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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Vorschläge der OECD zur Besteuerung der Digitalisierung der Wirtschaft

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

03.01.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1603317.12.2019

Vorschläge der OECD zur Besteuerung der Digitalisierung der Wirtschaft

der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Carl- Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Till Mansmann, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Johannes Vogel (Olpe), Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) ist von der G20 beauftragt, bis Ende 2020 einen Konsens über die Besteuerung der Digitalisierung der Wirtschaft zu erzielen und hat hierfür erste Lösungsansätze veröffentlicht. Der Vorschlag sieht zwei Säulen vor: Einerseits eine Neuverteilung von Besteuerungsrechten von multinationalen Unternehmen, wodurch den sog. Marktstaaten, in denen die Nutzer und Empfänger von digitalen Leistungen sich befinden, höhere Besteuerungsrechte als bisher zugewiesen würden. Andererseits in einer zweiten Säule einen Maßnahmenkatalog für eine globale Mindestbesteuerung von Unternehmensgewinnen (u. a. www.handelsblatt.com/politik/international/internationale-finanzpolitik-oecdlegt-neues-konzept-fuer-globale-digitalsteuer-vor/25098408.html?ticket=ST-16931536-3tbsEsDbhaUwzO7Zrcnq-ap5).

Die Bundesregierung gab dazu trotz mehrerer Nachfragen noch keine konkrete Stellungnahme ab (u. a. Bundestagsdrucksachen 19/6249, 19/9783). Der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz verwies bei den gemachten Vorschlägen auf die damit einhergehenden fiskalischen Folgen für Deutschland mit Mindereinnahmen i. H. v. 17 Prozent der Unternehmensteuern in Deutschland (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Reden/2019/2019-05-08-150-Jahre-DPA.html;jsessionid=CC6B866C93368CC63E3BCC78E0FA07F2).

Mit der Veröffentlichung eines aktuellen Vorschlags der OECD zur Neuverteilung der Besteuerungsrechte aus dem Oktober 2019, schreitet die Erstellung der ersten Säule weiter voran. Vorgeschlagen wird demnach ein sogenannter Einheitlicher Ansatz „Unified Approach“, der eine Konsenslösung darstellen soll, wodurch gegebenenfalls entstehende Nachteile für Staaten durch die Neuverteilung der Besteuerungsrechte kompensiert beziehungsweise abgeschwächt werden sollen (www.oecd.org/tax/beps/public-consultation-document-secretariat-proposal-unified-approach-pillar-one.pdf).

Im November hat die OECD ein zweites Papier zur Einführung einer globalen Mindestbesteuerung publiziert. Mit diesem Vorschlag soll sichergestellt werden, dass die Unternehmen unabhängig von ihrem Tätigkeitsort ein Mindestniveau an Steuern zahlen (www.oecd.org/tax/beps/public-consultation-document-global-anti-base-erosion-proposal-pillar-two.pdf.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Inwiefern begleitet die Bundesregierung den Prozess der OECD zur Erarbeitung der Vorschläge über eine Besteuerung der Digitalisierung der Wirtschaft auf OECD-Ebene?

1

Wie stellt sich der verfahrenstechnische Ablauf auf OECD-Ebene dar?

Welche Gremien auf OECD-Ebene sind eingebunden, und welche Gremien auf OECD-Ebene sind entscheidungsbefugt?

1

Wie bringt sich die Bundesregierung innerhalb dieser Gremien ein, und welches Stimmrecht hat die Bundesregierung innerhalb dieser Gremien?

1

Wie erfolgt die Abstimmung für diese Gremien auf OECD-Ebene innerhalb der Bundesregierung?

2

Liegen der Bundesregierung Folgenabschätzungen zu den Auswirkungen einer Neuverteilung der Besteuerungsrechte aus Unternehmensgewinnen (Säule 1) im Rahmen der OECD-Vorschläge (basierend auf dem OECD-Papier von Mai 2019) auf das deutsche Steueraufkommen vor?

2

Wenn ja, unter welchen Annahmen, und auf welcher Grundlage kommen diese Abschätzungen zustande?

2

Mit welchen Minder- bzw. Mehreinnahmen rechnet die Bundesregierung?

2

Falls nein, auf welcher Grundlage begleitet und bewertet die Bundesregierung dieses Vorhaben?

3

Liegen der Bundesregierung Folgenabschätzungen zu den Auswirkungen einer Neuverteilung der Besteuerungsrechte aus Unternehmensgewinnen (Säule 1) unter Berücksichtigung eines „Unified Approach“ im Rahmen der OECD-Vorschläge auf das deutsche Steueraufkommen vor?

3

Wenn ja, unter welchen Annahmen, und auf welcher Grundlage kommen diese Abschätzungen zustande?

3

Mit welchen Minder- bzw. Mehreinnahmen rechnet die Bundesregierung?

3

Falls nein, auf welcher Grundlage verfolgt und begleitet die Bundesregierung dieses Vorhaben?

4

Liegen der Bundesregierung Folgenabschätzungen zu den Auswirkungen einer globalen Mindestbesteuerung von Unternehmensgewinnen (Säule 2) auf das deutsche Steueraufkommen vor?

4

Wenn ja, unter welchen Annahmen, und auf welcher Grundlage kommen diese Abschätzungen zustande?

4

Mit welchen Minder- bzw. Mehreinnahmen rechnet die Bundesregierung?

4

Falls nein, auf welcher Grundlage verfolgt und begleitet die Bundesregierung dieses Vorhaben?

5

Liegt der Bundesregierung eine aggregierte Folgenabschätzung zu den Auswirkungen der gesamten Maßnahmen der OECD-Vorschläge (Säule 1 und 2) auf das Steueraufkommen vor?

6

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einem niedrigeren oder einem höheren Steueraufkommen in Deutschland mit einer Implementierung der OECD-Vorschläge zu rechnen?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die Pläne der OECD vor dem Hintergrund der europäischen Arbeiten an einer Gemeinsamen (konsolidierten) Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage G(K)KB?

8

Wie wirkt sich nach Ansicht der Bundesregierung eine Implementierung des Unified Approach auf

den Verwaltungsaufwand der Wirtschaft aus?

den Administrationsaufwand der Verwaltung aus?

9

Stehen nach Ansicht der Bundesregierung die in Frage 7 angeführten Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu den fiskalischen Auswirkungen?

10

Worin sieht die Bundesregierung die Vorteile, sich auf Säule 1 zu einigen, anstatt – zumindest unionsweit – eine Digital Service Tax, die sich – wie von der EU vorgesehen – an Geschäftsmodelle der Digitalen Wirtschaft richtete, einzuführen?

11

Will die Bundesregierung Instrumente wie etwa die Hinzurechnungsbesteuerung oder Zinsschranke abschaffen, wenn eine internationale Einigung auf die Mindestbesteuerung erfolgte, oder soll die Mindestbesteuerung als ein weiteres Instrument hinzutreten?

12

Erachtet die Bundesregierung die derzeitigen Überlegungen zu Säule 1 und Säule 2 als mit dem Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar?

Berlin, den 27. November 2019

Christian Lindner und Fraktion

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