Aufarbeitung der Geldwäschemissstände in Deutschland
der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Hagen Reinhold, Christian Sauter, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Januar 2019 räumte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein, dass die ihr unterstellte Geldwäsche-Spezialeinheit, die sogenannte Financial Intelligence Unit (FIU), besonders eilbedürftige Verdachtsmeldungen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorfinanzierung stehen, nicht rechtzeitig an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet hat (siehe Ausschussdrucksache des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages 19(7)-163).
Aufgrund dieser verzögerten Weiterleitung konnten die zuständigen Staatsanwaltschaften und Kriminalämter nicht verhindern, dass Gelder, die der Terrorfinanzierung dienen oder einen Bezug zur Geldwäsche aufweisen, unwiederbringlich in den legalen Geldkreislauf gelangen konnten (vgl. 14. Sitzung des Innenausschusses des Landtags von Nordrhein-Westfalen, Ausschussprotokoll 17/267).
Mitglieder der Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag haben die Besorgnis über diese Fehlentwicklung über Monate mehrmals an die Bundesregierung herangetragen (siehe u. a. Einzelfragen des Abgeordneten Markus Herbrand auf Bundestagsdrucksachen 19/1556, 19/3068, 19/3962 und 19/4421). Dennoch erkannte die Bundesregierung die aus Sicht der Fragestellenden eklatanten Missstände erst, als die Fraktion der FDP im Deutschen Bundestag dem BMF Unterlagen zuschickte, die sie bei den Strafverfolgungsbehörden der Länder zusammengetragen hatte (siehe Ausschussdrucksache des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages 19(7)-163). Die weitergeleiteten Informationen wurden im Rahmen einer bundesweiten Initiative der Fraktionen der FDP in den Länderparlamenten um parlamentarische Anfragen ergänzt und der Bundesregierung ebenfalls überlassen (vgl. u. a. Kleine Anfrage der Fraktion der FDP im Deutscher Bundestag Drucksache 19/15650 Hessischen Landtag, Drucksache 19/6802; Schriftliche Anfrage der FDP im Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 18/16838, Kleine Anfrage der FDP-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft, Drucksache 19/1926; Schriftliche Kleine Anfrage der Fraktion der FDP in der Bürgerschaft Hamburg, Drucksache 21/14430).
Trotz wiederholter Versicherungen des BMF, dass es die Situation im Griff habe, ist die Anzahl der nicht bearbeiteten Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb weniger Monate von knapp 20 000 im Januar 2019 auf rund 46 000 im August 2019 angestiegen (vgl. u. a. „Kampf gegen Geldwäsche überfordert die Aufseher“, in: FAZ vom 8. Oktober 2019, S. 24 und „Der Stapel wächst“, in: Süddeutsche Zeitung vom 9. Oktober 2019, S. 19).
Daher sorgen sich die Fragestellenden, dass nicht allen kriminellen Handlungen, die sich aus diesen Verdachtsmeldungen ergeben könnten, angemessen nachgegangen werden kann. Außerdem befürchten die Fragestellenden, dass die Bundesregierung auf der Grundlage einer Minimalauslegung beurteilt, welche Verdachtsmeldungen besonders eilbedürftig sind, und hierdurch anderen begründeten Fällen nicht rechtzeitig und angemessen nachgeht. Im Rahmen der bisherigen politischen Aufarbeitung der Missstände der FIU ist deutlich geworden, dass die verschiedenen staatlichen Akteure der Geldwäschebekämpfung sogenannte Fristfälle, die als besonders eilig gelten, unterschiedlich auslegen (vgl. Ausschussdrucksache des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages 19(7)-163). Die Fragestellenden sprechen sich dafür aus, dass die FIU bei ihrer Aufgabenwahrnehmung die gleiche Auslegung von Fristfällen aufgreift, wie es die Strafverfolgungsbehörden der Länder tun. Denn alle Fälle, bei denen die FIU bei der operativen Analyse feststellt, dass ein Vermögensgegenstand mit Geldwäsche, mit Terrorismusfinanzierung oder mit einer sonstigen Straftat im Zusammenhang steht, müssen aus Sicht der Fragestellenden als Fristfall verstanden werden und unverzüglich innerhalb von drei Werktagen an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden.
So hat die Bundesregierung beispielsweise nur zehn der insgesamt 34 Fälle, die die bayerische Landesregierung als besonders eilbedürftig eingestuft hat und die die FIU verspätet an die zuständigen Stellen der Länder geschickt hat, zu Fristfällen erklärt. Diese Fälle hatten insgesamt ein Finanzvolumen von 830.000 Euro (vgl. Schriftliche Anfrage der FDP im Bayerischen Landtag, Drucksache 18/680). Damit legt das BMF bei begründeten Verdachtsmeldungen zu Geldwäsche und Terrorfinanzierung geringere Maßstäbe an als die Ermittlungsbehörden der Länder.
Des Weiteren möchten sich die Fragestellenden erkundigen, ob die Bundesregierung konkreten Hinweisen auf versäumte Fristfälle eventuell nur deshalb nicht nachgegangen ist, weil es im IT-System der FIU keine bzw. nicht genug Treffer gibt. Denn man könnte den Hinweisen nach Auffassung der Fragesteller auch durch Amtshilfeersuchen an die Strafverfolgungsbehörden oder durch Kontaktaufnahme mit den Verpflichteten nach § 2 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG), die die Verdachtsmeldung eingereicht haben, nachgehen und somit künftig Fehleranfälligkeiten vermeiden.
Aus Sicht der Fragestellenden verbessert sich die Situation der FIU kaum spürbar und zu langsam: Die FIU hat eine unzureichende EDV-Infrastruktur, ihre fachliche wie personelle Ausstattung ist unangemessen, es fehlen Rechte für den Zugriff auf Datenbanken, die für die Arbeit wesentlich sind, und die Bürokapazitäten sind unzureichend (vgl. u. a. Ausschussdrucksache des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages 19(7)-163 i. V. m. 19(7)-154 und Schriftliche Frage des Abgeordneten Markus Herbrand auf Bundestagsdrucksache 19/13725). Deshalb möchten sich die Fragestellenden näher über den Stand der Aufarbeitung der Missstände durch die Bundesregierung informieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen117
Wie viele Fristfälle im Sinne von § 46 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG) hat die FIU seit dem 26. Juni 2017 bis zum heutigen Stichtag erst an die zuständige Strafverfolgungsbehörde weitergeleitet, nachdem die gesetzlich vorgegebene Drei-Tage-Frist nach Eingang abgelaufen war?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweiligen Geldsummen in Euro, bei denen die Verpflichteten nach § 2 Absatz 1 GwG nicht verhindert haben, dass sie in den legalen Geldkreislauf gelangen (festgesetzte Gelder)?
In welchen Bundesländern waren welche Strafverfolgungsbehörden von dieser verspäteten Weiterleitung betroffen?
Zu welchen Daten sind die benannten Fristfälle bei der FIU eingegangen, und zu welchen Daten wurden sie an welche Strafverfolgungsbehörde weitergeleitet?
Welche dieser verspätet weitergeleiteten Fristfälle standen im Zusammenhang mit dem Verdacht der Geldwäsche?
Welche dieser verspätet weitergeleiteten Fristfälle standen im Zusammenhang mit dem Verdacht der Terrorfinanzierung?
Mit dem Verdacht auf welche Straftatbestände standen nach Kenntnis der Bundesregierung die übrigen verspätet weitergeleiteten Fristfälle im Zusammenhang?
An welchen Parametern und Anwendungsentscheidungen orientiert sich die Bundesregierung bei sogenannten weiteren eilbedürftigen Sachverhalten, die nicht kongruent mit Fristfällen im Sinne von § 46 Absatz 1 GwG zu verstehen sind? Wie werden diese Sachverhalte unter ausdrücklicher Benennung der betreffenden Gesetzesstellen in der Praxis von der FIU ausgelegt?
Bei wie vielen eilbedürftigen Meldungen wegen des Verdachts auf Terrorfinanzierung, ist es zwischen dem Eingang bei der FIU und der Bearbeitung durch das dortige Fachgebiet Staatsschutz bis zur Weiterleitung an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Länder seit dem 26. Juni 2017 erst zu einer Weiterleitung nach drei Monaten gekommen? Welche Bundesländer waren in wie vielen Fällen von diesen Missständen betroffen?
Wie hoch lassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Mindereinnahmen des Staates aufgegliedert nach den einzelnen Steuerarten aufschlüsseln, die aufgrund von Missständen in der FIU seit dem 26. Juni 2017 entstanden sind?
Welche Auswirkungen hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die verspätete Weiterleitung der Fristfälle auf den Erfolg der strafprozessualen Ermittlungen? Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Geld, das im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorfinanzierung steht, aufgrund der Missstände innerhalb der FIU in den legalen Geldkreislauf gelangt ist?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die monatliche Anzahl von Fristfällen nach § 46 GwG entwickelt, die seit Oktober 2018 bei der FIU eingegangen sind (bitte tabellarisch darstellen)?
Inwiefern bereiten sich die Bundesregierung und die FIU auf etwaige (juristische) Konsequenzen vor, die sich aus Sicht der Fragesteller daraus ergeben, dass die FIU besonders eilbedürftige Fälle, bei denen ein Zusammenhang mit Geldwäsche besteht – sogenannte Fristfälle – , nicht rechtzeitig an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet hat (siehe u. a. Darstellung des BMF auf Ausschussdrucksache 19(7)-163; bitte die jeweiligen Konsequenzen einzeln benennen)?
Wie viele Sofortmaßnahmen im Sinne von § 40 GwG hat die FIU wann und in welchem Bundesland seit dem 26. Juni 2017 erlassen, damit eine Transaktion, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorfinanzierung steht, untersagt wird (bitte tabellarisch darstellen und nach Fall, Datum und Bundesland, das für die Strafverfolgung zuständig ist, sortieren)? Welches Volumen hatten die jeweiligen Transaktionen?
Inwiefern unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Auslegung der FIU von sogenannten Fristfällen im Gegensatz zu der Auslegung von Ländern und deren Strafverfolgungsbehörden?
Wie definiert die Bundesregierung Fristfälle?
Ist nach Ansicht der Bundesregierung die gesetzliche Definition von Fristfällen nicht eng genug gefasst?
Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung Verdachtsmeldungen, die innerhalb von drei Werktagen bearbeitet werden sollten, damit mögliche inkriminierte Gelder noch vor einem Eintritt in den legalen Geldkreislauf festgesetzt werden können, aber laut Gesetz dies (noch) nicht vorgeschrieben wird?
Fallen nach Kenntnis der Bundesregierung nur Transaktionen unter die Fristfall-Definition, nicht aber Konten, auf denen mutmaßlich inkriminierte Gelder liegen?
Stimmt die Bundesregierung der Ansicht der Fragestellenden zu, dass das GwG dahingehend angepasst werden sollte, dass die FIU verpflichtet ist, sogenannte Fristfälle innerhalb der Drei-Tage-Frist gemäß § 46 Absatz 1 GwG zu bearbeiten?
Weshalb wurde die im Anschreiben zur Verbändekonsultation zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie angekündigte Ergänzung „Die Abgabe einer Verdachtsmeldung nach § 43 Absatz 1 GwG steht insoweit der Erstattung einer Strafanzeige im Sinne des Satzes 1 Nummer 1 gleich.“ nicht im Regierungsentwurf aufgenommen?
An welchen inländischen Gremien haben bzw. hat die FIU und/oder das BMF in den vergangenen zwölf Monaten teilgenommen, in denen es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Austausch über die Zusammenarbeit der FIU mit den Strafverfolgungsbehörden der Länder gab, und wann und wo werden die jeweiligen Gremien in den kommenden sechs Monaten nach aktuellen Planungen tagen (bitte tabellarisch darstellen und nach Daten und Ort aufschlüsseln)?
Inwiefern besteht nach Ansicht der FIU Optimierungsbedarf bei der Software GoAML, um den vielfältigen Anforderungen des Aufgabenbereichs der FIU technisch angemessen zu begegnen?
Inwiefern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Fortschritte hinsichtlich der technischen Harmonisierung und Zentralisierung des „lokalen“ polizeilichen Datenbestands der Länder, die etwa im Rahmen des Projekts „Polizei 2020“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) angestrebt wird?
Inwiefern wird ein automatisierter Zugriff der FIU auf den sogenannten lokalen polizeilichen Datenbestand angestrebt?
In welchem Umfang hat die FIU von den ihr nach § 31 Absatz 1 und 2 GwG zustehenden Rechten auf Auskunft Gebrauch gemacht?
Welche Kenntnisse hat die FIU über die Anzahl von Treffern in kritischen Dateien der Länder, die es aufgrund von Datenbankabgleichen der FIU auf Basis von § 31 Absatz 1 und 2 GwG gab?
Wie verhält sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Rückmeldequote der Strafverfolgungsbehörden gegenüber der FIU? Welche Maßnahmen wurden getroffen, und welche werden weiter angestrebt, um die aus Sicht der Fragestellenden zu geringe Rückmeldequote zu erhöhen?
Wie viele Beschäftigte hat die FIU zum heutigen Stichtag insgesamt?
Wie hoch ist die Zielgröße der Stammbeschäftigten, und wie viele Stammbeschäftigte sind derzeit bei der FIU beschäftigt?
Wie hoch ist die Zielgröße der Geschäftsaushilfen, und wie viele Geschäftsaushilfen sind derzeit bei der FIU beschäftigt? Was sind die konkreten Tätigkeiten der Geschäftsaushilfen?
Wie hoch ist die Zielgröße der Serviceeinheiten, und wie viele Serviceeinheiten sind derzeit bei der FIU beschäftigt? Was sind die konkreten Tätigkeiten der Serviceeinheiten?
Wie viele Dienstposten bzw. Arbeitsplätze wurden im laufenden Jahr ausgeschrieben, und wie viele sind davon unbesetzt?
Wie viele Verbindungsbeamte und Verbindungsbeamtinnen der FIU sind in welche Bundesländer entsandt?
Inwiefern besteht nach Kenntnis der Bundesregierung ein Unterschied zwischen sogenannten Abstandsnahmen und dem Monitoring der FIU?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass im Geschäftsverteilungsplan der Generalzolldirektion (Stand: Dezember 2017) unter Direktion V – Allgemeines Zollrecht vermerkt ist, dass die Bescheinigende Stelle „organisatorisch der Direktionsleitung direkt unterstellt“ ist?
Welche Position vertritt das BMF in Bezug auf Bestrebungen auf europäischer Ebene (vgl. den Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Bewertung des Rahmens für die Zusammenarbeit zwischen den zentralen Meldestellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen (FIU)COM (2019) 371), eine einzige Kontaktstelle innerhalb der EU zu schaffen, der alle Verdachtsmeldungen über Transaktionen zugeleitet werden, die im Zusammenhang mit Geldwäsche und/oder Terrorismusfinanzierung stehen können?
Wie steht die Bundesregierung Überlegungen gegenüber, dass die einzelnen zentralen Meldestellen durch die einzige Kontaktstelle entlastet würden, da diese dann für Meldungen mit grenzüberschreitendem Bezug und Weiterleitungen an andere zentrale Meldestellen bzw. an die betreffenden FIUs zuständig wäre?
Steht die Bundesregierung einem System offen gegenüber, in dem Informationen oder Erkenntnisse einer einzigen Kontaktstelle gemeldet werden, die Teil eines Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus ist?
Inwiefern ist die Bundesregierung den von der Fraktion der FDP am 30. November 2018 an das BMF übersandten Hinweisen nachgegangen, in denen die Staatsanwaltschaft Itzehoe in Schleswig-Holstein den Vorwurf gegenueber der FIU erhebt, dass anfänglich vermehrt Fristfälle nicht fristgerecht weitergeleitet worden sind und dies noch immer gelegentlich auftrete?
Hat die Bundesregierung mit der Staatsanwaltschaft Itzehoe Kontakt aufgenommen, um dem Vorwurf nachzugehen? Falls ja, wann ist welche Stelle der Bundesregierung dem Vorwurf nachgegangen (bitte sowohl mündliche als auch schriftliche Kontaktaufnahmen benennen)? Falls nein, weshalb ist die Bundesregierung im Rahmen der Prüfung des Vorwurfs nicht an die zuständige Strafverfolgungsbehörde herangetreten?
Hat die Bundesregierung mit den Verpflichteten, die im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Itzehoe ansässig sind, Kontakt aufgenommen, um den Vorwürfen nachzugehen? Weshalb ist die Bundesregierung ggf. nicht an die Verpflichteten herangetreten?
In welchen dieser Fälle konnte nicht mehr das gesamte Geld festgesetzt bzw. die Transaktion angehalten werden?
Wie hoch war die Summe der einzelnen Fristfälle?
Seit welchem Datum kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Itzehoe korrekt sind und die FIU verspätet Fristfälle an die Staatsanwaltschaft Itzehoe weitergeleitet hat?
Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung bei ihren Nachforschungen gekommen? Werden in diesem Fall Fristfälle anders von der zuständigen Strafverfolgungsbehörde bzw. dem zuständigen Land verstanden als von der FIU?
Inwiefern ist die Bundesregierung den Belegen von verspätet weitergeleiteten Fristfällen nachgegangen, die auf Bitten der Fraktion der FDP vor der 38. Sitzung des Finanzausschusses im Deutschen Bundestag an die Ausschussmitglieder verteilt wurde (vgl. Schriftliche Anfrage der FDP im Bayerischen Landtag, Drucksache 18/680)?
Ist die Bundesregierung an die zuständige Strafverfolgungsbehörde des betroffenen Bundeslandes herangetreten? Falls ja, wann ist welche Stelle der Bundesregierung mündlich oder schriftlich dem Vorwurf nachgegangen? Falls nein, weshalb ist die Bundesregierung im Rahmen der Prüfung des Vorwurfs nicht an die zuständige Strafverfolgungsbehörde herangetreten?
Wurde die FIU nach Kenntnis der Bundesregierung bereits vor der übersandten Liste von Fällen auf die dort dargestellten Versäumnisse der FIU mündlich oder schriftlich hingewiesen? Falls ja, wann, und von welcher Stelle?
Wann ist die Bundesregierung im Rahmen ihrer Nachforschungen an Verpflichtete herangetreten, um den Missständen nachzugehen? Weshalb ist die Bundesregierung ggf. nicht an die Verpflichteten herangetreten?
In welchen dieser Fälle konnte nicht mehr das gesamte Geld festgesetzt bzw. die Transaktion angehalten werden?
Wie konnte es zu dieser nach Ansicht der Fragestellenden hohen Anzahl an verspätet weitergeleiteten Fristfällen kommen?
Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung bei den Fällen gekommen? Werden in diesem Fall Fristfälle anders von der zuständigen Strafverfolgungsbehörde bzw. dem zuständigen Land verstanden als von der FIU?
Inwiefern ist die Bundesregierung dem in der 16. Sitzung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages vom 10. Oktober 2018 vorgebrachten Vorwurf gegenüber der FIU nachgegangen, dass der FIU Fehler bei der Bearbeitung einer Verdachtsmeldung der Hamburger Sparkasse unterlaufen sind, bei der es um Vermögenswerte in Höhe von rund 400.000 Euro ging?
Hat die Bundesregierung mit der Hamburger Sparkasse Kontakt aufgenommen, um dem Vorwurf nachzugehen?
Hat sich die Bundesregierung im Rahmen der Prüfung dieses Vorwurfs an die für Hamburg zuständige Strafverfolgungsbehörde gewendet? Falls ja, wann ist welche Stelle der Bundesregierung dem Vorwurf nachgegangen (bitte sowohl mündliche als auch schriftliche Kontaktaufnahmen benennen)? Falls nein, weshalb ist die Bundesregierung im Rahmen der Prüfung des Vorwurfs nicht an die für Hamburg zuständige Strafverfolgungsbehörde herangetreten?
Wann hat die Hamburger Sparkasse den besagten Fall der FIU gemeldet? Hat sie den Fall als Fristfall ausgewiesen?
Kann die Bundesregierung den Vermögenswert des oben genannten Fristfalls bestätigen?
Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung bei der Prüfung dieses Vorwurfs gekommen? Werden in diesem Fall Fristfälle anders von der zuständigen Strafverfolgungsbehörde bzw. dem zuständigen Land verstanden als von der FIU?
Inwiefern ist die Bundesregierung den Hinweisen aus der schriftlichen Stellungnahme des Thüringer Landeskriminalamts zum Fachgespräch im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 21. März 2018 zur „Aktuellen Situation bei der FIU“ nachgegangen, bei der unter Anwesenheit namhafter Vertreter des Zolls und des BMF der Vorwurf erhoben wurde, dass Fristfälle von der FIU nicht rechtzeitig an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden in Thüringen weitergeleitet wurden?
Zu welchem Datum ist die Bundesregierung erstmals an das Thüringer Landeskriminalamt herangetreten, um den in der Stellungnahme aufgeführten konkreten Hinweisen für eine verspätete Weiterleitung von Fristfällen nachzugehen? Wurde sich nach allen benannten Fällen erkundigt oder wurden Fälle aus einem Zeitraum ausgelassen? Falls nein, weshalb wurde welchen Fällen und Hinweisen nicht nachgegangen?
Wie oft, wann, und von wem wurde die Bundesregierung auf diese Vorwürfe hingewiesen, bevor sie die Vorwürfe selbst bestätigen konnte?
Seit welchem Datum kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Vorwürfe des Landeskriminalamts Thüringen korrekt sind und die FIU verspätet Fristfälle an das Landeskriminalamt Thüringen weitergeleitet hat?
In welchen dieser Fälle konnte nicht mehr das gesamte Geld festgesetzt bzw. die Transaktion angehalten werden?
Wie hoch war die Summe der einzelnen Fristfälle?
Wann ist die Bundesregierung im Rahmen ihrer Nachforschungen an Verpflichtete herangetreten, um den Missständen nachzugehen? Weshalb ist die Bundesregierung ggf. nicht an die Verpflichteten herangetreten?
Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung bei der Prüfung dieses Vorwurfs gekommen? Werden in diesem Fall Fristfälle anders von der zuständigen Strafverfolgungsbehörde bzw. dem zuständigen Land verstanden als von der FIU?
Inwiefern ist die Bundesregierung den von der Fraktion der FDP am 30. November 2018 an das BMF übersandten Hinweisen nachgegangen, in denen das Polizeipräsidium des Landes Brandenburg den Vorwurf gegenueber der FIU erhebt, dass es insbesondere in der Anfangsphase der Neuausrichtung der FIU zu verspäteten Weiterleitungen von Fristfällen durch die FIU gekommen sei?
Hat die Bundesregierung mit dem Polizeipräsidium des Landes Brandenburg Kontakt aufgenommen, um dem Vorwurf nachzugehen? Falls ja, wann ist welche Stelle der Bundesregierung dem Vorwurf nachgegangen (bitte sowohl mündliche als auch schriftliche Kontaktaufnahmen benennen)? Falls nein, weshalb ist die Bundesregierung im Rahmen der Prüfung des Vorwurfs nicht an die zuständige Strafverfolgungsbehörde herangetreten?
Wie oft, wann, und von wem wurde die Bundesregierung auf diese Vorwürfe hingewiesen, bevor sie die Vorwürfe selbst bestätigen konnte?
Wann ist die Bundesregierung im Rahmen ihrer Nachforschungen an Verpflichtete herangetreten? Weshalb ist die Bundesregierung ggf. nicht an die Verpflichteten herangetreten?
In welchen dieser Fälle konnte nicht mehr das gesamte Geld festgesetzt bzw. die Transaktion angehalten werden?
Seit welchem Datum kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Vorwürfe des Polizeipräsidiums des Landes Brandenburg korrekt sind und die FIU verspätet Fristfälle an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden in Brandenburg weitergeleitet hat?
Wie hoch war die jeweilige Summe der benannten Fristfälle?
Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung bei ihren Nachforschungen gekommen? Werden in diesem Fall Fristfälle anders von der zuständigen Strafverfolgungsbehörde bzw. dem zuständigen Land verstanden als von der FIU?
Inwiefern ist die Bundesregierung den von der Fraktion der FDP am 30. November 2018 an das BMF übersandten Hinweisen nachgegangen, in denen das Landeskriminalamt Niedersachsen und die Landesregierung Niedersachsen auf Antwort der Anfrage der Fraktion der FDP im Niedersächsischen Landtag vom 13. November 2018 (Drucksache 18/2092) den Vorwurf gegenüber der FIU erhebt, dass es zu verspäteten Weiterleitungen von Fristfällen durch die FIU gekommen sei, und inwiefern ist die Bundesregierung diesen Belegen von Fristfällen nachgegangen?
Hat die Bundesregierung mit dem Landeskriminalamt Niedersachsen Kontakt aufgenommen, um den Vorwürfen nachzugehen? Falls ja, wann ist welche Stelle der Bundesregierung den Vorwürfen nachgegangen (bitte sowohl mündliche als auch schriftliche Kontaktaufnahmen benennen)? Falls nein, weshalb ist die Bundesregierung im Rahmen der Prüfung der Vorwürfe nicht an das Landeskriminalamt Niedersachsen herangetreten?
Wann ist die Bundesregierung im Rahmen ihrer Nachforschungen an Verpflichtete herangetreten, die von den benannten Fällen aus Niedersachsen betroffen sein könnten? Weshalb ist die Bundesregierung ggf. nicht an die Verpflichteten herangetreten?
In welchen dieser Fälle konnte nicht mehr das gesamte Geld festgesetzt bzw. die Transaktion angehalten werden?
Seit welchem Datum kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Vorwürfe des Landeskriminalamts Niedersachsen und der Landesregierung Niedersachsen korrekt sind und die FIU verspätet Fristfälle an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden in Niedersachsen weitergeleitet hat?
Wie hoch war die jeweilige Summe der benannten Fristfälle?
Wie oft, wann, und von wem wurde die Bundesregierung auf diese Vorwürfe hingewiesen, bevor sie die Vorwürfe selbst bestätigen konnte?
Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung bei ihren Nachforschungen in diesen konkreten Fällen aus Niedersachsen gekommen? Werden in diesem Fall Fristfälle anders von der zuständigen Strafverfolgungsbehörde bzw. dem zuständigen Land verstanden als von der FIU?
Inwiefern ist die Bundesregierung dem Vorwurf nachgegangen, dass es zwei Verdachtsmeldungen mit Terrorismusbezug gab, die von den Verpflichteten als eilbedürftig gemeldet wurden, und bei denen es sich in einem Fall um eine Verspätung von mehr als einem Monat und in einem anderen Fall um eine Verspätung von mehr als sechs Monaten handelte?
Inwiefern ist die Bundesregierung den von der Fraktion der FDP am 30. November 2018 an das BMF übersandten Hinweisen nachgegangen, in denen das Landeskriminalamt Baden-Württemberg den Vorwurf gegenüber der FIU erhebt, dass es einige Verdachtsmeldungen gab, bei denen die Frist bereits abgelaufen war oder die erst am letzten Tag der Frist aus § 46 Absatz 1 Nummer 2 GwG übersandt wurde, wodurch ein kriminalpolizeiliches Handeln nahezu ausgeschlossen war?
Hat die Bundesregierung mit dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg Kontakt aufgenommen, um dem Vorwurf nachzugehen? Falls ja, wann ist welche Stelle der Bundesregierung dem Vorwurf nachgegangen (bitte sowohl mündliche als auch schriftliche Kontaktaufnahmen benennen)? Falls nein, weshalb ist die Bundesregierung im Rahmen der Prüfung des Vorwurfs nicht an das Landeskriminalamt Baden-Württemberg herangetreten?
Wann ist die Bundesregierung im Rahmen ihrer Nachforschungen an Verpflichtete herangetreten, die von den benannten Fällen aus Baden-Württemberg betroffen sein könnten? Weshalb ist die Bundesregierung ggf. nicht an die Verpflichteten herangetreten?
In welchen dieser Fälle konnte nicht mehr das gesamte Geld festgesetzt bzw. die Transaktion angehalten werden?
Seit welchem Datum kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Vorwürfe des Landeskriminalamts Baden-Württemberg korrekt sind und die FIU verspätet Fristfälle an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden in Baden-Württemberg weitergeleitet hat?
Wie hoch war die jeweilige Summe der benannten Fristfälle?
Wie oft, wann, und von wem wurde die Bundesregierung auf diese Vorwürfe hingewiesen, bevor sie die Vorwürfe selbst bestätigen konnte?
Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung bei ihren Nachforschungen gekommen? Werden in diesem Fall Fristfälle anders von der zuständigen Strafverfolgungsbehörde bzw. dem zuständigen Land verstanden als von der FIU?
Inwiefern ist die Bundesregierung den von der Fraktion der FDP am 30. November 2018 an das BMF übersandten Hinweisen nachgegangen, in denen das Hessische Landeskriminalamt den Vorwurf gegenüber der FIU erhebt, dass es eine Verdachtsmeldung gab, die von dem Verpflichteten als Fristfall gekennzeichnet war und die durch die FIU erst nach Überschreitung der nach der im Geldwäschegesetz vorgegebenen Drei-Tage-Frist eingegangen sei?
Hat die Bundesregierung mit dem Hessischen Landeskriminalamt Kontakt aufgenommen, um dem Vorwurf nachzugehen? Falls ja, wann ist welche Stelle der Bundesregierung dem Vorwurf nachgegangen (bitte sowohl mündliche als auch schriftliche Kontaktaufnahmen benennen)? Falls nein, weshalb ist die Bundesregierung im Rahmen der Prüfung des Vorwurfs nicht an das Hessische Landeskriminalamt herangetreten?
Wann ist die Bundesregierung im Rahmen ihrer Nachforschungen an Verpflichtete herangetreten, die von den benannten Fällen aus Hessen betroffen sein könnten? Weshalb ist die Bundesregierung ggf. nicht an die Verpflichteten herangetreten?
In welchen dieser Fälle konnte nicht mehr das gesamte Geld festgesetzt bzw. die Transaktion angehalten werden?
Seit welchem Datum kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Vorwürfe des Hessischen Landeskriminalamts korrekt sind und die FIU verspätet Fristfälle an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden in Hessen weitergeleitet hat?
Wie hoch war die jeweilige Summe der benannten Fristfälle?
Wie oft, wann, und von wem wurde die Bundesregierung auf diese Vorwürfe hingewiesen, bevor sie die Vorwürfe selbst bestätigen konnte?
Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung bei ihren Nachforschungen gekommen? Werden in diesem Fall Fristfälle anders von der zuständigen Strafverfolgungsbehörde bzw. dem zuständigen Land verstanden als von der FIU?
Inwiefern ist die Bundesregierung den von der Fraktion der FDP am 30. November 2018 an das BMF übersandten Hinweisen in Bremen nachgegangen, in denen der Bremer Senat auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP den Vorwurf gegenüber der FIU erhebt, dass es eine Verdachtsmeldung gab, die von dem Verpflichteten als Fristfall gekennzeichnet war, und die durch die FIU erst nach Überschreitung der im Geldwäschegesetz vorgegebenen Drei-Tage-Frist eingegangen sei?
Hat die Bundesregierung mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden in Bremen Kontakt aufgenommen, um dem Vorwurf nachzugehen? Falls ja, wann ist welche Stelle der Bundesregierung dem Vorwurf nachgegangen (bitte sowohl mündliche als auch schriftliche Kontaktaufnahmen benennen)? Falls nein, weshalb ist die Bundesregierung im Rahmen der Prüfung des Vorwurfs nicht an die Behörden in Bremen herangetreten?
Wann (Datum) ist die Bundesregierung im Rahmen ihrer Nachforschungen an Verpflichtete herangetreten, die von den benannten Fällen aus Bremen betroffen sein könnten? Weshalb ist die Bundesregierung ggf. nicht an die Verpflichteten herangetreten?
In welchen dieser Fälle konnte nicht mehr das gesamte Geld festgesetzt bzw. die Transaktion angehalten werden?
Seit welchem Datum kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Vorwürfe des Bremer Senats korrekt sind und die FIU verspätet Fristfälle an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden in Bremen weitergeleitet hat?
Wie hoch war die jeweilige Summe der benannten Fristfälle?
Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung bei ihren Nachforschungen gekommen? Werden in diesem Fall Fristfälle anders von der zuständigen Strafverfolgungsbehörde bzw. dem zuständigen Land verstanden als von der FIU?
Inwiefern ist die Bundesregierung dem in der 14. Sitzung des Innenausschusses des Landtags von Nordrhein-Westfalen (Ausschussprotokoll 17/267) nachgegangen, in dem der Vorwurf gegenüber der FIU erhoben wurde, dass die FIU am 23. Februar 2018 eine als Fristfall ausgezeichnete Verdachtsmeldung erhalten habe, die erst am 5. April 2018 von der FIU an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Länder weitergeleitet worden sei, und bei der es sich um einen Fall von Terrorfinanzierung in der Größenordnung von 38.000 Euro handelte, mit dem die Hamas unterstützt worden sei?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es in diesem Fall zu einer Überschreitung der Drei-Tage-Frist gekommen ist?
Hat die Bundesregierung mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden Kontakt aufgenommen, um dem Vorwurf nachzugehen? Falls ja, wann ist welche Stelle der Bundesregierung dem Vorwurf mündlich oder schriftlich erstmals nachgegangen? Falls nein, weshalb ist die Bundesregierung im Rahmen der Prüfung des Vorwurfs nicht an die zuständigen Behörden der Länder herangetreten?
Wann (Datum) ist die Bundesregierung im Rahmen ihrer Nachforschungen an Verpflichtete herangetreten, die von den benannten Fällen aus Nordrhein-Westfalen betroffen sein könnten? Weshalb ist die Bundesregierung ggf. nicht an die Verpflichteten herangetreten?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass von den insgesamt 38.000 Euro der Transaktion nur 107 Euro festgesetzt bzw. eingefroren werden konnten? Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Festsetzung des Betrages (siehe 14. Sitzung des Innenausschusses des Landtags von Nordrhein-Westfalen, Ausschussprotokoll 17/267)?
Seit welchem Datum kann die Bundesregierung bestätigen, dass die im Innenausschuss erhobenen Vorwürfe korrekt sind und die FIU verspätet Fristfälle an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet hat?
Wie oft, wann, und von wem wurde die Bundesregierung auf diese Vorwürfe hingewiesen, bevor sie die Vorwürfe selbst bestätigen konnte?
Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung bei ihren Nachforschungen gekommen? Werden in diesem Fall Fristfälle anders von der zuständigen Strafverfolgungsbehörde bzw. dem zuständigen Land verstanden als von der FIU?
Handelt es sich bei dem im Zusammenfassenden Bericht der Bescheinigenden Stelle zur Sonderprüfung der Financial Intelligence Unit (Ausschussdrucksache des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages 19(7)-154, S. 16) benannten Fall, bei dem die FIU eingeräumt hat, dass der erforderliche Hinweis auf einen Frist- oder eilbedürftigen Sachverhalt unterblieben ist, um einen der oben aufgeführten Fälle? Falls ja, um welchen Fall handelt es sich?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Umfang von Geldwäsche in Euro in Deutschland in den jeweiligen letzten drei Jahren unter Berücksichtigung der ihr bekannten Schätzungen aus der wissenschaftlichen Literatur?