Gefahr von chemisch-toxischer und radioaktiver Uranmunition
der Abgeordneten Matthias Höhn, Matthias W. Birkwald, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Cornelia Möhring, Victor Perli, Helin Evrim Sommer, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Harald Weinberg, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Munition aus abgereichertem Uran gehört weltweit weiterhin zum Bestand vieler staatlicher Waffenarsenale. Dazu gehören auch die Armeen der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN): USA, China, Russland, Großbritannien und Frankreich. Angesichts des Risikos der chemisch-toxischen und radioaktiven Vergiftung von Mensch, Natur und Umwelt wird der Einsatz von Uranmunition von politischen und zivilgesellschaftlichen Akteuren scharf verurteilt (z. B. www.icbuw.eu). Doch Munition aus abgereichertem Uran wird weiterhin eingesetzt, unter anderem auch durch US-Streitkräfte in Syrien (siehe z. B. https://foreignpolicy.com/2017/02/14/the-united-states-used-depleted-uranium-in-syria/).
Die Generalversammlung der VN forderte mit einer Resolution die Staatengemeinschaft dazu auf, im Umgang mit Uranmunition dem Vorsorgeprinzip zu folgen (vgl. UN-Res 73/38 vom 5. Dezember 2018). Denn es bestehen weiterhin große wissenschaftliche Unsicherheiten in Bezug auf die langfristigen Auswirkungen von abgereichertem Uran auf den Menschen sowie die Umwelt, z. B. bezüglich Grundwasserverschmutzung (ebd.). 151 VN-Mitglieder haben dieser Resolution zugestimmt – die deutsche Bundesregierung gehört nicht dazu. Das Europäische Parlament hat überdies wiederholt an die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten appelliert, ein Moratorium für den Einsatz von Waffen mit abgereichertem Uran zu verhängen, bis man sich auf ein weltweites Verbot geeinigt hat. Während die Bundeswehr auf den Einsatz von hochgiftiger DU-Munition (aus dem Englischen: depleted uranium) verzichtet und stattdessen alternative panzerbrechende Mittel nutzt, hat sich die Bundesregierung bisher geweigert, ein Moratorium zur Ächtung von Uranmunition anzustoßen oder zu unterstützen.
Mittlerweile hat die Problematik der DU-Munition auch in der Bundesrepublik Deutschland Sorgen darüber ausgelöst, was in ehemaligen und aktiven Kriegsgebieten wie im Irak, in Syrien oder Ex-Jugoslawien schon lange der Fall ist: Auch die Bodenreste von Uranmunition könnten über Jahrzehnte hinaus eine chemisch-toxische und radioaktive Gefahr für Mensch, Natur und Umwelt bergen. Nach dem Moorbrand in Meppen im Jahr 2018 – der aufgrund eines Waffentests der Bundeswehr ausbrach – mussten weitläufige Untersuchungen nach Schadstoffen und radioaktiver Strahlung durchgeführt werden. Auch in Meppen wurde laut Presseberichten vermutlich Uranmunition gelagert
In den Jahren 2008 und 2010 hat sich die damalige Bundesregierung zumindest noch bemüht, den Sorgen der Bevölkerung in Gesprächsformaten zwischen Politik und Zivilgesellschaft zu begegnen. Hierzu hatte das Auswärtige Amt unter anderem die Internationale Koalition zur Ächtung von Uranwaffen (ICBUW), das Institut für Strahlenschutz und das Bundeswehrinstitut für Radiobiologie zu einem gemeinsamen Austausch eingeladen. Seit diesen Tagungen hat es nach Kenntnis der Anfragestellenden jedoch keinen wesentlichen Austausch zwischen der Bundesregierung und relevanten zivilgesellschaftlichen Organisationen wie der ICBUW, der internationalen Vereinigung von Ärztinnen und Ärzten für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) oder der internationalen Vereinigung von Juristinnen und Juristen gegen Atomwaffen (IALANA) zu dem Thema Uranmunition gegeben.
Die Ächtung von Waffen, die wegen ihrer besonderen Grausamkeit mit humanitärem Völkerrecht unvereinbar sind, stellt ein wirksames Mittel internationaler Bemühungen um Abrüstung und Rüstungskontrolle dar. Angesichts seines chemisch-toxischen und radioaktiven Gefährdungspotentials für Mensch, Natur und Umwelt stellt Uranmunition aus Sicht zivilgesellschaftlicher Organisationen und der Fraktion DIE LINKE. eine genau solche grausame Waffenart dar, die weltweit geächtet werden muss.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Was ist die aktuelle Position der Bundesregierung zu den potentiell schädlichen Kurz-, Mittel- und Langzeitauswirkungen von Uranmunition auf den Menschen und die Gesellschaft?
Was ist die aktuelle Position der Bundesregierung zu den potentiell schädlichen Kurz-, Mittel- und Langzeitauswirkungen von Uranmunition auf Natur und Umwelt?
Aus welchen Gründen verzichtet die Bundeswehr auf die Nutzung von Uranmunition und setzt auf technische Alternativen?
In welcher Form warnt die Bundeswehr Soldaten und Soldatinnen vor der chemischen und radioaktiven Toxizität von DU-Munition, den nach Einschlag der Munition austretenden DU-Stäuben sowie DU-Munitionsresten in Einsatzgebieten?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die USA oder andere NATO-Staaten DU-Munition auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gelagert haben oder derzeit lagern, und falls ja, für welche Standorte und Zeiträume trifft dies zu?
Inwiefern ist der Einsatz von DU-Munition auf Geländen, die von Unternehmen der Rüstungsindustrie genutzt werden, in Deutschland erlaubt, und in welcher Form muss ein solcher Einsatz durch Bund und/oder Länder genehmigt und überwacht werden?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob Unternehmen der Rüstungsindustrie in Deutschland DU-Munition gelagert bzw. eingesetzt haben oder derzeit lagern bzw. einsetzen?
Falls ja, für welche Standorte und Zeiträume trifft dies zu?
Inwieweit spielt die Frage einer möglichen Verwendung von Uranmunition eine Rolle bei Projekten der inter- und multinationalen Rüstungszusammenarbeit unter deutscher Beteiligung, wie z. B. dem Kampfpanzerprojekt Main Ground Combat System (MGCS)?
Wie kann die Bundesregierung gewährleisten, dass Partnerstaaten in deutscher Kooperation hergestelltes militärisches Gerät nicht zum Abschuss von DU-Munition verwenden?
Was ist die Position der Bundesregierung zu dem Aufruf der VN-Generalversammlung, im Umgang mit Uranmunition das Vorsorgeprinzip anzuwenden (vgl. UN-Res 73/38 vom 5. Dezember 2018)?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung über diplomatische Kanäle dafür ein, dass die Mitglieder der EU und der NATO diesem Aufruf zum Vorsorgeprinzip zu folgen?
Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, sich an Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen für DU-betroffene Regionen – wie etwa im Irak, in Syrien oder Ex-Jugoslawien – z. B. in Form von Dekontaminierung, medizinischer Hilfe oder anderweitig zu beteiligen?
Wie könnte eine entsprechende finanzielle und/oder technische Schwerpunktsetzung beim Ausbau des Engagements des Auswärtigen Amts im Bereich des Humanitären Minen- und Kampfmittelräumens strukturiert werden?
Mit welchen Projekten könnte die Bundesregierung internationale Partner beraten und unterstützen, Uranmunition durch militärisch-technische Alternativen zu ersetzen?
Angesichts internationaler Erfolge wie der Ächtung von Streumunition und Personenminen – inwiefern würde die Bundesregierung eine Initiative zur vertraglichen Ächtung bzw. zum Verbot von Uranmunition begrüßen, unterstützen oder selbst initiieren?
Inwiefern sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, den Schutz von Mensch, Natur und Umwelt vor Uranmunition in internationale Gesprächsformate der EU, NATO, OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) oder des Europarates erneut einzubinden?
Inwiefern ist die Bundesregierung bereit, wie in der Vorbemerkung erwähnte Gesprächsformate mit der Zivilgesellschaft zu organisieren bzw. administrativ, technisch oder finanziell zu unterstützen?