Schadstoffbelastung durch Heizen mit Holz
der Abgeordneten Kathrin Vogler, Ralph Lenkert, Victor Perli und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Diskussion um Feinstaubbelastung und weitere Luftschadstoffe konzentriert sich im Wesentlichen auf den Verkehrssektor; hier werden bisher die meisten Maßnahmen zur Reduzierung diskutiert.
Dabei wird aus Sicht der Fragesteller eine weitere Quelle für die Emission von Feinstaub, Ruß, Stickoxiden, Schwefeldioxid und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) nicht ausreichend berücksichtigt, die durch die verstärkte Nutzung von Holz und Holzpellets auftritt: der Hausbrand mit Feststoffen.
Die Belastung durch diese Emissionsquelle erfolgt überwiegend in Wohngebieten und zu Zeiten, in denen die Bewohnerinnen und Bewohner in ihren Wohnungen sind.
Der Rauch aus den Feuerungsanlagen kann in die Wohnungen eindringen und dort langfristig schwere Gesundheitsschäden verursachen, belegt sind etwa Demenzerkrankungen (https://journals.plos.org/plosone/article?id=10.1371/journal.pone.0198283) und Brustkrebs (https://ehp.niehs.nih.gov/doi/10.1289/EHP827).
Die Bundesregierung fördert Holzpelletheizungen mit Zuschüssen, weil sich dadurch eine Reduktion bei der internationalen CO2-Bilanzierung ergibt.
Die weltweite Produktion von Holzpellets fördert jedoch häufig den Raubbau am wichtigen Ökosystem Wald, etwa in Ost- und Südosteuropa sowie in den USA (vgl. www.welt.de/wissenschaft/umwelt/article153440851/Die-naive-Sorglosigkeit-der-Holzpellets-Heizer.html).
Dort, wo die Bundesländer die Daten ihrer Luftmessungen stundengenau veröffentlichen (z. B. Berlin), zeigt sich ein eindeutiges Bild: Die Werte für die einschlägigen Schadstoffe steigen im Winter gegen 18 Uhr an, um gegen 21 Uhr einen Höhepunkt zu erreichen und anschließend wieder abzusinken.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie viele Feuerungsanlagen für Holz, z. B. Kaminöfen, Grundöfen, Holzpelletheizungen etc. wurden seit 2009 nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland jeweils genehmigt (bitte nach Jahr und Art der Anlagen aufschlüsseln)?
Wie viele Feuerungsanlagen für Holz wurden seit 2009 von der Bundesregierung mit Zuschüssen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und/oder vergünstigten Krediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert?
In welcher Höhe (bitte nach Jahr sowie nach Zuschüssen und Krediten aufschlüsseln)?
Sind der Bundesregierung weitere Studien bekannt, wonach die Belastung mit Holzrauch gesundheitliche Schäden hervorrufen kann, und wenn ja, welche?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche jährliche Schadstoffausstoß einer neuen Brennwertheizung mit einem Nennwert von 10 kW bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh bezogen auf Feinstaub PM10, Feinstaub PM2,5, NO2, SO2 und PAK jeweils bei den Betriebsarten Erdgas, Heizöl und Holz?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche CO2-Ausstoß einer solchen Heizung jeweils?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass in Deutschland nur solche Holzpellets zur Verbrennung gelangen, die aus nachhaltiger und zertifizierter Forstwirtschaft stammen, und wie bewertet die Bundesregierung die Zertifizierungssysteme (z. B. FSC, PEFC und weitere)?
Wie viele Tonnen Holzpellets, Holzschnitzel und Scheitholz wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren seit 2009 jeweils in Deutschland verkauft (bitte aufgliedern)?
Wie stellt die Bunderegierung sicher, dass die Kleinfeuerungsanlagen die Grenzwerte auch im Realbetrieb und nicht nur im Labor einhalten, und welche Kontrollmechanismen sind vorgesehen und entsprechen die Prüfzyklen den realen Betriebszuständen?
Stimmt die Bundesregierung zu, dass eine hohe Belastung mit Feinstaub und anderen Schadstoffen im unmittelbaren Wohnumfeld, insbesondere abends und nachts, eine erheblich höhere Gesundheitsgefahr darstellt als eine hohe Schadstoffbelastung an Orten, an denen sich Menschen lediglich vorübergehend aufhalten?
Wie kann nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt werden, dass Kleinfeuerungsanlagen, insbesondere Kamine, ausschließlich mit zulässigen Brennstoffen betrieben werden und nicht zur Entsorgung von Holzabfällen und anderen Abfällen genutzt werden?
Wird die Bundesregierung auf diejenigen Landesregierungen einwirken, die die Daten ihrer Luftmessungen nicht mehr stundenaktuell, sondern als „gleitender 24-h-Wert“ veröffentlichen, zur stundengenauen Veröffentlichung zurückzukehren um eine transparente Information der Bevölkerung gemäß § 46a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und eine Vergleichbarkeit der Daten zu gewährleisten?
Erwägt die Bundesregierung, eine wissenschaftliche Studie zur Luftqualität in ausgesuchten Wohngegenden in Auftrag zu geben, um die Folgen der Zunahme von Holzheizungen zu untersuchen?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern, um sicherzustellen, dass die Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa gerade in reinen Wohngebieten mit wenig Autoverkehr eingehalten wird?
Gegen wen können nach Kenntnis der Bundesregierung die Käufer von Heizungsanlagen einen Entschädigungsanspruch geltend machen, falls die Einhaltung der genannten EU-Verordnung eine behördliche Stilllegung dieser Heizungsanlagen erforderlich machen sollte?
Wären die Genehmigungsbehörden gegenüber solchen Entschädigungsforderungen abgesichert, sofern sie sich an geltendes Recht gehalten haben?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch das Klimapaket in Bezug auf den Hausbrand mit Feststoffen, insbesondere Holz und Holzpellets?
a) Wie hoch wird nach Einschätzung der Bundesregierung der Anteil von Feuerungsanlagen für Holz unter den im Rahmen des Klimapakets erneuerten Heizungsanlagen sein?
b) Wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Gesamtzahl der Feuerungsanlagen für Holz entwickeln?