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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Reform der Netzentgelte

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

08.01.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1580211.12.2019

Reform der Netzentgelte

der Abgeordneten Sandra Weeser, Michael Theurer, Reinhard Houben, Marcel Klinge, Martin Neumann, Manfred Todtenhausen, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Konstantin Kuhle, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Hagen Reinhold, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Energiewende-bedingte Umbau des Energiesystems von einer zentralen zu einer dezentralen Versorgung hat auch erhebliche Auswirkungen auf den Bau und Betrieb der Stromnetze sowie dessen Finanzierung. Die Netzentgelte haben mittlerweile die EEG-Umlage (EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz) als größter einzelner Preisbestandteil beim Strom abgelöst (vgl. z. B. BDEW-Strompreisanalyse – BDEW = Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft – Juli 2019). Laut dem Vergleichsportal Verivox hat für das kommende Jahr die Mehrheit der Netzbetreiber in Deutschland Erhöhungen der Stromnetzgebühren von durchschnittlich rund 6 Prozent angekündigt. Der Anstieg ist regional stark unterschiedlich verteilt. (vgl. Verivox, Pressemitteilung vom 16. November 2019: „Stromkosten steigen 2020 auf Rekordniveau“). Seit langem wird daher über eine umfassende Reform der Netzentgelte diskutiert. So hatte u. a. die Monopolkommission in ihrem sechsten Sondergutachten Energie vom 6. Oktober 2017 ausführliche Empfehlungen für eine Reform der Netzentgelte vorgelegt („Energie 2017: Gezielt vorgehen, Stückwerk vermeiden“).

Die Große Koalition hat eine Reform der Netzentgelte als ein Schwerpunktvorhaben im Bereich Energie für diese Legislaturperiode angekündigt. Demnach sollen „die Kosten verursachergerecht und unter angemessener Berücksichtigung der Netzdienlichkeit“ verteilt und „bei Stromverbrauchern unter Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit mehr Flexibilität“ ermöglicht werden (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode vom 12. März 2018, S. 72, Z. 3291 ff.). Dazu hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) u. a. die Studie „Optionen zur Weiterentwicklung der Netzentgeltsystematik für eine sichere, umweltgerechte und kosteneffiziente Energiewende“ in Auftrag gegeben, die am 11. Juni 2018 veröffentlicht wurde. In der „Bestandsaufnahme über die Umsetzung des Koalitionsvertrages durch die Bundesregierung“ vom 5. November 2019 taucht die Reform der Netzentgelte hingegen nicht mehr auf.

Die bestehende Architektur der Netzentgeltsystematik wirkt sich nach Ansicht der Fragesteller teilweise kontraproduktiv auf die Umsetzung der Energiewende aus, indem sich netzdienliches und energieeffizientes Verhalten für Verbraucher nicht bezahlt macht. So kann beispielsweise die Entnahme von Strom zu Zeiten von Überangebot (z. B. hohe regenerative Stromproduktion) netzentgeltwirksame Leistungsspitzen verursachen, was die Flexibilität bei Letztverbrauchern und somit die Integration erneuerbarer Energien hemmen kann. Dies gilt insbesondere für Entnahmen aus den für die industrielle Energieversorgung relevanten Netz- und Umspannebenen ab Mittelspannung. Eine im Sinne der Energiewende gewollte sinnvolle Energienutzung wird somit nach Ansicht der Fragesteller ausgebremst.

Der zu erwartende Anstieg der Netzentgelte im weiteren Verlauf der Energiewende droht nach Ansicht der Fragesteller Verbraucherinnen und Verbraucher beim Strompreis weiter zu belasten sowie die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der energieintensiven Industrien weiter zu gefährden. Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ empfiehlt daher u. a. einen jährlichen Bundeszuschuss von 2 Mrd. Euro zu den Übertragungsnetzentgelten ab 2023 (vgl. S. 66 des Abschlussberichts vom 25. Januar 2019).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Wie haben sich die Netzentgelte nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland regional entwickelt (bitte nach Region und Spannungsebene aufschlüsseln)?

2

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Grundpreise und die Arbeitspreise in den letzten zehn Jahren in Deutschland entwickelt (bitte nach Regionen aufschlüsseln)?

3

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Maßnahmen zum Engpassmanagement und zur Stabilisierung der Stromnetze seit dem Jahr 2009 auf die Höhe der Netzentgelte ausgewirkt (bitte nach Regionen differenzieren)?

4

Welchen prozentualen Anteil an der Summe der jährlich in Deutschland erhobenen Netzentgelte haben nach Kenntnis der Bundesregierung Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen und Industrie in den letzten zehn Jahren bezahlt (bitte nach Jahr und Verbrauchergruppe aufschlüsseln)?

5

Welchen prozentualen Anteil an den Stromkosten der in Frage 3 genannten Verbrauchergruppen hatten nach Kenntnis der Bundesregierung die Netzentgelte in den vergangenen zehn Jahren (bitte nach Jahr und Verbrauchergruppe aufschlüsseln)?

6

Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die wesentlichen Gründe und Preistreiber für die Entwicklung der Netzentgelte?

7

Was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um einem Anstieg der Netzentgelte entgegenzuwirken?

8

Bis wann möchte die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform der Netzentgelte umsetzen?

9

Warum wird die Reform der Netzentgelte in der Bestandsaufnahme zur Umsetzung des Koalitionsvertrags vom 5. November 2019 nicht als Vorhaben für die zweite Hälfte der Legislaturperiode genannt, und wird die Reform der Netzentgelte Gegenstand der weiteren Evaluierung des Koalitionsvertrags sein?

10

Welche Vorarbeiten zur Reform der Netzentgelte laufen aktuell oder wurden in dieser Legislaturperiode bereits durchgeführt bzw. extern beauftragt (bitte nach Studien bzw. Gutachten sowie Workshops bzw. Fachgesprächen bzw. Veranstaltungen inklusive Teilnehmer aufschlüsseln)?

11

Welche Bundesministerien, Bundesbehörden und ggf. Landesbehörden sind in den Reformprozess eingebunden, und welches Bundesministerium führt den Reformprozess?

12

Wie viele Mitarbeiter sind derzeit in den Bundesministerien und nachgeordneten Behörden in die Vorbereitungen der Netzentgeltreform eingebunden (bitte nach Referaten aufschlüsseln)?

13

Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlungen der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung hinsichtlich eines Bundeszuschusses zu den Übertragungsnetzentgelten?

14

Ist ein Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten nach Ansicht der Bundesregierung mit europäischem Beihilferecht vereinbar, und hat die Bundesregierung dazu bereits Gespräche mit der Europäischen Kommission geführt?

Wenn nein, sind solche Gespräche geplant?

15

Wie bewertet die Bundesregierung eine Senkung der Netzentgelte aus Bundesmitteln hinsichtlich der Kostenverantwortung der Netzbetreiber bzw. der Anreizwirkung für Kostensenkungen?

16

Ist es nach Ansicht der Bundesregierung zutreffend, dass Netzentgelte häufig in erzeugernahen ländlichen Regionen höher sind (vgl. u. a. BMWi-Vorhaben „Netzentgelte“: Auswertung von Referenzstudien und Szenarioanalysen zur zukünftigen Entwicklung der Netzentgelte für Elektrizität – Bericht vom 4. Oktober 2018), und falls ja, wie bewertet die Bundesregierung dies insbesondere im Hinblick auf die Akzeptanz der Energiewende in den betroffenen Gebieten?

17

Wie bewertet die Bundesregierung ein erzeugerseitiges Netzentgelt für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien?

18

Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, über Änderungen bei der Konzessionsvergabe für Netzbetreiber Einfluss auf die Höhe der Netzentgelte zu nehmen?

19

Wie bewertet die Bundesregierung die Netzentgeltsystematik hinsichtlich der möglichen Problematik, dass systemdienliche Flexibilitätsbeiträge sich derzeit nachteilig auf Art und Höhe der zu entrichtenden Netzentgelte auswirken können und Unternehmen dadurch auf die Anwendung verzichten?

20

Welche Maßnahmen zur Anpassung der Netzentgeltsystematik will die Bundesregierung ergreifen, um Flexibilitätshemmnissen entgegenzuwirken?

21

Bis wann wird die Bundesregierung eine Verordnung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vorlegen, die reduzierte Netzentgelte für eine netzdienliche Steuerung von Verbrauchseinrichtungen in der Niederspannung ermöglicht?

22

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um systemdienliche Flexibilitätsbeiträge wie etwa von der Industrie entwickelte „virtuelle Speicher“ (vgl. www.trimet.eu/de/ueber_trimet/energiewende/virtuellebatterie) für die Energiewende nutzbar zu machen?

23

Wie bewertet die Bundesregierung ein durch steigende Netzentgelte bedingtes bzw. verstärktes Carbon-Leakage-Risiko?

24

Inwiefern will die Bundesregierung den Schutz vor Carbon Leakage im Falle einer Reform der Netzentgelte berücksichtigen?

25

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um potenziellen Investoren einen hinreichend verlässlichen Rahmen zur Entwicklung der Energiekosten bereitzustellen?

Berlin, den 26. November 2019

Christian Lindner und Fraktion

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