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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Berufszugangshindernisse durch die Patentanwaltsausbildung

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

21.01.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1632306.01.2020

Berufszugangshindernisse durch die Patentanwaltsausbildung

der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Erfindergeist und die Ingenieurskunst kleiner und mittelständischer Unternehmen sind Motoren der deutschen Wirtschaft. Technischer Fortschritt wird erst durch Innovation ermöglicht. Dabei ist es von einer Idee bis hin zum wirtschaftlichen Erfolg ein langer Weg. Ein entscheidender Faktor in diesem Prozess ist der Schutz von geistigem Eigentum. Diesen Schutz gewährleisten Patente. Neben Patentämtern und Patentanmeldern sind Patentanwälte, Naturwissenschaftler oder Techniker mit einer rechtlichen Ausbildung, die zentralen Akteure im Bereich des Patentschutzes. Die Zulassung ist durch die Patentanwaltsordnung, die Ausbildung durch die Patentanwaltsausbildungs- und Prüfungsverordnung geregelt. Nach dem Abschluss der Ausbildung ist ein sogenanntes Amtsjahr zu absolvieren, ein achtmonatiger Ausbildungsabschnitt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und beim Bundespatentgericht in München. Dabei müssen zwei Monate beim DPMA und sechs Monate am Bundespatentgericht absolviert werden (www.dpma.de/docs/dpma/patentanwalt/patentanwaltsausbildung.pdf).

Die Station beim Patent- und Markenamt sieht die Mitarbeit bei diesem vor, etwa in einer Prüfungsstelle, bei der sich die Tätigkeit auf beispielsweise Recherchen und Prüfbescheide beläuft. Die Station beim Bundespatentgericht sieht eine Mitarbeit am Gericht vor, etwa beim Technischen Beschwerdesenat, bei welchem beispielsweise Voten erstellt werden. Parallel zu beiden Stationen müssen Patentanwaltsauszubildende Vorlesungen und Vorträge besuchen, die patentrechtliche Thematiken, wie beispielsweise die Patentverwaltung, behandeln und es müssen während des Amtsjahrs eine Reihe von Klausuren absolviert werden (vgl. www.jobvector.de/karriere-ratgeber/berufsbilder/patentanwalt/; siehe auch: www.pdfspeicher.de/AJ/EB/EB_2008-2009.pdf).

Das Amtsjahr ist für eine vollständige Ausbildung unumgänglich und findet allein in München statt. Teilweise machen die Tätigkeiten eine Präsenz vor Ort unabdingbar, jedoch kann ein Teil der Arbeit beim DPMA und bei Gericht auch im Homeoffice erledigt werden, wie aus Auszubildendenberichten (vgl. www.jobvector.de/karriere-ratgeber/berufsbilder/patentanwalt/; siehe auch: www.pdfspeicher.de/AJ/EB/EB_2008-2009.pdf) hervorgeht. Es können 16 Tage Urlaub genommen werden, davon maximal fünf Tage beim DPMA. Bei den Vorlesungen werden Anwesenheitslisten geführt. Virtuelle Vorträge und Vorlesungen werden nicht angeboten. Es stellt sich nach Ansicht der Fragesteller die Frage, ob insbesondere das Präsenzerfordernis in München eine ungerechtfertigte Belastung für einen Teil der Patentanwaltsauszubildenden darstellt.

Unter den Umständen, die das Amtsjahr mit sich bringt, scheint ein Aufenthalt in München für alle Patentanwaltsauszubildenden nach Ansicht der Fragesteller unvermeidbar. Dass für Kandidaten, die nicht aus der Stadt selbst oder dem Einzugsgebiet kommen, Nachteile entstehen können, erscheint nach Ansicht der Fragesteller naheliegend. Insbesondere in Zeiten des digitalen Wandels scheint es nach Ansicht der Fragesteller Möglichkeiten zu geben, dieses verpflichtende Jahr für Patentanwaltsauszubildende aus dem gesamten Bundesgebiet logistisch angenehmer zu gestalten und Nachteile durch die erzwungene Präsenz in der bayerischen Landeshauptstadt so gering wie möglich zu halten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche Überlegungen bestehen seitens der Bundesregierung zu der für das Amtsjahr im Rahmen der Ausbildung zum Patentanwalt notwendigen Präsenz in München im Hinblick auf die Vereinbarkeit der Erfordernisse der Berufsausbildung mit Familie und Kindern?

2

Welche Überlegungen bestehen seitens der Bundesregierung zu der für das Amtsjahr im Rahmen der Ausbildung zum Patentanwalt notwendigen Präsenz in München im Hinblick auf Patentanwaltsauszubildende ohne ausreichendes Einkommen für den Wohnungsmarkt in München?

3

Verursacht das Präsenzerfordernis in München für Patentanwaltsauszubildende nach Kenntnis der Bundesregierung einen ungleichen Zugang zur Berufsausbildung zum Patentanwalt?

Wenn ja, wie gedenkt sie dieses Problem hinsichtlich der Vereinbarkeit des Präsenzerfordernisses der Berufsausbildung mit Familie und Kindern zu lösen?

Wenn ja, wie gedenkt sie dieses Problem im Hinblick auf Patentanwaltsauszubildende ohne ausreichendes Einkommen für den Wohnungsmarkt in München zu lösen?

4

Welche Überlegungen bestehen innerhalb der Bundesregierung hinsichtlich der Notwendigkeit und praktischen Umsetzbarkeit einer Umstrukturierung des Amtsjahrs, insbesondere bezüglich

der Möglichkeit, durch ein virtuelles Angebot für akademische Inhalte, wie Vorlesungen und Vorträge, eine physische Anwesenheit von Patentanwaltsauszubildenden entbehrlich zu machen,

der Möglichkeit, Klausuren in über das Bundesgebiet verteilten Prüfungsräumlichkeiten zu absolvieren, sodass Klausuren nicht nur in München absolviert werden müssen,

der Möglichkeit, Tätigkeiten von Patentanwaltsauszubildenden für das Deutsche Patent- und Markenamt oder das Patentgericht ganz oder teilweise im Homeoffice zu absolvieren, sodass die Mitarbeit auch außerhalb von München erfolgen kann?

5

Plant die Bundesregierung die Digitalisierung der Arbeitswege beim DPMA und beim Bundespatentgericht, insbesondere die Einrichtung von sicheren Übermittlungswegen über das Internet bzw. elektronische Akten, sodass die Tätigkeit von Kandidaten für das DPMA oder das Patentgericht nicht schwerpunktmäßig in München, sondern von einem beliebigen Standort aus erfolgen kann?

6

Plant die Bundesregierung eine digitalisierte Ausgestaltung des Amtsjahrs, insbesondere hinsichtlich der Vermittlung von Inhalten per Online-Vorlesung oder Online-Vortrag?

7

Plant die Bundesregierung die Schaffung weiterer Ausbildungsstandorte für die akademischen Ausbildungsinhalte von Patentgericht und Patent- und Markenamt im Bundesgebiet?

8

Wie gedenkt die Bundesregierung bezüglich einer digitalisierten Ausgestaltung des Amtsjahrs und der Schaffung weiterer Ausbildungsstellen von Patentgericht und Patent- und Markenamt im Rahmen einer Reformierung der Ausbildung zum Patentanwalt vorzugehen?

Berlin, den 11. Dezember 2019

Christian Lindner und Fraktion

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