Schutz der Medienfreiheit im Europäischen Demokratieschild
der Abgeordneten Janina Böttger, David Schliesing, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar, Jan Köstering, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Der Europäische „Demokratieschild“ (European Democracy Shield) ist eine Strategie der Kommission zur Stärkung und zum Schutz der Demokratie. Das Ziel sei, die „Integrität des Informationsraums zu wahren und die kollektive Abwehrfähigkeit der Gemeinschaft gegen Informationsmanipulation und Desinformation zu stärken“ (vgl. https://commission.europa.eu/document/8c30975d-bc1c-4415-8dcd-a71cb28f3662_en; www.heise.de/news/Demokratieschild-EU-Kommission-will-Integritaet-des-Informationsraums-wahren-11076151.html). Dafür plant die Kommission unter anderem im Rahmen des European Democracy Shield den Aufbau eines „Online-Wissenszentrums“, welches zivilgesellschaftliche Initiativen und Organisationen leichteren Zugang zu Unterstützung und Schutzmaßnahmen gewährleisten soll (vgl. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_25_2660).
Vorgesehen ist, dass das im kommendem Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) von 2028-2034 konzipierte Rahmenprogramm AgoraEU dabei einen Teil der finanziellen und programmatischen Umsetzung übernimmt, etwa durch Förderungen für Zivilgesellschaft, unabhängige Medien und kulturbezogene Demokratieförderung.
Die Beobachtungsstelle für digitale Medien (European Digital Media Observatory – EDMO) hat sich seit ihrer Gründung 2020 zum zentralen Instrument für die technische Überwachung des Informationsraums entwickelt. Im Rahmen des Demokratieschilds wurde ihr Mandat erheblich erweitert, um „neue, unabhängige Überwachungs- und Analysefähigkeiten“ zu entwickeln, die insbesondere in Krisenzeiten eine präzise Lageerfassung ermöglichen sollen (vgl. https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/european-digital-media-observatory; https://edmo.eu/). Die von EDMO eingesetzten Tools zur Überwachung des Informationsraums basieren auf einer Kombination aus Cloud-Technologien, KI-gestützten Analysemodellen und forensischen Verfahren. Ein zentrales Element ist die Plattform „Truly Media“, die eine gesicherte Umgebung für die kooperative Arbeit von Faktencheckern und Forschern bietet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie verhält sich die Bundesregierung zur geplanten Budgetierung von AgoraEU (ca. 8,58 Mrd. Euro) angesichts der massiven Überzeichnung der Vorläuferprogramme Creative Europe und CERV und welcher Anteil dieser Mittel ist explizit für Maßnahmen des „Demokratieschilds“ reserviert?
Welche konkreten Projekte zur „Stärkung der demokratischen Resilienz“ werden derzeit aus CERV finanziert (bitte entsprechend unter Angabe der Förderhöhe auflisten)?
Kennt und wie reagiert die Bundesregierung auf die Kritik, dass AgoraEU zu einer politisch-normativen Zweckbestimmung der Kulturförderung oder Stigmatisierung oppositioneller Akteure führen könnte – inklusive der Rolle des „European Democracy Shield“ und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Wie weit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Planung eines „Online-Wissenszentrums“ Zivilgesellschaftlicher Raum bei der Kommission fortgeschritten? Sollen dafür Mittel im kommenden MFR bereitgestellt werden? Wenn nein, warum nicht?
Welche Funktionen sollte ein „Online-Wissenszentrum“ nach Meinung der Bundesregierung übernehmen und wo sollte es angesiedelt sein?
Welche konkreten Indikatoren und Monitoring-Frameworks werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des „Online-Wissenszentrums“ zur Bewertung des „zivilgesellschaftlichen Raums“ herangezogen, und inwieweit fließen diese direkt in den jährlichen Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU ein?
Wie verhält sich die Bundesregierung zu der Einbindung der EU-Agentur für Grundrechte (FRA) in den Betrieb des Zentrums, und welche Rolle spielen dabei nationale deutsche Stellen (z. B. das Bundesministerium der Justiz oder die Antidiskriminierungsstelle des Bundes)?
Inwieweit ist sichergestellt, dass die Expertise von zivilgesellschaftlichen Organisationen (CSOs) bereits in der Vorbereitungsphase direkt einbezogen wird, um eine einseitig staatliche Perspektive bei der Dokumentation von „Bedrohungen“ zu vermeiden?
Gibt es Pläne, das „Online-Wissenszentrum“ mit einem Warnmechanismus zu verknüpfen, der bei Einschränkungen der Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit in Mitgliedstaaten sofortige Reaktionen auf EU-Ebene auslöst?
Werden die von EDMO genutzten Analyse-Dashboards oder die Verifikationsplattform „Truly Media“ nach Kenntnis der Bundesregierung auch von deutschen Bundesbehörden (z. B. dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Bundesministerium des Innern oder Bundesamtes für Verfassungsschutz) aktiv für die Lageerfassung genutzt, und falls ja, zu welchen konkreten Zwecken?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Genauigkeit und Fehlerquote der eingesetzten KI-Detektionstools (z. B. von Sensity) zur Erkennung von Deepfakes, und wie wird verhindert, dass legitime satirische oder politische Inhalte fälschlicherweise als Desinformation markiert werden?
Wie reagiert die Bundesregierung auf den Zugang von EDMO-Forschern zu Daten großer Online-Plattformen gemäß Artikel 40 des Digital Services Act (DSA), und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um einem drohenden „Daten-Winter“ (Erschwerung des Datenzugangs durch Plattformbetreiber) entgegenzuwirken?
Sind an der Entwicklung der Überwachungs- und Analysefähigkeiten von EDMO neben den bekannten Konsortialpartnern (EUI, ATC, Aarhus University) weitere private Sicherheitsfirmen oder IT-Dienstleister beteiligt, und falls ja, welche?
Welche Kriterien legt die Bundesregierung zugrunde, um künftig im Rahmen von AgoraEU zwischen legitimer Kritik und Desinformation zu unterscheiden (bitte begründen)?