums bzw. bis zur Ausstellung des Visums oder Aufenthaltstitels verzögern die Arbeitsaufnahme in Deutschlands häufig monatelang. Auch für Ausnahmefälle bei der Visumspflicht nach § 41 Absatz 1 und 2 AufenthV sind die Wartezeiten im Inland bis zur Ausstellung eines Aufenthaltstitels bzw. bis zur Arbeitsaufnahme teils erheblich. Zwar ist eine persönliche Antragstellung nach § 81 Absatz 1 AufenthG nicht grundsätzlich erforderlich und auch eine persönliche Vorsprache muss nur zur Abnahme von biometrischen Daten gemäß § 49 Absatz 5 Nummer 5, Absatz 6a AufenthG erfolgen. Dennoch arbeiten die deutschen Auslandsvertretungen regelmäßig mit persönlichen Terminen, sodass die Wartezeit auf einen Termin in der Regel relevant für die Dauer des Verfahrens ist.

Diese Verzögerungen erschweren nach Ansicht der Fragesteller auch die Stellenbesetzung seitens der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, denn solange die Fachkraft nicht einreisen darf, bleibt die Stelle unbesetzt. Das bedeutet Unsicherheit und mangelnde Planbarkeit für beide Parteien. Insgesamt können sich nach Ansicht der Fragesteller lange Wartezeiten damit negativ auf die Attraktivität internationaler Fachkräfte für deutsche Unternehmen sowie auf die Attraktivität Deutschlands für internationale Fachkräfte auswirken.

Aus diesen Gründen ist es nach Ansicht der Fragesteller umso wichtiger, dass Visaverfahren keine langen Zeiträume in Anspruch nehmen. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen Fachkräfte bereits ein Arbeitsplatzangebot in Deutschland haben, aber auch für qualifizierte Fachkräfte, die ein Visum zur Arbeitsplatzsuche beantragen. In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/6573 gab die Bundesregierung an, über keine statistische Dokumentation der Bearbeitungsdauern und Wartezeiten zu verfügen. Gleichzeitig stellten jedoch einzelne deutsche Auslandsvertretungen Informationen zu Wartezeiten auf ihren Websites zur Verfügung und verfügen daher offensichtlich über entsprechende Informationen, Beispiele hierfür sind das deutsche Generalkonsulat in Lagos (vgl. Link: https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_category.do?locationCode=lago&realmId=347&categoryId=1676), die deutschen Auslandsvertretungen in Indien (https://india.diplo.de/blob/2137860/d5d3b925a858e856e6c55140df7d5563/waiting-time-for-visa-appointments-at-german-missions-in-india-data.pdf) oder die deutsche Botschaft in Teheran (https://teheran.diplo.de/ir-de/service/05-VisaEinreise/-/2067642). Zudem hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Bundestagsdrucksache 19/8229 auf Angaben zu den Wartezeiten zwischen Terminanfrage und Termin der Antragstellung in den deutschen Auslandsvertretungen in den Staaten des sogenannten Westbalkans gemacht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Wie lang ist aktuell die Wartezeit auf einen Termin bei den einzelnen deutschen Auslandsvertretungen zur Beantragung eines Visums zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, und wie hat sie sich in den letzten Jahren verändert, sowie für nachziehende Familienangehörige gemäß § 6 Absatz 3 Satz 2 AufenthG i. V. m. § 27 Absatz 1, § 29 Absatz 1 und § 30 Absatz 1 – Nachzug von Ehegatten bzw. gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern – bzw. § 32 Absatz 1 bis 3 AufenthG – Nachzug von minderjährigen ledigen Kindern – (bitte ab 2010 bis zu den aktuellsten Zahlen aufschlüsseln sowie nach Art des Visums, laut Visumsvermerk angestrebtem Aufenthaltstitel)?

2

Welche (Teil-)Informationen zu Wartezeiten, beispielsweise zwischen Terminanfrage und Termin der Antragstellung oder zwischen Termin der Antragstellung und der Visaerteilung, sind der Bundesregierung bekannt (bitte alle bekannten Informationen aufgeschlüsselt nach Auslandsvertretung und Jahr für die Jahre 2010 bis zum möglichst aktuellen Zeitpunkt angeben)?

3

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, eine grundsätzliche statistische Erfassung der Wartezeiten einzuführen, um dadurch beispielsweise gezielt auf Veränderungen beim personellen und sachlichen Bedarf der jeweiligen Auslandsvertretungen eingehen zu können?

4

Gibt es für einzelne Gruppen von Auslandsvertretungen gemeinsame Regelungen zur statistischen Erfassung der Wartezeiten?

Wenn ja, für welche Auslandsvertretungen gelten gemeinsame Regelungen, warum, und welche sind dies?

5

Gibt es ein Monitoring zu den Visaverfahren in den deutschen Botschaften und Visastellen?

6

Wenn ja, welche Indikatoren werden hierbei erfasst, erfolgt dieses Monitoring digital oder analog, und ist dieses Monitoring für mehrere oder alle Auslandsvertretungen bzw. Visastellen einheitlich?

7

Wenn nein, plant die Bundesregierung, ein geeignetes Monitoring für Visaanträge in den Botschaften bzw. Visastellen zu etablieren, um die Geschwindigkeit der Prozesse und jeweiligen Trends bei einzelnen Visaarten nachzuhalten (vgl. Bundestagsdrucksache 19/9166)?

8

Wie viele und welche Auslandsvertretungen arbeiten derzeit mit dem Online-Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts „RK-Termin“, und wie viele und welche Auslandsvertretungen arbeiten mit Wartelisten-Lösungen, die den Antragstellenden bzw. den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern keine Auskunft über die Dauer der Wartezeit ermöglichen?

9

Welche Auslandsvertretungen informieren über die Wartezeiten, und in welcher Weise unterscheiden sich ihre Vorgehensweisen bzw. die bereitgestellten Informationen?

10

In wie vielen und welchen Auslandsvertretungen erfolgt die Terminvereinbarung über einen externen Dienstleister (z. B. iDATA in der Türkei oder VFS Global in Indien), und in welcher Weise werden die Antragstellenden von diesen Dienstleistern über die Wartezeiten informiert?

11

Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen bei erteilten Visa zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und dem Nachzug von Familienangehörigen zu Fachkräften im Nachhinein eine fehlende Plausibilität von Angaben im Visumverfahren festgestellt wurde, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/11944 angibt, dass eine persönliche Antragstellung durch die Fachkräfte und ihre Familienangehörigen notwendig sei, um insbesondere die Plausibilität des jeweiligen Visumantrags prüfen zu können (bitte für die Jahre 2010 bis 2018 angeben)?

Zu welchen rechtlichen Voraussetzungen wurden am häufigsten nicht plausible Angaben gemacht (bitte die fünf häufigsten Voraussetzungen angeben)?

Wie wurde diese fehlende Plausibilität erkannt, und durch welche Stelle?

Inwiefern, und wenn ja, mit welchen aufenthaltsrechtlichen Mitteln wurde darauf reagiert?

12

Wie viele zulässige Visaanträge erfolgten in den Jahren 2010 bis 2018 vor der jeweiligen persönlichen Vorsprache durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller, insbesondere in Fällen, die im Visumhandbuch des Auswärtigen Amts (69. Ergänzungslieferung, Stand: Juni 2019), unter dem Stichwort „Antrag“ auf den Seiten 4 f. aufgeführt werden?

13

In wie vielen Fällen wurden nach Antragstellung im Vorfeld einer persönlichen Vorsprache Untätigkeitsklagen gegen die Bundesrepublik Deutschland nach § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) erhoben?

Wie wurden diese Klageverfahren beschieden?

14

Welche Gründe gibt es dafür, dass die Bearbeitungsdauer, d. h. die Zeit zwischen Antragstellung und der positiven oder negativen Entscheidung, wie von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/5670 angegeben, nicht erfasst wird?

Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, die Bearbeitungsdauern statistisch zu erfassen?

Falls nein, warum nicht?

Gilt die in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/6573 getroffene Aussage, dass Bearbeitungsdauern nicht erfasst werden auch für Visa zur Arbeitssuche nach § 18c AufenthG und Visa zur Aufnahme einer Berufsausbildung?

Falls nein, wie viele Tage dauerte die Bearbeitung dieser Visaanträge zwischen 2010 und 2018 durchschnittlich (bitte nach Botschaft bzw. Land und Jahr aufschlüsseln)?

15

Liegen der Bundesregierung die Daten vor, die zur Ermittlung der Bearbeitungsdauer notwendig sind, d. h. Daten der Antragstellung und der Entscheidung, die klar einem Vorgang bzw. einer Antragstellerin oder einem Antragsteller zuordenbar sind?

Könnte die Bundesregierung anhand dieser Daten die Bearbeitungsdauer der jeweiligen Visa ermitteln, und wenn ja, warum geschieht dies nicht?

Liegen diese Daten in digitaler Form vor?

Wenn nein, ist eine digitale Erfassung dieser Daten vorgesehen, und wenn ja, bis wann?

Falls die Daten in digitaler Form vorliegen, wäre auf dieser Grundlage eine schnelle und unkomplizierte Auswertung möglich?

Wenn ja, plant die Bundesregierung eine standardisierte Auswertung auf dieser Basis?

Wenn nein, warum nicht?

16

Welche Gründe für Verzögerungen zwischen dem Zeitpunkt der Antragstellung und der Entscheidung über den Antrag traten bei Visaanträgen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in den Jahren 2010 bis 2018 am häufigsten auf (bitte nach Art des Visums, laut Visumsvermerk angestrebtem Aufenthaltstitel, Botschaft bzw. Land und Jahr aufschlüsseln)?

17

Welche Gründe für Verzögerungen zwischen dem Zeitpunkt der Antragstellung und der Entscheidung über den Antrag traten bei Visaanträgen zur Arbeitsplatzsuche nach § 18c AufenthG in den Jahren 2010 bis 2018 am häufigsten auf (bitte nach Art des Visums, laut Visumsvermerk angestrebtem Aufenthaltstitel, Botschaft bzw. Land und Jahr aufschlüsseln)?

18

Wie viele Visumetiketten mussten jährlich in den Jahren 2010 bis 2018 aufgrund von Fehlern, die nicht in der Verantwortung der Antragstellerin oder des Antragstellers lag, neu ausgestellt werden, und welchen prozentualen Anteil hatten diese an allen Visaverfahren?

19

Wie lang war die durchschnittliche Dauer von der Beteiligung bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde über Visaanträge, in denen ein relevanter Voraufenthalt gemäß § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c AufenthV vorlag, insbesondere vor dem Hintergrund, dass in diesen Fällen die Visumserteilung der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde bedarf (bitte jährlich aufgliedern für die Jahre 2013 bis 2018 und nach Bundesland aufschlüsseln; die Globalzustimmung des Bundeslandes Berlin nach § 32 AufenthV ist bekannt)?

20

In wie vielen Fällen haben Ausländerbehörden nicht von der sog. Verschweigefrist (§ 31 Absatz 1 Satz 4 AufenthV) Gebrauch gemacht, falls ein relevanter Voraufenthalt bestand, und welchen prozentualen Anteil machten diese Fälle jeweils an allen Fällen aus (bitte jährlich für die Jahre 2010 bis 2018 und nach Bundesland aufschlüsseln; die Globalzustimmung des Bundeslandes Berlin nach § 32 AufenthV ist bekannt)?

21

In welchem Verhältnis stand die Anzahl der für die Bearbeitung von Visumanträgen zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Botschaft zu der durchschnittlichen Anzahl der Anträge in den Jahren 2010 bis 2018 (bitte nach Art des Visums, laut Visumsvermerk angestrebtem Aufenthaltstitel, Botschaft bzw. Land und Jahr aufschlüsseln)?

22

Welche Tätigkeitsbereiche lassen sich aus den Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/5670 zur Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten nach höherem Dienst, gehobenem Dienst, mittlerem Dienst, einfachem Dienst und lokal Beschäftigten ableiten, und welche Gruppen befassen sich speziell mit der Bearbeitung von Visaanträgen (bitte nach Laufbahnen und Tätigkeits- bzw. Aufgabenbereich aufschlüsseln)?

23

Aus welchen Gründen werden angesichts der enormen Bedeutung des Themas für die deutsche Volkswirtschaft die Wartezeiten auf Visa in deutschen Botschaften und Visastellen nicht standardmäßig durch eine „systematische statistische Erfassung“ (Bundestagsdrucksache 19/6573) dokumentiert?

24

Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, durch ein geeignetes Monitoring, beispielsweise in Form einer statistischen Nachhaltung, die Visumverfahren in deutschen Botschaften und Visastellen zu optimieren und Bearbeitungsdauern bzw. Wartezeiten zu reduzieren?

25

Inwiefern sind elektronische Verfahren zur Datenübermittlung zwischen den in den Prozess der Visumerteilung sowie der Einreise eingebundenen Behörden (insbesondere Botschaften, Ausländerbehörden, Bundesagentur für Arbeit) vorhanden?

Falls keine entsprechenden Verfahren vorhanden sein sollten, warum ist dies nicht der Fall?

26

In welchem Maße werden diese elektronischen Verfahren genutzt?

Ist die Nutzung für die jeweiligen Behörden verpflichtend?

27

Plant die Bundesregierung, die elektronischen Verfahren zur Datenübermittlung zwischen den am Prozess der Visumvergabe und Einreise beteiligten Behörden auszuweiten, und wenn ja, für welche Behörden, und mit welchem Zeitplan?

28

Handelt es sich bei dem im Organisationsplan des Auswärtigen Amts seit Kurzem geführten Referat 512 mit dem Titel „Fachkräfteeinwanderung: zentrale Bearbeitung von Visumanträgen“ um die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bundestagsdrucksache 19/11944 auf beschriebene Organisationseinheit?

Für welche Aufgaben ist das Referat 512 vorgesehen, und ab wann wird es diese übernehmen?

Ist das Referat 512 als dauerhafte Einheit des Auswärtigen Amts vorgesehen?

Welche Art von Visumverfahren sollen vom Referat 512 bearbeitet werden?

Ist das Referat 512 nur für Verfahren nach dem beschleunigten Fachkräfteverfahren gemäß § 81a AufenthG und § 31a AufenthV zuständig?

Falls nein, für welche weiteren Verfahren ist das Referat darüber hinaus zuständig (bitte nach Rechtsgrundlage aufschlüsseln)?

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten) sind für das Referat 512 vorgesehen, und werden diese Stellen neu geschaffen oder innerhalb des Auswärtigen Amts verschoben?

Berlin, den 14. November 2019

Christian Lindner und Fraktion

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