Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet
Geleaktes Arbeitspapier "Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen"
(insgesamt 45 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundeskanzleramt
Datum
01.06.2026
Antwortdauer
28 Tage
Aktualisiert
12.06.2026
BT21/571404.05.2026
Geleaktes Arbeitspapier "Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen"
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5714
21. Wahlperiode 04.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Jorrit
Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel,
Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin
Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Zada
Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata
Vogtschmidt, Sarah Vollath, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke
Geleaktes Arbeitspapier „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“
Am 16. April 2026 wurde durch den Paritätischen Gesamtverband ein 108-
seitiges Arbeitspapier der Bundesregierung geleakt. Dieses beinhaltet dutzende
Vorschläge zu Vorhaben und Sparmaßnahmen im Bereich der Kinder und
Jugendhilfe (Achtes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VIII), der
Eingliederungshilfe (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX) sowie im
Unterhaltsvorschuss (Unterhaltsvorschussgesetz –UVG). „Die Vorschläge zielen auf radikale
Einschnitte bei sozialen Unterstützungsleistungen. Individuelle
Rechtsansprüche auf Schulbegleitung sollen gestrichen, dass Wunsch- und Wahlrecht von
Menschen mit Behinderungen eingeschränkt, die Nachbetreuung junger
Erwachsener aus der Jugendhilfe abgeschafft, der Unterhaltsvorschuss für
Alleinerziehende zusammengestrichen werden. Manche Vorschläge widersprechen
offen der UN-Behindertenrechtskonvention [UN = United Nations] und der
UN-Kinderrechtskonvention“, urteilt der Paritätische Gesamtverband in seiner
ersten Pressemitteilung (www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/
enthuellungkahlschlag). Unter der Überschrift „Eine Streichliste im Auftrag des
Kanzleramts“ (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/kanzleramt-streichliste-jugendhi
lfe-100.html) berichtete zuerst die Tagesschau am 16. April 2026 über die
diskutierten Vorhaben sowie die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe. „In dieser
Arbeitsgruppe liegt nun alles auf dem Tisch. Daran sitzen als Vertreter der
Bundesländer Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz und Sachsen, dazu die kommunalen Spitzenverbände sowie
Innen-, Finanz-, Arbeits- und Familienministerium. Mehrmals hat sich die
Arbeitsgruppe im Kanzleramt getroffen und Vorschläge diskutiert, zuletzt diese
Woche Mittwoch. Kanzler Friedrich Merz möchte Ergebnisse bis zum Sommer,
heißt es.“ Die hier aufgeführten Landesregierungen sind je zur Hälfte
Unionsbzw. SPD-geführt.
Aus diesen Ausführungen ergibt sich nach Ansicht der fragestellenden
Fraktion, dass diese Arbeitsgruppe (AG) im Auftrag des Bundeskanzlers bzw. des
Bundeskanzleramts (BKAmt) eine Prozesskoordination bzw. Federführung
übernommen hat mit dem Ziel, Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe
sowie Sozialleistungen umfassend zu reformieren und dabei mehrere
Milliarden Euro einzusparen. Eine Abwägung oder Folgenanalyse der einzelnen
Vorhaben beinhaltet das geleakte Dokument nicht. In der Befragung der
Bundesregierung (Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
[BMFTR] und BKAmt) am 22. April 2026 (Tagesordnungspunkt [TOP] 1,
www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw17-de-regierungsbefragung-
1145268) beantwortete Kanzleramtschef Thorsten Frei die Fragen der
Abgeordneten Heidi Reichinnek zu den geleakten Vorschlägen sinngemäß, bei der
Quelle handele es sich um ein Arbeitspapier, eine Ideensammlung, die
unabgestimmt, ungewichtet und nirgendwo diskutiert sowie nicht für die
Öffentlichkeit bestimmt sei. Gleichzeitig verwies Thorsten Frei auf einen Auftrag aus der
Ministerpräsidentenkonferenz vom 4. Dezember 2026 sowie auf eine
Verdoppelung der Ausgaben in der Jugendhilfe in den letzten zehn Jahren (vgl.
Plenarprotokoll 21/73, S. 8722). Damit wird die Authentizität des Dokumentes sowie
der gelisteten Vorschläge bestätigt.
Die fragestellende Fraktion vertritt zudem die Auffassung, dass einzelne
Vorschläge bereits in den vorliegenden Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes
zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und
Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) eingeflossen sind (https://dijuf.de/filead
min/Redaktion/BMBFSFJ_RefE_Erstes_Gesetz_Strukturreform_der_Kinder-_
und_Jugendhilfe.pdf). So finden sich beispielsweise die Vorschläge 4 und 5 in
den Formulierungen der § 27a Absatz 4 und 5 SGB VIII‑E sinngemäß wieder.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wer war bzw. ist Mitglied der AG „Effizienter Ressourceneinsatz bei
Leistungsgesetzen“?
a) Welche Bundesländer waren in die AG eingeladen und haben an den
Treffen teilgenommen?
b) Welche Bundesministerien waren in die AG eingeladen und haben an
den Treffen teilgenommen?
c) Waren in der AG die verantwortlichen Fachressorts der Bundesländer
vertreten und anwesend (bitte einzeln ausführen)?
d) Wer hat seitens der kommunalen Spitzenverbände an den AG-
Sitzungen teilgenommen?
e) Waren neben den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände
kommunale Fachressorts in der AG vertreten (wenn ja, welche, bitte
einzeln aufführen)?
f) Nach welchen Kriterien wurden die Mitglieder der AG ausgewählt?
g) Wer war für die Auswahl der AG-Mitglieder verantwortlich?
2. Wann hat die AG getagt, und wer hat an den Sitzungen teilgenommen
(bitte einzeln aufführen)?
3. Wer hat die AG koordiniert?
a) Welche Rolle hat dabei das Bundeskanzleramt eingenommen?
b) Welche Rolle hat das Bundesministerium für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) als für die Kinder- und
Jugendhilfe federführend verantwortliches Bundesministerium dabei
eingenommen?
c) Welche Rolle hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) als für die Eingliederungshilfe federführendes
Bundesministerium dabei eingenommen?
d) Aus welchen Gründen war das Bundesministerium der Finanzen
(BMF) in die AG eingebunden, und welche Rolle hat es dabei
eingenommen?
e) Aus welchen Gründen war das BIM (Building Information Modeling)
in die AG eingebunden, und welche Rolle hat es dabei eingenommen?
f) Welche weiteren Bundesministerien waren in die AG eingebunden?
4. Wurden weitere Sachverständige in die Arbeitsgruppe eingebunden oder
punktuell angehört?
a) Inwiefern war der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange
von Menschen mit Behinderungen beteiligt bzw. eingebunden?
b) Inwiefern waren Beauftragte der Landesregierungen für die Belange
von Menschen mit Behinderungen beteiligt bzw. eingebunden?
c) Inwiefern waren Beauftragte kommunaler Körperschaften für die
Belange von Menschen mit Behinderungen beteiligt bzw. eingebunden?
d) Inwiefern waren Kinderbeauftragte der Länder oder ähnliche
Strukturen beteiligt bzw. eingebunden?
e) Inwiefern war die Kinderchancen-Koordinatorin der Bundesregierung
beteiligt bzw. eingebunden?
f) Inwiefern waren Vertreterinnen bzw. Vertreter nach § 4a SGB VIII
beteiligt bzw. eingebunden?
g) Inwiefern waren Landesjugendämter oder die Arbeitsgemeinschaft der
Landesjugendämter beteiligt bzw. eingebunden?
5. Ist die Arbeit der AG mit dem bekannt gewordenen „Vorschlagsbuch“
abgeschlossen?
a) Wenn ja, seit wann?
b) Wenn nein, was sind die weiteren Vorhaben der AG, und wann ist ein
Abschluss der AG‑Arbeit geplant?
6. Für welche weiteren Themenfelder soll die AG Vorschläge erarbeiten?
7. Gab es im Zusammenhang mit dem Vorschlagsbuch „Effizienter
Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ Kommunikation zwischen dem
BMBFSFJ und
a) dem Bundeskanzleramt, und wenn ja, welche,
b) dem Bundesministerium der Finanzen, und wenn ja, welche,
c) dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, und wenn ja, welche,
d) dem Freistaat Bayern, und wenn ja, welche,
e) dem Land Nordrhein-Westfalen, und wenn ja, welche,
f) dem Freistaat Sachsen, und wenn ja, welche,
g) dem Land Brandenburg, und wenn ja, welche,
h) dem Land Niedersachsen, und wenn ja, welche,
i) dem Land Rheinland-Pfalz, und wenn ja, welche,
j) dem Deutschen Städtetag, und wenn ja, welche,
k) dem Deutschen Landkreistag, und wenn ja, welche, und
l) dem Deutschen Städte- und Gemeindebund, und wenn ja, welche?
8. Gibt es beim BMBFSFJ interne Vermerke, Protokolle, Gesprächsnotizen
zum Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei
Leistungsgesetzen“, wenn ja, welche, und wozu?
9. Gab es im Zusammenhang mit dem Vorschlagsbuch „Effizienter
Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ Kommunikation zwischen dem
Bundeskanzleramt und
a) dem BMBFSFJ, und wenn ja, welche,
b) dem Bundesministerium der Finanzen, und wenn ja, welche,
c) dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, und wenn ja, welche,
d) dem Freistaat Bayern, und wenn ja, welche,
e) dem Land Nordrhein-Westfalen, und wenn ja, welche,
f) dem Freistaat Sachsen, und wenn ja, welche,
g) dem Land Brandenburg, und wenn ja, welche,
h) dem Land Niedersachsen, und wenn ja, welche,
i) dem Land Rheinland-Pfalz, und wenn ja, welche,
j) dem Deutschen Städtetag, und wenn ja, welche,
k) dem Deutschen Landkreistag, und wenn ja, welche, und
l) dem Deutschen Städte- und Gemeindebund, und wenn ja, welche?
10. Gibt es beim Bundeskanzleramt interne Vermerke, Protokolle,
Gesprächsnotizen zum Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei
Leistungsgesetzen“, wenn ja, welche, und wozu?
11. Gab es im Zusammenhang mit dem Vorschlagsbuch „Effizienter
Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ Kommunikation zwischen dem BMAS
und
a) dem Bundeskanzleramt, und wenn ja, welche,
b) dem Bundesministerium der Finanzen, und wenn ja, welche,
c) dem BMBFSFJ, und wenn ja, welche,
d) dem Freistaat Bayern, und wenn ja, welche,
e) dem Land Nordrhein-Westfalen, und wenn ja, welche,
f) dem Freistaat Sachsen, und wenn ja, welche,
g) dem Land Brandenburg, und wenn ja, welche,
h) dem Land Niedersachsen, und wenn ja, welche,
i) dem Land Rheinland-Pfalz, und wenn ja, welche,
j) dem Deutschen Städtetag, und wenn ja, welche,
k) dem Deutschen Landkreistag, und wenn ja, welche, und
l) dem Deutsche Städte- und Gemeindebund, und wenn ja, welche?
12. Gibt es beim BMAS interne Vermerke, Protokolle, Gesprächsnotizen zum
Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“,
wenn ja, welche, und wozu?
13. Gab es im Zusammenhang mit dem Vorschlagsbuch „Effizienter
Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen" Kommunikation zwischen dem BMF
und
a) dem Bundeskanzleramt, und wenn ja, welche,
b) dem BMAS, und wenn ja, welche,
c) dem BMBFSFJ, und wenn ja, welche,
d) dem Freistaat Bayern, und wenn ja, welche,
e) dem Land Nordrhein-Westfalen, und wenn ja, welche,
f) dem Freistaat Sachsen, und wenn ja, welche,
g) dem Land Brandenburg, und wenn ja, welche,
h) dem Land Niedersachsen, und wenn ja, welche,
i) dem Land Rheinland-Pfalz, und wenn ja, welche,
j) dem Deutschen Städtetag, und wenn ja, welche,
k) dem Deutschen Landkreistag, und wenn ja, welche, und
l) dem Deutschen Städte- und Gemeindebund, und wenn ja, welche?
14. Gibt es beim BMF interne Vermerke, Protokolle, Gesprächsnotizen zum
Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“,
wenn ja, welche, und wozu?
15. Welche der im Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei
Leistungsgesetzen“ aufgelisteten Vorschläge aus den Bundesländern und von
den kommunalen Spitzenverbänden wurden nach Ansicht der
Bundesregierung im Referentenentwurf Erstes Kinder- und
Jugendhilfestrukturgesetz vom 23. März 2026 bereits berücksichtigt, modifiziert
übernommen oder gänzlich übernommen (bitte einzeln und nach Möglichkeit nach
Paragraphen im Referentenentwurf auflisten)?
16. Welche der im Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei
Leistungsgesetzen“ aufgelisteten Vorschläge aus den Bundesländern und von
den kommunalen Spitzenverbänden sollen nach Ansicht der
Bundesregierung im Gesetzentwurf Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturgesetz
berücksichtigt, modifiziert übernommen oder gänzlich übernommen werden
(bitte einzeln auflisten)?
17. Welche der im Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei
Leistungsgesetzen“ aufgelisteten Vorschläge aus den Bundesländern und von
den kommunalen Spitzenverbänden sollen nach Ansicht der
Bundesregierung im Zweiten Kinder- und Jugendhilfestrukturgesetz (2. KJHSRG)
berücksichtigt, modifiziert übernommen oder gänzlich übernommen werden
(bitte einzeln auflisten)?
18. Welche der im Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei
Leistungsgesetzen“ aufgelisteten Vorschläge aus den Bundesländern und von
den kommunalen Spitzenverbänden sollen nach Ansicht der
Bundesregierung in anderen Gesetzesvorhaben (bitte benennen) berücksichtigt,
modifiziert übernommen oder gänzlich übernommen werden (bitte einzeln
auflisten)?
19. Welche der im Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei
Leistungsgesetzen“ aufgelisteten Vorschläge aus den Bundesländern und von
den kommunalen Spitzenverbänden sollen nach Ansicht der
Bundesregierung im angekündigten Kitaqualitätsentwicklungsgesetz berücksichtigt,
modifiziert übernommen oder gänzlich übernommen werden (bitte einzeln
auflisten)?
20. Welche der im Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei
Leistungsgesetzen“ aufgelisteten Vorschläge aus den Bundesländern und von
den kommunalen Spitzenverbänden sollen nach Ansicht der
Bundesregierung keine Berücksichtigung finden?
21. Wann plant die Bundesregierung nach aktuellem Stand die Vorlage und
Überweisung eines Gesetzentwurfs Erstes Kinder- und
Jugendhilfestrukturgesetz an den Deutschen Bundestag und den Bundesrat?
22. Wann soll der 18. Kinder- und Jugendbericht vorgestellt werden?
23. Wie beurteilt die Bundesregierung die im Vorschlagsbuch „Effizienter
Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ aufgeführten Vorschläge im
Bereich Jugendhilfe?
24. Teilt die Bundesregierung die in Vorschlag 3 aufgeführte Interpretation
des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aufgeführten
Praxischecks, wonach eine Überprüfung „unnötige[r] Standards und
bürokratische[r] Hürden“ identifizieren solle mit dem Ziel, diese abzubauen, und
wie definiert die Bundesregierung „unnötige Standards“ sowie
„bürokratische Hürden“ in diesem Kontext im SGB VIII?
25. Bedarf es nach Ansicht der Bundesregierung tatsächlich einer gesetzlichen
Vorrangregelung bezüglich der „strukturell vorhandenen Systeme“
gegenüber Einzelfallhilfen in der Jugendhilfe (vgl. Vorschlag 4), obwohl nach
Ansicht der fragestellenden Fraktion dies eine bereits bewährte Praxis ist
und Einzelfallhilfen grundsätzlich eine besondere Bedarfsprüfung (u. a.
Hilfeplan) erfordern?
a) Mit welchen Mehrkosten rechnet die Bundesregierung im Bereich der
dort aufgeführten „Systemfinanzierung“?
b) Welche Maßnahmen wären nach Ansicht der Bundesregierung
erforderlich?
26. Wie bewertet die Bundesregierung die unter Vorschlag 5a aufgeführte
Streichung von § 112 SGB IX und die darunter prognostizierten
Einsparungen von 3 Mrd. Euro?
27. Welche Folgekosten erwartet die Bundesregierung für die Bereitstellung
infrastruktureller Angebote?
28. Welche Mehraufwendungen würden dabei auf andere Kostenträger
entfallen?
29. Welcher Mehraufwand aufseiten der Leistungsträger, Verwaltung und
Leistungsempfänger sowie der beteiligten Rechtskreise (Schule bzw.
Hochschule) würde nach Schätzung der Bundesregierung im Falle einer
Umsetzung des Vorschlags 5b auf die jeweiligen Akteure zukommen?
30. Inwieweit ist der unter 6b aufgeführte Vorschlag (Unterbringung von
unbegleiteten minderjährigen Ausländern [umA] ab dem vollendetem
16. Lebensjahr in Gemeinschaftsunterkünften) nach Ansicht der
Bundesregierung mit der UN-Kinderrechtskonvention vereinbar?
31. Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorschläge 7a und 7b?
a) Welche Kostenverschiebungen hätte nach Kenntnis der
Bundesregierung eine wie im Vorschlag 7a geforderte ersatzlose Streichung von
§ 41 SGB VIII und eine Änderung des § 41 SGB VIII zu einer
Ermessensleistung?
b) Teilt die Bundesregierung die im Vorschlag 7a aufgeführte
Ausführung, wonach die bestehenden Regelungen in § 41 SGB VIII kein
Ermessen zulassen?
c) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele junge Menschen
aus welchen Gründen Leistungen nach § 41 SGB VIII beziehen und
wie sich die Inanspruchnahme nach Ausweitung des Rechtsanspruchs
mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) entwickelt hat?
d) Sind nach Auffassung der Bundesregierung weitere Faktoren, wie
beispielsweise Wohnraummangel oder gestiegene Problemlagen,
mitursächlich für einen Anstieg?
e) Wie viele Junge Menschen wären nach Kenntnis der Bundesregierung
bei einer Umsetzung des Vorschlags 7a von der Maßnahme betroffen?
f) In welchen Rechtsgebieten wäre hier nach Einschätzung der
Bundesregierung kurzfristig mit Folgekosten zu rechnen, und in welchen
mittel- und langfristig?
32. Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz von Budgetlösungen in der
Jugendhilfe gemäß Vorschlag 8?
33. Inwieweit hält die Bundesregierung eine Umsetzung von Vorschlag 10 für
angemessen und möglich?
34. Ist nach Auffassung der Bundesregierung (wie in Vorschlag 11 formuliert)
eine verpflichtende Aufnahme zur Belegung von freien Plätzen fachlich
und rechtlich vertretbar?
35. Inwieweit ist nach Ansicht der Bundesregierung die Koppelung der
Erteilung einer Betriebserlaubnis an die Jugendhilfeplanung zielführend, wie in
Vorschlag 12 vorgeschlagen?
36. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine Absenkung von
Fachkrafterfordernissen zu Minderausgaben auf kommunaler Ebene
führen würden (Vorschlag 14), und wenn ja, würden sich nach Ansicht der
Bundesregierung daraus neue Mehraufwendungen für Träger ergeben,
z. B. um den fachgemäßen Einsatz von Personal gemäß der von
Tätigkeiten abhängigen notwendigen Profession nachzuweisen?
37. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Befristung und
Absenkung von Leistungen („Grundsätzliche Befristung von Hilfen sowie
eine generelle Reduzierung bzw. Absenkung des Leistungsumfangs ist zu
prüfen.“) zu Minderaufwendungen führen würde (Vorschlag 15), und
welche Konsequenzen hätte dieser Vorschlag für die Adressatinnen und
Adressaten der Leistungen, aber auch für die administrative Ebene in den
Jugendämtern, z. B. in den Hilfen zur Erziehung?
38. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag 16, die Kosten bei
teuren Einzelfallhilfen, Stichwort „Systemsprenger“, für Kommunen bei
150 000 Euro jährlich zu deckeln und auf die Landesebene zu verlagern,
und welche Konsequenzen ergäben sich daraus für die Gestaltung der
Hilfeplanung?
39. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass mit der Erweiterung des
Elterngeldes auf Pflegeeltern (Vorschlag 17) leichter und günstiger
Pflegeeltern gewonnen werden können, oder bewertet die Bundesregierung
diesen Ansatz als Fehlanreiz, weil über den Bezug von Elterngeld hinaus
keine bessere Anerkennung erfolgt, und wie bewertet die
Bundesregierung diesen Vorschlag fachlich?
40. Teilt die Bundesregierung die suggerierte Interpretation in Vorschlag 20,
wonach das Wunsch- und Wahlrecht, wie aktuell in § 5 SGB VIII
formuliert, ohne Kostenvorbehalt gewährt werden müsse, und teilt die
Bundesregierung die Schlussfolgerung, dass „eine Begrenzung auf ‚wirtschaftlich
angemessene‘ Angebote“ geboten sei und gesetzlicher Handlungsbedarf
besteht?
41. Ist mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Angebote der
Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien der Vorschlag 21
(Ländern die Möglichkeit einräumen, das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs
auf Ganztagsbetreuung zu verschieben bzw. abweichend zu gestalten)
nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend berücksichtigt, und wenn
nein, plant die Bundesregierung hierzu weitergehende Maßnahmen?
42. Wird die Bundesregierung die Vorschläge 21a und 21b bei der Erarbeitung
des Kitaqualitätsentwicklungsgesetzes berücksichtigen, und wenn ja, wie?
43. Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge zum Bürokratieabbau
(Vorschlag 23) und hier insbesondere zur „Streichung der Beurkundungen
von Vaterschaft, Kindesunterhalt und gemeinsamer elterlicher Sorge durch
das Jugendamt“, die für viele Familien eine enorme Erleichterung
darstellt?
44. Welche „zusätzlichen Beratungs- und Verfahrensansprüche aus dem
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“ sind nach Ansicht der
Bundesregierung von dem Vorschlag 25 umfasst, der eine Streichung dieser beinhaltet,
und wie bewertet die Bundesregierung diesen Vorschlag?
45. Wie beurteilt die Bundesregierung die im Vorschlagsbuch „Effizienter
Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ aufgeführten Vorschläge zum
Unterhaltsvorschuss?
a) Wie viele Kinder wären nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer
Rücknahme der Reform von 2017 den Unterhaltsvorschuss betroffen,
so wie es Vorschlag 1 vorsieht (bitte nach Wegfall des
Unterhaltsvorschusses aufgrund der Wiedereinführung der Altersgrenze von zwölf
Jahren sowie der maximalen Bezugsdauer von 72 Monaten
aufschlüsseln)?
b) Wie hoch wären die Einsparungen, die sich aus diesem Vorschlag
ergeben würden (bitte nach Einsparungen aus einer Wiedereinführung
der Altersgrenze von zwölf Jahren sowie der maximalen Bezugsdauer
von 72 Monaten aufschlüsseln)?
c) Plant die Bundesregierung, Maßnahmen zur Erhöhung der
Rückgriffsquote im Unterhaltsvorschuss zu ergreifen, wie im Koalitionsvertrag
vereinbart?
Berlin, den 24. April 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Ähnliche Kleine Anfragen
Veräußerung von Kleinstflächen durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
DIE LINKE15.06.2026
Wasserstoffprojekt "Hyphen" in Namibia und die koloniale Verantwortung Deutschlands
DIE LINKE18.06.2026
Deutsche Unterstützung der Energiewende und Klimapartnerschaft mit Kolumbien
DIE LINKE18.06.2026
Barrierefreier Zugang zu Wahlen für blinde und sehbehinderte Menschen
DIE LINKE18.06.2026