[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Weyel, Siegbert Droese,
Peter Boehringer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/16709 –
Fehlerhafte Vergabe von Fördergeldern durch die EU
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Europäische Union (EU) ist dafür verantwortlich, jährlich Fördergelder in
Milliardenhöhe zu vergeben. Wie sich nach Ansicht der Fragesteller unlängst
herausgestellt hat, wird bei dieser Vergabetätigkeit nicht immer EU-
Rechtkonform gehandelt. Gemäß einem Prüfungsbericht der EU-Rechnungsprüfer
wurden im EU-Haushaltsjahr 2018 bei 2,6 Prozent der Ausgaben in Höhe von
insgesamt rund 140 Mrd. Euro Unregelmäßigkeiten festgestellt – für den
Haushalt im Jahr 2017 lag die Fehlerquote bei 2,4 Prozent des EU-Haushalts,
und im Jahr 2016 betrug die Fehlerquote 3,1 Prozent. In Teilbereichen des
EU-Haushalts liegt die Fehlerquote noch erheblich höher. So hat diese bei
Kostenrückerstattungen 4,5 Prozent betragen (
www.eca.europa.eu/Lists/ECA
Documents/speech-ECOFIN-AR2018/speech-ECOFIN-AR2018_DE.pdf).
Eine mögliche Ursache hierfür könnten laut EU-Rechnungshof die teilweise
komplexen Vorschriften sein (
www.eca.europa.eu/de/Pages/AR2018.aspx).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die durch den Europäischen Rechnungshof (ERH) jährlich ermittelte
Gesamtfehlerquote ist von 4,4 Prozent in 2014 auf 2,6 Prozent in 2018 gesunken Dies
zeigt, dass die zwischenzeitlich ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung des
Finanzmanagements der EU und der Mitgliedstaaten wirken.
Zu den ergriffenen Maßnahmen auf EU-Ebene gehört unter anderem die
kontinuierliche (von Förderperiode zu Förderperiode) Verbesserung der EU-
Vorschriften über das Verwaltungskontrollsystem. Rechtlicher Ankerpunkt des
Verwaltungskontrollsystems ist die Haushaltsordnung der EU. Sie wurde
zuletzt 2018 maßgeblich überarbeitet. Eine Verbesserung der Kontrollvorschriften
wurde zuvor mit Blick auf die auslaufende Förderperiode im Rahmen der
Überarbeitung der Haushaltsordnung im Jahr 2012 vorgenommen. So wurde zum
Beispiel a) die jährliche Rechnungslegung eingeführt, b) erstmals die
Anforderung an die Mitgliedstaaten aufgestellt, wirksame
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen als Bestandteil des Verwaltungskontrollsystems vorzusehen sowie c)
ein strenges Verfahren zur Notifizierung („Designieren“) des mitglied-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/17335
19. Wahlperiode 21.02.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 19. Februar 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
staatlichen Verwaltungskontrollsystems gegenüber der Europäischen
Kommission eingeführt. Weitere Ansatzpunkte für die Verbesserung der
Kontrollvorschriften finden sich in den jeweiligen Programmverordnungen.
1. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den dargestellten
Sachverhalten für die laufenden Verhandlungen zum Mehrjährigen
Finanzrahmen (MFR) 2021 bis 2027?
Die für die Finanzkontrolle relevanten Regelungen des EU-Rechtes sind nicht
Gegenstand der Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR).
Mit dem MFR wird unter anderem über die Höhe der auf EU-Ebene zur
Verfügung stehenden Finanzmittel für den Zeitraum 2021 bis 2027 und dessen
Verteilung auf die Haupttätigkeitsbereiche der EU entschieden. Die Regelungen
zur Mittelvergabe und Kontrolle sind in der EU-Haushaltsordnung oder in den
einzelnen Programmverordnungen festgelegt. Diesbezüglich wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Verhandlungen für die
Programmverordnungen finden parallel zum MFR in den fachlich zuständigen EU-
Gremien statt. Die Ausgabenprogramme werden aus dem MFR finanziert.
Ausgewählte inhaltliche oder horizontale Einzelfragen, die in den
Sektorverordnungen zu regeln sind, können Teil des übergeordneten politischen
Verhandlungsprozesses zum MFR zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen den
Institutionen der EU sein.
Unabhängig davon ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die durch EU-
Recht vorgegebenen Verwaltungskontrollstrukturen sinnvoll und erfolgreich
sind. Sie geben ein mehrstufiges Antrags- und Kontrollverfahren durch
unterschiedliche Behörden der Mitgliedstaaten und der EU vor. In Deutschland sind
diese Vorgaben rechtskonform umgesetzt. Gleichwohl gilt, dass die
Kontrollstrukturen in einigen anderen Mitgliedstaaten weiter verbesserungswürdig sind.
Vor diesem Hintergrund sind zielgerichtete Verbesserungen in der praktischen
Umsetzung der EU-Vorgaben nach wie vor notwendig, während für eine
Verschärfung der EU-Vorgaben derzeit aus Sicht der Bundesregierung keine
Notwendigkeit besteht.
2. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung zur Einführung
klarerer Regeln auf EU-Ebene für die Vergabe von Fördergeldern (vgl. dazu
Aussage zu den komplexen Vorschriften, welche Fehler nach sich ziehen
können, auf
www.eca.europa.eu/de/Pages/AR2018.aspx)?
3. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung im Rahmen der
anstehenden Neuverhandlung des MFR 2021 bis 2027, um die Einführung
klarerer Regeln mit dem Ziel von weniger Bürokratie in Einklang zu
bringen?
4. Befürwortet die Bundesregierung die Einführung besserer
Kontrollsysteme auf Ebene der Mitgliedstaaten, und wenn ja, welche Kontrollsysteme
hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Minimierung von
falschen Zahlungen aus welchen Gründen in Betracht gezogen
beziehungsweise verworfen?
Die Fragen 2 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet. Zu unterscheiden ist zwischen EU-Programmen, die in direkter und
indirekter Mittelverwaltung der EU durchgeführt werden und EU-Programmen,
für deren Umsetzung und Verwaltung die Verantwortlichkeit zwischen den
Mitgliedstaaten und der Kommission geteilt ist.
a) Ausgabenprogramme, die in direkter und indirekter Mittelverwaltung
durchgeführt werden
Auf die in direkter und indirekter Mittelverwaltung durchgeführten
Ausgabenprogramme findet das in der Haushaltsordnung der EU definierte
Kontrollsystem Anwendung. Diesbezüglich wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
Wie in der Antwort zu Frage 1 beschrieben, wird auf EU-Ebene derzeit über
die Ausgestaltung der Sektorverordnungen für die Programmgeneration
post-2020 verhandelt. Die diesbezüglichen Vorschläge der Europäischen
Kommission enthalten bereits verschiedene Vereinfachungsmaßnahmen, die darauf
abzielen, den Verwaltungsaufwand für Begünstigte und sonstige am Verfahren
Beteiligte gering zu halten. Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der
Verhandlungen über die Sektorverordnungen grundsätzlich die
Vereinfachungsbemühungen der Europäischen Kommission.
b) Ausgabenprogramme, die in geteilter Mittelverwaltung durchgeführt werden
Für Programme in geteilter Mittelverwaltung sind für die Frage der
Kontrollsysteme sowohl nationale als auch EU-Regelungen auszulegen und
anzuwenden.
Die Bundesregierung setzt sich etwa im Bereich der Strukturpolitik im Rahmen
der laufenden Verhandlungen zu den europäischen Rechtsvorschriften für die
Förderperiode 2021 bis 2027 nachdrücklich dafür ein, die Ausgestaltung der
EU-Strukturförderung zu vereinfachen. Dazu gehört unter anderem eine
erhebliche Verschlankung des EU-Regelwerks, die Integration von untergesetzlichen
Vorschriften in die Verordnungstexte und ihre Anhänge, eine stärkere
Harmonisierung von Vorschriften für alle EU-Instrumente, die Beibehaltung bewährter
Verwaltungs- und Kontrollsysteme, die Ausweitung von vereinfachten
Kostenoptionen bei der Abrechnung von Vorhaben und eine Rationalisierung der
Erhebung und Verarbeitung von Daten im Rahmen der Programmumsetzung.
In den aktuellen Regelungen für die Gemeinsame Agrarpolitik der
Europäischen Union (GAP) werden die Kontrollsysteme stark von Seiten der EU
vorgegeben. Im Rahmen der anstehenden Reformen der GAP unterstützt die
Bundesregierung nachdrücklich die von der Europäischen Kommission
angestrebten Ziele einer ergebnisorientierten Förderung, die den Mitgliedstaaten
mehr Freiraum für eine den jeweiligen Bedingungen angepasste Umsetzung
bieten soll. Die Bundesregierung setzt sich insbesondere für eine weitere
Vereinfachung der Verwaltungs-, Kontroll- und Sanktionssysteme durch einen
risikobasierten Ansatz ein.
5. Bedient sich die Bundesregierung der Dienste von
Beratungsorganisationen beziehungsweise von Lobbygruppen, um ihre Ziele für den MFR 2021
bis 2027 zu formulieren und Mechanismen zu ergreifen, um die
Erreichung ihrer Ziele gewährleisten zu können?
a) Wenn ja, um welche Beratungsorganisation/Beratungsorganisationen,
beziehungsweise um welche Lobbygruppe/Lobbygruppen handelt es
sich hierbei?
b) Was sind die bisherigen Ergebnisse der entsprechenden
Beratertätigkeiten, und welche Kosten sind durch die erbrachten Dienste der
Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise der EU bisher entstanden?
Die Fragen 5 bis 5b werden zusammengefasst beantwortet. Die
Bundesregierung hat keine Dienste im Sinne der Fragestellung in Anspruch genommen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]