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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Der Investitionsbegriff in der Haushaltsgesetzgebung und dem Europäischen System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

13.01.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1558629.11.2019

Der Investitionsbegriff in der Haushaltsgesetzgebung und dem Europäischen System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung

der Abgeordneten Otto Fricke, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen , Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Christian Sauter, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Michael Theurer, Stephan Thomae und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Angestoßen durch Forderungen aus der Wirtschaftswissenschaft, die immer wieder auf den infrastrukturellen Investitionsbedarf in Deutschland hinweist (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/peter-bofinger-im-interviewwirtschaftsweiser-fordert-60-milliarden-investitionsprogramm/23961314.html), sowie vor dem Hintergrund der Debatte über die Intensivierung der deutschen Klimaschutzanstrengungen durch die Steigerung öffentlicher Investitionen (www.welt.de/print-welt/article208348/Umweltgruppen-fordern-mehr-Investitionen-fuer-Klimaschutz.html), wird in der Fachöffentlichkeit seit inzwischen geraumer Zeit über Möglichkeiten zur Finanzierung sowie die Sinnhaftigkeit unterschiedlicher Arten öffentlicher Investitionen diskutiert.

Die Debatte ist dabei allerdings geprägt von einer relevanten begrifflichen Unschärfe, denn der Begriff der öffentlichen Investition wird oft nicht klar definiert. Nur so ist es zu erklären, dass – je nach politischer Positionierung des Fordernden – in der Diskussion gänzlich unterschiedliche Ausgabenforderungen als Investitionen bezeichnet werden, um sie anschließend, argumentativ vermischt mit einschlägigen Studien und Statistiken über Entwicklung und Bedarf öffentlicher Investitionstätigkeit, als Beispiele drängendster Investitionsnotwendigkeiten anzuführen. Unter dem Investitionsschlagwort gefordert werden dabei beispielsweise erhöhte Bildungsausgaben (www.epochtimes.de/politik/deutschland/gew-verlangt-mehr-oeffentliche-investitionen-und-foerderung-sozial-benachteiligter-schueler-a2971743.html), höhere Ausgaben im Verteidigungsbereich (www.cducsu.de/fraktion/ag-verteidigung) oder mehr Geld für die öffentliche Infrastruktur (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/iwf-fordert-von-deutschland-mehr-investitionen-a-1262247.html). Die verschiedenen Studien und Statistiken, auf die dabei zurückgegriffen wird, verwenden allerdings in aller Regel verschiedene Methoden und Begrifflichkeiten insbesondere im Hinblick auf den zugrunde liegenden Investitionsbegriff.

Um mit Blick auf das Investitionsproblem belastbare Lösungen für den Bund zu erarbeiten, ist es aus Sicht der Fragesteller dringend notwendig, dass die Bundesregierung klar und einheitlich darlegt, wie sie eine öffentliche Investition definiert und welche Ausgaben sie konkret unter diesem Begriff klassifiziert. Zu klären ist weiterhin, ob die Verwendung des Begriffes der öffentlichen Investition mit Blick auf die Vielzahl der diskutierten Ausgabenforderungen überhaupt angebracht ist und wie Daten, die in der Debatte oftmals zur Untermauerung solcher Forderung herangezogen werden, erhoben und auf den Investitionsbegriff rückbezogen wurden. Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil im Bundeshaushalt die Investitionen in den Hauptgruppen 7 und 8 zusammengefasst sind, gleichzeitig aber im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung die Richtlinien des Europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung 2010 (ESVG) gelten, die in vielen Fällen nicht deckungsgleich sind. Nicht zuletzt deshalb bilanziert die Bundesregierung nach uns vorliegenden Informationen die Investitionen des Bundes für jedes der beiden Klassifikationssysteme gesondert. Die Diskrepanz zwischen beiden Systemen ist auch deshalb aus Sicht der Fragesteller ein wesentlicher Grund dafür, weshalb in der öffentlichen Debatte vielfach nicht eindeutig klar ist, ob und über welche Art öffentlicher Investitionen eigentlich debattiert wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Aus welchen Titeln setzten sich die Investitionsausgaben des Bundes im Kabinettsentwurf für das Haushaltsgesetz 2020 zusammen (bitte Titel auflisten)?

2

Welche Investitionstitel sind im Vergleich zum Haushaltsgesetz 2019 neu hinzugekommen?

3

Welche Investitionstitel sind, verglichen mit den Haushaltsgesetzen seit 2013, im Kabinettsentwurf für das Haushaltsgesetz 2020 nicht mehr enthalten, und warum sind sie im Einzelnen entfallen?

4

Wie hat sich der relative Anteil der Investitionen im Bundeshaushalt, gemessen am Gesamtvolumen, seit 2013 verändert (bitte jährlich angeben)?

5

Gab es in den Jahren seit 2013 öffentliche Investitionsausgaben des Bundes, die nicht im Kernhaushalt enthalten waren, sondern über sogenannte Extrahaushalte wie zum Beispiel Fonds, Vermögen, Sondervermögen oder Rücklagen finanziert wurden, und wenn ja, welche (bitte nach Jahren, Extrahaushalt und Investitionshöhe geordnet angeben)?

6

Bezieht die Bundesregierung öffentliche Investitionsausgaben des Bundes, die nicht im Kernhaushalt und somit auch nicht in den Hauptgruppen 7 und 8 enthalten sind, sondern über sogenannte Extrahaushalte wie zum Beispiel Fonds, Vermögen, Sondervermögen oder Rücklagen finanziert werden, mit ein, wenn sie den Anteil der öffentlichen Investitionen des Bundes nach ESVG ermittelt?

7

Wie hoch ist der Anteil der öffentlichen Investitionen aus Bundesmitteln an den gesamten öffentlichen Investitionen nach ESVG?

8

Welche Titel gelten laut Haushaltsgesetz als Investitionen, werden aber nicht im Rahmen der ESVG als öffentliche Investition gezählt?

a) Wie begründet die Bundesregierung im Einzelnen diesen Unterschied?

b) Welche Titel sind in der Wahlperiode 2018 und Wahlperiode 2019 neu hinzugekommen, die als Investition im Haushaltsgesetz zählen, aber nicht im ESVG?

c) Welche Titel sind neu im Kabinettsbeschluss des Haushaltsgesetzes 2020 als Investition definiert, die nicht als Investition im Sinne des ESVG gelten?

d) Wie begründet die Bundesregierung die Definition dieser neuen Titel als öffentliche Investitionen?

9

Wie hoch wären die öffentlichen Investitionen im Bundeshaushalt (2013 bis 2020), wenn die Definition von öffentlichen Bruttoanlageinvestitionen des ESVG angewandt würde (bitte jährlich angeben)?

10

Wie begründet die Bundesregierung im Allgemeinen, dass sie einen vom ESVG abweichenden Investitionsbegriff im Haushaltsgesetz verwendet?

11

Plant die Bundesregierung mittelfristig, um eine bessere europäische Vergleichbarkeit herzustellen, auf einen eigenen Investitionsbegriff zu verzichten und sich vollständig dem ESVG anzuschließen (bitte mit Begründung)?

12

Wie hoch waren und sind die getätigten Investitionen in absoluten Zahlen in der Hauptgruppe 7 (um jährliche Auflistung seit 2013 wird gebeten)?

13

Wie hoch waren und sind die getätigten Investitionen in absoluten Zahlen in der Hauptgruppe 8 (um jährliche Auflistung seit 2013 wird gebeten)?

14

Mit welcher Begründung zählt die Bundesregierung das Baukindergeld als öffentliche Investition, auch wenn nur ein bereits bestehendes Gebäude oder eine bereits bestehende Wohnung gekauft wird, und ist diesbezüglich in Zukunft eine Differenzierung zwischen Bestandskauf und Neubau geplant (bitte begründen)?

15

Mit welcher Begründung zählt die Bundesregierung Darlehen an den öffentlichen Bereich (Hauptgruppe 8, Obergruppe 85) als Investition?

16

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Darlehen an den öffentlichen Bereich (Hauptgruppe 8, Obergruppe 85) für konsumtive Ausgaben verausgabt werden?

17

Warum zählt der Erwerb von Beteiligungen (Hauptgruppe 8, Obergruppe 83) als Investitionen, und wie hoch waren zuletzt die entsprechenden Ausgaben (um jährliche Auflistung seit 2013 wird gebeten)?

Berlin, den 14. November 2019

Christian Lindner und Fraktion

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