Steuervollzug im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften
der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
(Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/852)
Derzeit läuft die juristische Aufarbeitung betrügerischer Cum-Ex-Geschäfte durch Ermittlungen gegen hunderte Beschuldigte und das erste Strafverfahren vor dem Landgericht Bonn. Es bestehen Schätzungen, nach denen der Allgemeinheit durch die als „größter Steuerraub der Geschichte“ bezeichneten Geschäfte mehr als 10 Mrd. Euro gestohlen worden sein könnten. Durch steuerliche Rückforderungen seitens der Finanzbehörden sowie strafrechtliche Abschöpfungen unrechtmäßig erzielter Vermögen im Rahmen bestehender Verjährungsfristen können Gelder für die Allgemeinheit zurückgewonnen werden.
Ausweislich der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/852 erging seitens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) in einem Fall eine Weisung zur Einleitung verjährungshemmender Maßnahmen an die Finanzbehörde Hamburg. Laut Medienberichten betraf dies die Privatbank M.M.W. Die Bank hält bis heute einen Widerspruch gegen die Rückforderung aufrecht (https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-ex/strafprozess-m-m-warburg-will-cum-ex-profite-zurueckzahlen/25322988.html).
Im Rahmen des laufenden Strafverfahrens, in welches es als Einziehungsbeteiligte involviert ist, erklärte das betroffene Institut allerdings, in Gesprächen mit Finanzbehörden zu stehen, um alle mit Cum-Ex-Geschäften erzielten Gewinne rückzuführen. Den Aussagen des Instituts war die Feststellung des verantwortlichen Richters vorausgegangen, dass Cum-Ex-Geschäfte in der im Prozess dargelegten Form strafbar seien und somit auch die Grundlage für eine Vermögensabschöpfung bestünde (https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-ex/strafprozess-m-m-warburg-will-cum-ex-profite-zurueckzahlen/25322988.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Ist es zutreffend, dass sich die ausweislich Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/852 seitens des BMF an die Finanzbehörde Hamburg ergangene Weisung zur Einleitung verjährungshemmender Maßnahmen auf die Geschäftsjahre 2010 und 2011 bezog?
Falls ja, aus welchen Gründen wurde die Weisung auf die beiden Jahre begrenzt und nicht der gesamte Zeitraum öffentlich diskutierter Cum-Ex-Geschäfte, mindestens aber die Jahre 2006 bis 2011 umfasst?
Falls nein, auf welchen Zeitraum bezog sich die Weisung?
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die Finanzbehörde Hamburg in dem betroffenen Fall Steuernachforderungen lediglich für die Jahre 2010 und 2011 gestellt hat?
Falls ja, aus welchen Gründen hat die Finanzbehörde Hamburg nach Kenntnis der Bundesregierung lediglich für die Jahre 2010 und 2011 Nachforderungen gestellt?
Falls nein, auf welchen Zeitraum erstrecken sich nach Kenntnis der Bundesregierung die gestellten Nachforderungen?
Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür, die Aussetzung der Vollziehung einer Steuerrückforderung wie im Fall der Finanzbehörde Hamburg zu gewähren?
Bestehen nach Auffassung der Bundesregierung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Steuerrückforderungen, welche eine Aussetzung rechtfertigen würden?
Unter welchen Umständen wäre nach Auffassung der Bundesregierung eine „steuerrechtliche Verjährung“, wie durch den Anwalt der M.M.W. zum Ausdruck gebracht, für entsprechende Cum-Ex-Geschäfte gegeben (https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-ex/strafprozess-m-m-warburg-will-cum-ex-profite-zurueckzahlen/25322988.html)?
Ist es zu Kontakten zwischen Vertretern der Privatbank M.M.W. oder anderen Instituten und dem BMF gekommen, in welchen die Aufarbeitung von Cum-Ex-Geschäften Thema war?
Falls ja, wann, mit welchen Beteiligten und welchem Inhalt bzw. Ergebnis fanden diese Gespräche statt?
Welche Rolle kann dem BMF nach eigener Auffassung bei einer „gütlichen Einigung“ zwischen Instituten wie der M.M.W. und „allen beteiligten Finanzbehörden, auch das BMF“ zukommen (https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-ex/strafprozess-m-m-warburg-will-cum-ex-profite-zurueckzahlen/25322988.html)?
Hat das BMF seit der Übermittlung von Bundestagsdrucksache 19/852 in weiteren Fällen Weisungen zur Einleitung verjährungshemmender oder verjährungsunterbrechender Maßnahmen an Finanzbehörden der Länder übermittelt?
Falls ja, wann, in wie vielen Fällen, und an welche Bundesländer?
Hat es jemals Weisungen des BMF zu Jahren vor 2010 im Kontext der Anfrage gegeben?