Einordnung von Adbusting als linksextremes Gewaltdelikt durch das Bundesamt für Verfassungsschutz
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Zu den Mitteln der politischen Auseinandersetzung, die in Deutschland seit einigen Jahren intensiver genutzt werden, gehört das sogenannte Adbusting. Dabei werden Werbeplakate künstlerisch bearbeitet und dadurch in ihren Aussagen überspitzt oder verfremdet, sodass die von den Auftraggebern der Werbung angestrebte Wirkung verfehlt wird bzw. sich ins Gegenteil verkehrt. Betroffen vom Adbusting können sowohl Plakate kommerzieller Unternehmen wie auch öffentlicher Institutionen sein, etwa Polizei oder Bundeswehr, aber auch Parteien.
Adbusting hat häufig einen satirischen Einschlag. So wurde etwa die Werbung einer Zigarettenmarke mit dem Schriftzug „You Die“ versehen (https://taz.de/Ermittlungen-gegen-Adbusting-in-Berlin/!5628984/). Ein Werbeplakat der Bundeswehr mit dem Schriftzug „Bei uns haben Frauen das letzte Wort. Als Chefin“ wurde dahin gehend verfremdet, dass nach dem ersten Satz hinzugefügt wurde: „An den Gräbern ihrer Söhne“. Ein anderes von Adbusting betroffenes Plakat zeigte den Spruch: „Ausbeutung gewaltsam verteidigen. Ihre Bundeswehr“ (diese und weitere Beispiele auf http://maqui.blogsport.eu/2016/01/11/bundeswehr-werbung-zerstoert-was-bringt-es/).
Phänomenologisch ordnen die Fragestellerinnen und Fragesteller das Adbusting dem Bereich der gewaltfrei operierenden Kommunikationsguerrilla zu. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) indes ordnet in seinem Jahresbericht 2018 eine Adbusting-Aktion dem Bereich des „gewaltorientierten Linksextremismus“ zu. Auf Seite 127 des Berichtes findet sich die Abbildung einer Adbusting-Aktion, die sich kritisch mit dem 2018 in Berlin veranstalteten Europäischen Polizeikongress auseinandersetzte. „Dabei verfremden Linksextremisten Werbeplakate der Polizei und anderer Sicherheitsbehörden im öffentlichen Raum, indem sie diese mit Parolen versehen, welche Polizeibeamte oder Angehörige der Sicherheitsbehörden als Verbrecher oder die Polizei als Instrument eines willkürlich agierenden Unrechtsregimes darstellen.“ Das BfV bemängelt, dass der Polizei unter anderem „institutioneller Rassismus“ unterstellt werde. Auf dem abgebildeten Plakat steht „Da für 5003 Schlagstockeinsätze und die beste G20-Party. Da für Gewalt.“ (Abb. auch auf http://maqui.blogsport.eu/2018/02/07/b-polizeikongress-protest-mit-adbusting-am-alex/).
Das BfV ordnet diese Aktion dem Kapitel „Gewaltorientierter Linksextremismus“ zu, und darin wiederum dem Abschnitt „Strategische Formen der Gewaltausübung.“ Die Fragestellerinnen und Fragesteller halten es in keiner Weise für nachvollziehbar, Kritik an institutionellem Rassismus oder unverhältnismäßiger Gewaltanwendung durch die Polizei als „gewaltorientierten Linksextremismus“ zu verunglimpfen.
Kritik am Polizeieinsatz beim G20-Gipfel wurde weit über den vom BfV als „linksextrem“ eingestuften Bereich hinaus geübt. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International etwa kritisierte den damaligen Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz, es sei „nicht nachzuvollziehen“, dass dieser keine Polizeigewalt gesehen haben wolle. Statt Kritik pauschal abzuwehren, sollten Polizei und Politik sich lieber „konstruktiv damit auseinandersetzen und die nötigen Konsequenzen daraus ziehen“. In mehreren Gerichtsentscheidungen wurde bestätigt, dass polizeiliche Ingewahrsamnahmen rechtswidrig erfolgt waren und „schweres Unrecht“ dargestellt hätten. Dabei wurde unter anderem kritisiert, dass Gefangene bis zu 40 Stunden in winzigen Zellen ohne Matratzen, ohne warme Mahlzeiten und ohne Schlaf eingesperrt waren (https://taz.de/Ein-Jahr-nach-dem-G-20-Gipfel-in-Hamburg/%215515835/).
Der Vorwurf des institutionellen Rassismus wird ebenfalls von zahlreichen Organisationen in Bezug auf die deutschen Sicherheitsbehörden erhoben. Die Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz äußert sich in ihrem fünften Bericht über Deutschland (https://rm.coe.int/fifth-report-on-germany-german-translation-/16808b5682) besorgt über „diskriminierende Praktiken“ der deutschen Polizei bei anlasslosen Personenkontrollen, die durch ein fehlendes Verbot des „racial profiling“ befördert würden. Weiter heißt es in dem Bericht wörtlich: „Weitere Informationen legen nahe, dass rassistische Gedanken und Sympathien für rechtsextreme Organisationen bei der Polizei weit verbreitet sind.“
Der UN-Ausschuss gegen Rassismus zeigt sich im Staatenbericht 2015 ebenfalls „besorgt“ über die deutsche Gesetzgebung und polizeiliche Praxis solcher anlasslosen Kontrollen, die „de facto zu rassistischer Diskriminierung“ führten (CERD/C/DEU/CO/19-22).
Das Deutsche Institut für Menschenrechte stellt in seinem „Parallelbericht“ von 2015 fest: „§ 22 Absatz 1 a Bundespolizeigesetz ist vor diesem Hintergrund nicht mit dem Verbot rassistischer Diskriminierung in Einklang zu bringen“ – die Norm selbst generiere eine diskriminierende Praxis (www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Weitere_Publikationen/Parallelbericht_DIMR_an_CERD_im_Rahmen_der_Pruefung_des_19_22_Staatenberichts_2015.pdf).
Im „Parallelbericht“ der Diakonie Deutschland wird ausgeführt, dass Roma und Sinti „vielfältige institutionelle Diskriminierungen insbesondere durch öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Verwaltung, Gerichtsbarkeit und Polizei“ erfahren (www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Pakte_Konventionen/ICERD/icerd_state_report_germany_19-22_2013_parallel_FMR_Diakonie_2015_de.pdf).
Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller werden Amnesty International, die Diakonie, das Deutsche Institut für Menschenrechte, der Europarat und die Vereinten Nationen vom Verfassungsschutz nicht als „linksextrem“ eingestuft. Vor diesem Hintergrund halten sie es für unangemessen, wenn der Inlandsgeheimdienst eine ganz ähnliche Kritik, nur weil sie sich in einer Adbusting-Aktion manifestiert, unter „gewaltbereitem Linksextremismus“ einordnet, zumal sie auch nicht erkennen können, in welcher Hinsicht das Verfremden eines Plakates eine Form von Gewalt darstellen sollte.
Politisch weitaus problematischer als das Verfremden von Plakaten erscheint es den Fragestellerinnen und Fragestellern, Kritik an rassistischem und brutalem Polizeiverhalten als „linksextrem-gewaltbereit“ zu bezeichnen. Nicht Adbusting, das polizeiliches Fehlverhalten anprangert, ist das Problem, sondern das polizeiliche Fehlverhalten selbst. Hierüber wäre eine Debatte nötig.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie kommt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zu seiner Einschätzung, die Adbusting-Aktion anlässlich des Polizeikongresses dem Bereich des gewaltorientierten Linksextremismus zuzuordnen, und inwiefern macht sich die Bundesregierung diese Zuordnung zu Eigen?
Was genau ist nach Auffassung des BfV an der Aktionsform „Adbusting“ gewalttätig, und macht sich die Bundesregierung diese Auffassung zu eigen (bitte begründen)?
Warum wird die im BfV-Bericht erwähnte Adbusting-Aktion dem Abschnitt über „Strategische Formen der Gewaltausübung“ (vgl. BfV-Bericht, S. 124) zugeordnet?
Ist das Adbusting nach Auffassung des BfV, das zwei Arten von strategischer Gewaltausübung unterscheidet, eher der ersten („Straßenkrawalle und Gewaltausübung“) oder der zweiten Art („verdeckt vorbereitete und verübte klandestine Gewalt“) (bitte begründen)? Ist das BfV inzwischen zur Überzeugung gelangt, dass Adbusting doch eine zwar unter Umständen strafrechtlich relevante, aber jedenfalls keine gewalttätige Aktionsform ist?
Wie viele Personen (nach Möglichkeit bitte aufschlüsseln nach Angehörigen von Polizei, Bundeswehr und sonstigen) kamen durch diese Adbusting-Aktion oder durch andere Adbusting-Aktionen im Jahr 2018 zu Schaden?
Ist das BfV der Auffassung, in der bezeichneten „Adbusting“-Aktion drücke sich eine Haltung aus, die Gewalt befürworte (bitte begründen)?
Inwieweit hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die Einordnung von Adbusting als Ausdruck einer „linksextremistischen“ Gewaltorientierung mit dem Berliner Landesamt für Verfassungsschutz abgestimmt, das in seinem Jahresbericht 2018 Adbusting überhaupt nicht erwähnt? Aus welchen anderen Quellen speist sich ggf. diese Einordnung von Adbusting?
Welche Erkenntnisse hat das BfV zu Adbusting-Aktionen aus den Jahren vor 2018?
Wie viele politisch motivierte Adbusting-Aktionen hat es in den Jahren seit 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung gegeben, und wie viele hiervon fallen nach ihrer Auffassung in den Bereich der Politisch motivierten Kriminalität – PMK (bitte nach Phänomenbereichen und, soweit erkennbar, Anlässen der Aktionen, sowie Zeitpunkt, Ort, Sachschaden und Verletzten aufschlüsseln)?
Wie viele dieser Adbusting-Aktionen waren nach Auffassung der Bundesregierung gewalttätig, und wie viele Personen kamen dabei zu Schaden?
Was waren die Gründe dafür, Adbusting nicht bereits in früheren BfV-Berichten zu erwähnen? Wann wurde das BfV erstmals auf diese Aktionsform aufmerksam?
Warum wird im BfV-Bericht nicht auf Adbusting-Aktionsformen eingegangen, die von Neonazis durchgeführt werden?
Wird Adbusting nach Kenntnis der Bundesregierung eher von Einzelpersonen oder durch Personenzusammenschlüsse begangen? Wie viele derartige Personenzusammenschlüsse sind ihr derzeit bekannt, und wie hat sich die Zahl seit 2015 entwickelt (bitte nach – soweit vorhanden – politischer Orientierung und Bundesland auflisten)?
Sind Adbusting-Gruppen ein Beobachtungsgegenstand des BfV?
Inwiefern ist nach Auffassung der Bundesregierung die Kritik an polizeilichem Fehlverhalten (in Form von übermäßiger, rechtswidriger Gewalt oder rassistischer Diskriminierung) Ausdruck einer linksextremistischen Gesinnung? Sind der Europarat oder der UN-Ausschuss gegen Rassismus nach Auffassung der Bundesregierung linksextremistisch beeinflusst, weil diese ebenfalls polizeiliches Fehlverhalten thematisieren?
Inwiefern hält es die Bundesregierung für geboten, über rechtswidrige Polizeigewalt und rassistische Diskriminierung durch Polizei- oder andere Behörden zu sprechen, um sie zu bekämpfen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Darstellung des BfV, das die per Adbusting geäußerte, wenngleich anonyme Kritik an polizeilichem Fehlverhalten als „linksextrem“ und „gewaltorientiert“ bezeichnet, kontraproduktiv ist, weil diese Kritik dadurch eher diffamiert wird und die nötige gesellschaftliche Diskussion über ebendieses polizeiliche Fehlverhalten behindert, statt gefördert, wird (bitte begründen)?
Ist aus Sicht der Bundesregierung eine per Adbusting geäußerte Kritik an polizeilichem Fehlverhalten (in Form von unverhältnismäßiger Gewalt, rassistischer Diskriminierung usw.) in Hinsicht auf den Schutz der Verfassung bedrohlicher als ebendieses polizeiliche Fehlverhalten (bitte begründen)? Wenn nein, warum wird im BfV-Bericht nicht ebenfalls über solches polizeiliches Fehlverhalten informiert?
Inwiefern wurde das Thema des Adbusting in Bund-Länder-Gremien oder in Gemeinsamen Zentren erörtert?
Inwiefern befasst sich das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) mit Adbusting-Aktionen, und warum? Welche Adbusting-Aktionen seit 2015 sind vom MAD registriert worden (bitte konkret nach Thematik bzw. Anlass, Ort und Zeitpunkt und möglichen Tätergruppen benennen)? Welcher Sach- bzw. Personenschaden ist dadurch bei der Bundeswehr verursacht worden?
Wie viele Personalstunden sind im Jahr 2018 schätzungsweise für Aufklärung bzw. Bekämpfung von Adbusting bei Sicherheitsbehörden des Bundes entstanden?