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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Sprengstoffdiebstähle bzw. -verluste bei der Bundeswehr

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

10.02.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1676524.01.2020

Sprengstoffdiebstähle bzw. -verluste bei der Bundeswehr

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Matthias Höhn, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Thomas Nord, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Verlust von Sprengstoff bei der Bundeswehr aufgrund von Diebstählen ist in den vergangenen Jahren mehrfach öffentlich thematisiert worden. So wurden beispielsweise 2017 im Spind eines Soldaten an einer Bundeswehrschule in Hannover unter anderem Übungshandgranaten gefunden. Ebenfalls 2017 ging der Bundeswehr eine hochexplosive Granate im niedersächsischen Munster verloren. 2019 wurde zudem Mathias F. verurteilt, weil er für den mutmaßlichen Rechtsterroristen Franco A. u. a. Munition und Zünder, vermutlich aus Bundeswehrbeständen, versteckt hatte (vgl.: www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-soldat-hortete-tausende-schuss-munition-auf-der-stube-a-1156421.html, www.focus.de/panorama/welt/truppenuebungsplatz-munster-diebstahl-eines-granatenblindgaengers-taeter-unbekannt_id_7252117.html, https://taz.de/Gestohlene-Bundeswehr-Munition/!5622803/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie viele und welche Granaten, Zünder, Sprengstoffe und/oder Sprengsatzteile sind seit dem 1. Januar 2014 bei der Bundeswehr als Verlust gemeldet worden (bitte jeweils Ereignisdatum, betroffener Standort, Waffentyp und Anzahl angeben)?

2

Wie viele und welche der in Frage 1 genannten Granaten, Zünder, Sprengstoffe und/oder Sprengsatzteile sind bisher nicht wieder aufgefunden worden?

3

Welche Vorschriften bestehen im Hinblick auf den Verlust von Granaten, Zündern, Sprengstoffen und/oder Sprengsatzteilen?

4

In welchen der in Frage 1 genannten Fälle sind dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) oder dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Anhaltspunkte oder Hinweise auf einen „Extremismusbezug“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/2171) bei Bundeswehrangehörigen oder Mitarbeitern eingesetzter Sicherheitsunternehmen im örtlichen Umfeld des betroffenen Standortes bekannt geworden (bitte nach der Anzahl der insoweit betroffenen Bundeswehrangehörigen und Mitarbeitern eingesetzter Sicherheitsunternehmen aufschlüsseln)?

5

Welche der in Frage 1 genannten Fälle betreffen Standorte, die zum Zeitpunkt des Verlustes von privaten Sicherheitsunternehmen allein oder gemeinsam mit dem Wachdienst der Bundeswehr bewacht wurden?

6

In wie vielen Fällen ist die Bundeswehr seit 2014 hinsichtlich im Nachgang bzw. anlässlich von Ermittlungsmaßnahmen von Bundes- oder Landespolizeien aufgefundener Granaten, Zünder, Sprengstoffe und/oder Sprengsatzteile beispielsweise mit dem Ziel kontaktiert worden, ob es sich bei diesen Materialien um solche der Bundeswehr handelt (bitte nach Datum, anfragende Ermittlungsbehörde, aufgefundene Materialien und betroffene BW-Standorte auflisten)?

7

In wie vielen und welchen der in Frage 1 genannten Fälle konnten die Verluste aufgrund der in Frage 6 genannten Ermittlungsmaßnahmen erfolgreich wiederbeschafft werden?

8

In wie vielen der in Frage 6 genannten Fälle wurden die Materialien aufgefunden bei

a) aktiven Soldaten der Bundeswehr,

b) ehemaligen Soldaten der Bundeswehr,

c) Reservisten und

d) Angehörigen von Bewachungsunternehmen?

9

In wie vielen und welchen der in Frage 6 genannten Fälle haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Anhaltspunkte oder Hinweise auf einen „Extremismusbezug“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage auf Bundestagsdrucksache 18/2171) ergeben (bitte auflisten nach Datum, anfragende Ermittlungsbehörde, aufgefundene Materialien und Phänomenbereich)?

10

In wie vielen Fällen ging die Aufdeckung des Verlusts oder Diebstahls von Sprengmitteln und Teilen von Sprengmitteln auf Hinweise des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) oder des Verfassungsschutzverbundes zurück?

11

In wie vielen Fällen konnten Pläne zur Entwendung von Sprengmitteln bzw. Teilen von Sprengmitteln durch präventive Maßnahmen verhindert werden, weil es entsprechende Hinweise vom BAMAD oder aus dem Verfassungsschutzverbund an die zuständigen Dienststellen der Bundeswehr gab?

12

In wie vielen Fällen wurde durch administrative Maßnahmen bzw. personelle Einzelmaßnahmen (Versetzung etc.) sichergestellt, dass Soldatinnen und Soldaten, bei denen ein Extremismusbezug durch die zuständigen Stellen jedenfalls zu prüfen war, keinen Zugang mehr zu Sprengmitteln oder Teilen von Sprengmitteln hatten?

Berlin, den 8. Januar 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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