Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie 2011/64/EU
der Abgeordneten Stefan Schmidt, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dr. Danyal Bayaz, Lisa Paus, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sven-Christian Kindler, Beate Müller-Gemmeke, Katja Dörner, Kai Gehring, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Margit Stumpp und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Obwohl Tabakerhitzer als „Heat-not-Burn“-Produkte bereits seit 2016 und andere neuartige Rauch- und Tabakprodukte wie E-Zigaretten oder Wasserpfeifen deutlich länger auf dem deutschen Markt erhältlich sind, werden diese Produkte nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller bisher nicht adäquat von der Tabaksteuer erfasst. Denn obwohl Langzeitstudien noch fehlen, ist nach Ansicht der Fragesteller die gesundheitsschädliche Wirkung der neuen Produkte bereits festgestellt (vgl. www.wissenschaft-aktuell.de/artikel/Tabakerhitzer_auch_nicht_gesuender_als_Zigarette1771015590670.html; www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/Rauchen-Wie-schaedlich-sind-E-Zigaretten,ezigarette166.html). „Heat-not-Burn“-Produkte werden tabaksteuerrechtlich als Pfeifentabak besteuert (vgl. § 1 Absatz 5 des Tabaksteuergesetzes). Tabakfreie Produkte wie E-Zigaretten unterliegen nicht einer Tabaksteuer. Diese steuerrechtliche Behandlung der neuartigen Rauch- und Tabakprodukte geht auf die Richtlinie 2011/64/EU vom 21. Juni 2011 über die Struktur und die Steuersätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren zurück. Die Besteuerung von Tabakprodukten und die Höhe der Steuersätze richten sich bisher nach dem jeweiligen Verwendungszweck der Tabakprodukte.
Nun plant die EU-Kommission, die Tabaksteuerrichtlinie 2011/64/EU zu überarbeiten (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 95 des Abgeordneten Stefan Schmidt auf Bundestagsdrucksache 19/1126). Grundlage der Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie ist eine von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Studie und Folgenabschätzung zum Konsumverhalten und zur Marktpräsenz von neuartigen Rauch- und Tabakprodukten. Die Ergebnisse wollte die EU-Kommission bis Ende des Jahres 2018 vorlegen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/4895), um auf deren Basis bis Ende des Jahres 2019 einen Vorschlag zur Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie vorzulegen. Die Bundesregierung unterstützte dieses Vorgehen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 95 des Abgeordneten Stefan Schmidt auf Bundestagsdrucksache 19/1126).
Jetzt kommt es allerdings zu Verzögerungen von mindestens einem Jahr (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 16 des Abgeordneten Stefan Schmidt auf Bundestagsdrucksache 19/15583). Deshalb stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die Verzögerungen auf den Zeitplan der EU-Kommission zur Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie haben und inwiefern die Bundesregierung die Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie vorantreibt bzw. Änderungen am Tabaksteuergesetz vornehmen wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
a) Wie haben sich die Steuereinnahmen aus der Tabaksteuer seit 2017 entwickelt (bitte nach Zigaretten, Zigarren/Zigarillos, Feinschnitt und Pfeifentabak aufschlüsseln und bitte für jedes Jahr und falls möglich bitte zusätzlich für jedes Quartal angeben)?
b) Wie werden sich die Steuereinnahmen aus der Tabaksteuer nach Einschätzung der Bundesregierung in den kommenden Jahren in Deutschland entwickeln (bitte nach Zigaretten, Zigarren/Zigarillos, Feinschnitt und Pfeifentabak aufschlüsseln und bitte begründen)?
a) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Umsatz und die Verkaufszahlen von Zigaretten in Deutschland seit 2017 entwickelt (bitte für jedes Jahr und bitte falls möglich zusätzlich für jedes Quartal angeben)?
b) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Umsatz und die Verkaufszahlen von Tabakerhitzern in Deutschland seit 2017 entwickelt (bitte für jedes Jahr und bitte falls möglich zusätzlich für jedes Quartal angeben)?
c) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Umsatz und die Verkaufszahlen von E-Zigaretten in Deutschland seit 2017 entwickelt (bitte für jedes Jahr und bitte falls möglich zusätzlich für jedes Quartal angeben)?
a) Wie werden sich nach Einschätzung der Bundesregierung der Umsatz und die Verkaufszahlen von Zigaretten in den kommenden Jahren in Deutschland entwickeln (bitte begründen)?
b) Wie werden sich nach Einschätzung der Bundesregierung der Umsatz und die Verkaufszahlen von Tabakerhitzern in den kommenden Jahren in Deutschland entwickeln (bitte begründen)?
c) Wie werden sich nach Einschätzung der Bundesregierung der Umsatz und die Verkaufszahlen von E-Zigaretten in den kommenden Jahren in Deutschland entwickeln (bitte begründen)?
Kennt die Bundesregierung die Berichte über Todesfälle in den USA, die im Zusammenhang mit E-Zigaretten stehen (vgl. www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/e-zigaretten-ursache-fuer-todesfaelle-in-den-usa-wohl-aufgeklaert-a-1295697.html)?
a) Wenn ja, wie sch��tzt die Bundesregierung das Gefahrenpotential von E-Zigaretten auf dem deutschen Markt ein?
b) Kann die Bundesregierung derartige Gefahren in Deutschland angesichts der Dynamik des Marktes ausschließen (bitte begründen)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über weitere neuartige Rauch- und Tabakprodukte, die aktuell entwickelt oder demnächst auf dem deutschen oder europäischen Markt verfügbar sein werden?
Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, die Tabaksteuerrichtlinie so schnell wie möglich zu überarbeiten?
a) Wenn ja, warum, und inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür ein?
b) Wenn nein, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, die Tabaksteuerrichtlinie dahin gehend zu ändern, dass sich die Besteuerung der Produkte nach den gesundheitlichen Auswirkungen richtet?
a) Wenn ja, warum, und inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür ein?
b) Wenn nein, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, die Tabaksteuerrichtlinie dahin gehend zu ändern, dass es rechtlich ermöglicht wird, Tabakerhitzer nicht als Pfeifentabak besteuern zu müssen?
a) Wenn ja, warum, und inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür ein?
b) Wenn nein, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, die Tabaksteuerrichtlinie dahin gehend zu ändern, dass es rechtlich ermöglicht wird, auch neuartige Rauchprodukte wie E-Zigaretten, die keinen Tabak enthalten, steuersystematisch mit einer Verbrauchsteuer jenseits der Umsatzsteuer zu erfassen und zu besteuern?
a) Wenn ja, warum, und inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür ein?
b) Wenn nein, warum nicht?
Setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für ein bestimmtes Besteuerungsmodell für Tabakerhitzer und E-Zigaretten im Zuge der Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie ein?
a) Wenn ja, für welches, und warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
Aus welchen Gründen wird die EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung die Ergebnisse der Studie zum Konsumverhalten und zur Marktpräsenz von neuartigen Rauch- und Tabakprodukten und die Ergebnisse der Folgenabschätzung den Mitgliedstaaten nicht wie ursprünglich geplant bis Ende 2018 (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/4895), sondern erst Ende 2019 vorlegen bzw. erst 2020 durchführen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 16 des Abgeordneten Stefan Schmidt auf Bundestagsdrucksache 19/15583)?
a) Aus welchen Gründen wird die EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung einen überarbeiteten Entwurf der EU-Tabaksteuerrichtlinie nicht bis Ende 2019 vorlegen, wie es ursprünglich vorgesehen war (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 95 des Abgeordneten Stefan Schmidt auf Bundestagsdrucksache 19/1126)?
b) Wann wird die EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung einen überarbeiten Entwurf der EU-Tabaksteuerrichtlinie vorlegen?
a) Plant die Bundesregierung, angesichts der Verzögerungen bei der Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie auf EU-Ebene, das Tabaksteuergesetz auf nationaler Ebene zu ändern?
b) Wenn nein, würde die Bundesregierung bei weiteren Verzögerungen bei der Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie Änderungen am Tabaksteuergesetz in Erwägung ziehen (bitte begründen)?
Plant die Bundesregierung, die Tabaksteuer zu erhöhen, wie es der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz im Mai 2019 angekündigt hatte (vgl. www.faz.net/aktuell/wirtschaft/finanzminister-scholz-plant-schrittweise-erhoehung-der-tabaksteuer-16193147.html; bitte begründen)?