Personalstand europäischer Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland und die Anwendung von Sitzabkommen
der Abgeordneten Fabio De Masi, Matthias W. Birkwald, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Andrej Hunko, Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Harald Weinberg, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Europäische Zentralbank (EZB) und die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung („EIOPA“) haben ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesregierung hat mit beiden Einrichtungen Sitzabkommen geschlossen (EZB: Gesetz vom 18. September 1998 – www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl298s2995.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl298s2995.pdf%27%5D__1575562089773), EIOPA: Gesetz vom 18. Oktober 2011 – www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl212s0338.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl212s0338.pdf%27%5D__1575557098259). Beide Abkommen bestimmen, im Einklang mit dem Protokoll (Nr. 7) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, dass die jeweiligen Einrichtungen der Bundesregierung Namen, Dienstrang und Dienststellung sowie Anschrift der Beamten und sonstigen Bediensteten dieser Gruppen jährlich bzw. regelmäßig mitteilen (Artikel 13 im Falle der EZB und Artikel 11 im Falle der EIOPA sowie die Artikel 15 und 22 des Protokolls (Nr. 7) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union, Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, 16. Dezember 2004).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Rechtsnatur haben die Abkommen nach Auffassung der Bundesregierung?
Entfalten diese Abkommen nach Auffassung der Bundesregierung Wirkung gegenüber Dritten?
Zu welchen Zeitpunkten sind die EZB und die EIOPA ihren Verpflichtungen aus Artikel 15 Absatz 2 des o. g. Protokolls und aus ihren Sitzabkommen nach Kenntnis der Bundesregierung nachgekommen?
Hat die Bundesregierung bisher auch auf eigene Initiative derartige Informationsauskünfte bei der EIOPA und/oder der EZB erbeten?
Wenn ja, wann hat dies stattgefunden, und sind die EZB und/oder die EIOPA dem nachgekommen?
Welche Dienstränge und Dienststellungen sind der Bundesregierung für die EZB und die EIOPA jeweils mitgeteilt worden (bitte alle Dienstränge und Dienststellungen nach Jahr und/oder Mitteilung durch die EZB und/oder die EIOPA benennen)?
Wie viele (Namen von) Bedienstete (Bediensteten) wurden der Bundesregierung jeweils mitgeteilt?
Welche konkreten Schritte erwägt die Bundesregierung einzuleiten, sollten niemals derartige Mitteilungen durch die EZB und/oder die EIOPA ergangen sein, um diese steuerlich und sozialrechtlich wichtigen Informationen zu erhalten?
Wurde die Bundesregierung von der EZB und/oder der EIOPA über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informiert, die nicht unter Artikel 15 des Sitzabkommens (EZB) bzw. Artikel 14 (EIOPA) fallen und daher nicht in den Genuss der Vorrechte und Befreiungen nach dem o. g. Protokoll kommen?
Wenn ja, wie viele Personen wurden jeweils gemeldet?
Sind bestimmte Kategorien genannt worden, und wenn ja, welche (bitte nach Jahren bzw. Mitteilungen auflisten)?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Einrichtungen hinsichtlich ihres nicht bevorrechtigten Mitarbeiterstammes das deutsche Arbeits- und Sozialrecht einhalten?
Wie regelt die Bundesregierung insbesondere den Konflikt zwischen der Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten (jeweils Artikel 2 der Abkommen) und etwaigen erforderlichen behördlichen Prüfungen, zum Beispiel zur Arbeitsplatzsicherheit etc.?
Welche Erfahrungen und Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes durch die EZB und/oder die EIOPA für die nicht bevorrechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?