Geleaktes Arbeitspapier „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/5714 –
Vorbemerkung der Fragesteller
Am 16. April 2026 wurde durch den Paritätischen Gesamtverband ein 108-seitiges Arbeitspapier der Bundesregierung geleakt. Dieses beinhaltet dutzende Vorschläge zu Vorhaben und Sparmaßnahmen im Bereich der Kinder und Jugendhilfe (Achtes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VIII), der Eingliederungshilfe (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX) sowie im Unterhaltsvorschuss (Unterhaltsvorschussgesetz –UVG). „Die Vorschläge zielen auf radikale Einschnitte bei sozialen Unterstützungsleistungen. Individuelle Rechtsansprüche auf Schulbegleitung sollen gestrichen, dass Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen eingeschränkt, die Nachbetreuung junger Erwachsener aus der Jugendhilfe abgeschafft, der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende zusammengestrichen werden. Manche Vorschläge widersprechen offen der UN-Behindertenrechtskonvention [UN = United Nations] und der UN-Kinderrechtskonvention“, urteilt der Paritätische Gesamtverband in seiner ersten Pressemitteilung (www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/enthuellung-kahlschlag). Unter der Überschrift „Eine Streichliste im Auftrag des Kanzleramts“ (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/kanzleramt-streichliste-jugendhilfe-100.html) berichtete zuerst die Tagesschau am 16. April 2026 über die diskutierten Vorhaben sowie die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe. „In dieser Arbeitsgruppe liegt nun alles auf dem Tisch. Daran sitzen als Vertreter der Bundesländer Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen, dazu die kommunalen Spitzenverbände sowie Innen-, Finanz-, Arbeits- und Familienministerium. Mehrmals hat sich die Arbeitsgruppe im Kanzleramt getroffen und Vorschläge diskutiert, zuletzt diese Woche Mittwoch. Kanzler Friedrich Merz möchte Ergebnisse bis zum Sommer, heißt es.“ Die hier aufgeführten Landesregierungen sind je zur Hälfte Unions- bzw. SPD-geführt.
Aus diesen Ausführungen ergibt sich nach Ansicht der fragestellenden Fraktion, dass diese Arbeitsgruppe (AG) im Auftrag des Bundeskanzlers bzw. des Bundeskanzleramts (BKAmt) eine Prozesskoordination bzw. Federführung übernommen hat mit dem Ziel, Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe sowie Sozialleistungen umfassend zu reformieren und dabei mehrere Milliarden Euro einzusparen. Eine Abwägung oder Folgenanalyse der einzelnen Vorhaben beinhaltet das geleakte Dokument nicht. In der Befragung der Bundesregierung (Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt [BMFTR] und BKAmt) am 22. April 2026 (Tagesordnungspunkt [TOP] 1, www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw17-de-regierungsbefragung-1145268) beantwortete Kanzleramtschef Thorsten Frei die Fragen der Abgeordneten Heidi Reichinnek zu den geleakten Vorschlägen sinngemäß, bei der Quelle handele es sich um ein Arbeitspapier, eine Ideensammlung, die unabgestimmt, ungewichtet und nirgendwo diskutiert sowie nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sei. Gleichzeitig verwies Thorsten Frei auf einen Auftrag aus der Ministerpräsidentenkonferenz vom 4. Dezember 2026 sowie auf eine Verdoppelung der Ausgaben in der Jugendhilfe in den letzten zehn Jahren (vgl. Plenarprotokoll 21/73, S. 8722). Damit wird die Authentizität des Dokumentes sowie der gelisteten Vorschläge bestätigt.
Die fragestellende Fraktion vertritt zudem die Auffassung, dass einzelne Vorschläge bereits in den vorliegenden Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) eingeflossen sind (https://dijuf.de/fileadmin/Redaktion/BMBFSFJ_RefE_Erstes_Gesetz_Strukturreform_der_Kinder-_und_Jugendhilfe.pdf). So finden sich beispielsweise die Vorschläge 4 und 5 in den Formulierungen der § 27a Absatz 4 und 5 SGB VIII‑E sinngemäß wieder.
Fragen und Antworten45
Wer war bzw. ist Mitglied der AG „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“? a) Welche Bundesländer waren in die AG eingeladen und haben an den Treffen teilgenommen? b) Welche Bundesministerien waren in die AG eingeladen und haben an den Treffen teilgenommen? c) Waren in der AG die verantwortlichen Fachressorts der Bundesländer vertreten und anwesend (bitte einzeln ausführen)? d) Wer hat seitens der kommunalen Spitzenverbände an den AG-Sitzungen teilgenommen? e) Waren neben den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände kommunale Fachressorts in der AG vertreten (wenn ja, welche, bitte einzeln aufführen)? f) Nach welchen Kriterien wurden die Mitglieder der AG ausgewählt? g) Wer war für die Auswahl der AG-Mitglieder verantwortlich?
Wann hat die AG getagt, und wer hat an den Sitzungen teilgenommen (bitte einzeln aufführen)?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 und zu den Fragen 10 bis 16 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5193 sowie auf die Antwort der Bundesregierung zur Schriftlichen Frage Nr. 5 der Abgeordneten Misbah Khan auf Bundestagsdrucksache 21/5846 verwiesen. Ein weiteres Treffen fand am 28. Mai 2026 statt; der Teilnehmerkreis glich jenem des Treffens vom 15. April 2026. Von den kommunalen Spitzenverbänden waren jeweils der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund vertreten.
Wer hat die AG koordiniert? a) Welche Rolle hat dabei das Bundeskanzleramt eingenommen? b) Welche Rolle hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) als für die Kinder- und Jugendhilfe federführend verantwortliches Bundesministerium dabei eingenommen? c) Welche Rolle hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als für die Eingliederungshilfe federführendes Bundesministerium dabei eingenommen? d) Aus welchen Gründen war das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in die AG eingebunden, und welche Rolle hat es dabei eingenommen? e) Aus welchen Gründen war das BIM (Building Information Modeling) in die AG eingebunden, und welche Rolle hat es dabei eingenommen? f) Welche weiteren Bundesministerien waren in die AG eingebunden?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5193 verwiesen. Die Teilnehmer waren aufgrund ihrer jeweiligen Zuständigkeit vertreten.
Wurden weitere Sachverständige in die Arbeitsgruppe eingebunden oder punktuell angehört? a) Inwiefern war der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen beteiligt bzw. eingebunden? b) Inwiefern waren Beauftragte der Landesregierungen für die Belange von Menschen mit Behinderungen beteiligt bzw. eingebunden? c) Inwiefern waren Beauftragte kommunaler Körperschaften für die Belange von Menschen mit Behinderungen beteiligt bzw. eingebunden? d) Inwiefern waren Kinderbeauftragte der Länder oder ähnliche Strukturen beteiligt bzw. eingebunden? e) Inwiefern war die Kinderchancen-Koordinatorin der Bundesregierung beteiligt bzw. eingebunden? f) Inwiefern waren Vertreterinnen bzw. Vertreter nach § 4a SGB VIII beteiligt bzw. eingebunden? g) Inwiefern waren Landesjugendämter oder die Arbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter beteiligt bzw. eingebunden?
Nein.
Ist die Arbeit der AG mit dem bekannt gewordenen „Vorschlagsbuch“ abgeschlossen? a) Wenn ja, seit wann? b) Wenn nein, was sind die weiteren Vorhaben der AG, und wann ist ein Abschluss der AG‑Arbeit geplant?
Der Austausch „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ ist noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 10 bis 16 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5193 verwiesen.
Für welche weiteren Themenfelder soll die AG Vorschläge erarbeiten?
Weitere Themenfelder außer den von den Fragestellern in der Vorbemerkung genannten Bereichen Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII), Eingliederungshilfe (SGB IX) sowie Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) stehen nicht im Fokus des Austauschs „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“.
Gab es im Zusammenhang mit dem Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ Kommunikation zwischen dem BMBFSFJ und a) dem Bundeskanzleramt, und wenn ja, welche, b) dem Bundesministerium der Finanzen, und wenn ja, welche, c) dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, und wenn ja, welche, d) dem Freistaat Bayern, und wenn ja, welche, e) dem Land Nordrhein-Westfalen, und wenn ja, welche, f) dem Freistaat Sachsen, und wenn ja, welche, g) dem Land Brandenburg, und wenn ja, welche, h) dem Land Niedersachsen, und wenn ja, welche, i) dem Land Rheinland-Pfalz, und wenn ja, welche, j) dem Deutschen Städtetag, und wenn ja, welche, k) dem Deutschen Landkreistag, und wenn ja, welche, und l) dem Deutschen Städte- und Gemeindebund, und wenn ja, welche?
Gibt es beim BMBFSFJ interne Vermerke, Protokolle, Gesprächsnotizen zum Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“, wenn ja, welche, und wozu?
Gab es im Zusammenhang mit dem Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ Kommunikation zwischen dem Bundeskanzleramt und a) dem BMBFSFJ, und wenn ja, welche, b) dem Bundesministerium der Finanzen, und wenn ja, welche, c) dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, und wenn ja, welche, d) dem Freistaat Bayern, und wenn ja, welche, e) dem Land Nordrhein-Westfalen, und wenn ja, welche, f) dem Freistaat Sachsen, und wenn ja, welche, g) dem Land Brandenburg, und wenn ja, welche, h) dem Land Niedersachsen, und wenn ja, welche, i) dem Land Rheinland-Pfalz, und wenn ja, welche, j) dem Deutschen Städtetag, und wenn ja, welche, k) dem Deutschen Landkreistag, und wenn ja, welche, und l) dem Deutschen Städte- und Gemeindebund, und wenn ja, welche?
Gibt es beim Bundeskanzleramt interne Vermerke, Protokolle, Gesprächsnotizen zum Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“, wenn ja, welche, und wozu?
Gab es im Zusammenhang mit dem Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ Kommunikation zwischen dem BMAS und a) dem Bundeskanzleramt, und wenn ja, welche, b) dem Bundesministerium der Finanzen, und wenn ja, welche, c) dem BMBFSFJ, und wenn ja, welche, d) dem Freistaat Bayern, und wenn ja, welche, e) dem Land Nordrhein-Westfalen, und wenn ja, welche, f) dem Freistaat Sachsen, und wenn ja, welche, g) dem Land Brandenburg, und wenn ja, welche, h) dem Land Niedersachsen, und wenn ja, welche, i) dem Land Rheinland-Pfalz, und wenn ja, welche, j) dem Deutschen Städtetag, und wenn ja, welche, k) dem Deutschen Landkreistag, und wenn ja, welche, und l) dem Deutsche Städte- und Gemeindebund, und wenn ja, welche?
Gibt es beim BMAS interne Vermerke, Protokolle, Gesprächsnotizen zum Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“, wenn ja, welche, und wozu?
Gab es im Zusammenhang mit dem Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen" Kommunikation zwischen dem BMF und a) dem Bundeskanzleramt, und wenn ja, welche, b) dem BMAS, und wenn ja, welche, c) dem BMBFSFJ, und wenn ja, welche, d) dem Freistaat Bayern, und wenn ja, welche, e) dem Land Nordrhein-Westfalen, und wenn ja, welche, f) dem Freistaat Sachsen, und wenn ja, welche, g) dem Land Brandenburg, und wenn ja, welche, h) dem Land Niedersachsen, und wenn ja, welche, i) dem Land Rheinland-Pfalz, und wenn ja, welche, j) dem Deutschen Städtetag, und wenn ja, welche, k) dem Deutschen Landkreistag, und wenn ja, welche, und l) dem Deutschen Städte- und Gemeindebund, und wenn ja, welche?
Gibt es beim BMF interne Vermerke, Protokolle, Gesprächsnotizen zum Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“, wenn ja, welche, und wozu?
Die Fragen 7 bis 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung steht mit den Teilnehmern des Austauschs in Kontakt. Zudem besteht in sämtlichen Ressorts der Bundesregierung, einschließlich des Bundeskanzleramtes, ein fortlaufender Informationsaustausch zwischen den Fachebenen und den Hausleitungen. Art und Umfang unterliegen dem Bereich der exekutiven Eigenverantwortung.
Welche der im Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ aufgelisteten Vorschläge aus den Bundesländern und von den kommunalen Spitzenverbänden wurden nach Ansicht der Bundesregierung im Referentenentwurf Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturgesetz vom 23. März 2026 bereits berücksichtigt, modifiziert übernommen oder gänzlich übernommen (bitte einzeln und nach Möglichkeit nach Paragraphen im Referentenentwurf auflisten)?
Welche der im Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ aufgelisteten Vorschläge aus den Bundesländern und von den kommunalen Spitzenverbänden sollen nach Ansicht der Bundesregierung im Gesetzentwurf Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturgesetz berücksichtigt, modifiziert übernommen oder gänzlich übernommen werden (bitte einzeln auflisten)?
Welche der im Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ aufgelisteten Vorschläge aus den Bundesländern und von den kommunalen Spitzenverbänden sollen nach Ansicht der Bundesregierung im Zweiten Kinder- und Jugendhilfestrukturgesetz (2. KJHSRG) berücksichtigt, modifiziert übernommen oder gänzlich übernommen werden (bitte einzeln auflisten)?
Welche der im Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ aufgelisteten Vorschläge aus den Bundesländern und von den kommunalen Spitzenverbänden sollen nach Ansicht der Bundesregierung in anderen Gesetzesvorhaben (bitte benennen) berücksichtigt, modifiziert übernommen oder gänzlich übernommen werden (bitte einzeln auflisten)?
Welche der im Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ aufgelisteten Vorschläge aus den Bundesländern und von den kommunalen Spitzenverbänden sollen nach Ansicht der Bundesregierung im angekündigten Kitaqualitätsentwicklungsgesetz berücksichtigt, modifiziert übernommen oder gänzlich übernommen werden (bitte einzeln auflisten)?
Welche der im Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ aufgelisteten Vorschläge aus den Bundesländern und von den kommunalen Spitzenverbänden sollen nach Ansicht der Bundesregierung keine Berücksichtigung finden?
Die Fragen 15 bis 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Bei dem sog. „Vorschlagsbuch“ handelt es sich um eine unabgestimmte und ungewichtete Sammlung von Ideen im Rahmen des Austauschs „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“. Die Bundesregierung hat sich zu den einzelnen Vorschlägen keine abschließende Meinung gebildet. Im Übrigen dauern die Beratungen zum Gesetzentwurf eines Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes noch an.
Wann plant die Bundesregierung nach aktuellem Stand die Vorlage und Überweisung eines Gesetzentwurfs Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturgesetz an den Deutschen Bundestag und den Bundesrat?
Die Überweisung des Entwurfes eines Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes soll nach Kabinettbefassung im Sommer 2026 erfolgen.
Wann soll der 18. Kinder- und Jugendbericht vorgestellt werden?
Der Bericht mit Stellungnahme der Bundesregierung soll dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat 2027 vorgelegt werden.
Wie beurteilt die Bundesregierung die im Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ aufgeführten Vorschläge im Bereich Jugendhilfe?
Teilt die Bundesregierung die in Vorschlag 3 aufgeführte Interpretation des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aufgeführten Praxischecks, wonach eine Überprüfung „unnötige[r] Standards und bürokratische[r] Hürden“ identifizieren solle mit dem Ziel, diese abzubauen, und wie definiert die Bundesregierung „unnötige Standards“ sowie „bürokratische Hürden“ in diesem Kontext im SGB VIII?
Bedarf es nach Ansicht der Bundesregierung tatsächlich einer gesetzlichen Vorrangregelung bezüglich der „strukturell vorhandenen Systeme“ gegenüber Einzelfallhilfen in der Jugendhilfe (vgl. Vorschlag 4), obwohl nach Ansicht der fragestellenden Fraktion dies eine bereits bewährte Praxis ist und Einzelfallhilfen grundsätzlich eine besondere Bedarfsprüfung (u. a. Hilfeplan) erfordern? a) Mit welchen Mehrkosten rechnet die Bundesregierung im Bereich der dort aufgeführten „Systemfinanzierung“? b) Welche Maßnahmen wären nach Ansicht der Bundesregierung erforderlich?
Wie bewertet die Bundesregierung die unter Vorschlag 5a aufgeführte Streichung von § 112 SGB IX und die darunter prognostizierten Einsparungen von 3 Mrd. Euro?
Welche Folgekosten erwartet die Bundesregierung für die Bereitstellung infrastruktureller Angebote?
Welche Mehraufwendungen würden dabei auf andere Kostenträger entfallen?
Welcher Mehraufwand aufseiten der Leistungsträger, Verwaltung und Leistungsempfänger sowie der beteiligten Rechtskreise (Schule bzw. Hochschule) würde nach Schätzung der Bundesregierung im Falle einer Umsetzung des Vorschlags 5b auf die jeweiligen Akteure zukommen?
Inwieweit ist der unter 6b aufgeführte Vorschlag (Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern [umA] ab dem vollendetem 16. Lebensjahr in Gemeinschaftsunterkünften) nach Ansicht der Bundesregierung mit der UN-Kinderrechtskonvention vereinbar?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorschläge 7a und 7b? a) Welche Kostenverschiebungen hätte nach Kenntnis der Bundesregierung eine wie im Vorschlag 7a geforderte ersatzlose Streichung von § 41 SGB VIII und eine Änderung des § 41 SGB VIII zu einer Ermessensleistung? b) Teilt die Bundesregierung die im Vorschlag 7a aufgeführte Ausführung, wonach die bestehenden Regelungen in § 41 SGB VIII kein Ermessen zulassen? c) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele junge Menschen aus welchen Gründen Leistungen nach § 41 SGB VIII beziehen und wie sich die Inanspruchnahme nach Ausweitung des Rechtsanspruchs mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) entwickelt hat? d) Sind nach Auffassung der Bundesregierung weitere Faktoren, wie beispielsweise Wohnraummangel oder gestiegene Problemlagen, mitursächlich für einen Anstieg? e) Wie viele Junge Menschen wären nach Kenntnis der Bundesregierung bei einer Umsetzung des Vorschlags 7a von der Maßnahme betroffen? f) In welchen Rechtsgebieten wäre hier nach Einschätzung der Bundesregierung kurzfristig mit Folgekosten zu rechnen, und in welchen mittel- und langfristig?
Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz von Budgetlösungen in der Jugendhilfe gemäß Vorschlag 8?
Inwieweit hält die Bundesregierung eine Umsetzung von Vorschlag 10 für angemessen und möglich?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung (wie in Vorschlag 11 formuliert) eine verpflichtende Aufnahme zur Belegung von freien Plätzen fachlich und rechtlich vertretbar?
Inwieweit ist nach Ansicht der Bundesregierung die Koppelung der Erteilung einer Betriebserlaubnis an die Jugendhilfeplanung zielführend, wie in Vorschlag 12 vorgeschlagen?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine Absenkung von Fachkrafterfordernissen zu Minderausgaben auf kommunaler Ebene führen würden (Vorschlag 14), und wenn ja, würden sich nach Ansicht der Bundesregierung daraus neue Mehraufwendungen für Träger ergeben, z. B. um den fachgemäßen Einsatz von Personal gemäß der von Tätigkeiten abhängigen notwendigen Profession nachzuweisen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Befristung und Absenkung von Leistungen („Grundsätzliche Befristung von Hilfen sowie eine generelle Reduzierung bzw. Absenkung des Leistungsumfangs ist zu prüfen.“) zu Minderaufwendungen führen würde (Vorschlag 15), und welche Konsequenzen hätte dieser Vorschlag für die Adressatinnen und Adressaten der Leistungen, aber auch für die administrative Ebene in den Jugendämtern, z. B. in den Hilfen zur Erziehung?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag 16, die Kosten bei teuren Einzelfallhilfen, Stichwort „Systemsprenger“, für Kommunen bei 150 000 Euro jährlich zu deckeln und auf die Landesebene zu verlagern, und welche Konsequenzen ergäben sich daraus für die Gestaltung der Hilfeplanung?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass mit der Erweiterung des Elterngeldes auf Pflegeeltern (Vorschlag 17) leichter und günstiger Pflegeeltern gewonnen werden können, oder bewertet die Bundesregierung diesen Ansatz als Fehlanreiz, weil über den Bezug von Elterngeld hinaus keine bessere Anerkennung erfolgt, und wie bewertet die Bundesregierung diesen Vorschlag fachlich?
Teilt die Bundesregierung die suggerierte Interpretation in Vorschlag 20, wonach das Wunsch- und Wahlrecht, wie aktuell in § 5 SGB VIII formuliert, ohne Kostenvorbehalt gewährt werden müsse, und teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerung, dass „eine Begrenzung auf ‚ wirtschaftlich angemessene‘ Angebote“ geboten sei und gesetzlicher Handlungsbedarf besteht?
Ist mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien der Vorschlag 21 (Ländern die Möglichkeit einräumen, das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung zu verschieben bzw. abweichend zu gestalten) nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend berücksichtigt, und wenn nein, plant die Bundesregierung hierzu weitergehende Maßnahmen?
Wird die Bundesregierung die Vorschläge 21a und 21b bei der Erarbeitung des Kitaqualitätsentwicklungsgesetzes berücksichtigen, und wenn ja, wie?
Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge zum Bürokratieabbau (Vorschlag 23) und hier insbesondere zur „Streichung der Beurkundungen von Vaterschaft, Kindesunterhalt und gemeinsamer elterlicher Sorge durch das Jugendamt“, die für viele Familien eine enorme Erleichterung darstellt?
Welche „zusätzlichen Beratungs- und Verfahrensansprüche aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“ sind nach Ansicht der Bundesregierung von dem Vorschlag 25 umfasst, der eine Streichung dieser beinhaltet, und wie bewertet die Bundesregierung diesen Vorschlag?
Wie beurteilt die Bundesregierung die im Vorschlagsbuch „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ aufgeführten Vorschläge zum Unterhaltsvorschuss? a) Wie viele Kinder wären nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Rücknahme der Reform von 2017 den Unterhaltsvorschuss betroffen, so wie es Vorschlag 1 vorsieht (bitte nach Wegfall des Unterhaltsvorschusses aufgrund der Wiedereinführung der Altersgrenze von zwölf Jahren sowie der maximalen Bezugsdauer von 72 Monaten aufschlüsseln)? b) Wie hoch wären die Einsparungen, die sich aus diesem Vorschlag ergeben würden (bitte nach Einsparungen aus einer Wiedereinführung der Altersgrenze von zwölf Jahren sowie der maximalen Bezugsdauer von 72 Monaten aufschlüsseln)? c) Plant die Bundesregierung, Maßnahmen zur Erhöhung der Rückgriffsquote im Unterhaltsvorschuss zu ergreifen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart?
Die Fragen 23 bis 45 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 15 bis 20 verwiesen.