Einsatz von Bundesmitteln für das Oberschlesische Landesmuseum in Ratingen – Standortentscheidung, Wirtschaftlichkeit und Kontrolle öffentlicher Förderung
der Abgeordneten David Schliesing, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschloss am 13. November 2025 mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, das Oberschlesische Landesmuseum (OSLM) in Ratingen mit 870 000 Euro für die Erneuerung seiner Dauerausstellung zu fördern. Die Mittel sind für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vorgesehen. Grundlage war dabei offenbar ein Konzept des Museums für die Neugestaltung der Dauerausstellung zwecks Attraktivitätssteigerung und Modernisierung seines Standorts (vgl.: Oberschlesisches Landesmuseum | Klare Entscheidung für Ratingen: Bundesmittel sichern Zukunft des Oberschlesischen Landesmuseums). Diese Entscheidung kam für Beobachter durchaus überraschend, denn einerseits hatte sich der Bund 2001, also nur kurz nach der Eröffnung im Jahre 1998, aus der Förderung zurückgezogen und auch der private Betreiber des OSLM, die 1970 in Bonn gegründete Stiftung Haus Oberschlesien, hatte sich kurz vor der Förderentscheidung noch für eine Verlagerung des Museumsbetriebs von Ratingen und eine Eingliederung in das Ruhrmuseum in Essen ausgesprochen.
Der Standort und die zukünftige Ausrichtung des Oberschlesischen Landesmuseums sind seit Jahrzehnten Gegenstand öffentlicher, fachpolitischer und haushaltspolitischer Diskussionen. Bereits der Bundesrechnungshof stellte in seinem Bericht aus dem Jahr 1997 erhebliche strukturelle Mängel der Standortentscheidung fest, verwies insbesondere auf dauerhaft geringe Besucherzahlen und vermochte das gestiegene Bundesinteresse an dem Neubau nicht zu erkennen. Diese Einschätzung führte nach einer Evaluierung im Jahr 2001 zum Ausstieg des Bundes aus der institutionellen Förderung der Stiftung, wovon auch der Museumsbetrieb betroffen war.
In der Folge übernahm das Land Nordrhein-Westfalen die institutionelle Finanzierung des Betriebes des Oberschlesischen Landesmuseums; die Stiftung Haus Oberschlesien blieb Zuwendungsnehmerin. Eine nachhaltige strukturelle Konsolidierung des Museumsbetriebs wurde jedoch auch in den darauffolgenden Jahren nicht erreicht.
Im Jahr 2024 traten die bekannten strukturellen Defizite erneut offen zutage. In der regionalen und überregionalen Berichterstattung wurde wiederholt auf stagnierende beziehungsweise niedrige Besucherzahlen, einen erheblichen baulichen Investitionsbedarf an den Immobilien, sowie auf einen strukturell unter Druck geratenen Museumshaushalt hingewiesen. Vor diesem Hintergrund wurden alternative Entwicklungsperspektiven für eine zukunftsfähige Ausrichtung des Museums diskutiert. Nach übereinstimmenden Medienberichten verliefen insbesondere Gespräche mit der Stiftung Zollverein in Essen, auf Vermittlung des Landes NRW, konstruktiv und eröffneten die Möglichkeit, das Museum in einen kulturell, bildungspolitisch und touristisch deutlich stärker frequentierten Standort zu integrieren.
Diese Überlegungen fanden nach Presseangaben auch innerhalb der Trägerstrukturen des Museums Unterstützung. Sowohl der Vorstand der Stiftung Haus Oberschlesien als auch der Stifter, die Landsmannschaft der Oberschlesier e. V. (Bundesverband), sollen sich mehrheitlich beziehungsweise einstimmig für eine Verlagerung des Museums nach Essen ausgesprochen haben. Als Gründe wurden insbesondere die angespannte wirtschaftliche Lage der Trägerstiftung, der erhebliche Sanierungs- und Investitionsbedarf am bisherigen Standort sowie fortbestehende strukturelle Defizite benannt.
In der Rheinischen Post (Ausgabe Ratingen vom 10. Juni 2025) wurde zudem über einen „erheblichen Finanzskandal“ aufgrund von Unregelmäßigkeiten in der Haushaltsführung des Museums berichtet, der seit 2019 aufgearbeitet werde und bis heute andauernde staatsanwaltschaftliche Ermittlungen sowie Rückforderungsansprüche öffentlicher Zuwendungsgeber zur Folge haben soll. Diese Vorgänge werfen grundlegende Fragen zur Kontrolle der Verwendung öffentlicher Mittel, zur Verantwortung privater Trägerstrukturen sowie zur Rolle des Bundes bei der Finanzierung kultureller Einrichtungen auf.
Am 14. Juli 2025 beschloss der Stiftungsvorstand der Trägerstiftung des OSLM mit 3:2 Stimmen, den Museumsbetrieb in Ratingen zum 31. Dezember 2025 einzustellen (vgl. https://landsmannschaft-schlesien.de/neuigkeiten-zum-oberschlesischen-landesmuseum/) und nach Essen zu verlagern. Die Landsmannschaft der Oberschlesier e. V. (Bundesverband) schloss sich dem Votum an.
Ausweislich öffentlicher Medienberichterstattung fanden in der Folgezeit Gespräche von Vertretern der CDU/CSU-Gruppe der Vertriebenen und der Bundesregierung mit Stiftungsgremien und der Landesregierung NRW statt. Im September 2025 beschloss der Vorstand der Trägerstiftung erneut grundsätzlich die Bereitschaft, die Verlagerung des Museumsbetriebs nach Essen zu vollziehen, getragen von der Zustimmung der Landsmannschaft der Oberschlesier als Stifterin. Lediglich der Stiftungsrat äußerte, die Stiftung habe keine problematische finanzielle Situation und es gebe keinen kurz- oder mittelfristigen Sanierungsbedarf am Standort Ratingen. Das entsprechende Veto des Stiftungsrates soll der Vorstand allerdings zurückgewiesen haben.
Vor diesem Hintergrund ist die medial als „Rettung“ dargestellte Entscheidung der Bundesregierung, das OSLM erneut mit erheblichen Bundesmitteln zu unterstützen und faktisch am bisherigen Standort festzuhalten, aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller in besonderem Maße erklärungsbedürftig. Dies gilt insbesondere angesichts der fortbestehenden strukturellen Probleme, der bekannten wirtschaftlichen Risiken sowie der Tatsache, dass selbst die privaten Trägerstrukturen zwischenzeitlich eine alternative Standortlösung als vorzugswürdig erachtet haben. Zumal offenbar wird, dass die bauliche und strukturelle Debatte mit der Förderentscheidung nicht vom Tisch ist. Wie die Rheinische Post berichtete, soll vor einem Mitteleinsatz des Bundes zur Modernisierung der Dauerausstellung „zunächst das Gebäude selbst unter die Lupe genommen werden.“ Dies ginge aus einer Mitteilung der Stiftung Haus Oberschlesien hervor, „nachdem BdV-Präsident Stephan Mayer MdB das Haus besucht hat“ (RP vom 20. Juli 2026). Auch eine Machbarkeitsstudie müsse erst noch erarbeitet werden (ebd.).
Am 20. Februar 2026 berichtete die Rheinische Post, dass es zwischen Stiftungsvorstand und OSLM, aufgrund unterschiedlicher Vorstellungen über die Ausrichtung des Museums, zu einem Zerwürfnis gekommen ist. Laut eigener Satzung ist die Stiftung nie angetreten, um ein Museum zu betreiben. Stattdessen soll sie sich an einem Standort […] „zu einem europäischen Kultur- und Begegnungszentrum weiterentwickeln.“ (zit. Nach: RP vom 20. Februar 2026).
Mit Bescheid vom 2. Juli 2026 hat zudem die Bezirksregierung Düsseldorf die Streichung einer Schlüsselstelle des OSLM beschlossen: Künftig werden die Personalkosten der Stelle für Digitalisierung und Bestandssicherung im OSLM nicht mehr im Rahmen der institutionellen Förderung übernommen (vgl.: https://unser-ratingen.com/mein-ratingen/aktuelles/rueckschlag-fuer-kulturerbe-land-streicht-digitalisierungsstelle-am-museum-in-hoesel-id2562).
Die Entscheidung der Bundesregierung scheint sich nach Ansicht der Fragestellenden, nach dem Wechsel der Zuständigkeit vom BKM hin zum Bundesinnenministerium mit Antritt der aktuellen Bundesregierung, aber einzureihen in eine generelle neue Linie hin zu einer verstärkten Förderung von kulturellen Einrichtungen im Rahmen des § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG), deren Haushaltsansätze im Regierungsentwurf für den Haushaltsentwurf 2027 allesamt erhöht werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Welche konkreten neuen tatsächlichen oder rechtlichen Erkenntnisse haben die Bundesregierung dazu veranlasst, von der kritischen Bewertung des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 1997 (vgl. Bundestagsdrucksache 13/8550) abzuweichen und erneut erhebliche Bundesmittel für das Oberschlesische Landesmuseum bereitzustellen?
In welcher Höhe wurden seit dem erneuten Einstieg des Bundes Bundesmittel für das Oberschlesische Landesmuseum bewilligt oder in Aussicht gestellt (bitte nach Haushaltsjahren, Förderinstrumenten und Titeln aufschlüsseln)?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung den Einsatz erheblicher Bundesmittel für eine kulturelle Einrichtung in privater Trägerschaft, deren wirtschaftliche Tragfähigkeit und der Standort seit Jahrzehnten öffentlich, selbst vom Land Nordrhein-Westfalen, in Zweifel gezogen wird?
Wieso blieb bei der Förderentscheidung der Bundesregierung die Tatsache offenbar unberücksichtigt, dass sich der Vorstand der privaten Trägerstiftung sowie die Stifterin selbst öffentlich für eine alternative Standortlösung ausgesprochen hatten?
Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft, ob das OSLM langfristig an einem zentralen Standort in Nordrhein-Westfalen untergebracht werden kann oder untergebracht werden sollte? Wenn ja, von wem wurde diese Prüfung unternommen und welches Ergebnis hatte sie? Inwieweit ist dieses Prüfungsergebnis in die Entscheidung einer Bundesförderung am Standort Ratingen eingeflossen?
Lag der Bundesregierung vor der Entscheidung zur Bewilligung einer Förderung des OSLM ein Gutachten über den Zustand des Museumsgebäudes vor? Wenn ja, von wem wurde es durchgeführt und zu welchem Ergebnis kam es?
Lag der Bundesregierung vor der Entscheidung zur Bewilligung einer Förderung des OSLM ein Konzept zur Neugestaltung der Dauerausstellung im OSLM samt thematischer Gliederung und Kostenkalkulation vor? Wenn ja, von wem wurde es zu welchem Zeitpunkt erstellt, mit welchen Kosten wird darin kalkuliert und erfolgte auf dieser Grundlage bereits eine entsprechende Antragsstellung beim Bund und Land?
Wurde der wissenschaftliche Beirat, der die Konzeption begleiten sollte, bereits gegründet und wenn ja, wann ist dies geschehen und wer gehört ihm an? Wenn nein, warum nicht und hält die Bundesregierung seine Einsetzung vor einer Mittelvergabe für erforderlich (bitte begründen)?
Welche Erkenntnisse lagen der Bundesregierung zum Zeitpunkt der maßgeblichen Beschlussfassung zur wirtschaftlichen Lage, zum Sanierungsbedarf sowie zur strukturellen Finanzierung des Museums und seiner Trägerstiftung vor? Wie erklärt sich die Bundesregierung die unterschiedliche Einschätzung von Stiftungsvorstand und Stiftungsrat in der Sache?
Auf welcher fachlichen, wirtschaftlichen oder kulturpolitischen Grundlage kommt die Bundesregierung zu der Einschätzung, dass der Museumsbetrieb am Standort Ratingen langfristig tragfähig ist?
Welche vereinbarten dienstlichen Kontakte (alle nicht bloß zufälligen oder privaten Gespräche und Treffen bei Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc.) von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt) und der Bundesministerien haben im Vorfeld der Förderentscheidung mit Vertretern der Stiftung Haus Oberschlesien und des OSLM stattgefunden (bitte tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmenden Personen und Thema aufführen)?
Inwieweit liegt ein gestiegenes Bundesinteresse an der Förderung des Museumsbetriebs der Stiftung Haus Oberschlesien durch das Bundesministerium des Innern (BMI) vor, dass die Wiederaufnahme der Finanzierung rechtfertigte?
Mit welchen konkreten Kontroll-, Auflagen- oder Sanktionsmechanismen stellt die Bundesregierung sicher, dass die eingesetzten Bundesmittel den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Nachhaltigkeit entsprechen?
Welche vertraglichen, finanziellen oder sonstigen Vereinbarungen bestehen in diesem Zusammenhang zwischen der Bundesregierung und dem Land Nordrhein-Westfalen, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche dauerhafte Mitfinanzierung?
Trifft es zu, dass mehrere Gesprächsrunden zwischen dem Bundesbeauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten und der nordrhein-westfälischen Ministerin für Kultur und Wissenschaft zum OSLM stattgefunden haben und wenn ja:
a) Welche Gesprächsrunden fanden konkret statt (bitte nach Datum und Teilnehmern aufführen)?
b) Welche alternativen Investitions- oder Entwicklungskonzepte wurden dabei konkret erörtert?
c) Aus welchen Gründen wurden diese Alternativen nicht weiterverfolgt?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 13. November 2025 (Drucksache APr 18/1063) der Standort Ratingen weiterhin als nachteilig bewertet und eine positive Entwicklung einzig an ein verstärktes Engagement des Bundes geknüpft wurde, wenn ja:
a) Welche konkreten Planungen verfolgt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund?
b) Ist eine Rückkehr des Bundes in eine dauerhafte institutionelle Förderung des Oberschlesischen Landesmuseums vorgesehen, und falls ja, unter welchen finanziellen, strukturellen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen?
c) Wird der Bund die Finanzierung der vom Land gestrichenen Stelle für Digitalisierung und Bestandssicherung im OSLM künftig übernehmen?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über einen „erheblichen Finanzskandal“ im Jahr 2019 vor, über den die Rheinische Post (Ausgabe Ratingen vom 10. Juni 2025) berichtet und der bis heute andauernde staatsanwaltschaftliche Ermittlungen sowie Rückforderungsansprüche öffentlicher Zuwendungsgeber zur Folge haben soll:
a) Liegen der Bundesregierung Informationen zum aktuellen Stand dieser Ermittlungen vor?
b) In welcher Höhe bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Rückforderungsansprüche öffentlicher Zuwendungsgeber gegenüber der Trägerstiftung?
c) Welche Auswirkungen hätte die vollständige Durchsetzung dieser Rückforderungen auf die wirtschaftliche Existenz der Trägerstiftung und den Fortbestand des Museumsbetriebs?
d) Inwieweit waren diese Sachverhalte der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Förderentscheidung bekannt?
Welche Mittel aus dem Bundeshaushalt (bitte nach Bundesministerien, Bundeszentrale für politische Bildung, Bund der Vertriebenen etc. auflisten) haben in den letzten zehn Jahren (bitte einzeln nach Zuwendungszweck, Zuwendungsempfänger und -geber und nach Jahren aufführen) folgende Einrichtungen erhalten:
a) Stiftung Haus Oberschlesien,
b) Eichendorff-Verein,
c) Eichendorff-Gesellschaft,
d) Gustav-Freytag-Gesellschaft,
e) Oberschlesischer Heimatverlag (Dülmen),
f) Hilfswerk Oberschlesien,
g) Eichendorff-Institut an der Universität Düsseldorf,
h) Landsmannschaft der Oberschlesier,
i) Oberschlesische Jugend?
Welche institutionelle Förderung / Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Absatz 3 BHO haben in den letzten zehn Jahren folgende Einrichtungen erhalten (bitte einzeln nach Zuwendungsempfänger, Jahren und nach Zuwendungshöhe aufführen):
a) Institut für deutsche Kultur und Geschichte Südosteuropas e. V,
b) Adalbert Stifter Verein e. V,
c) Stiftung Kunstforum Ostdeutsche Galerie,
d) Ostpreußisches Landesmuseum,
e) Pommersches Landesmuseum,
f) Schlesisches Museum zu Görlitz,
g) Westpreußisches Landesmuseum,
h) Stiftung Martin-Opitz-Bibliothek,
i) Institut für Kultur und Geschichte der Deutschen in Nordosteuropa e. V.,
j) Donauschwäbisches Zentralmuseum
k) Deutsches Kulturforum östliches Europa