BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Reform der Endvergütungsregeln des Weltpostvereins

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

27.01.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1609318.12.2019

Reform der Endvergütungsregeln des Weltpostvereins

der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer, Dr. Marcel Klinge, Dr. Martin Neumann, Manfred Todtenhausen, Sandra Weeser, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Weltpostverein (Universal Postal Union – UPU), der die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der nationalen Postbehörden regelt, zählt zu den ältesten Vereinen der Welt und ist seit 1947 eine Unterorganisation der Vereinten Nationen. Seitdem die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika am 17. Oktober 2018 verkündete, dass sich das Gründungsmitglied aus der Organisation des Weltpostvereins zurückziehen wolle, kam Bewegung in die Überarbeitung des UPU-Endvergütungssystems. Die Vereinigten Staaten von Amerika kritisierten insbesondere eine Bevorzugung der Volksrepublik China. Durch die Klassifizierung Chinas als weniger entwickeltes Land (Gruppe III), profitiert die Volksrepublik bislang beim Export von den günstigen Versandbedingungen etwa nach Europa oder in die Vereinigten Staaten von Amerika. Dies betrifft insbesondere den stark wachsenden E-Commerce-Markt. Aufgrund der sehr geringen Vergütungen ist der postalische Versand aus China oft günstiger als der Versand innerhalb der Empfängerstaaten.

Die Studie „UPU-Endvergütungen und internationaler E-Commerce“ des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste kam im September 2016 zu dem Ergebnis, dass der Deutschen Post AG (DPAG) jährlich ein Verlust von ca. 120 Mio. Euro durch die Kostenunterdeckung chinesischer Warensendungen entsteht. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion „Endvergütungsregeln des Weltpostvereins“ (Bundestagsdrucksache 19/6025) führte die Bundesregierung aus, dass sie aufgrund der Änderungen am Endvergütungssystem zum 1. Januar 2018 voraussichtlich bis 2020 kostendeckende Endvergütungen erwarte. Für deutsche Versandhändler ist nach Ansicht der Fragesteller das niedrige Niveau der UPU-Endvergütungen von Nachteil. Die niedrigen Versandkosten ermöglichen es, neben der Produktion auch Vertrieb und Lagerung in China abzuwickeln. Damit findet in diesem Fall kaum Wertschöpfung in Deutschland statt.

Im Rahmen eines Beschlusses vom 11. Oktober 2019 machte auch der Bundesrat, basierend auf einer Initiative des Freistaates Bayern, auf die Problematik aufmerksam (Bundesratsdrucksache 345/19 – Beschluss). Der Bundesrat stellte fest: „Die Nicht-Einhaltung dieser Bestimmungen sowie die präferentiellen Konditionen des Weltpostabkommens erlauben es Händlern aus exportstarken Drittstaaten wie insbesondere China, ihre Waren zu sehr niedrigen Preisen und Versandkosten anzubieten. Für europäische Händler und Hersteller entstehen dadurch gravierende Wettbewerbsnachteile.“ Die Länder warben in ihrem Beschluss daher für eine Anpassung der Landesklassifizierung der Volksrepublik China.

Beim dritten außerordentlichen Kongress des Weltpostvereins vom 24. September 2019 bis 26. September 2019 in Genf, erzielten die Vertreter aus über 130 Ländern eine wichtige Einigung über die künftigen Postvergütungssätze (http://news.upu.int/no_cache/nd/upu-third-extraordinary-congress-wraps-withstrong-solidarity-message/). Es wurde vereinbart, dass die Benannten Betreiber („designated operators“) ihre Tarife ab dem 1. Juli 2020 selbst bestimmen können. Die Voraussetzung dafür liegt bei einer eingehenden Postmenge von über 75.000 Tonnen. Diese Menge erreicht derzeit nur der US Postal Service. Alle anderen UPU-Mitglieder dürfen dann ab Januar 2021 schrittweise nachziehen. Diese Einigung (Option V) führte dazu, dass die Vereinigten Staaten von Amerika ihren geplanten Rückzug aus dem Weltpostverein nicht vollzogen (http://news.upu.int/no_cache/nd/us-officially-revokes-intent-to-withdraw-frompostal-union-during-washington-dc-visit-of-upus-director-general/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse des Sonderkongresses des Weltpostvereins in Genf vom September 2019?

2

Begrüßt die Bundesregierung speziell die Neuregelung der UPU-Endvergütungsregeln?

3

Wie bewertet die Bundesregierung speziell die vom Kongress getroffene Entscheidung, effektiv nur den Vereinigten Staaten von Amerika schon im nächsten Jahr deutlich höhere Endvergütungen zuzugestehen?

4

Unterstützt die Bundesregierung als mittelbarer Hauptaktionär der DPAG eine schrittweise Anhebung der Endvergütungen bei internationalen Sendungen durch die Deutsche Post AG als benannter Betreiber der Bundesrepublik Deutschland?

Wenn nein, warum nicht?

5

Welche Ausgangsländer wären aufgrund geringer Sendungsmengen nach Kenntnis der Bundesregierung nicht von einer entsprechenden Anhebung der Endvergütungen durch die Deutsche Post AG betroffen?

6

Welche Auswirkungen hätte eine entsprechende Erhöhung der Endvergütung durch die Deutsche Post AG auf die Kosten von Sendungen aus der Volksrepublik China bis 2025 (bitte einzeln für die wichtigsten Sendungsarten und Jahre angeben)?

7

Wie wirken sich die Beschlüsse, aus Sicht der Bundesregierung, auf folgende Marktakteure aus:

a) Deutsche Post AG,

b) Verbraucher in Deutschland,

c) deutsche Versandhändler?

8

Wie hat sich die Kostenunterdeckung der Deutschen Post AG beim Versand von internationalen Postsendungen, speziell auch aus der Volksrepublik China, nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?

Wie veränderte sich im Vergleich dazu das Inlandsporto?

9

Betrachtet die Bundesregierung die neue Obergrenze von 70 Prozent des Inlandsportos für Endvergütungen als kostendeckend?

10

Wann wird in Anbetracht der Neuregelung der Endvergütungen nach Ansicht der Bundesregierung eine Kostendeckung für die Deutsche Post AG erreicht werden?

11

Plant die Bundesregierung, weitere Benannte Betreiber zu benennen?

Wenn nein, warum nicht?

12

Ist die Einführung einer pauschalen Bearbeitungsgebühr für Sendungen aus Drittstaaten, wie es die skandinavische PostNord seit Anfang 2018 praktiziert, aus Sicht der Bundesregierung ein sinnvoller Weg zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen?

13

Inwiefern beteiligt sich die Bundesregierung am UPU-Projekt OSCAR (Online Solution for Carbon Analysis and Reporting)?

14

Welche Kosten entstehen der Deutschen Post AG nach Kenntnis der Bundesregierung durch internationale Rücksendungen, insbesondere in die Volksrepublik China?

Berlin, den 26. November 2019

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen