Reform der Hinzurechnungsbesteuerung im Außensteuergesetz
der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen , Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Außensteuergesetz ist aus dem Jahre 1972 und bedarf spätestens seit der Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) aus Sicht der Fragesteller dringend einer Reform, um den Standort Deutschland in einer immer globaler werdenden Wirtschaft nicht zu schädigen.
Besonders die Hinzurechnungsbesteuerung führt bei Unternehmen mit Beteiligungen an Auslandsgesellschaften zu höheren oder mehrfachen Steuerbelastungen als bei Unternehmen ohne Auslandsbeteiligungen. Dies ist gerade im internationalen Wettbewerb nach Ansicht der Fragesteller nicht mehr zeitgemäß und benachteiligt solche Unternehmen, die aufgrund ihres Unternehmensgegenstandes auf ausländische Gesellschaften angewiesen sind.
Problematisch ist aus Sicht der Fragesteller in diesem Zusammenhang auch die Niedrigbesteuerungsgrenze des § 8 Absatz 3 des Außensteuergesetzes (AStG) von 25 Prozent. Die durchschnittliche Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften in den OECD-Staaten beträgt infolge verschiedener Reformen nur noch 21,4 Prozent (Stand: 2018, OECD).
Zudem unterliegen einige inländische Unternehmen aufgrund des Fremdvergleichsgrundsatzes des § 1 AStG der Besteuerung und werden über die schädlichen Mitwirkungstatbestände, die eine Besteuerung nach § 8 Absatz 1 AStG auslösen, erneut besteuert („überschießende Wirkung der Mitwirkungstatbestände“).
Nach Artikel 7 Absatz 2 a) ii) ATAD sind Lizenzgebühren oder sonstige Einkünfte aus geistigem Eigentum als passiv zu qualifizieren. Nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 a) AStG sind Einkünfte aus der Überlassung von Rechten etc. aktiv, soweit Ergebnisse eigener Forschungs- und Entwicklungsarbeit ausgewertet werden und kein schädlicher Mitwirkungstatbestand erfüllt ist. Dies qualifiziert Einkünfte im Zusammenhang mit geistigem Eigentum als grundsätzlich schädlich und benachteiligt aus Sicht der Fragesteller einen ganzen Industrie- und Wirtschaftssektor.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die doppelte Belastung für Unternehmern durch die Hinzurechnungsbesteuerung zu reduzieren?
Plant die Bundesregierung eine Anpassung der Niedrigbesteuerungsgrenze an die Höhe der Ertragssteuer in anderen OECD- oder EU-Staaten, und wenn ja, in welcher Höhe?
Welche Schätzungen liegen der Bundesregierung über das Steueraufkommen der Hinzurechnungsbesteuerung für die letzten Jahre vor?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um die überschießende Wirkung der Mitwirkungstatbestände des § 8 Absatz 1 Nummer 4–6 AStG zu verringern?
Wenn ja, welche Maßnahmen sind diesbezüglich geplant?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung Schätzungen darüber, inwieweit Unternehmen solche Funktionen, die eine Mehrfachbesteuerung aufgrund von schädlicher Mitwirkung auslösen könnten, ins Ausland verlagert werden?
Wenn ja, welche?
Hält die Bundesregierung eine Reduzierung des Anwendungsbereichs der §§ 7 ff. AStG für geboten, angesichts der Risikos eines Verstoßes gegen das unionsrechtliche Diskriminierungsverbot, wenn Fälle mit Auslandsbezug aufgrund der Doppelbesteuerung (Fremdvergleich über § 1 AStG und zusätzliche Hinzurechnungsbesteuerung über §§ 7 ff. AStG) gegenüber reinen Inlandssachverhalten schlechter gestellt werden (vgl. Artikel 18 AEUV; BFH Beschluss (EuGH-Vorlage) vom 12. Oktober 2016, I R 80/14)?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die technischen Steuerbefreiungen künftig bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrages zu berücksichtigen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine Höherbesteuerung von Auslandssachverhalten im Vergleich zu Inlandssachverhalten zu vermeiden?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Berücksichtigung von Steuern i. S. d. § 10 Absatz 1 Satz 2 AStG an die inländische Besteuerung anzupassen?
Wenn ja, welche?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Ausschlüsse der Steuerbefreiungen und -aufschübe i. S. d. § 10 Absatz 3 AStG an die inländische Besteuerung anzupassen?
Wenn ja, welche?
Welche Schätzungen hat die Bundesregierung über die Anzahl der Unternehmen, die aufgrund einer Steuersenkung im Ausland (oder infolge einer Akquisition durch eine inländische Gesellschaft) in die Hinzurechnungsbesteuerung „hineinrutschen“?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um den Effekt der Rückwirkung der Hinzurechnungsbesteuerung zu vermeiden?
Wenn ja, welche?
Wie begründet die Bundesregierung die Hinzurechnungsbesteuerung der Einkünfte des gesamten Wirtschaftsjahres in solchen Fällen, in denen eine Inländerbeherrschung erst unterjährig eingetreten ist (vgl. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen, Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie, Stand: 10. Dezember 2019, Artikel 5 § 7, S. 19)?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das Außensteuergesetz im Lichte der ATAD von 2016 und 2017 zu reformieren?