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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Wettbewerbsverzerrung im europäischen Einzelhandel

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

12.02.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1660020.01.2020

Wettbewerbsverzerrung im europäischen Einzelhandel

der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer, Dr. Marcel Klinge, Prof. Dr. Martin Neumann, Manfred Todtenhausen, Sandra Weeser, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen , Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Michael Georg Link, Alexander Müller, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der europäische Handelssektor umfasst 5,5 Millionen Einzelhandelsunternehmen und bedient rund 500 Millionen Verbraucher in der Europäischen Union. Darauf entfallen auf Deutschland rund 340.000 Unternehmen, die 2017 steuerpflichtig gemeldet waren (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/162117/umfrage/anzahl-der-einzelhandelsunternehmen-nach-umsatzgroesse/). Zudem stellt der Handel jeden siebten Arbeitsplatz in Europa. Im Jahr 2017 setzte der Einzelhandel EU-weit rund 2,9 Billionen Euro um, davon 560 Mrd. Euro in Deutschland (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/261444/umfrage/umsatz-im-einzelhandel-in-der-eu-nach-laendern/). Unter den zehn umsatzstärksten Einzelhandelsunternehmen sind vier deutscher Herkunft. Darunter die Schwarz-Gruppe auf Platz 1 (Muttergesellschaft von Lidl und Kaufland), Aldi-Nord/Aldi Süd, Edeka und die Rewe Group (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/503743/umfrage/umsatz-der-fuehrenden-einzelhandelsunternehmen-in-europa/).

Dem Einzelhandelsverband HDE zufolge verfolgen einige mittel- und osteuropäische EU-Mitgliedstaaten eine zunehmend protektionistische Politik gegenüber EU-ausländischen Handelsketten, die eine Markterschließung erschweren. Die Folge ist eine Reihe von handelskritischen und diskriminierenden Wettbewerbs-, Lebensmittel- und anderen Gesetzen, die mit den Grundprinzipien des EU-Binnenmarktes und dem EU-Recht im Widerspruch stehen könnten. Den Fragestellern vorliegende Informationen belegen verschiedene wettbewerbsbehindernde Praktiken.

Die bulgarische Regierung soll beispielsweise in ihrem Vorhaben zur Produktkennzeichnung verboten haben, Produkte nachträglich zu etikettieren oder ein Klebeetikett mit allen rechtlichen erforderlichen Lebensmittelinformationen in der Landessprache anzubringen, so z. B. im Falle von internationalen Produkten, die ursprünglich nicht auf Bulgarisch gekennzeichnet sind.

Die Slowakei erlaube in ihrem Hygienegesetz bei abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum Bußgelder in Höhe von 1 bis 5 Mio. Euro zu verhängen. Des Weiteren soll die slowakische Regierung das Gesetz über unangemessene Geschäftsbedingungen verschärft haben. Seither müsse sich die Hälfte aller Werbemaßnahmen auf nationale Produkte beziehen. Bei wiederholten Verstößen soll ein Bußgeld in Höhe von 1 bis 5 Mio. Euro verhängt werden.

Die rumänische Regierung verpflichtet sogenannte Hypermärkte – juristische Personen mit einem Umsatz über 2 Mio. Euro – dazu, mindestens 51 Prozent ihrer angebotenen Waren aus heimischer Produktion, der kurzen Produktionskette, anzubieten. Bei Zuwiderhandlung drohen Strafen bis zur Schließung der Supermärkte.

Weiter seien insbesondere in Ungarn viele handelskritische Gesetzgebungen festzustellen wie das Gesetz XCV zum Verbot unfairer Vertriebspraktiken gegenüber Lieferanten im Agrar- und Lebensmittelsektor. Dieses beinhalte ein Dienstleistungsverbot zu Produktplatzierung, keinen Verkauf unter Einkaufspreis, Gewinnmargen für identische ungarische und ausländische Agrarprodukte dürfen nicht unterschiedlich sein und auch die Möglichkeit, auf Wunsch der Lieferanten Verzugszinsen, Nebenbedingungen oder Vertragsstrafen vertraglich auszuschließen. Des Weiteren bestehe eine Berichtspflicht über allgemeine B2B-Vertragskonditionen. Händler müssen allgemeine Vertragskonditionen mit dem Zulieferer online veröffentlichen und eine nationale Behörde informieren. Ab einem jährlichen Umsatz von über 20 Mio. Ungarischen Forint muss ein Händler in seinem Geschäftsbericht umfassende Details über seine Dienstleistungen für Lieferanten wie Konditionen und maximale Kosten veröffentlichen. Verstöße würden mit einem Bußgeld von 10.000 bis 500.000 Ungarischen Forint geahndet. Die Rechtsmittel seien begrenzt auf eine Instanz, ohne Möglichkeit in Berufung zu gehen.

Unternehmen sollten nach Ansicht der Fragesteller jedoch darauf vertrauen können, dass sie in allen EU-Ländern die gleichen Wettbewerbsbedingungen und den gleichen Rechtsrahmen vorfinden. So ist es ihnen möglich – unabhängig von ihrer Größe –, in allen Ländern der EU präsent zu sein. Jegliche Art von Diskriminierung steht dem zentralen europäischen Grundgedanken entgegen.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) veröffentlichte bereits Anfang des Jahres, zur neuen Legislaturperiode des Europäischen Parlaments, ihre grundlegenden Forderungen, die Vorteile der Vertrags- und Wettbewerbsfreiheit wieder stärker in den Mittelpunkt des politischen Denkens rücken sollen (https://einzelhandel.de/images/Europawahl_2019/HDE_Europa_Wettbewerbsfreiheit_2019). Unter anderem wurde die Europäische Kommission und das Europäische Parlament aufgefordert, den Abbau bestehender regulatorischen Marktbarrieren im Binnenmarkt konsequent voranzutreiben (https://einzelhandel.de/wettbewerbsfreiheit). Der Schwerpunkt liegt insbesondere bei den bestehenden und neu eingeführten Handelshindernissen osteuropäischer Staaten gegenüber anderen Mitgliedsländern wie die Änderungen bezüglich bisher nach EU-Recht zulässiger Einkaufskonditionen und die Einführung einer Pflicht zur Veröffentlichung von Vertragsbedingungen zwischen Händler und ihren Lieferanten. Die Einschränkungen haben elementare Auswirkungen auf das Geschäftsmodell des Handels, die Niederlassungsfreiheit sowie auf den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen.

Auch die Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern macht sich für die Stärkung des Binnenmarktes stark. Unter anderem fordert sie, gegen einseitige bürokratische Hürden von Mitgliedstaaten vorzugehen, Anzeige-, Melde- und Nachweispflichten im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr zu vereinfachen, Vorschriften an praktische Erfordernisse der Unternehmen und neueste wirtschaftliche Entwicklungen anzupassen und flexibler zu gestalten und einfache, einheitliche und umfangreiche Informationen für grenzüberschreitende Dienstleistungen über Onlineplattformen auf Englisch bereitzustellen (www.ihk-muenchen.de/de/Wirtschaftsstandort/Europawahl/Positionen-Europawahl/Binnenmarkt-vollenden/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie schätzt die Bundesregierung die Lage im Hinblick auf Wettbewerbshemmnisse speziell für deutsche Einzelhandelsketten im europäischen Binnenmarkt, insbesondere für Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien und Ungarn, ein?

2

Sieht die Bundesregierung ähnliche Probleme bei anderen europäischen Ländern?

3

Sieht die Bundesregierung ähnliche Probleme für weitere Branchen in den genannten Ländern?

4

Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, und welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung, um bestehende regulatorische Marktbarrieren im Binnenmarkt abzubauen?

5

Führt die Bundesregierung Gespräche mit der Europäischen Kommission, um derartige Probleme zu beseitigen und zu lösen?

Wenn ja, mit wem, wann, und mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

6

Führt die Bundesregierung Gespräche mit den Regierungen der betroffenen Mitgliedsländer?

Wenn ja, mit wem, wann, und mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

7

Teilt die Bundesregierung die Position, dass mittel- und osteuropäische Staaten gegenüber anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union protektionistische Politik betreiben, um die Marktchancen deutscher Einzelhandelsketten zu reduzieren?

Wenn ja, welche gesetzgeberischen Maßnahmen sind der Bundesregierung bekannt, und was unternimmt sie dagegen?

8

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die bulgarische Regierung plant, die nachträgliche Etikettierung von Produkte zu untersagen, die ursprünglich nicht auf Bulgarisch gekennzeichnet sind?

Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Regelung?

9

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die Slowakei fast ausschließlich gegenüber ausländischen Handelsketten bei abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum Bußgelder verhängt und deren Höhe unverhältnismäßig hoch sind?

Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Regelung?

10

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass sich in der Slowakei 50 Prozent der Gesamtheit der Werbemaßnahmen verpflichtend auf nationale Produkte beziehen müssen und bei wiederholten Verstößen ein Bußgeld in Höhe von 1 bis 5 Mio. Euro verhängt werden kann?

Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Regelung?

11

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die ungarische Gesetzgebung zum Verbot unfairer Vertriebspraktiken Produktplatzierungen, einen Verkauf unter Einkaufspreis, abweichende Gewinnmargen für identische einheimische und ausländische Agrarprodukte und, auf Wunsch des Lieferanten, Verzugszinsen, Nebenbedingungen oder Vertragsstrafen untersagt?

Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Regelung?

12

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass in Ungarn die Berichtspflicht über allgemeine Vertragskonditionen Händler dazu zwingt, allgemeine Vertragskonditionen mit dem Zulieferer online zu veröffentlichen und eine nationale Behörde zu informieren, Händler ab einem jährlichen Umsatz von über 20 Mio. Ungarischen Forint in ihrem Geschäftsbericht umfassende Details über Dienstleistungen für Lieferanten wie Konditionen und maximale Kosten veröffentlichen müssen, unverhältnismäßig hohe Bußgelder gegen Verstöße des Gesetzes verhängt werden dürfen und dabei die Rechtsmittel so stark begrenzt sind, dass nur auf einer Instanz geklagt werden darf, ohne Möglichkeit, in Berufung zu gehen?

Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Regelung?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung die einzelnen Forderungen der IHK München und Oberbayern „EU-Binnenmarkt vollenden“?

14

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass rumänische Hypermärkte mindestens 51 Prozent ihrer Waren aus heimischer Produktion anbieten müssen, und ihnen bei Nichteinhaltung die Schließung droht?

Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Regelung?

Berlin, den 17. Dezember 2019

Christian Lindner und Fraktion

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