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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Auslandsschulen als Instrument des internationalen Austauschs

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

27.01.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1642109.01.2020

Auslandsschulen als Instrument des internationalen Austauschs

der Abgeordneten Peter Heidt, Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Dr. h.c. Thomas Sattelberger, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Johannes Vogel (Olpe), Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Weltweit werden Kinder und junge Erwachsene an ca. 1.400 Auslandsschulen unterrichtet. Die Bundesrepublik Deutschland erkennt weltweit 140 Schulen als Deutsche Auslandsschulen (DAS) an. Insgesamt verteilen sich die 140 Deutschen Auslandsschulen auf 72 Länder, sechs Kontinente (Afrika, Australien, Afrika, Europa, Nordamerika und Südamerika, www.auslandsschulwesen.de/1). Die 140 Deutschen Auslandsschulen bieten derzeit rund 77.500 Schülerinnen und Schülern einen Schulplatz; ca. 20.000 von diesen Schülerinnen und Schülern sind deutsch (https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Schule/Deutsche+Schulen+im+Ausland). Gemeinsam mit einheimischen Lehrerinnen und Lehrern unterrichten ca. 1.900 aus Deutschland vermittelte Lehrkräfte an den Deutschen Auslandsschulen (https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Schule/Deutsche+Schulen+im+Ausland ). Auf dem europäischen Kontinent befinden sich an 25 Standorten Deutsche Auslandsschulen: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Kroatien, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Ukraine und im Vereinigten Königreich. Die meisten von den deutschen Auslandsschulen, insgesamt neun, befinden sich in Spanien (www.auslandsschulwesen.de/1). Derzeit kommt es zu immer mehr Neugründungen außerhalb Europas insbesondere im südostasiatischen Raum und im Nahen und Mittleren Osten (www.lehrer-weltweit.de/laender/). Zurzeit gibt es im Nahen Osten in folgenden Staaten Deutsche Auslandsschulen: Afghanistan, Irak, Iran, Katar, Libanon, Saudi-Arabien, Palästinensische Autonomiebehörde und in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Der südostasiatische Raum beherbergt aktuell Deutsche Schulen in Malaysia, Indonesien, Singapur, Philippinen, Thailand und Vietnam (www.auschulwesen.de/1). Die deutschen Lehrkräfte im Ausland werden mit Hilfe des Bundesverwaltungsamtes „Zentralstelle für das Auslandsschulwesen“ organisatorisch, pädagogisch und finanziell betreut (www.auslandsschulwesen.de/Webs/ZfA/DE/Die-ZfA/Ueber-uns/ueber-uns_node.html).

2018 wurden aus dem Etat des Auswärtigen Amts 147.178.000 Euro für Auslandsschulen abgerufen, für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 sind jeweils 155.740.000 Euro für Auslandsschulen bereitgestellt (Anlage zur Bundestagsdrucksache 19/11800, EP 05, Titelgruppe 02,687 29-024). Darüber hinaus hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in der Bereinigungssitzung vom 14. November 2019 zusätzliche Mittel in Höhe von 80.000.000 Euro für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik bewilligt. Davon sollen rund 17.000.000 Euro in die Deutschen Auslandsschulen fließen (www.auslandsschulnetz.de/wws/6082406.php?sid=45549006577832830857407080786820).

Aber auch die Auslandsschulen anderer Staaten bei uns in der Bundesrepublik Deutschland – als internationale Schulen oder als Ersatzschulen hier bekannt –, sind ein Baustein, Deutschland mit der Welt zu vernetzten und unserem Nachwuchs die Fähigkeiten zu vermitteln, die es braucht, um sich später international bewegen zu können. So wie Deutschland seine Auslandsschulen als Botschafter nutzt, praktizieren dies auch die Staaten, die bei uns Schulen betreiben, unmittelbar oder durch Vereine und Gesellschaften. Hierbei gilt es dann im Interesse Deutschlands sicherzustellen, dass an diesen internationalen Schulen keine Inhalte vermittelt werden, die unserer freiheitlichen Grundordnung zuwiderlaufen oder die universellen Menschenrechte missachten. In Deutschland selbst gibt es bundesweit eine Vielzahl an internationalen Schulen, die fast ausschließlich in privater Trägerschaft sind und teils gemeinnützig, teils mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Das Lehrpersonal stammt aus verschiedenen Ländern, und die Schülerschaft ist international, was Schülern die Möglichkeit bietet, sich bereits hier in Deutschland interkulturelle Fähigkeiten und praktische Fremdsprachenkenntnisse anzueignen. Aufgrund des Bildungsföderalismus liegen die Zuständigkeiten für die internationalen Schulen bei den jeweiligen Bundesländern.

Ausweislich der Antworten auf die Schriftlichen Fragen 38 und 39 des Abgeordneten Peter Heidt auf die Bundestagsdrucksache 19/16423 sowie auf die Schriftliche Frage 43 auf Bundestagsdrucksache 19/15716 führt die Bundesregierung derzeit unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Länder und des Sekretariats der Kultusministerkonferenz Verhandlungen mit der türkischen Regierung über ein Abkommen und die Zusammenarbeit im Bildungsbereich, in dem es unter anderem um die Gründung von türkischen Schulen in Deutschland geht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, dass die Bundesregierung eine Deutsche Auslandsschule fördert?

2

Nach welchen Vorgaben werden die Staaten ausgewählt, in denen Deutsche Auslandsschulen gegründet werden?

3

Gibt es von den Staaten, in denen die Deutschen Auslandsschulen betrieben werden, Vorgaben zu den Lehrplänen, und wenn ja, in welchen Staaten und welche Vorgaben sind das (bitte einzeln nach Staaten und detailliert die Vorgaben aufführen)?

4

Gibt es Kontrollen seitens der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen für die Deutschen Schulen im Ausland betreffend die Lehrinhalte der Schulen? Wenn ja, wie regelmäßig finden diese statt, was haben diese jeweils ergeben – bitte dazu den Zeitraum der letzten fünf Jahre aufführen und wenn weiter zurück, die Ergebnisse der letzten Kontrolle bitte nach einzelnen Staaten und Schulen aufführen – und wenn nein, warum nicht?

5

Wie hoch waren die Schulkosten an den jeweiligen Auslandsschulen zwischen 2017 und 2019 (bitte nach einzelnen Staaten und Schulen aufschlüsseln)?

6

Gibt es Stipendien für den Besuch einer Auslandsschule? Wenn ja, von wem und nach welchen Vorgaben/Kriterien, und wenn nein, warum nicht?

7

Hat die Bundesregierung Pläne, die Anzahl der Deutschen Auslandsschulen zu erhöhen, und wenn ja, wie sehen die Pläne konkret aus, und wenn nein, warum nicht?

8

Hat die Bundesregierung vor, die Anzahl der Deutschen Schulen innerhalb der EU zu erhöhen, und wenn ja, um wie viele und wo, und wenn nein, warum nicht?

9

Was ist der Grund dafür, dass nicht in jedem Staat der EU eine Deutsche Auslandsschule besteht? Hat die Bundesregierung Pläne, in jedem Staat der EU eine Deutsche Auslandsschule zu etablieren, und wenn nein, warum nicht?

10

Wie erklärt die Bundesregierung, dass trotz unseres besonderen Verhältnisses zu Israel zwar zwei Deutsche Auslandsschulen in den palästinensischen Gebieten, aber keine in Israel betrieben wird? Wie ist das für die Bundesregierung vereinbar mit dem Ziel, den israelischen-deutschen Austausch, um so die Beziehungen zwischen unseren beiden Staaten zu stärken, zu fördern?

11

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, welche Staaten in der Bundesrepublik Deutschland Schulen oder ähnliche Einrichtungen unmittelbar oder mittelbar durch Vereine oder Gesellschaften fördern (wenn ja, bitte alle Staaten einzeln aufführen)? Wenn nein, warum nicht?

12

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele Schulen es in der Bundesrepublik Deutschland gibt, die unmittelbar von anderen Staaten bzw. mittelbar durch Vereine oder Gesellschaften betrieben oder auf finanzielle oder andere Weise gefördert werden? Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche?

13

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, auf welche Summen sich die Unterstützung der jeweiligen Staaten unmittelbar oder mittelbar durch Vereine oder Gesellschaften für die Unterhaltung von Schulen in der Bundesrepublik Deutschland beläuft? Wenn ja, bitte nach Staaten und Schulform getrennt auflisten, und wenn nein, warum nicht?

14

Stellt die Bundesregierung sicher, dass die Voraussetzungen auch mit Blick auf die Vereinbarkeit mit unserem Grundgesetz erfüllt sind, damit ein anderer Staat unmittelbar oder mittelbar durch hierfür gegründete Vereine und Gesellschaften Schulen in der Bundesrepublik Deutschland gründen und betreiben darf? Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, auf welche Weise?

15

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob und wie kontrolliert wird, dass an diesen durch andere Staaten unmittelbar oder mittelbar durch Vereine und Gesellschaften geförderte Schulen in der Bundesrepublik Deutschland keine Inhalte gelehrt werden, die mit nicht mit den Werten unserer Verfassung vereinbar sind? Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche?

16

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob es Planungen gibt, eine oder weitere Schulen, die unmittelbar von anderen Staaten oder mittelbar durch Vereine und Gesellschaften betrieben bzw. gefördert werden, in der Bundesrepublik Deutschland zu gründen respektive zu betreiben oder unterhalten? Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche Staaten konkret planen hier unmittelbar oder mittelbar, eine oder mehrere neue Schulen in der Bundesrepublik Deutschland zu betreiben, in welchem Bundesland sollen die Schulen errichtet werden und welche Schulform?

17

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, welche Staaten, die hier unmittelbar oder mittelbar durch Vereine oder Gesellschaften Schulen in der Bundesrepublik Deutschland fördern, betreiben oder unterhalten, Lehrpersonal entsenden und ggf. auch bezahlen (bitte nach einzelnen Staaten auflisten)?

18

Fördert die Bundesregierung die Errichtung von internationalen Schulen in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere durch Staaten der EU? Wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?

19

Hat die Bundesregierung Pläne, die Errichtung weiterer internationalen Schulen in der Bundesrepublik Deutschland zu fördern oder zu erleichtern? Wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

20

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob es Stipendien für den Besuch einer Schule in der Bundesrepublik Deutschland gibt, die unmittelbar von einem anderen Staat oder mittelbar durch einen Verein oder eine Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten werden? Wenn ja, von wem werden die finanziert und unter welchen Vorgaben, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 11. Dezember 2019

Christian Lindner und Fraktion

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