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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bericht des Bundesrechungshofes zum Bauunterhalt beim Immobilienbestand der Stiftung Preußischer Kulturbesitz

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

26.02.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1677724.01.2020

Bericht des Bundesrechnungshofes zum Bauunterhalt beim Immobilienbestand der Stiftung Preußischer Kulturbesitz

der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Thomas Hacker, Otto Fricke, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Christoph Meyer, Alexander Müller, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Bundesrechnungshof (BRH) hat am 25. Oktober 2019 einen Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) zum Bauunterhaltsstau beim Immobilienbestand der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) für die Jahre 2010 bis 2017 abgegeben (Bernau, Nikolaus: Undichte Fenster, feuchte Wände, Berliner Zeitung, 30. Oktober 2019, S. 21).

Die SPK gehört zum Geschäftsbereich der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) und besteht aus den Einrichtungen: Staatliche Museen zu Berlin, Staatsbibliothek zu Berlin, Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, Ibero-Amerikanisches Institut sowie Staatliches Institut für Musikforschung.

Die Museen, Bibliotheken, Archive, Forschungsinstitute und Verwaltungen, Hauptverwaltungen und Einrichtungen sind auf rund 40 Liegenschaften in 60 Gebäuden untergebracht.

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist eine von Bund und Ländern geförderte rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts. Im Stiftungsrat, dem obersten Beschlussorgan, hat der Bund die Mehrheit der Stimmen. Die BKM führt den Vorsitz im Stiftungsrat.

Schon im Jahr 2007 konstatierte der BRH, dass die BKM den Werterhalt ihrer Immobilien nicht hinreichend gewährleistet hat (Schönball, Ralf: Berlins Kulturbauten zerfallen, Der „Tagesspiegel“, 29. Oktober 2019, S. 9).

Die BKM hat ihre damalige Zusage nicht eingehalten, den Bauunterhalt der SPK zu erfassen und mittelfristig die Haushaltsmittel zu erhöhen (ebd.).

Der BRH stellte im aktuellen Bericht erneut einen unzureichenden Bauunterhalt bei einem großen Teil des Immobilienbestandes der SPK fest (ebd.).

So wurden auf verschiedenen Liegenschaften erhebliche Schäden an Bauteilen, wie z. B. Fassaden, Fenstern oder Abdichtungen, festgehalten, die sich auf die Nutzung niederschlagen.

Die Bauunterhaltsmittel wurden in den letzten 22 Jahren durch die BKM nicht dem Bedarf der Liegenschaften entsprechend erhöht (Bernau, Nikolaus: Undichte Fenster, feuchte Wände, Berliner Zeitung, 30. Oktober 2019, S. 21).

Im November 2019 wurden dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) 20 neue Stellen für 2020 bewilligt, um notwendige Sanierungsarbeiten an Gebäuden der Stiftung Preußischer Kulturbesitz umzusetzen, gleichzeitig wurde der Etat vom Bund und dem Land Berlin für den Bauunterhalt der Stiftung angehoben (von 7,5 Mio. Euro auf 10,34 Mio. Euro) (www.preussischer-kulturbesitz.de/pressemitteilung/article/2019/11/18/pressemeldung-mehr-geld-mehr-stellen-spk-kann-auch-sanierungsstau-konsequent-angehen/?L=0&cHash=5bf0d0b0278f4ccfd78e598920926420&sword_list[]=inn&no_cache=1 sowie www.welt.de/regionales/berlin/article202644806/Bundesrechnungshof-sieht-Kulturbauten-in-Berlin-gefaehrdet.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

 1. Wie reagiert die Bundesregierung auf den Anwurf, dass die Bundesregierung ihrer Aufsicht nach § 9 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Preußischer Kulturbesitz“ und zur Übertragung von Vermögenswerten des ehemaligen Landes Preußen auf die Stiftung (StifG) nicht in ausreichendem Maße nachgekommen ist?

a) Was plant die Bundesregierung insbesondere vor dem Hintergrund, dass der BRH schon 2007 konstatierte, dass die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) den Werterhalt ihrer Immobilien nicht hinreichend sichergestellt hatte und auch mit ihrem Bauunterhalt deutlich im Rückstand lag?

b) Was plant die Bundesregierung insbesondere vor dem Hintergrund, dass der damalige Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien dem BRH schon 2009 zusicherte, künftig dem Bauunterhalt einen höheren Stellenwert einzuräumen (www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/1-archiv/2009/teil-iii-sonstige-pruefungs-und-beratungsergebnisse/bundeskanzlerin-und-bundeskanzleramt/langfassungen/2009-bemerkungen-nr-44-stiftung-preussischer-kulturbesitz-will-gebaeude-systematisch-instand-halten, Punkt 44.3)?

 2. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, die die ordnungsgemäße Aufsicht belegen (bitte pro Jahr konkrete Maßnahmen angeben)?

 3. Wie will die Bundesregierung ihrer Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Nutzerinnen und Nutzern, Besucherinnen und Besuchern nachkommen, wenn die Fenster undicht sind, wenn sich oberschenkeldicke Rankpflanzen in den Fugen des Kunstgewerbemuseums bis zum Dach hocharbeiten und wenn die Staatsbibliothek asbestverseucht ist (Karich, Swantje: Plötzlich diese Übersicht!, Die Welt 1. November 2019, S. 21)?

 4. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, die die ordnungsgemäße Fürsorgepflicht belegen (bitte pro Jahr konkrete Maßnahmen angeben)?

 5. Hat die Bundesregierung ihre Zusage aus dem Jahr 2009 erfüllt, den Gesamtbedarf für den Bauunterhalt zu erfassen sowie mittelfristig die Haushaltsmittel dafür zu erhöhen (www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/1-archiv/2009/teil-iii-sonstige-pruefungs-und-beratungsergebnisse/bundeskanzlerinund-bundeskanzleramt/2009-bemerkungen-nr-44-stiftung-preussischer-kulturbesitz-will-gebaeude-systematisch-instand-halten)?

a) Wenn ja, wann hat die Bundesregierung den Bauunterhalt erfasst und erhöhte Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt?

b) Wenn ja, wie hoch war der Gesamtbedarf für den Bauunterhalt pro Jahr von 2009 bis 2019?

c) Wenn ja, wie hoch waren die jeweiligen Haushaltsansätze für den Bauunterhalt der SPK pro Jahr in den Jahren 2009 bis 2019?

d) Wenn nein, welche Gründe liegen vor, dass die Zusage nicht erfüllt wurde?

 6. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Mittel für den Bauunterhalt der SPK seit 1996 – dem Jahr, welches im Bericht als Basiswert genommen wird – von Seiten des Bundes und der Länder entwickelt (bitte pro Jahr und pro Zuwendungsgeber aufstellen)?

 7. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung alle Mittel abgeflossen?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wie viele Mittel sind davon wann abgeflossen (bitte pro Jahr angeben)?

 8. Bis wann wird die Bundesregierung den im Bericht des Bundesrechnungshof empfohlenen umfassenden Instandsetzungsplan von der SPK zum Abbau des Bauunterhaltsstaus, in dem die SPK alle notwendigen Bauunterhaltsmaßnahmen erfassen und den zur Beseitigung erforderlichen finanziellen, personellen und zeitlichen Bedarf bestimmen wird, vorlegen (Karich, Swantje: Plötzlich diese Übersicht!, Die Welt 1. November 2019, S. 21)?

 9. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des BRH, dass BKM – aufgrund der Baupreissteigerung in den letzten 22 Jahren – den Bauunterhalt faktisch nur um 1,15 Euro/qm erhöhte (Bernau, Nikolaus: Undichte Fenster, feuchte Wände, Berliner Zeitung, 30. Oktober 2019, S. 21)?

10. Bestätigt die Bundesregierung den im Bericht des BRH genannten Bauunterhaltsstau von ca. 50 Mio. Euro, der allein für die Staatlichen Museen vorliegt (Karich, Swantje: Plötzlich diese Übersicht!, Die Welt, 1. November 2019, S. 21)?

11. Stehen nach Ansicht der Bundesregierung der SPK die finanziellen und personellen Mittel zur Verfügung, um die geforderte Bestandsanalyse, d. h. die Darstellung aller fachkundigen Maßnahmen zum Abbau des Bauunterhaltsstaus für alle Liegenschaften, mit Festlegung der zeitlichen Durchführung entsprechend ihrer Dringlichkeit und geschätzten Kosten, durchzuführen?

a) Wenn ja, bis wann wird die Bestandsanalyse vorliegen?

b) Wenn nein, wie wird die Bundesregierung die Voraussetzungen schaffen, um das Ziel zu erreichen?

12. Stehen nach Ansicht der Bundesregierung dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung mit den im Einleitungstext genannten neuen Stellen genügend Mitarbeiter zur Verfügung, um den Bauunterhalt der Liegenschaften der SPK zu gewährleisten?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn nein, wie viele Stellen müssten es sein?

13. Stehen nach Ansicht der Bundesregierung der SPK nach der im Einleitungstext genannten Anhebung auf 10,34 Mio. Euro genügend Haushaltsmittel für den Baubestand zur Verfügung, wenn der Vizepräsident der Stiftung mit Forderungen von 15 Mio. pro Jahr in der Presse zitiert wird (Schönball, Ralf: Berlins Kulturbauten zerfallen, Der Tagesspiegel, 29. Oktober 2019, S. 9)?

Wenn nein, wie viel Haushaltsmittel für den Baubestand müssten es sein?

14. Wann plant die Bundesregierung, alle Gebäude in einem baulich angemessenen Zustand gebracht zu haben?

15. Ist der Bundesregierung bei anderen bundeseigenen Immobilien ein vergleichbar großer Sanierungsstau und Schaden bekannt?

Wenn ja, in welchem Bereich?

16. Ist die Bundesregierung dauerhaft über den aktuellen baulichen Zustand aller Liegenschaften des Bundes im Zuständigkeitsbereich der BKM informiert?

a) Wenn ja, wie, und wie häufig werden diese Informationen erhoben?

b) Wenn nein, wann gedenkt die Bundesregierung, für den Zuständigkeitsbereich der BKM diese Informationen zu erheben, wie werden diese Informationen erhoben werden, und wie lange wird dies voraussichtlich dauern?

Fragen32

1

Wie reagiert die Bundesregierung auf den Anwurf, dass die Bundesregierung ihrer Aufsicht nach § 9 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Preußischer Kulturbesitz“ und zur Übertragung von Vermögenswerten des ehemaligen Landes Preußen auf die Stiftung (StifG) nicht in ausreichendem Maße nachgekommen ist?

1

Was plant die Bundesregierung insbesondere vor dem Hintergrund, dass der BRH schon 2007 konstatierte, dass die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) den Werterhalt ihrer Immobilien nicht hinreichend sichergestellt hatte und auch mit ihrem Bauunterhalt deutlich im Rückstand lag?

1

Was plant die Bundesregierung insbesondere vor dem Hintergrund, dass der damalige Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien dem BRH schon 2009 zusicherte, künftig dem Bauunterhalt einen höheren Stellenwert einzuräumen (www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/1-archiv/2009/teil-iii-sonstige-pruefungs-und-beratungsergebnisse/bundeskanzlerin-und-bundeskanzleramt/langfassungen/2009-bemerkungen-nr-44-stiftung-preussischer-kulturbesitz-will-gebaeude-systematisch-instand-halten, Punkt 44.3)?

2

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, die die ordnungsgemäße Aufsicht belegen (bitte pro Jahr konkrete Maßnahmen angeben)?

3

Wie will die Bundesregierung ihrer Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Nutzerinnen und Nutzern, Besucherinnen und Besuchern nachkommen, wenn die Fenster undicht sind, wenn sich oberschenkeldicke Rankpflanzen in den Fugen des Kunstgewerbemuseums bis zum Dach hocharbeiten und wenn die Staatsbibliothek asbestverseucht ist (Karich, Swantje: Plötzlich diese Übersicht!, Die Welt 1. November 2019, S. 21)?

4

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, die die ordnungsgemäße Fürsorgepflicht belegen (bitte pro Jahr konkrete Maßnahmen angeben)?

5

Wenn ja, wann hat die Bundesregierung den Bauunterhalt erfasst und erhöhte Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt?

5

Wenn ja, wie hoch war der Gesamtbedarf für den Bauunterhalt pro Jahr von 2009 bis 2019?

5

Wenn ja, wie hoch waren die jeweiligen Haushaltsansätze für den Bauunterhalt der SPK pro Jahr in den Jahren 2009 bis 2019?

5

Wenn nein, welche Gründe liegen vor, dass die Zusage nicht erfüllt wurde?

6

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Mittel für den Bauunterhalt der SPK seit 1996 – dem Jahr, welches im Bericht als Basiswert genommen wird – von Seiten des Bundes und der Länder entwickelt (bitte pro Jahr und pro Zuwendungsgeber aufstellen)?

7

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung alle Mittel abgeflossen?

7

Wenn nein, warum nicht?

7

Wie viele Mittel sind davon wann abgeflossen (bitte pro Jahr angeben)?

8

Bis wann wird die Bundesregierung den im Bericht des Bundesrechnungshof empfohlenen umfassenden Instandsetzungsplan von der SPK zum Abbau des Bauunterhaltsstaus, in dem die SPK alle notwendigen Bauunterhaltsmaßnahmen erfassen und den zur Beseitigung erforderlichen finanziellen, personellen und zeitlichen Bedarf bestimmen wird, vorlegen (Karich, Swantje: Plötzlich diese Übersicht!, Die Welt 1. November 2019, S. 21)?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des BRH, dass BKM – aufgrund der Baupreissteigerung in den letzten 22 Jahren – den Bauunterhalt faktisch nur um 1,15 Euro/qm erhöhte (Bernau, Nikolaus: Undichte Fenster, feuchte Wände, Berliner Zeitung, 30. Oktober 2019, S. 21)?

10

Bestätigt die Bundesregierung den im Bericht des BRH genannten Bauunterhaltsstau von ca. 50 Mio. Euro, der allein für die Staatlichen Museen vorliegt (Karich, Swantje: Plötzlich diese Übersicht!, Die Welt, 1. November 2019, S. 21)?

11

Stehen nach Ansicht der Bundesregierung der SPK die finanziellen und personellen Mittel zur Verfügung, um die geforderte Bestandsanalyse, d. h. die Darstellung aller fachkundigen Maßnahmen zum Abbau des Bauunterhaltsstaus für alle Liegenschaften, mit Festlegung der zeitlichen Durchführung entsprechend ihrer Dringlichkeit und geschätzten Kosten, durchzuführen?

11

Wenn ja, bis wann wird die Bestandsanalyse vorliegen?

11

Wenn nein, wie wird die Bundesregierung die Voraussetzungen schaffen, um das Ziel zu erreichen?

12

Stehen nach Ansicht der Bundesregierung dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung mit den im Einleitungstext genannten neuen Stellen genügend Mitarbeiter zur Verfügung, um den Bauunterhalt der Liegenschaften der SPK zu gewährleisten?

12

Wenn nein, warum nicht?

12

Wenn nein, wie viele Stellen müssten es sein?

13

Stehen nach Ansicht der Bundesregierung der SPK nach der im Einleitungstext genannten Anhebung auf 10,34 Mio. Euro genügend Haushaltsmittel für den Baubestand zur Verfügung, wenn der Vizepräsident der Stiftung mit Forderungen von 15 Mio. pro Jahr in der Presse zitiert wird (Schönball, Ralf: Berlins Kulturbauten zerfallen, Der Tagesspiegel, 29. Oktober 2019, S. 9)?

13

Wenn nein, wie viel Haushaltsmittel für den Baubestand müssten es sein?

14

Wann plant die Bundesregierung, alle Gebäude in einem baulich angemessenen Zustand gebracht zu haben?

15

Ist der Bundesregierung bei anderen bundeseigenen Immobilien ein vergleichbar großer Sanierungsstau und Schaden bekannt?

15

Wenn ja, in welchem Bereich?

16

Ist die Bundesregierung dauerhaft über den aktuellen baulichen Zustand aller Liegenschaften des Bundes im Zuständigkeitsbereich der BKM informiert?

16

Wenn ja, wie, und wie häufig werden diese Informationen erhoben?

16

Wenn nein, wann gedenkt die Bundesregierung, für den Zuständigkeitsbereich der BKM diese Informationen zu erheben, wie werden diese Informationen erhoben werden, und wie lange wird dies voraussichtlich dauern?

Berlin, den 17.12.2019

Christian Lindner und Fraktion

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