[Deutscher Bundestag Drucksache 17/1652
17. Wahlperiode 07. 05. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 5. Mai 2010
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim), Bärbel Bas,
Iris Gleicke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/1451 –
Drogen- und Suchtpolitik der Bundesregierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Sucht ist eine Krankheit, die nicht von heute auf morgen überwunden werden
kann. Sucht ist zudem weit verbreitet: 1,3 Millionen Menschen gelten in
Deutschland als alkoholabhängig. 9,5 Millionen Menschen in Deutschland
konsumieren Alkohol in gesundheitlich riskanter Form. Jedes Jahr sterben in
Deutschland über 70 000 Menschen an den Folgen ihres Alkoholmissbrauchs.
Zwar ist der regelmäßige Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen in der
Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen in den vergangenen Jahren zeitweise
gesunken, gleichzeitig nimmt aber die Häufigkeit von Trinkexzessen von Kindern
und Jugendlichen zu. Zwar konnte in den letzten Jahren bei Kindern und
Jugendlichen ein Trendwechsel zum Nichtrauchen erreicht werden, doch auch
die Nikotinabhängigkeit bleibt ein großes Problem. In Deutschland sind zudem
schätzungsweise 1,4 bis 1,9 Millionen Menschen medikamentenabhängig,
davon 70 Prozent Frauen. Computer- und Onlinesucht sind neuere Phänomene,
die entschiedene Gegenmaßnahmen erfordern. Damit möglichst viele
Betroffene den Ausstieg aus der Sucht schaffen, müssen wir ihnen unter den
bestmöglichen Bedingungen Hilfen anbieten.
Die neue Bundesregierung kann auf die umfangreiche Vorarbeit der vorherigen
Bundesregierung sowie der bisherigen Drogenbeauftragten der
Bundesregierung Sabine Bätzing (SPD) aufbauen. Neben erfolgreichen Maßnahmen wie der
stufenweisen Anhebung der Tabaksteuern, dem Abgabeverbot an
Minderjährige, der Einführung des Chipkartensystems für alle Zigarettenautomaten, den
gesetzlichen Beschränkungen der Tabakwerbung und des -sponsorings sowie
der Einführung der Rauchverbote in öffentlichen Einrichtungen, im öffentlichen
Personenverkehr und in der Gastronomie hatte die bisherige Drogenbeauftragte
auch Vorschläge für nationale Aktionsprogramme zur Tabak- und
Alkoholprävention vorgelegt.
Die Kleine Anfrage dient dazu, über die künftige Drogen- und Suchtpolitik der
Bundesregierung zu informieren.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass Sucht eine Krankheit ist und
suchtkranke Menschen der Hilfe bedürfen. Darüber hinaus ist der Missbrauch
von legalen Suchtmitteln wie Tabak und Alkohol Hauptrisikofaktor für eine
Vielzahl von Krankheiten. Deshalb wird die Bundesregierung auch in Zukunft
einen Schwerpunkt auf die Bekämpfung drogen- und suchtbedingter Probleme
legen.
In der Vorbemerkung der Fragesteller wird der Eindruck erweckt, als seien alle
dort genannten Maßnahmen auf Initiative der Drogenbeauftragten der 16.
Legislaturperiode entstanden. Dies trifft nicht zu. Die Anhebung der Tabaksteuer fand
bereits in der 15. Legislaturperiode statt, ebenso wie die Regelungen zum
Jugendschutz in dieser Legislaturperiode verändert wurden (Einführung von
Chipkartensystemen). Rauchverbote in der Gastronomie wurden von den Ländern
eingeführt, in deren Kompetenzbereich das Gaststättenrecht seit der
Föderalismusreform liegt. Bei den Beschränkungen der Tabakwerbung handelt es sich um
die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie.
Zu den in der Vorbemerkung genannten Aktionsprogrammen zur Tabak- und
Alkoholprävention konnte dagegen innerhalb der Bundesregierung der 16.
Legislaturperiode keine Einigkeit erzielt werden. Die Bundesregierung hält es für
wenig sinnvoll, bereits einmal gescheiterte Programme erneut auf die Agenda zu
setzen. Stattdessen ist es Ziel der Bundesregierung, einen breiten Konsens und
dadurch eine zielgerichtete Aktion der Ressorts zu allen Feldern der
Drogenpolitik zu erreichen. Deshalb hat die Drogenbeauftragte der Bundesregierung,
Mechthild Dyckmans, bereits am 24. März 2010 im Gesundheitsausschuss des
Deutschen Bundestages ihre Pläne vorgestellt, bis zum Ende des Jahres eine
neue Nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik zu erarbeiten.
1. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass an den bewährten vier
Säulen der Sucht- und Drogenpolitik – Prävention – Beratung, Behandlung und
Rehabilitation – Überlebenshilfe und Schadensreduzierung – Regulierung
und Angebotsreduzierung – festgehalten werden muss (bitte mit
Begründung)?
a) Welche neuen Maßnahmen plant die Bundesregierung im Bereich der
Prävention, und wann sollen diese starten?
b) Welche neuen Maßnahmen plant die Bundesregierung im Bereich der
Beratung, Behandlung und Rehabilitation, und wann sollen diese starten?
c) Welche neuen Maßnahmen plant die Bundesregierung im Bereich der
Überlebenshilfe und Schadensreduzierung, und wann sollen diese
starten?
d) Welche neuen Maßnahmen plant die Bundesregierung im Bereich der
Regulierung und Angebotsreduzierung, und wann sollen diese starten?
Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben in ihrer
Koalitionsvereinbarung bereits festgehalten, dass die Drogen- und Suchtpolitik der
Bundesregierung Prävention, Therapie, Hilfe zum Ausstieg und die Bekämpfung der
Drogenkriminalität in den Mittelpunkt stellt. Drogenabhängige sind kranke
Menschen, die umfassende medizinische Hilfe und Unterstützung brauchen.
Ein Schwerpunkt wird dabei auf dem Bereich der Prävention liegen. Bewährte
Maßnahmen in Therapie und Rehabilitation sowie Schadensminimierung
werden fortgeführt, wobei die Verantwortung für diesen Bereich hauptsächlich bei
den Ländern und Kommunen sowie den Trägern der sozialen Sicherung liegt.
Die Bundesebene – vor allem die Drogenbeauftragte der Bundesregierung – gibt
Anstöße und trägt durch ihre koordinierende Funktion dazu bei, Synergieeffekte
zu erzielen. Die Bundesregierung leistet darüber hinaus vor allem über Projekte
der Ressortforschung und Modellprojekte einen Beitrag zur schnelleren
Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis der Versorgung. Nähere
Ausführungen zu konkreten Projekten finden sich in den Antworten auf die Fragen
zu den einzelnen Themenbereichen.
Selbstverständlich werden vorhandene Instrumente im Bereich repressiver
Maßnahmen – vor allem zur Bekämpfung des Handels mit illegalen Drogen –
fortgeführt und den aktuellen Entwicklungen angepasst.
Im Bereich der Primärprävention wird die Kampagne der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) „Kinder stark machen“ mit neuen Partnern
ausgebaut. Grundgedanke und Ziel der Kampagne ist es, das Selbstwertgefühl
von Kindern und Jugendlichen zu stärken, ihre Konfliktfähigkeit zu fördern und
sie in der realistischen Einschätzung ihrer eigenen Stärken und Schwächen zu
unterstützen, so dass sie nicht auf den Gebrauch von Suchtmitteln ausweichen,
wenn Schwierigkeiten und Probleme auftreten. Die Kampagne wendet sich in
erster Linie an alle Erwachsenen, die Verantwortung für Kinder und Jugendliche
tragen und mit ihren Erziehungsmaßnahmen und ihrem Vorbildverhalten
Einfluss auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nehmen.
Um Reichweite und Nachhaltigkeit der Kampagne weiter zu erhöhen, ist die
BZgA eine Partnerschaft mit den mitgliederstarken Sportverbänden
eingegangen (Deutscher Fußball-Bund, Deutscher Turnerbund/Turnerjugend, Deutscher
Olympischer Sportbund/Deutsche Sportjugend, Deutscher Handballbund,
Deutscher Leichtathletikverband, DJK-Sportjugend – Deutsche Jugendkraft).
Mit der Kampagne „Na toll!“ der BZgA sollen insbesondere Jugendliche im
Alter von 12 bis 16 Jahren erreicht werden, bevor sich missbräuchliche
Alkoholkonsummuster entwickeln und stabilisieren. Ziel dieser Kampagne ist es,
möglichst viele Jugendliche über Alkohol und die Risiken des übermäßigen
Alkoholkonsums zu informieren und so den allgemeinen Kenntnisstand über
Alkohol zu erhöhen. Es wird auf die nachteiligen Folgen des übermäßigen
Alkoholkonsums aufmerksam gemacht und Wissen zum verantwortungsvollen
Umgang mit Alkohol vermittelt.
Mit dem neuen Präventionsprojekt „Alkohol? Kenn dein Limit.“ der BZgA in
Kooperation mit dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (PKV)
verstärkt die Bundesregierung ihre Präventionsarbeit mit jungen Menschen vor
allem im Alter zwischen 16 und 20 Jahren, die einen besonders hohen und
riskanten Alkoholkonsum praktizieren. Mit der Maßnahme sollen Jugendliche und
junge Erwachsene zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol
motiviert sowie die Entwicklung riskanten Trinkverhaltens verhindert werden. Dabei
ist es ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, die Elternverantwortung zu
stärken. Eltern sind die wichtigsten Vorbilder ihrer Kinder.
In der Tabakprävention wird die nationale Dachkampagne „rauchfrei“ weiter
durchgeführt. Die „rauchfrei“-Kampagne setzt sich aus zwei großen
Teilkampagnen zusammen: Ein Kampagnenteil konzentriert sich auf die Zielgruppe der
Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren, ein zweiter Teil
richtet sich auf die Zielgruppe der Erwachsenen. In Ergänzung und Erweiterung
der bisherigen Maßnahmen liegt die Schwerpunktsetzung im Jahr 2010 auf der
Aktualisierung und Weiterentwicklung der Beratungsangebote sowohl im
Bereich des internetbasierten Ausstiegsprogramms als auch der Telefonberatung
zum Nichtrauchen. Die rauchfrei-Jugendkampagne wird vor allem an das „Web
2.0“ angepasst und damit dem Bedürfnis der Zielgruppe nach Interaktivität und
Kommunikation stärker Rechnung getragen. Darüber hinaus ist in 2010 das
Pilotprojekt „Fax to quit“ geplant, um aufhörwilligen erwachsenen Rauchenden in
Arztpraxen ein niedrigschwelliges, kostenneutrales Angebot der telefonischen
Unterstützung beim Rauchstopp zu unterbreiten.
Das Internet hat sich als guter Zugangsweg zur Erreichung der Zielgruppe der
Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Cannabis und andere illegale
Drogen konsumieren, bewährt. Das Internetangebot
www.drugcom.de ist deshalb
weiterhin das zentrale Element im Rahmen eines Gesamtkonzeptes der
Prävention des Missbrauchs illegaler Drogen.
Drugcom.de ist ein niedrigschwelliges, selektiv präventives Internetprojekt, das
drogenaffine Jugendliche über den Freizeitsektor anspricht. Mit Hilfe
internetgestützter, anonymer Informations- und Beratungsmöglichkeiten sollen
jugendliche Drogenkonsumentinnen und -konsumenten dazu angeregt werden, den
eigenen Drogenkonsum kritisch zu reflektieren und zu modifizieren.
2010 soll das Angebot von drugcom.de weiter entwickelt und intensiv beworben
werden. Im Zentrum der Weiterentwicklung von drugcom.de steht die
Einbindung des Programms zur Reduzierung des Cannabiskonsums „quit the shit“ in
die ambulante Suchtberatung. Übergeordnete Ziele sind die bedarfsgerechte und
qualitätsgesicherte flächendeckende regionale Versorgung sowie die
Einbindung relevanter Partner aus den Bundesländern.
Das Bundesministerium des Innern (BMI) und die Sportministerkonferenz der
Länder (SMK) haben im August 2009 gemeinsam mit dem Deutschen
Olympischen Sportbund (DOSB) und der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA)
einen Nationalen Dopingpräventionsplan verabschiedet. Dieser soll die
Dopingpräventionsarbeit aufgrund seines bundesweiten Ansatzes optimieren. Durch die
Bildung von Netzwerken und einer intensiven Abstimmung zwischen den
Partnern, insbesondere mit der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA), sollen die
Ressourcen noch besser genutzt werden. Ziel des Plans ist es auch, neben den
Athletinnen und Athleten deren Umfeld über Doping aufzuklären. Trainer,
Betreuer, Eltern, Lehrer, aber auch Apotheker und nicht zuletzt Ärzte müssen
besser für die Problematik des Dopings sensibilisiert werden, da Doping vielfach in
Netzwerken betrieben wird. Die Umsetzung des Nationalen
Dopingpräventionsplans besitzt für die Bundesregierung eine hohe Priorität.
2. Inwiefern plant die Bundesregierung die Umsetzung der – vom Suchtrat
empfohlenen – Nationalen Aktionsprogramme zur Tabak- und
Alkoholprävention (bitte mit Begründung)?
a) Welche der in den Nationalen Aktionsprogrammen vorgeschlagenen
Maßnahmen sollen konkret durch gesetzgeberische Maßnahmen in Form
von Gesetzen oder Rechtsverordnungen umgesetzt werden, und wie?
b) Welchen Zeitplan gibt es jeweils für die in den Nationalen
Aktionsprogrammen umzusetzenden Maßnahmen?
Zum Umgang mit den Empfehlungen des Drogen- und Suchrats hat die
Bundesregierung bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dr. Harald Terpe u. a. und der Fraktion der BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN betreffend „Nationale Aktionsprogramme zur
Alkoholprävention sowie zur Tabakprävention“, Bundestagsdrucksache 17/1224, Stellung
genommen. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung wird die in der
vergangenen Legislatur gescheiterten Aktionsprogramme nicht erneut aufgreifen,
sondern plant bis Ende des Jahres eine neue Nationale Strategie zur Drogen- und
Suchtpolitik auszuarbeiten.
c) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Förderung der
Tabakentwöhnung?
Die bewährten Maßnahmen im Bereich der Tabakentwöhnung werden
fortgesetzt. Damit Raucherinnen und Raucher einen leichten Zugang zu Angeboten
der Rauchentwöhnung erhalten, ist ein Beratungstelefon zur Information und
Unterstützung bei der Rauchentwöhnung durch die BZgA eingerichtet, dessen
Nummer sich auch auf den Zigarettenschachteln findet.
Eine Übersicht der vorhandenen Angebote zur Rauchentwöhnung stellen die
BZgA und das Deutsche Krebsforschungszentrum in einer gemeinsamen
Datenbank bereit, um über diesen Weg den Zugang zur Tabakentwöhnung zu
erleichtern. Unter
www.anbieter-raucherberatung.de finden Raucherinnen und Raucher
Angebote qualitätsgesicherter Ausstiegsprogramme in ihrer Nähe. Darüber
hinaus bietet die BZgA ein umfangreiches internetgestütztes Beratungsprogramm
zum Rauchverzicht an (siehe Antwort zu Frage 1).
Als neue Maßnahme wird derzeit vom Institut für Therapieforschung im Auftrag
der BZgA ein spezielles Ausstiegsprogramm für die Zielgruppe der
Jugendlichen entwickelt. Das Programm unter dem Titel „losgelöst��� wurde bereits in
einer Pilotstudie erprobt und soll nun auf seine Machbarkeit hin breiter überprüft
werden.
d) Liegt die Koordination der nationalen Drogen- und Suchtpolitik der
Bundesregierung sowie die Zuständigkeit für die Ausarbeitung und
Abstimmung der Vorhaben für die Nationalen Aktionsprogramme zur
Tabak- und Alkoholprävention weiterhin bei der Drogenbeauftragten der
Bundesregierung (falls nicht, bitte mit Begründung)?
Die Koordination der nationalen Drogen- und Suchtpolitik der Bundesregierung
liegt weiterhin in der Zuständigkeit der Drogenbeauftragten der
Bundesregierung.
e) Wird das Gremium des Drogen- und Suchtrats von der Bundesregierung
weiterhin unterstützt und dessen Expertise in die Drogen- und
Suchtpolitik der Bundesregierung einfließen?
Der Drogen- und Suchtrat war als begleitendes Gremium zur Umsetzung des
Aktionsplans Drogen und Sucht des Jahres 2003 eingerichtet worden. Auch zur
Umsetzung der von der Bundesregierung geplanten Nationalen Strategie zur
Drogen- und Suchtpolitik, die noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll,
wird ein Beratungsgremium eingerichtet werden.
3. Wird der Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung fortgeführt?
Wenn ja, in welcher Form bzw. welchem Turnus?
Ja. Auch in Zukunft wird die Bundesregierung jährlich zum Thema Drogen und
Sucht berichten. Die nächste Berichterstattung ist für Mai 2011 geplant, da dann
fundiert über die Aktivitäten der derzeitigen Bundesregierung berichtet werden
kann.
4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Häufigkeit, Ausprägung
sowie die Entwicklung in den letzten Jahren von Sucht im Alter?
Welche neuen Forschungsvorhaben sind in diesem Bereich geplant, und
wann starten diese?
In höheren Altersgruppen nehmen die Prävalenzraten für Missbrauch und
Abhängigkeit von Alkohol kontinuierlich ab. Dennoch kann davon ausgegangen
werden, dass ca. 18 Prozent der über 70-Jährigen Alkohol riskant konsumieren
(z. B. Konsum von Alkohol vier Mal oder häufiger pro Woche, mehr als fünf
alkoholische Getränke pro Trinkgelegenheit – Quelle: Telefonischer
Gesundheitssurvey 2007 des Robert Koch-Instituts – RKI, GEDA – Gesundheit in
Deutschland aktuell). Analog zu den Kriterien der DSM-IV (4. Ausgabe des
Diagnostischen Handbuchs Psychischer Störungen) weisen 2,5 Prozent der 60- bis
64-Jährigen die Diagnose Alkoholmissbrauch und 0,8 Prozent die Diagnose
alkoholabhängig auf (vgl. Epidemiologischer Suchtsurvey 2006). Hierbei
besteht ein starker Unterschied der Geschlechter (4,5 Prozent Alkoholmissbrauch
bei Männern im Vergleich zu 0,4 Prozent bei Frauen). Mit zunehmendem Alter
nimmt auch der Anteil der Rauchenden ab (bei den über 70-Jährigen rauchen
gemäß Telefonischer Gesundheitssurvey ca. 9 Prozent), hingegen nimmt der
Anteil der stark Rauchenden bei den 60- bis 64-Jährigen zu (vgl.
Epidemiologischer Suchtsurvey 2006). Die Abhängigkeit von Medikamenten steigt
dagegen mit zunehmenden Alter an: Zwischen 8 Prozent und 13 Prozent der über
60- bis 64-Jährigen weisen einen problematischen Gebrauch psychoaktiver
Medikamente bzw. von Schmerzmitteln auf oder sind als medikamentenabhängig
zu bezeichnen (vgl. Epidemiologischer Suchtsurvey 2006).
Vor dem Hintergrund der steigenden Lebenserwartung und der veränderten
Konsumgewohnheiten der Nachkriegsgenerationen ist ein Anstieg der
Prävalenz riskanter Gebrauchsmuster von Alkohol und alkoholbezogener Störungen
zu erwarten. Daher hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im März
2010 einen neuen Förderschwerpunkt „Sucht im Alter – Sensibilisierung und
Qualifizierung von Fachkräften in der Alten- und Suchthilfe“ ausgeschrieben.
Der demografischen Entwicklung in Deutschland Rechnung tragend, werden
neue konkrete Ansätze erprobt, wie Menschen im höheren Lebensalter dem
Suchtmittelmissbrauch erfolgreich begegnen können. Der Fokus liegt auf
Alkoholmissbrauch und Medikamentenabhängigkeit. Ein Ziel der Projekte ist, die
Sensibilität für und das Wissen über Suchtgefahren und Suchterkrankungen im
Alter in der Sucht- und der Altenhilfe zu steigern. Durch die Förderung von
neuen Kooperationsstrukturen zwischen Alten- und Suchthilfe soll eine gezielte
Qualifizierung von Fachkräften ermöglicht werden, die eine bedarfsgerechte
Versorgung älterer Menschen mit problematischem Substanzkonsum langfristig
sicherstellen. Die Projekte werden voraussichtlich noch in 2010 starten.
5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation von Suchterkrankten im
Alter, und welche Maßnahmen will sie ergreifen, um eine verbesserte
Datenlage für die über 64-Jährigen zu erzielen?
Die Suchterkrankungen älterer Personen werden bisher wenig im
Versorgungswesen wahrgenommen. Die Erfolgsaussichten für eine Therapie werden gleich
oder je nach Studie sogar besser für ältere als für jüngeren Abhängige bewertet.
Der o. g. Förderschwerpunkt wird zur Steigerung der Sensibilität für ältere
Suchtkranke und langfristig zu einer besseren Versorgungssituation beitragen.
In der derzeit laufenden Erhebung der Studie zur Gesundheit Erwachsener in
Deutschland des RKI (DEGS) und in den Erhebungen des Telefonischen
Gesundheitssurveys 2007 und 2008/2009 des RKI (GEDA) wird der Konsum von
Tabak und Alkohol (sowie die Einnahme von Medikamenten in DEGS) in der
Bevölkerung erfasst. Während DEGS die Altersgruppe bis 80 Jahre umfasst,
beinhaltet GEDA keine Altersbeschränkung. Beide Surveys gemeinsam liefern
verlässliche Daten für über 64-jährige Personen.
6. Welche neuen Maßnahmen plant die Bundesregierung im Bereich der
Suchtprävention für suchtgefährdete Migrantinnen und Migranten, und wann
starten diese?
In Ergänzung zu den gesetzlichen Integrationsangeboten des Bundes fördert die
Bundesregierung Maßnahmen zur sozialen und gesellschaftlichen Integration
von Zuwanderern. Projekte für Erwachsene ab 27 Jahren bzw.
altersunabhängige Projekte liegen in der Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern
(BMI), Projekte für Jugendliche unter 27 Jahren in der Zuständigkeit des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Die
Umsetzung aller Projekte erfolgt beim Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) auf der Grundlage der am 1. März 2010 in Kraft getretenen und
im Bundesgesetzblatt veröffentlichten gemeinsamen Förderrichtlinien von
BMFSFJ und BMI (zuvor auf Grundlage der gemeinsamen Fördergrundsätze
vom 29. August 2007).
Unter diesen gemeinwesenorientierten und wohnumfeldbezogenen
Integrationsprojekten gibt es auch spezifische Projekte zur Sucht-, Gewalt- und
Kriminalitätsprävention. Die derzeit laufenden Präventionsprojekte wurden noch in
der 16. Wahlperiode begonnen und haben zumeist eine Laufzeit von drei Jahren.
Die Zielstellung Sucht-, Gewalt- und Kriminalitätsprävention wird auch in
neuen Projektmaßnahmen eine Rolle spielen. Allerdings wird das
Auswahlverfahren für die neuen Projekte im Jahr 2010 derzeit gerade durchgeführt und
voraussichtlich erst Ende Mai 2010 abgeschlossen sein. Daher kann zum
jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Aussage zur Förderung einzelner
Projekte getroffen werden.
Eine besondere Herausforderung stellt vor allem der Zugang zum
Suchthilfesystem für Menschen mit Migrationshintergrund dar. Das BMG hat daher den
Abbau von Zugangsbarrieren und die Bereitstellung zielgruppengerechter
Hilfen zum Gegenstand einer Förderinitiative gemacht, die im Frühsommer 2009
gestartet wurde. Im Rahmen von sechs lokalen Modellprojekten soll eine
kultursensible Suchthilfe entwickelt, erprobt und evaluiert werden (siehe auch
www.transVer-sucht.de). Vor der Planung weiterer Maßnahmen werden die
Ergebnisse der laufenden Modellprojekte abgewartet.
7. Welche neuen Maßnahmen plant die Bundesregierung im Bereich der
Suchtprävention für Kinder und Jugendliche, und wann starten diese?
Siehe Antwort zu Frage 1 – neue Maßnahmen im Rahmen der allgemeinen
Präventionskampagnen.
Eine besonders wichtige Zielgruppe sind darüber hinaus Kinder aus
suchtbelasteten Familien. Sie haben ein bis zu sechsfach höheres Risiko, im Laufe ihres
Lebens eine substanzbezogene Störung zu entwickeln. Das BMG fördert
deshalb die Entwicklung und Erprobung eines „Modularen Präventionskonzepts für
Kinder aus suchtbelasteten Familien“ (
www.projekt-trampolin.de) in einem
dreijährigen Projekt bis 2011.
Die prospektiv randomisiert-kontrollierte Multicenter-Studie findet an 16
Projektstandorten in insgesamt zehn Bundesländern statt und überprüft die
Wirksamkeit eines modularen Gruppenangebots für 8- bis 12-jährige Kinder aus
suchtbelasteten Familien unter verschiedenen strukturellen und lokalen
Rahmenbedingungen mit standardisierten Messinstrumenten bei den Kindern und ihren
Eltern. Ein Elterntraining ist in die Präventionsmaßnahme integriert. Ziel des
Projektes ist es, die psychische Belastung der Kinder aus suchtbelasteten
Familien zu reduzieren, ihre Handlungskompetenz zu stärken und eine dauerhafte
Erhöhung der Ressourcen und Resilienzen der Kinder zu erreichen. Weiterhin wird
die Drogenbeauftragte der Bundesregierung noch in diesem Jahr ein
Expertengespräch zu neuen Ansätzen der kommunalen Alkoholprävention durchführen.
8. Welchen Stellenwert und welche finanziellen Förderungen sollen
Selbsthilfeorganisationen und ihre Verbände im Bereich der Drogen- und
Suchtpolitik erhalten?
Die Selbsthilfeorganisationen und ihre Verbände haben einen hohen Stellenwert
für die Bundesregierung, denn die Suchtselbsthilfe leistet in Deutschland
anerkannte und unverzichtbare Arbeit in der Hilfe und Nachsorge für Menschen mit
Suchtproblemen und deren Angehörige. Menschen, die den Weg aus der Sucht
geschafft haben, helfen und begleiten suchtkranke und suchtgefährdete
Menschen. Unter Gleichgesinnten fällt es den Suchtkranken leichter, Hilfen
anzunehmen, neue Wege zu beschreiten und ihr Leben wieder in die Hand zu
nehmen. Für viele Betroffene ist die Selbsthilfegruppe die erste Anlaufstelle bei
Suchtproblemen, noch bevor das professionelle Suchthilfesystem in Anspruch
genommen wird.
Die Bundesregierung fördert seit vielen Jahren Vorhaben aus dem Bereich der
Suchtselbsthilfe, vor allem im Rahmen von Modellprogrammen. So wurden
zuletzt mit „Brücken bauen – Junge Suchtkranke und Selbsthilfe“ im Rahmen
eines mehrjährigen, verbandsübergreifenden Vorhabens das Thema
Altersstruktur in den Selbsthilfegruppen und die Frage aufgegriffen, wie angesichts eines
sinkenden Einstiegsalters in den Konsum die Jugendlichen besser von der
Suchtselbsthilfe erreicht werden können.
Derzeit wird verbandsübergreifend zweieinhalb Jahre lang das Modellprojekt
„S.o.G – Sucht-Selbsthilfe optimieren durch Gesundheitsförderung“ gefördert,
das sich den Themen „Rauchfrei leben, Bewegung und Sport sowie
gesundheitsbewusste Ernährung“ widmet.
Um das vorbildliche Selbsthilfesystem in seiner Besonderheit zu erhalten,
auszubauen und zu unterstützen, wird die Bundesregierung die Suchtselbsthilfe
auch künftig projektbezogen bei der Bearbeitung wichtiger Fragestellungen
fördern.
9. Welche finanziellen Mittel soll die gesundheitliche Prävention im Bereich
der Drogen- und Suchtpolitik erhalten, und wie beurteilt die
Bundesregierung diese finanzielle Ausstattung?
Über die finanziellen Mittel des Bundes für gesundheitliche Prävention im
Bereich der Drogen- und Suchtpolitik entscheidet der Deutsche Bundestag als
Haushaltsgesetzgeber. Im Jahr 2010 sind dafür 8,236 Mio. Euro im
Bundeshaushalt vorgesehen. Zusätzlich werden innovative Präventionsforschungsprojekte
und Modellprojekte zur Prävention aus dem Titel Modellmaßnahmen und
Forschungsvorhaben auf dem Gebiet Drogen und Suchtmittelmissbrauch gefördert.
Im Vergleich mit anderen Bereichen der Prävention wird deutlich, dass auf der
Suchtprävention ein Schwerpunkt liegt. Zu berücksichtigen ist, dass ergänzend
auch auf kommunaler bzw. Landesebene zahlreiche
Suchtpräventionsmaßnahmen durchgeführt werden. Eine umfassende und mehrere Ebenen beteiligende
Finanzierung ist aufgrund der komplexen Thematik und vielschichtigen
Zugangswege im Bereich der Drogen- und Suchtprävention notwendig.
10. Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit von Werbe- und
Sponsoringverboten für Tabak und Alkohol?
Basiert diese Einschätzung auf einer wissenschaftlichen Grundlage, und
wenn ja, welcher?
Für die Auslegung und den Vollzug der Werbe- und Sponsoringverbote für
Tabakerzeugnisse sind die Länder zuständig. Für Tabakprodukte gilt bereits ein
umfassendes Werbeverbot in audiovisuellen Medien und in Zeitschriften. Dies
wird derzeit um ein Verbot des Sponsoring ergänzt. Zur Wirksamkeit der Werbe-
und Sponsoringverbote für Tabakerzeugnisse liegen der Bundesregierung keine
aktuellen Studien vor.
Der Rückgang der Anzahl der Raucherinnen und Raucher in der Bundesrepublik
Deutschland insbesondere unter Jugendlichen wurde durch eine Vielzahl an
Maßnahmen erreicht, die im Zusammenspiel ihre Wirkung entfalten.
Zur Wirksamkeit von Werbe- und Sponsoringverboten für Alkohol liegen der
Bundesregierung keine aktuellen deutschen wissenschaftlichen Studien vor.
Einige Studien zeigen einen Einfluss von Alkoholwerbung auf das
Konsumverhalten von Jugendlichen (z. B. Studie der DAK – Deutsche Angestellten-
Krankenkasse – aus 2009). Allerdings wird die Werbung für alkoholische Produkte
bereits durch detaillierte gesetzliche Regelungen auf nationaler und
europäischer Ebene beschränkt. So verbietet das Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb Wettbewerbshandlungen, mit denen die Entscheidungsfreiheit der
Umworbenen durch Ausübung von Druck oder sonstigem unangemessenen,
unsachlichen Einfluss beeinträchtigt wird. Kinder und Jugendliche werden
besonders geschützt, Werbung darf deren geschäftliche Unerfahrenheit und
Leichtgläubigkeit nicht ausnutzen. Außerdem ist die in eine Werbung
einbezogene unmittelbare Aufforderung an Kinder, selbst die beworbene Ware zu
erwerben oder ihre Eltern oder andere Erwachsene dazu zu veranlassen, stets unlauter.
Für Rundfunk und elektronische Medien bestimmt der Jugendmedienschutz-
Staatsvertrag, dass sich Werbung für alkoholische Getränke weder an
Minderjährige richten noch durch die Art der Darstellung diese besonders ansprechen oder
beim Genuss von Alkohol darstellen darf. Für öffentliche Filmveranstaltungen
regelt das Jugendschutzgesetz, dass Werbefilme oder -programme für
Tabakwaren oder alkoholische Getränke ausschließlich nach 18 Uhr vorgeführt
werden dürfen.
11. Wie beurteilt die Bundesregierung Verkaufsverbote für Alkohol an
Tankstellen, Kiosken und Supermärkten zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr?
Basiert diese Einschätzung auf einer wissenschaftlichen Grundlage, und
wenn ja, welcher?
Als einziges Bundesland hat bislang das Land Baden-Württemberg zum 1. März
2010 ein Verkaufsverbot für Alkohol zwischen 22.00 und 5.00 Uhr eingeführt.
Zunächst sollten die Erfahrungen mit dieser Regelung und entsprechende
wissenschaftliche Studien abgewartet werden. Erst auf dieser Basis kann eine
Beurteilung erfolgen.
12. Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit von bildlichen
Warnhinweisen auf Verpackungen bei Tabak und Alkohol?
Basiert diese Einschätzung auf einer wissenschaftlichen Grundlage, und
wenn ja, welcher?
Ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung im Rahmen der Tabakprävention
ist es, den Einstieg in das Rauchen zu verhindern, den Ausstieg aus dem
Tabakkonsum zu fördern und den Schutz vor Passivrauchen zu stärken. Dabei kann die
Einführung von kombinierten Warnhinweisen (sogenannten
Bildwarnhinweisen) als eine Maßnahme im Rahmen dieser Aktivitäten gesehen werden.
Gegenwärtig werden von der Europäischen Kommission Aktivitäten mit der
Zielsetzung eingeleitet, neue kombinierte Warnhinweise zu entwickeln, die im
Hinblick auf die Bereitstellung von Informationen über die gesundheitlichen
Wirkungen des Tabaks, die Motivation des Aufhörens mit dem Rauchen und die
Abschreckung vor dem Rauchen geprüft sind. Bestandteil dieser Aktivitäten ist
auch ein Überblick zum aktuellen Forschungsstand.
Die Wirksamkeit von bildlichen Warnhinweisen auf Alkoholprodukten ist
bisher wenig untersucht. Die Einführung des Piktogramms in Frankreich zum
Verzicht von Alkohol in der Schwangerschaft konnte laut einer Studie des Institut
national de prévention et d'éducation pour la santé von 2008 zur
Wissenssteigerung über die Schäden von Alkohol in der Schwangerschaft beitragen, wurde
bislang aber nicht hinsichtlich der Veränderung des Konsums untersucht. Für
Deutschland liegen keine wissenschaftlichen Studien vor.
13. Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit von Steuererhöhungen
für Tabak und Alkohol?
Basiert diese Einschätzung auf einer wissenschaftlichen Grundlage, und
wenn ja, welcher?
Über Steuererhöhungen kann in der Regel auf die Preisgestaltung für versteuerte
Tabak- und Alkoholprodukte Einfluss genommen werden. Höhere Preise
können zu Veränderungen des Konsumverhaltens führen. Höhere Preise können
jedoch nur dann ihre Wirkungen entfalten, wenn es nicht zu
Ausweichbewegungen auf preisgünstigere Waren wie z. B. Schmuggelware und auf Grenzeinkäufe
in Niedrigpreisländern kommt. In diesem Zusammenhang wird auch auf die
Antwort zu Frage 16 verwiesen.
Anhand der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Fachserie 14
Reihe 9.1.1 (Tabaksteuerstatistik) kann die Entwicklung des Absatzes
versteuerter Tabakprodukte und gegebenenfalls auch die Auswirkungen von
Steuererhöhungen auf diese Produkte nachvollzogen werden. Ähnliches gilt für den
Alkoholbereich. Hier gibt es die Fachserie 14 Reihe 9.2.1 (Biersteuerstatistik)
und die Reihe 9.5 (Schaumweinsteuerstatistik) sowie die Arbeitsunterlage zur
Branntweinsteuerstatistik.
14. Welche Studien plant die Bundesregierung in den Bereichen Wirksamkeit
von Werbe- und Sponsoringverboten von Drogen und Suchtmitteln,
Wirksamkeit von Steuererhöhungen für Drogen und Suchtmittel sowie
Wirksamkeit bildlicher Warnhinweise?
Eine Entscheidung, zu diesen Themen wissenschaftliche Studien
durchzuführen, ist noch nicht getroffen worden.
15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Erfahrungen
anderer Länder für die Bereiche Wirksamkeit von Werbe- und
Sponsoringverboten von Drogen und Suchtmitteln, Wirksamkeit von Steuererhöhungen
für Drogen und Suchtmittel sowie Wirksamkeit bildlicher Warnhinweise?
Die Bundesregierung nutzt wo immer möglich Erkenntnisse und Erfahrungen
aus anderen Ländern. Eine Wirksamkeit ergriffener Maßnahmen ist jedoch
meist schwierig zu belegen, da für eine effektive Suchtprävention ein
Zusammenwirken von Maßnahmen der Verhaltensprävention und der
Verhältnisprävention („policy mix“) entscheidend ist und Maßnahmen selten isoliert
umgesetzt werden. Zusätzlich sind Erfahrungen aus dem Ausland immer im Lichte
der Gesamtstrategie und des jeweiligen nationalen kulturellen und sozialen
Hintergrund zu interpretieren.
16. Wie stellen sich die Alkohol- sowie Tabakpreise sowie die Besteuerung
von Alkohol und Tabak in Deutschland im Vergleich mit dem europäischen
Ausland dar?
Der in der Bundesrepublik Deutschland angewendete Steuersatz auf Spirituosen
gehört zu den zehn höchsten innerhalb der Europäischen Union. Sowohl der
Regelsteuersatz auf Schaumwein als auch der auf Zwischenerzeugnisse liegen über
dem EU-Durchschnitt.
Auch bei Tabakprodukten und hier insbesondere bei Zigaretten und Feinschnitt
liegt Deutschland bei den Preisen und bei der Besteuerung im vorderen Bereich
der Mitgliedstaaten. Bei Zigaretten sei in diesem Zusammenhang auf die hohen
Preisunterschiede zu den unmittelbar an Deutschland angrenzenden Ländern
Polen und Tschechien hingewiesen. Bezogen auf die gängigste Preisklasse bei
Zigaretten liegen die Preise gegenüber Polen mehr als dreimal und gegenüber
Tschechien zweimal so hoch.
17. Wirbt die Bundesregierung gegenüber den Ländern für ein Werbe- und
Sponsoringverbot für Alkohol in Hörfunk und Fernsehen vor 20 Uhr, und
welche Ziele verfolgt sie in diesem Themenfeld (bitte mit Begründung)?
Da die Zuständigkeit für Hörfunk und Fernsehen bei den Ländern liegt, sind hier
keine Aktivitäten der Bundesregierung geplant.
18. Plant die Bundesregierung eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung,
um den Nichtraucherschutz zu verbessern?
Wenn nein, welche geeigneten Maßnahmen will die Bundesregierung
ergreifen, um Nichtraucher besser zu schützen (bitte mit Begründung)?
Die Bundesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit, den § 5
„Nichtraucherschutz“ der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu ändern. Die Regelungen
des § 5 ArbStättV beinhalten gesetzgeberische Maßnahmen zum Schutz der
nichtrauchenden Beschäftigten und stehen im Einklang mit dem WHO-
Rahmenübereinkommen (Weltgesundheitsorganisation) zur Eindämmung des
Tabakgebrauchs. § 5 Absatz 1 der ArbStättV regelt die grundsätzliche Verpflichtung
des Arbeitgebers zum wirksamen Schutz der nichtrauchenden Beschäftigten am
Arbeitsplatz. Die Formulierung des § 5 Absatz 1 bewirkt faktisch einen
absoluten Schutz der nichtrauchenden Beschäftigten am Arbeitsplatz in Gebäuden vor
den Gefährdungen durch Tabakrauch.
§ 5 Absatz 2 ArbStättV verpflichtet den Arbeitgeber, in Arbeitsstätten mit
Publikumsverkehr Nichtraucherschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der
Natur des Betriebes und der Art der Beschäftigung zu treffen. Dies betrifft vor
allem den Nichtraucherschutz im Gastronomie und Gaststättenbereich, für den
seit der Föderalismusreform die Länder die Zuständigkeit haben. Nach Erlass
des Bundesnichtraucherschutzgesetzes und der Ländergesetze zum Schutz vor
den Gefahren des Passivrauchens gibt es auch für diese Bereiche umfassende
und ausreichende Nichtraucherschutzregelungen.
19. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen von
Drogenkonsum auf die Arbeitsleistung, Qualität und Produktivität der
Arbeit, und welche Maßnahmen zur Verbesserung der Datenlage und der
Forschung plant sie?
Betriebe haben ein hohes Interesse daran, Gefährdungen des künftig benötigten
Fachkräftepotenzials durch Alkohol- oder Drogenmissbrauch frühzeitig
entgegenzutreten. Neben den prognostizierten Problemen durch die demografischen
Entwicklungen stellen hohe Abbruchsquoten in der Ausbildung eine Gefahr für
eine ausreichende Anzahl von Nachwuchsfachkräften dar. Darüber hinaus
reduzieren Alkohol- und Drogenkonsum durch Fehlzeiten, mangelndes berufliches
Engagement, Leistungseinbußen und Prüfungsversagen sowie die Gefährdung
der Arbeitssicherheit die Leistungsfähigkeit der Betriebe.
20. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Sucht- und Drogenprävention
in den Betrieben zu stärken und zu verbessern?
21. Welche Möglichkeiten sieht und unterstützt die Bundesregierung, Betriebe
darin zu unterstützen, sucht- und drogenkranke Beschäftigte zu
stabilisieren und möglichst zu entwöhnen?
Seit 2007 sind die Krankenkassen nach § 20a des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB V) dazu verpflichtet, Leistungen der betrieblichen
Gesundheitsförderung (BGF) anzubieten. Mit systematisch umgesetzten
Gesundheitsförderungsmaßnahmen in Unternehmen und Betrieben werden sowohl
arbeitsbedingte Erkrankungen und Stress vermieden, als auch das Wohlbefinden am
Arbeitsplatz verbessert und Gesundheitspotenziale der Beschäftigten gestärkt.
Durch die direkte Ansprache der Beschäftigten am Arbeitsplatz können gezielte
Aufklärungs- und Beratungsangebote zu den Themen Alkohol- und
Nikotinkonsum, Medikamentenmissbrauch und illegale Drogen langfristig zur Vorbeugung
bzw. Reduzierung von Sucht- und Drogenerkrankungen beitragen.
Soweit von den Krankenkassen Leistungen angeboten werden, müssen diese
den im Leitfaden Prävention „Gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder
und Kriterien zur Umsetzung von §§ 20 Absatz 1 und 20a SGB V“ festgelegten
Kriterien genügen. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-Spitzenverband) hat darin prioritäre Handlungsfelder und Kriterien für
die Leistungen der primären Prävention und betrieblichen
Gesundheitsförderung festgelegt. Handlungsfelder sind: Arbeitsbedingte körperliche
Belastungen, Betriebsverpflegung, psychosoziale Belastungen und Suchtmittelkonsum.
Aus dem Präventionsbericht, den der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes
Bund der Krankenkassen (MDS) und der GKV-Spitzenverband zusammen mit
den Verbänden der Kassenarten jährlich erstellen, geht hervor, dass im
Berichtsjahr 2008 18 Prozent aller BGF-Maßnahmen der Krankenkassen den
Schwerpunkt Suchtmittelprävention hatten.
Auch die Unfallversicherungsträger beraten Unternehmer und betriebliche
Akteure im Gesundheitsschutz zur Suchtprävention und führen entsprechende
Informationsveranstaltungen durch. Darüber hinaus hat die Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Rahmen von Projekten und Workshops
das Thema Sucht am Arbeitsplatz thematisiert und stellt Informationen und
Handlungsorientierungen für betriebliche Entscheidungsträger und
Arbeitsschutzexperten zur Etablierung betrieblicher Suchtpräventionsprogramme zur
Verfügung.
Den Betrieben – und damit auch den Arbeitsmedizinerinnen und -medizinern –
kommt eine wichtige Aufgabe in der Suchtprävention zu, weil der Arbeitsplatz
wie kaum ein anderer Bereich dazu geeignet ist, nachhaltig wirksame
Präventionsarbeit zu leisten. Zur Förderung des weiteren Ausbaus der Angebote in der
betrieblichen Suchtprävention plant die Drogenbeauftragte der Bundesregierung
in diesem Jahr ein Expertengespräch.
22. Wie beurteilt die Bundesregierung die unterschiedlichen rechtlichen
Regelungen in der Ländern im Bereich des Nichtraucherschutzes und die
tatsächliche Einhaltung und Überwachung dieser Regelungen in den
einzelnen Ländern?
Mit den Gesetzen der Länder zum Nichtraucherschutz und dem Gesetz zum
Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens ist Deutschland einen großen
Schritt im Bereich des Nichtraucherschutzes vorangekommen. Ein wichtiger
Indikator für den Wirksamkeitsgrad von Rauchverboten ist die
Passivrauchexposition. Eine aktuelle Kohortenstudie des Deutschen Krebsforschungszentrums
belegt den Erfolg. Die Tabakrauchexposition in Restaurants ist infolge des
Rauchverbots deutlich zurückgegangen: Vor dem Rauchverbot lag sie in der
Gesamtbevölkerung bei etwa 75 Prozent (Männer: 75 Prozent, Frauen: 73
Prozent), im Jahr 2009 bei etwa 20 Prozent (Männer: 19 Prozent, Frauen: 22
Prozent). Zu Fragen der Einhaltung und Überwachung in den einzelnen
Bundesländern liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
23. Wie findet im Bereich der Drogen- und Suchtpolitik die Zusammenarbeit
zwischen der Bundesregierung und den Ländern statt?
Ein kontinuierlicher Austausch zwischen Bund und Ländern in der
Gesundheitspolitik und damit auch in der Drogen- und Suchtpolitik findet auf der Ebene der
Gesundheitsministerkonferenz bzw. der Arbeitsgemeinschaft der Obersten
Landesgesundheitsbehörden (AOLG) statt. Die Bundesregierung ist in den Gremien
jeweils als Gast vertreten. Die AG Suchthilfe der AOLG befasst sich mit der
Drogen- und Suchtpolitik. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild
Dyckmans, hat bereits im Februar 2010 an einer Sitzung der AG Suchthilfe
teilgenommen. Dort wurde ein weiterer kontinuierlicher Austausch vereinbart.
24. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Ausmaß und
Ausprägung des illegalen Zigarettenhandels?
Die Erkenntnisse der Zollverwaltung über das Ausmaß des illegalen
Zigarettenhandels können den Sicherstellungs- und Beschlagnahmezahlen der
Zollbehörden entnommen werden. Diese Zahlen lassen allerdings im Hinblick auf das
große Dunkelfeld keinen unmittelbaren Rückschluss auf die tatsächliche Zufuhr
von unversteuerten und unverzollten Zigaretten nach Deutschland zu.
Außerdem sind in den Sicherstellungszahlen Zigaretten enthalten, die nicht für den
deutschen Markt bestimmt waren bzw. bei der Zerschlagung von illegalen
Produktionsstätten in Deutschland sichergestellt wurden.
So wurden in den letzten drei Jahren folgende Mengen sichergestellt.
2007: 465 000 000 Stück,
2008: 291 000 000 Stück,
2009: 281 000 000 Stück.
Der illegale Zigarettenhandel ist geprägt durch Strukturen der organisierten
Kriminalität. Der Vertrieb von unversteuerten bzw. gefälschten Zigaretten an den
Endabnehmer erfolgt neben dem Straßenhandel auch im zunehmenden Maße
über Verkäufe unter dem Ladentisch.
25. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Bereich des illegalen
Zigarettenhandels, und wann starten diese?
Maßnahmen der Zollverwaltung im Rahmen des illegalen Zigarettenhandels wie
z. B. Scheinkäufe und kontrollierte Lieferungen dienen ausschließlich der
Bekämpfung und Aufdeckung des illegalen Zigarettenhandels. Es liegt auf der
Hand, dass einzelne ermittlungstaktische Konzepte und Maßnahmen nicht
öffentlich gemacht werden können.
Die Bundesregierung beteiligt sich aktiv an den internationalen Verhandlungen
zum Protokoll über den illegalen Handel mit Tabakprodukten
(Tabakschmuggelprotokoll). Das Protokoll wird auf Grundlage von Artikel 15 des
„Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs“
(Tabakrahmenkonvention) erarbeitet und von den 168 Vertragsparteien der Konvention
verhandelt. Ziel des Protokolls ist unter anderem die Bekämpfung des
organisierten Zigarettenschmuggels.
26. Unterstützt die Bundesregierung die Durchführung eines Monitorings für
Alkoholwerbung (bitte mit Begründung)?
Die Bundesregierung unterstützt eine effektive Selbstkontrolle für
Alkoholwerbung. So hat der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e. V. (ZAW) die
„Verhaltensregeln des Deutschen Werberats über die kommerzielle
Kommunikation für alkoholhaltige Getränke“ 2009 neu überarbeitet. Sie legen inhaltliche
Standards für Alkoholwerbung fest. Die Einhaltung der Verhaltensregeln wird
durch den Deutschen Werberat überwacht. Die Drogenbeauftragte der
Bundesregierung plant Gespräche mit dem Werberat zur Einhaltung der
Selbstverpflichtung noch in diesem Jahr.
27. Unterstützt die Bundesregierung die Senkung der Promillegrenzen für
Autofahrer (bitte mit Begründung)?
Von Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sind
keine Änderungen der Promillegrenzen für Autofahrer vorgesehen. Der
Gesetzgeber hat in den letzten Jahren das Instrumentarium zur Bekämpfung von
Alkohol und Drogen im Straßenverkehr verbessert. Die derzeitigen Regelungen
haben sich bewährt:
Im Jahre 1998 wurde sowohl die 0,5-Promille-Regelung als auch die
Atemalkoholkontrolle eingeführt und damit die Kontrollsituation im Straßenverkehr
verbessert. Im Jahre 2001 wurde die Sanktion für Verstöße gegen die 0,5-Promille-
Regelung deutlich angehoben. Mit dem Alkoholverbot für Fahranfänger und
Fahranfängerinnen vom 1. August 2007 wurde ein wichtiger Beitrag zur
Senkung des bestehenden Unfallrisikos junger Fahranfänger geleistet, die im
Verhältnis zu ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung überdurchschnittlich oft an
Verkehrsunfällen mit Alkohol beteiligt sind. Darüber hinaus sind die Geldbußen
bei Alkohol und Drogen am Steuer zum 1. Februar 2009 verdoppelt worden. So
sind beim ersten Verstoß 500 Euro Bußgeld fällig und beim zweiten bzw. dritten
Verstoß 1 000 Euro bzw. 1 500 Euro. Für weitere Fahrten unter Alkohol beträgt
das Bußgeld 3 000 Euro.
Diese Maßnahmen haben zu einem kontinuierlichen Rückgang der Unfälle unter
Alkoholeinfluss geführt. Der Grenzwert von 0,5 Promille wird in der
Bevölkerung inzwischen allgemein akzeptiert und sowohl von den
Verkehrssicherheitsverbänden als auch von der Europäischen Union als angemessen angesehen.
Primär sollte deshalb in der Zukunft im Rahmen der Verkehrssicherheit durch
Präventionsarbeit und Aufklärung auf einen freiwilligen Alkoholverzicht im
Straßenverkehr hingewirkt werden.
28. Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit von Testkäufen durch
Jugendliche zur Überprüfung der Jugendschutzbestimmungen vor Ort?
Inwiefern und gegebenenfalls wann plant die Bundesregierung in diesem
Bereich rechtliche Änderungen, und inwieweit wird dabei rechtlichen
Bedenken gegen den Einsatz jugendlicher Testkäufer Rechnung getragen?
Die Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes obliegt
den in den Ländern zuständigen Behörden. Ermächtigungsgrundlagen für die
Durchführung von Kontrollen der zuständigen Verwaltungsbehörde befinden
sich im jeweiligen Landesrecht.
Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Praxis ist sowohl die
Einhaltung jugendschutzrechtlicher Vorgaben durch Gewerbetreibende und
Veranstalter als auch die Ahndung von Verstößen durch die örtlichen Kontrollbehörden
unverzichtbar. Wie die Behörden vor Ort ihre Kontrollen im Einzelnen gestalten,
bleibt Landesrecht vorbehalten. Änderungen im Jugendschutzgesetz sind derzeit
nicht geplant.
Zu den rechtlichen und pädagogischen Voraussetzungen von jugendlichen
Testkäufern wird auf die Antworten des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Hermann Kues,
zu den Fragen 13 und 14 des Abgeordneten Kai Gehring, verwiesen, vgl.
Anlage 7 des Plenarprotokolls der 165. Sitzung des Deutschen Bundestages am
4. Juni 2008. Unter diesen Voraussetzungen sind Testkäufe eine mögliche Form
zur Kontrolle der Einhaltung jugendschutzrechtlicher Vorgaben.
29. Plant die Bundesregierung härtere Strafen gegen Händler, die Alkohol an
Minderjährige verkaufen?
Falls ja, wann, und wie soll dies umgesetzt werden (falls nein, bitte mit
Begründung)?
Zuwiderhandlungen gegen die Abgabeverbote von Alkohol an Minderjährige
nach § 9 des Jugendschutzgesetzes können durch die zuständigen Behörden
in den Ländern gemäß § 28 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 1 Nummern 10
bis 11 Buchstabe a des Jugendschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu
50 000 Euro und unter bestimmten Voraussetzungen nach § 27 Absatz 2 des
Jugendschutzgesetzes durch die Strafverfolgungsbehörden mit einer
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden.
Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die von den zuständigen Behörden
im Bereich der Ordnungswidrigkeiten verhängten Bußgelder bislang nicht an
die Grenze des Bußgeldrahmens von 50 000 Euro gestoßen sind, sind
Änderungen des breit angelegten Strafrahmens von der Bundesregierung derzeit nicht
geplant.
30. Plant die Bundesregierung eine Ausweispflicht für junge Alkoholkäufer?
Falls ja, wann, und wie soll dies umgesetzt werden (falls nein, bitte mit
Begründung)?
Schon heute ist nach § 2 Absatz 2 des Jugendschutzgesetzes vorgesehen, dass
Personen, bei denen nach dem Jugendschutzgesetz Altersgrenzen zu beachten
sind, ihr Lebensalter auf Verlangen in geeigneter Weise nachweisen müssen.
Veranstalter und Gewerbetreibende haben in Zweifelsfällen das Lebensalter zu
überprüfen. Die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes wird über
Vereinbarungen zwischen der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und dem
Einzelhandel verbessert. Darüber hinaus führt die Bundesregierung unterschiedliche
zielgruppengenaue Sensibilisierungs- und Informationsmaßnahmen zur
konsequenten Umsetzung jugendschutzrechtlicher Vorgaben durch.
31. Wie beurteilt die Bundesregierung die Suchtgefahr durch Medikamente
und die Folgen von Medikamentenabhängigkeit, und welche Maßnahmen
will sie dagegen wann ergreifen?
Den bestimmungsgemäßen Gebrauch von Medikamenten vom Missbrauch zu
unterscheiden ist schwierig – auch für die Betroffenen. 4 bis 5 Prozent aller
verordneten Arzneimittel besitzen ein eigenes Missbrauchs- und
Abhängigkeitspotenzial, darunter vor allem die Schlaf- und Beruhigungsmittel mit Wirkstoffen
aus der Familie der Benzodiazepine und der Benzodiazepinrezeptoragonisten.
Zu beachten sind auch die Analgetikakombinationen mit Koffein und Codein,
die ein eigenes Missbrauchspotenzial aufweisen. Der Abhängigkeit von
Medikamenten liegt ein komplexes, individuelle wie soziale Faktoren umfassendes
Ursachengeflecht zugrunde. Auch wenn eine Medikamentenabhängigkeit im
Alltag häufig unauffällig verläuft, stellt gerade die am häufigsten vorkommende
Benzodiazepinabhängigkeit ein erhebliches Risiko für ein gesundes Altern dar.
Zusätzlich ist ein Entzug bei bestehender Abhängigkeit für die Betroffenen sehr
schwierig und langwierig. Daher hält die Bundesregierung die Prävention der
Entstehung von Medikamentenabhängigkeit für prioritär. Prävention zur
Medikamentenabhängigkeit muss dabei primär im gesundheitlichen
Versorgungssystem ansetzen, da diese Medikamente in der Regel verschreibungspflichtig sind.
Die Bundesregierung setzt sich daher dafür ein, dass alle Professionellen des
Gesundheitswesens (Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker,
Pflegende, Mitarbeitende der Suchthilfe) sowie die Patientinnen und Patienten
selbst ihre Bemühungen verstärken, um Medikamentenabhängigkeit frühzeitig
entgegenzuwirken. Zu den konkreten Maßnahmen wird auf die Antworten zu
den Fragen 4 und 33 verwiesen.
32. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Häufigkeit, Ausprägung
sowie die Entwicklung in den letzten Jahren von
Medikamentenabhängigkeit?
Welche neuen Forschungsvorhaben sind in diesem Bereich geplant, und
wann starten diese?
Schätzungen gehen von 1,2 Millionen bis 1,9 Millionen
Medikamentenabhängigen in Deutschland aus. Davon betroffen sind häufiger Frauen und häufiger
ältere Menschen (siehe auch Antwort zu Frage 4). Der epidemiologische
Suchtsurvey 2006 zeigt bei 4,7 Prozent der Bevölkerung ein Muster eines
problematischen Gebrauchs von Medikamenten. Dieser Anteil ist seit der Erhebung in
2003 konstant geblieben. In den letzten Jahren sind die Verordnungen von
Schlaf- und Beruhigungsmitteln im Rahmen der gesetzlichen
Krankenversicherung zwar zurückgegangen, der Anteil der privat verordneten Mittel steigt
jedoch an.
Zur Frage nach neuen Forschungsvorhaben wird auf die Antwort zu Frage 4
verwiesen.
33. Welche neuen Maßnahmen plant die Bundesregierung im Bereich der
Prävention und Bekämpfung von Medikamentenabhängigkeit, und wann
starten diese?
Inwiefern werden diese Maßnahmen Gender Mainstreaming
berücksichtigen und Akteure wie die Alten- und Pflegeheime, Krankenkassen, Ärzte,
Apotheken, Pharmaindustrie, Heilbäder und Kurorte sowie die Selbsthilfe
einbeziehen?
Zu den Maßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Die geplante
Fördermaßnahme richtet sich gezielt an die Akteure der Alten- und Suchthilfe
sowohl im stationären als auch ambulanten Bereich. Darüber hinaus können
weitere Akteure (z. B. Hausärzte etc.) eingebunden werden. Die Beachtung von
Gender Mainstreaming ist eine Fördervoraussetzung.
Weiterhin fördert das BMG seit November 2009 ein Modellprojekt mit der
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) zur Zusammenarbeit
von Ärzten und Apothekern. Im Rahmen des Modellprojekts sollen Apotheker
und Apothekerinnen im Hinblick auf benzodiazepinabhängige Patienten eine
höhere Aufmerksamkeit entwickeln und den ihnen vorgegebenen rechtlichen
Rahmen zur Beratung aktiv nutzen. Zusätzlich fördert das BMG die Evaluation
des Leitfadens der Bundesärztekammer „Medikamente – schädlicher Gebrauch
und Abhängigkeit“ durch die Universität Greifswald. Im Rahmen dieser
Erhebung wird der Nutzen und die Verwendung des Leitfadens sowohl bei Ärzten
erfragt, die eine Weiterbildung für eine suchtmedizinische Grundsatzausbildung
machen, als auch bei zufällig ausgewählten Hausärzten und Hausärztinnen. Auf
Basis der Ergebnisse, die voraussichtlich Ende 2010 vorliegen werden, wird die
Durchführung weiterer Maßnahmen mit dem Ziel der Prävention und
Behandlung von Medikamentenabhängigkeit in der Arztpraxis geprüft.
34. Welche Nachfolgeprojekte zum Aktionsplan des Bundesministeriums für
Gesundheit (BMG) 2008/2009 zur Verbesserung der
Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) plant die Bundesregierung, und wann starten diese?
Der Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit wird
derzeit für die Jahre 2010 bis 2012 fortgeschrieben. Der neue Aktionsplan wird im
Rahmen des 3. Kongresses für Patientensicherheit bei medikamentöser Therapie
(19./20. Juni 2010 in Berlin) der Öffentlichkeit vorgestellt. Seine Umsetzung
erfolgt sukzessive, beginnend im Jahre 2010.
35. Wie beurteilt die Bundesregierung die Suchtgefahr durch Online- und
Computerspiele, insbesondere für Kinder und Jugendliche?
36. Wird die Bundesregierung die Forschung für die Bereiche Online- und
Computerspielsucht ausbauen, und wann startet dies (bitte mit
Begründung)?
37. Inwieweit sieht die Bundesregierung eine mögliche Gefahr der Online- und
Computerspielsucht für Kinder und Jugendliche, und welchen
gesetzgeberischen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung daraus ab (bitte mit
Begründung)?
Die Fragen 35 bis 37 werden gemeinsam beantwortet.
Bekannt und durch Berichte belegt ist, dass es eine exzessive und die
Selbstkontrolle stark beeinträchtigende, mit psychosozialen Folgeproblemen
einhergehende Nutzung von Internetanwendungen gibt. Eine entsprechende
Gefährdung kann für einzelne Personen deshalb nicht ausgeschlossen werden.
Allerdings ist das Ursache- und Wirkungsgefüge dieser exzessiven Nutzung
noch weitgehend unerforscht. Zudem gibt es in der Wissenschaft
unterschiedliche Positionen zu der Frage, ob es sich beim sogenannten pathologischen
Internetgebrauch um eine Impulskontrollstörung handelt oder um eine
Verhaltenssucht. Unabhängig davon, ob eine Verhaltenssucht oder eine
Impulskontrollstörung vorliegt, sind Angebote bzw. Maßnahmen der Prävention,
Beratung und Behandlung wichtig, um ein exzessives Nutzungsverhalten entweder
zu verhindern oder um adäquat mit den Folgeerscheinungen umgehen zu
können. Entsprechende Aktivitäten werden von Krankenkassen und der
Rentenversicherung, den Ländern und seitens des Bundes bereits durchgeführt.
Das BMG fördert seit Februar 2008 die Studie „Beratungs- und
Behandlungsangebote zum pathologischen Internetgebrauch in Deutschland“, die vom
Deutschen Zentrum für Suchtfragen im Kindes- und Jugendalter in Hamburg
durchgeführt wird. Die Studie beinhaltet einen systematischen Überblick zum
Forschungsstand, eine Befragung von 130 Beratungs- und
Behandlungseinrichtungen zur Inanspruchnahme von entsprechenden Angeboten und die Erstellung
von Broschüren für Betroffene, Eltern und Angehörige sowie Multiplikatoren.
Sie wurde durch eine Recherche zu bestehenden Onlineberatungen ergänzt. Der
Abschlussbericht dieser Studie wird Mitte 2010 vorliegen. Auf der Basis dieses
Berichts wird über weitere Maßnahmen zu entscheiden sein.
38. Wie sieht der Zeitplan für den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und FDP angekündigten Nationalen Aktionsplan im Bereich des
Jugendschutzes aus?
Welche Maßnahmen zur Suchtprävention soll der Aktionsplan beinhalten?
Zur Verbesserung des Jugendschutzes, der Partizipation, der Medienkompetenz
und der Gewalt- sowie Suchtprävention gibt es bereits eine Vielzahl von
einschlägigen Maßnahmen und erfolgreichen Projekten der Bundesregierung.
Wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vorgesehen, gilt es nun
diese Maßnahmen zu verstärken und auszubauen sowie im Rahmen eines
Nationalen Aktionsplans gemeinsam mit Ländern, Kommunen, Verbänden und
Wirtschaft alle Anstrengungen zu bündeln, zu vernetzen und weiter zu
entwickeln. Zunächst ist geplant, eine Kooperationsplattform mit allen Beteiligten
aufzubauen, die nicht nur die Erstellung, sondern auch die Umsetzung der im
Aktionsplan verankerten Maßnahmen gewährleisten soll.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass ein konkreter und abgestimmter
Aktionsplan im Jahr 2011 vorgelegt werden kann. Hierbei ist jedoch zu
berücksichtigen, dass die Erstellung eines die Ziele berücksichtigenden und
verbindlichen Strategiekonzeptes abhängig ist von der Überzeugung und konstruktiven
Kooperation aller Beteiligten.
39. In welchem Rahmen wird die Bundesregierung die Webpräsenz „Schau
hin! Was Deine Kinder machen.“ weiterhin unterstützen, bekannter
machen und gegebenenfalls weiterentwickeln?
Die Bundesregierung hat sich mit den anderen Partnern der Initiative ZDF,
ARD, TV-Spielfilm und Vodafone auf eine Fortführung der Initiative im Jahr
2010 verständigt. Dabei unterstützt das BMFSFJ die Initiative mit jährlich
500 000 Euro aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes. Ziel der Initiative
ist es, Eltern und Erziehende mit fundierten und aktuellen Informationen über
das Spektrum von Angeboten und Gefährdungspotentialen in neuen Medien zu
informieren und dabei die Medienerziehungskompetenz mit praxistauglichen
Handlungsempfehlungen für eine altersgerechte und sichere Mediennutzung
von Kindern zu unterstützen. Geplant sind themenbezogene Kampagnen,
Bereitstellung von Materialien in Print und Online zum Herunterladen sowie ein
umfangreiches Websiteangebot.
Durch intensive Öffentlichkeitsarbeit, unter anderem mittels Fernsehspots,
Anzeigen in Printmedien, Pressearbeit sowie Präsentationen auf
Fachveranstaltungen und Messen wird der Bekanntheitsgrad der Initiative weiter gesteigert.
Neben zahlreichen Aktivitäten und Informationsmaterialien wird auch die
Webpräsenz von „Schau Hin!“ fortlaufend zielgruppenorientiert weiterentwickelt,
aktualisiert und intensiviert.
40. In welchem Rahmen wird die Bundesregierung die Webpräsenz „Ein Netz
für Kinder“, das u. a. die Software für einen sicheren Surfraum für Kinder
anbietet, weiterhin unterstützen, bekannter machen und gegebenenfalls
weiterentwickeln?
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP wurde vereinbart, das
erfolgreiche Projekt „Ein Netz für Kinder – fragFINN“ weiterzuführen. Die
Bundesregierung sowie die beteiligten Wirtschaftsunternehmen haben die
Initiative über den Projektzeitraum 2008 bis 2010 hinaus ohne zeitliche
Begrenzung verstetigt.
Das Projekt steht auf den zwei sich ergänzenden Säulen der Förderinitiative
einerseits und dem sicheren Surfraum fragFINN.de andererseits. Die
Förderinitiative ist durch einen beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien in diesem Haushaltsjahr neu geschaffenen eigenen Haushaltstitel
gesichert, aufgrund dessen jährlich 1 Mio. Euro für neu zu schaffende
Internetangebote zur Verfügung stehen. Das BMFSFJ unterstützt die Initiative mit
jährlich 500 000 Euro aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes.
Der sichere Surfraum fragFINN wird allein von den beteiligten
Wirtschaftsunternehmen finanziert. Diese Projektpartner, zu denen die maßgeblichen
Unternehmen im Bereich Internetwirtschaft gehören, haben zur langfristigen
Sicherung des Surfraums den fragFINN e. V. gegründet.
Beide Säulen entwickeln sich beständig weiter. Durch die Förderinitiative
werden bis jetzt 42 Kinderinternetangebote mit einem Projektvolumen von 6,5 Mio.
Euro mit 3,2 Mio. Euro aus Bundesmitteln gefördert. Pro Jahr kommen
durchschnittlich 15 neue Angebote hinzu. Der Surfraum fragFINN ist auf 8 000
Domains angewachsen. Er wird täglich erweitert. Dabei stehen die Vorschläge der
Kinder im Mittelpunkt, die im Jahr 2009 über 2 800 Seiten vorgeschlagen
haben. Alle Angebote werden von Medienpädagogen nach dem Vier-Augen-
Prinzip auf ihre Unbedenklichkeit für Kinder überprüft.
Beide Säulen werden über alle Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit wie u. a.
Fernseh- und Radiospots, Anzeigen in Printmedien, Flyer, Pressearbeit,
Präsentationen auf Messen und Zusammenarbeit mit den Ländern für den Einsatz an
Schulen bekannt gemacht.
41. Welche neuen Maßnahmen plant die Bundesregierung im Bereich der
Glücksspielsucht, und wann starten diese?
Aktuell wird eine Studie des Instituts für Therapieforschung (IFT) München zur
Evaluation der Spielverordnung erstellt. Neben den allgemeinen Entwicklungen
aufgrund der letzten Novelle der Spielverordnung, soll als ein Teilaspekt
untersucht werden, ob von der derzeitigen Ausgestaltung der Geldspielgeräte
vermehrt Suchtgefahren ausgehen. Die Studie wird im Frühjahr 2010 vorliegen.
Auf dieser Grundlage werden mögliche weitere Maßnahmen zum Spielerschutz
geprüft. Zusätzlich fördert das BMG bereits das Modellprojekt „Frühe
Intervention beim Pathologischen Glücksspielen“, das an 17 Suchtberatungsstellen
in 15 Ländern durchgeführt wird. Das Projekt hat zum Ziel, die Hilfen für
pathologische Suchtspieler auszubauen und läuft bis Ende 2010. Vor der Initiierung
weiterer Maßnahmen werden die Ergebnisse laufender nationaler Studien
abgewartet (neben bereits angeführten Studien hat die Universität Greifswald,
Prof. Ulrich John jüngst mit einer von den Ländern geförderten Studie
„Pathologisches Glücksspielen und Epidemiologie – PAGE: Entstehung,
Komorbidität, Remission und Behandlung“ begonnen).
Seit 2007 führt die BZgA in Kooperation mit dem Deutschen Lotto- und
Totoblock (DLTB) die Präventionskampagne „Spiel nicht bis zur Glücksspielsucht!“
durch. Mit bundesweiten Aufklärungsmaßnahmen, regionalen Informations-
und Beratungsangeboten sowie der Zusammenarbeit mit
Suchtpräventionseinrichtungen auf Landesebene wird die Bevölkerung für die Risiken des
Glücksspiels sensibilisiert. Außerdem erhalten Betroffene und ihre Angehörigen Hilfe
und Beratung bei der Bewältigung ihrer Probleme. Auf der Internetseite der
BZgA
www.spielen-mit-verantwortung.de finden Betroffene und Angehörige
ein umfangreiches Informations- und Beratungsangebot mit einem kostenlosen
Online-Ausstiegsprogramm, einer Chat-Sprechstunde und einem Selbsttest zum
eigenen Glücksspielverhalten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur
telefonischen Beratung.
42. Inwieweit geht nach Ansicht der Bundesregierung eine Gefahr von
Glücksspielen im Internet für Erwachsene, aber insbesondere auch für
Kinder und Jugendliche, aus, und inwieweit wird hier gesetzgeberischer
Handlungsbedarf gesehen?
Gemäß § 4 Absatz 4 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) ist das Veranstalten
und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Zwar wird
dem Internetglücksspiel ein besonderes Suchtpotenzial zugeschrieben, es ist in
Deutschland allerdings wenig verbreitet: Nur 0,9 Prozent der Bevölkerung haben
in den letzten 12 Monaten im Internet Glücksspiele gespielt, nur 0,3 Prozent
spielen wöchentlich im Internet (Repräsentativerhebung der BZgA
„Glücksspielverhalten in Deutschland 2007 und 2009“). Zwischen 2007 und 2009 hat
das Internetglücksspiel keinen Zuwachs (für 16- bis 17-jährige Jugendliche in
der Tendenz eher eine Abnahme) erfahren. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf
wird derzeit nicht gesehen.
43. Wie bewertet die Bundesregierung die Substitutionsbehandlung mit
Methadon sowie die Substitutionsbehandlung mit Diamorphin für
Schwerstabhängige?
Plant die Bundesregierung in diesem Bereich gesetzliche Veränderungen?
Die Substitutionsbehandlung mit Methadon sowie für Schwerstopiatabhängige
mit Diamorphin bietet wichtige Therapieoptionen und Bausteine eines
umfassenden Drogen- und Suchthilfeangebotes für die betroffenen drogenabhängigen
Patientinnen und Patienten. Mit der 23. Betäubungsmittelrechts-
Änderungsverordnung sowie dem Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung
wurden auf diesen Gebieten im Jahr 2009 wichtige rechtliche Regelungen
getroffen. Die Implementierung der diarmorphingestützten Behandlung durch die
Selbstverwaltung wird von der Bundesregierung begleitet. Dabei wird
insbesondere darauf zu achten sein, dass die Behandlung dort angeboten werden kann,
wo Bedarf dafür besteht. Weitere gesetzliche Veränderungen in diesem Bereich
sind gegenwärtig nicht beabsichtigt.
44. Wie beurteilt die Bundesregierung Cannabis in der medizinischen
Verwendung zur Schmerzlinderung?
Basiert diese Einschätzung auf einer wissenschaftlichen Grundlage, und
wenn ja, welcher?
Die Erkenntnislage zu Cannabinoid-haltigen Arzneimitteln, insbesondere für
Dronabinol (Delta-9-THC) hat sich in den letzten Jahren sowohl hinsichtlich der
Grundlagen, wie auch der klinischen Forschung fortentwickelt. Zunehmende
Erkenntnisse gibt es insbesondere bei den Indikationsgebieten Kachexie (starke
Abmagerung) bei Tumor- bzw. Aids-Erkrankungen, Übelkeit und Erbrechen im
Rahmen einer Chemotherapie, zentraler neuropathischer Schmerz, Spastik
besonders bei Multiple Sklerose (MS) und Tourette-Syndrom. Diese Einschätzung
zu den Möglichkeiten der Verwendung Cannabinoid-haltiger Arzneimittel geht
im Wesentlichen auf wissenschaftliche Äußerungen medizinischer
Fachgesellschaften und -verbände zurück, wie sie auch anlässlich einer öffentlichen
Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 15.
Oktober 2008 eingebracht wurden.
45. Plant die Bundesregierung, Cannabis in der medizinischen Verwendung
zur Schmerzlinderung zuzulassen (bitte mit Begründung)?
Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass Cannabis und seine
Inhaltstoffe grundsätzlich nur bei ausreichender wissenschaftlicher Evidenz zum
Zwecke ihrer medizinischen Anwendung zugelassen werden sollten. Die
Evidenz wäre bei einem unter den Voraussetzungen des Arzneimittelrechts
zugelassenen Fertigarzneimittel als gegeben anzusehen. Für die Cannabisinhaltsstoffe
Dronabinol und Nabilon besteht Verschreibungsfähigkeit.
46. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Bereich der illegalen
Drogen, und wann werden diese umgesetzt?
Die BZgA informiert auf der Internetplattform
www.drugcom.de aktuell über
die Entwicklungen im Bereich illegaler Drogen. Über diese präventiven
Informationen zu den einzelnen Substanzen und deren Gefährdungspotenzial hinaus,
besteht die Möglichkeit, über diese Homepage das onlinegestützte Programm
„Quit the shit“ zu nutzen, um den eigenen Cannabiskonsum zu beenden oder
zumindest zu reduzieren (siehe auch Antwort zu Frage 1).
Im Rahmen der Förderung von Forschungs- und Modellprojekten im Bereich
illegaler Drogen werden vor allem Projekte der selektiven Prävention gefördert,
die sich insbesondere an Cannabiskonsumierende richten.
Dazu gehören die Projekte Incant und Fred goes net sowie der bundesweite
Transfer der Projekte realize it! und Candis. Sie werden ergänzt durch neue
Projekte wie „eltern.aktiv“, die Beratungsstellen und Jugendämter darin
unterstützen, für Eltern von Drogen konsumierenden Kindern und Jugendlichen einen
systematisierten, evaluierten Beratungsablauf anbieten zu können. Zudem wird
auch die Hepatitis-C-Prävention bei jungen Drogengebrauchern als
frühinterventive Maßnahme gefördert, um den hohen Infektionsgrad vor allem bei intravenös
Drogenkonsumierenden möglichst früh zu verringern.
Darüber hinaus werden Forschungsvorhaben gefördert, die
versorgungsrelevante Informationen zu bestimmten Handlungsbereichen wie der Behandlung
langfristig Substituierter (PREMOS-Studie), der Situation älterer
Drogenabhängiger mit Pflegebedarf oder wie des Konsums neuer Drogen wie bspw. den in
Kräutermischungen beigefügten synthetischen Cannabinoiden sammeln und
bewerten. Die Studienergebnisse werden eine Grundlage für die Planung
weiterer Maßnahmen darstellen. Inwieweit sich z. B. weiterer Handlungsbedarf
zur Substitutionsbehandlung in Deutschland ergibt, wird nach Vorlage des
Abschlussberichts von PREMOS durch die Technische Universität Dresden
(Prof. Hans-Ulrich Wittchen) Ende des Jahres diskutiert werden.
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ISSN 0722-8333]