Zeitnahe Betriebsprüfungen
der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Roman Müller-Böhm, Hagen Reinhold, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Betriebsprüfungsordnung aus dem Jahre 2000 wurde mit einer Ergänzung zu zeitnahen Betriebsprüfungen im Jahre 2004 erweitert und bedarf nach Ansicht der Fragesteller dringend einer Reform. Zurzeit nehmen Betriebsprüfungen Jahre in Anspruch. Insbesondere die Zeit zwischen der Steuererklärung und dem bestandskräftigen Steuerbescheid ist sehr lang.
Dies führt zu signifikanter Planungs- und Rechtsunsicherheit bei Unternehmen, was gerade im internationalen Wettbewerb aus Sicht der Fragesteller zu erheblichen Standortnachteilen für Deutschland führt.
Zudem werden unternehmerische und staatliche Ressourcen für ausufernde und langwierige Außenprüfungen aufgewendet. Hohe Rückstellungen über einen längeren Zeitraum sowie hohe Nachzahlungszinsen erschweren die betriebliche Praxis zusätzlich. Zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet ist aus Sicht der Fragesteller eine Auswertung und Koordination der Betriebsprüfungen notwendig.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Liegen der Bundesregierung Schätzungen dazu vor, welche Ressourcen (finanziell, personell, administrativ etc.) der Finanzverwaltung für Betriebsprüfungen gebunden werden?
Hat die Bundesregierung Daten über die durchschnittliche Dauer von Betriebsprüfungen (von der Abgabe der Steuererklärung bis hin zum bestandskräftigen Steuerbescheid)?
a) Wie lauten die Schätzungen für Großbetriebe?
b) Wie lauten die Schätzungen für Mittelbetriebe?
c) Wie lauten die Schätzungen für Kleinbetriebe?
d) Wie lauten die Schätzungen für Kleinstbetriebe?
Liegen der Bundesregierung Schätzungen zur Dauer der Übermittlung von Berichten nach den Schlussbesprechungen vor, und wenn ja, welche?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des aktuellen Betriebsprüfungsmodells auf den Wirtschaftsstandort Deutschland – insbesondere im Hinblick auf Nachbarländer (z. B. Österreich), in dem es die Möglichkeit einer sog. begleitenden Kontrolle als Alternative zur klassischen Außenprüfung gibt?
Welche Schätzungen hat die Bundesregierung zur flächendeckenden Verbreitung und Anwendung der zeitnahen Betriebsprüfung in Deutschland? Das heißt, gibt es geografische Unterschiede hinsichtlich der zeitnahen Betriebsprüfung?
Wenn ja, welche?
Plant die Bundesregierung die Zeitdauer der Betriebsprüfung zu reformieren?
Wenn ja, wie?
Plant die Bundesregierung, alternative Modelle der Betriebsprüfung, z. B. in der Art einer begleitenden Kontrolle (Vorbild Österreich) oder eines anderen Modells veranlagungsbegleitender Außenprüfungen einzuführen?
Plant die Bundesregierung Pilotprojekte, um alternative zeiteffizientere Betriebsprüfungsmodelle auszuwerten und für Reformen in Betracht zu ziehen?
Plant die Bundesregierung, die Fristen der Steuerfestsetzung und/oder der Ablaufhemmung zu verkürzen?
Plant die Bundesregierung, die sog. Joint Audits (also gemeinsame, staatenübergreifende Betriebsprüfungen) auszubauen?
Welche Schätzungen hat die Bundesregierung über Verständigungsverfahren mit anderen Staaten zur Vermeidung von internationalen Besteuerungskonflikten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten infolge langwieriger Betriebsprüfungen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Zusammenarbeit bei Außenprüfungen, an denen Bundes- und Landesbehörden mitwirken (Fälle des § 5 Absatz 1 Nummer 1 i. V. m. § 19 des Finanzverwaltungsgesetzes – FVG)?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Abstimmung zwischen Bundes- und Landesebene in diesen Fällen effizienter zu gestalten?
Hat die Bundesregierung Schätzungen über die Anzahl nachträglicher Korrekturen von Festsetzungsbescheiden im Rahmen von Betriebsprüfungen, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Schätzungen darüber, wie viele verbindliche Auskünfte nach § 89 der Abgabenordnung (AO) abgegeben werden?
Hat die Bundesregierung Schätzungen darüber, wie viele verbindliche Zusagen nach § 204 AO gegeben werden?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Zusammenarbeit auf Bundes- und Länderebene weiter zu verbessern (Prüfungshandlungen, zeitliche und administrative Abstimmung, Kommunikation etc.)?
Hat die Bundesregierung Schätzungen zur Anzahl von Prüfungsunterbrechungen bei Außenprüfungen?
Plant die Bundesregierung, den sachlichen Anwendungsbereich von Betriebsprüfungen mithilfe einer gesetzlichen Regelung auf Schwerpunkte zu fokussieren?