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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Der Energiecharta-Vertrag und seine Modernisierung

(insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

21.02.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1688929.01.2020

Der Energiecharta-Vertrag und seine Modernisierung

der Abgeordneten Klaus Ernst, Pascal Meiser, Jörg Cezanne, Fabio De Masi, Michael Leutert, Thomas Lutze, Victor Perli, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Vertrag über die Energiecharta (im Folgenden: ECT) ist ein plurilateraler Handels- und Investitionsvertrag für den Energiesektor. Er wurde vor 25 Jahren – im Dezember 1994 – von „alle[n] Länder[n] der ehemaligen Sowjetunion, alle[n] Länder[n] Mittel- und Osteuropas, Japan, Australien und alle[n] Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften“ unterzeichnet. Heute sind 45 Staaten an den Vertrag gebunden; Russland, Weißrussland, Norwegen, Island und Australien haben den Vertrag nie ratifiziert, und Italien ist 2016 ausgetreten. Der Vertrag sollte zum „wirtschaftlichen Aufschwung der Länder beitragen, die in der Phase des Übergangs zur Marktwirtschaft stehen, und für die Unterzeichner aus den westlichen Ländern die Energieversorgungssicherheit erhöhen“ (s. www.energycharter.org/fileadmin/DocumentsMedia/Legal/ECT-de.pdf). Ein bestimmender Bestandteil des ECT ist der Investitionsschutz für ausländische Investoren.

Mittlerweile haben sich die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse geändert. Darüber hinaus haben nach Ansicht der Fragesteller diverse Investor-Staat-Klagen auf Grundlage des ECT wie etwa die Klage von Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland auf über sechs Milliarden Euro Schadensersatz aufgrund des Atomausstiegs (www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/energiekonzern-vattenfall-fordert-ueber-sechs-milliarden-euro-schadenersatz-vom-bund/24203024.html) Probleme des Vertrages offenkundig werden lassen.

Ein offener Brief von 278 Umwelt-, Klima-, Verbraucherinnen- und Verbraucher-, Entwicklungs- und handelsbezogenen zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Gewerkschaften kritisiert, dass der ECT „mit der Umsetzung des Pariser Klimaabkommens und mit den von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Gewerkschaften entwickelten Maßnahmen für eine gerechte Energiewende unvereinbar ist“ und „notwendigen gesellschaftspolitischen Maßnahmen im Weg [steht]“ (https://power-shift.de/wp-content/uploads/2019/12/Offener-Brief-zum-Energiecharta-Vertrag.pdf).

Ein erstes Treffen der Strategiegruppe zur Modernisierung hat im Dezember 2019 bereits stattgefunden. Doch es ist nach Ansicht der Fragesteller fraglich, inwiefern die beschlossene Modernisierung des ECT hinreichende Verbesserungen bringt. „Das Verhandlungsmandat der EU sieht beispielsweise weder ein Ende des Investitionsschutzes für fossile Brennstoffe noch eine Beendigung von Investitionsschiedsverfahren oder von anderen Arten der Investor-Staat-Streitbeilegung des ECT vor“ (ebd.)

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Wie lautet der aktuelle Zeitplan zum Verhandlungsprozess zur Modernisierung des ECT?

2

Wie genau ist der Ablauf der Verhandlungen nach Kenntnis der Bundesregierung geplant (beteiligte Personen/Ausschüsse/Besetzung der Ausschüsse/ notwendige Mehrheiten)?

3

Wie läuft die Abstimmung der Positionen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen den EU-Vertragsparteien genau ab?

4

Wie läuft oder lief die Abstimmung der Positionen innerhalb der Bundesregierung genau ab?

5

Inwiefern sind nach dem geplanten Verfahrensablauf das Europaparlament und der Deutsche Bundestag in den Abstimmungs- und Verhandlungsprozess eingebunden?

6

Welche Themenvorschläge hat die Bundesregierung zur Vorbereitung der Modernisierung des ECT eingereicht, und aus welchem Grund (s. COM(2019) 231 final)?

7

Welche dieser Vorschläge haben nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der EU-Vertragsparteien eine Mehrheit gefunden und werden von der EU offensiv in den Verhandlungsprozess zur Modernisierung des ECT eingebracht?

8

Welche Position nimmt die Bundesregierung zu den weiteren eingereichten Themenvorschlägen ein, und warum (etwa Transit, Streitbeilegung, Organisation der regionalen Wirtschaftsintegration oder Vorinvestitionsphase), und wie lautet hierzu jeweils die mehrheitliche Position unter den EU-Vertragsparteien?

9

Mit welchen Interessenvertretern gab es nach Kenntnis der Bundesregierung wie viele Gesprächstreffen zur Modernisierung des ECT (bitte nach Anzahl, Jahr und Organisation aufschlüsseln)?

10

Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass im modernisierten ECT entgegen der aktuell geltenden Nichtdiskriminierungsklausel (Artikel 10 Absatz 7) zukünftig zwischen Investitionen in erneuerbare und fossile Energiequellen unterschieden werden kann, sodass gezielt klimaschutzzieldienliche Investitionen gefördert und klimaschutzzielhindernde Investitionen erschwert oder verhindert werden können (bitte begründen)?

11

Setzt sich die Bundesregierung mit Blick auf die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens für eine Ende des Investitionsschutzes zumindest für fossile Brennstoffe ein (bitte begründen)?

12

Wie viele Investitionsstreitigkeiten basieren nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem ECT (s. COM(2019) 231 final), wie viele entfallen auf klagende Investoren aus EU-Mitgliedstaaten, in wie vielen Fällen werden EU-Mitgliedstaaten beklagt, in wie vielen Fällen sind beide Streitparteien EU-Mitglieder, und wie viele Fälle haben staatliche Regelungen zur Grundlage, die Förderung/ Verbrauch oder Nutzung fossiler Energie (träger) einschränken (bitte nach Ländern und Energieträgern aufschlüsseln)?

13

Welche Konsequenzen entstehen nach Ansicht der Bundesregierung aus dem Achmea-Urteil des europäischen Gerichtshofs (C-284/16) für den ECT Modernisierungsprozess?

14

Welche Gründe sieht die Bundesregierung als ausschlaggebend dafür, dass der ECT „die Investitionsübereinkunft mit den meisten Streitfällen weltweit“ (s. COM(2019) 231 final) ist?

15

Wie verhält sich die Bundesregierung dazu, dass die Empfehlung zur Aufnahme der Verhandlungen über die Modernisierung des ECT „in erster Linie eine Präzisierung und genauere Definition der Standards für den Schutz von Investoren und Investitionen“ vorsieht (s. COM(2019) 231 final)?

16

Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die nach Auffassung der Fragesteller vielfach kritisierten Grundsätze der „fairen und gerechten Behandlung“ (fair and equitable treatment – FET) und des Schutzes vor indirekter Enteignung gestrichen werden (s. etwa https://verfassungsblog.de/reformierter-investitionsschutz-in-ttip-zwei-schritte-voran-und-gegen-die-wand/, bitte begründen)?

17

Teilt die Bundesregierung die Meinung, dass „angesichts der derzeit laufenden internationalen Initiativen zur Reform der Streitbeilegung (ICSID und Multilateraler Investitionsgerichtshof) […] die Modernisierung der einschlägigen ECV[Energiecharta-Vertrags]-Bestimmungen erst dann erfolgen [sollte], wenn diese internationalen Initiativen greifbare Ergebnisse erbracht haben“ (s. COM(2019) 231 final; bitte begründen)? Und bedeutet das, dass solange die alten Regelungen weiter gelten, oder pausieren diese?

Inwiefern hält die Bundesregierung den ECT noch für notwendig – dies mit Blick darauf, dass dieser mit dem Ziel eingerichtet wurde, „das Energiepotenzial der mittel- und osteuropäischen Länder zu entwickeln und die Sicherheit der Energieversorgung der EU zu gewährleisten“, mittlerweile aber sich die wirtschaftliche Situation in Osteuropa und Mittelasien massiv verändert hat (vgl. www.umweltinstitut.org/fileadmin/Mediapool/Downloads/01_Themen/02_Energie-und-Klima/Energiecharta/Dossier_Energiecharta_web_small.pdf)?

18

Aus welchen Gründen kündigt die Bundesregierung den ECT nicht auf?

19

Wie steht die Bundesregierung zu einer geografischen Ausdehnung des ECT auf weitere Unterzeichnerstaaten?

20

Welche Ziele erfüllt der aktuelle ECT nach Auffassung der Bundesregierung, und welche Ziele soll der modernisierte ECT erfüllen?

21

Würde die Bundesregierung unter bestimmten Bedingungen einen Austritt aus dem ECT anstreben, und wenn ja, unter welchen?

22

Inwiefern genügt es der Bundesregierung, dass im modernisierten ECT die „Bekräftigung des staatlichen Regulierungsrechts […] Staaten u. a. auch den erforderlichen Raum für Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende sichern [soll] (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 53 des Abgeordneten Klaus Ernst auf Bundestagsdrucksache 19/15250), anstatt die Erfüllung der Pariser Klimaschutzziele ins Zentrum dieses Vertrages zu rücken?

23

Welche Position vertritt die Bundesregierung zum Vorschlag Luxemburgs, die beiden Ziele, die globale Erderwärmung auf unter 1,5° C zu begrenzen und den globalen Nettotreibhausgasausstoß bis 2050 auf null zu reduzieren, horizontal im ECT zu verankern (www.energycharter.org/file-admin/DocumentsMedia/CCDECS/2019/CCDEC201908.pdf, S. 8)?

24

Warum ist der Umweltartikel des ECT (Artikel 19) vom zwischenstaatlichen Streitbeilegungsmechanismus des Vertrags (Artikel 27) explizit ausgenommen, und sieht die Bundesregierung hier Änderungsbedarf (bitte begründen)?

25

Inwiefern hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, dass gemäß Artikel 47, Absatz 3 ECT der Investitionsschutz nach dem Austritt eines Vertragsstaats für Investitionen in diesem Staat und für Investoren aus diesem Staat noch für 20 Jahre weiterhin gültig ist, und setzt sich die Bundesregierung für eine Verkürzung dieser Frist ein?

Berlin, den 8. Januar 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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