Non-Paper des Bundesministeriums der Finanzen zur Bankenunion
der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck , Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Michael Theurer, Stephan Thomae und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Den Fragenstellern liegt ein dem Vernehmen nach vom Bundesministerium der Finanzen erstelltes Non-Paper „zum Zielbild der Bankenunion“ vor.
„SPIEGEL Online“ meldete am 6. November 2019 (www.spiegel.de/wirtschaft/bankenunion-olaf-scholz-gibt-blockade-der-eu-einlagensicherung-auf-a-1295057.html), dass der Bundesminister der Finanzen, Olaf Scholz, seine Blockade bei der europäischen Einlagensicherung aufgebe.
Zusätzlich zu den nationalen Einlagesicherungssystemen, die jedes Mitgliedsland einrichten muss, soll nun ein europaweit tätiger Einlagensicherungsfonds gegründet werden. In diesen Fonds sollen die Banken jedes Mitgliedslandes einzahlen. Diese Beiträge sollen nicht in einem Gemeinschaftstopf untergehen. Stattdessen werde das Geld auf nationalen Konten angesammelt, von denen im Bedarfsfall den nationalen Einlagesicherungssystemen Liquidität über rückzahlbare Darlehen zur Verfügung gestellt würde. Für Länder mit kleinem Bankensektor könne der Fonds sogar einen Teil der Verluste übernehmen, weil die Kreditinstitute dort wohl nicht in der Lage sein würden, den Kapitalpuffer wieder aufzufüllen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Kann das Bundesministerium der Finanzen bestätigen, dass es ein Non-Paper bzw. Positionspapier zum Zielbild der Bankenunion erarbeitet hat?
Zu welchem Datum wurde dieses Non-Paper erstellt?
Ist geplant, im Angesicht des öffentlichen Interesses an einer stabilen Finanzpolitik das Non-Paper der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen? Wenn ja, wann?
Ist für die Erstellung dieses Non-Paper eine Beteiligung der Fachebene (Referate) erfolgt? Wenn ja, wann wurden diese durch welche Einheit der Leitungsebene mit dieser Aufgabe betraut?
Oder wurde dieses Non-Paper ausschließlich durch Einheiten der Leitungsebene erstellt? Wenn ja, welche Einheiten der Leitungsebene waren hiermit befasst?
Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung der Satz in dem Non-Paper des Bundesministeriums der Finanzen zu verstehen, wonach „(zur) abschließenden Gesamtarchitektur der Bankenunion auch eine europäische Einlagensicherung (gehöre)“? Ist diese Aussage des Non-Papers eine ressortabgestimmte Ansicht der gesamten Bundesregierung?
Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung der Satz im Non-Paper des Bundesministeriums der Finanzen zu verstehen: „(i)m Rahmen einer gestärkten Gesamtarchitektur der Bankenunion wird schließlich auch eine europäische Einlagensicherung realistisch“?
Trifft die Auffassung von „SPIEGEL Online“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) zu, dass der Bundesminister der Finanzen, Olaf Scholz, seine Blockadehaltung gegenüber einer europäischen Einlagensicherung aufgegeben habe? Wenn nein, aus welchen Gründen teilt das Bundesministerium der Finanzen die Auffassung von „SPIEGEL Online“ nicht?
Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung die Feststellung in dem Non-Paper des Bundesministeriums der Finanzen zu verstehen, dass etwa die unterschiedliche Behandlung der Abzugsfähigkeit der Beiträge zum Abwicklungsfonds („Bankenabgabe“) Arbitragemöglichkeiten Vorschub leiste? Deutet die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium der Finanzen damit an, die Einführung einer steuerlichen Absetzbarkeit der Bankenabgabe zu erwägen? Wenn ja, zu wann plant sie mit einem entsprechendem Gesetzgebungsvorhaben?
Inwiefern kann dem Bundesministerium der Finanzen die Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) als Vorbild für eine effizienteres Aufsichtsregime und Krisenmanagement durch das Single Resolution Board (SRB) dienen?
Inwiefern ist durch das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bzw. das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat geprüft worden, ob das favorisierte „präventiv wirksame Selbsteintrittsrecht“ des SRB mit den jüngsten Urteilen des Bundesverfassungsgerichts tatsächlich vereinbar ist?
Welche Referate der genannten Ressorts haben diese Forderung zum „präventiv wirksamen Selbsteintrittsrecht“ des SRB geprüft?
Wann haben die Referate der verschiedenen Ressorts den Auftrag zur verfassungsrechtlichen Prüfung erhalten (bitte jeweils gesondert unter Nennung des Datums der jeweiligen Aufforderung aufführen)?
Wann haben die jeweiligen Ressorts ihre etwaige Prüfung zur Verfassungsmäßigkeit dieses Non-Paper abgeschlossen?
Welchen Vorteil sieht das Bundesministerium der Finanzen, wenn die Entscheidung über den Einsatz alternativer Mittel zur Einlegerentschädigung auf Basis einer Wirtschaftlichkeitsprüfung dem SRB überantwortet werden würde?
Wie schätzt das Bundesministerium der Finanzen die Erfolgsaussichten der im Non-Paper vorgeschlagenen Schaffung eines einheitlichen europäischen Bankeninsolvenzrechts ein?
Wie stellt sich die Bundesregierung die Ausgestaltung eines einheitlichen europäischen Bankeninsolvenzrechts vor?
Welche EU-Vorschriften wären nach Ansicht des Bundesministeriums der Finanzen in welcher Weise konkret zu ändern, um den im Non-Paper beschriebenen kombinierten Ansatz (Wasserfall-Ansatz) umzusetzen?
Worauf beruht das Vertrauen des Bundesministeriums der Finanzen, die im Non-Paper vorgeschlagene Einführung von zusätzlichen risikobasierten Konzentrationszuschlägen könne dieses Mal – anders als bei der Finalisierung von BASEL III bzw. der Umsetzung von BASEL IV – so umgesetzt werden, dass „es für die Banken des Euroraums keine zu großen Kapitalmehrforderungen gegenüber dem Status Quo“ geben werde?
Welche im Non-Paper genannten „Expertengruppen“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchen vertieften Analysen zu welchen Themen im Hinblick auf die Bankenunion betraut?
Wie soll das im Non-Paper des Bundesministeriums der Finanzen benannte „Kalibrierungsmodell für eine angemessene Staatsanleihenregulierung“ konkret aussehen?
Wann rechnet die Bundesregierung mit einem „Regulierungsvorschlag“ zum Bankeninsolvenzrecht?