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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Militärische Nutzung der Deutschen Bahn und Militärtransporte auf Wasserstraßen während des Großmanövers Defender 2020

(insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

06.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1700005.02.2020

Militärische Nutzung der Deutschen Bahn und Militärtransporte auf Wasserstraßen während des Großmanövers Defender 2020

der Abgeordneten Kathrin Vogler, Sabine Leidig, Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Victor Perli, Tobias Pflüger, Helin Evrim Sommer, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Ende 2018 abgeschlossenen Rahmenfrachtvertrag zwischen der Bundeswehr und der DB Cargo AG, Tochterunternehmen der Deutschen Bahn (DB) AG, verpflichtet sich DB Cargo 300 Waggons und Lokomotiven für jährlich mehr als 1.300 Militärtransporte vorzuhalten. Der Vertrag trat am 1. Januar 2019 in Kraft, hat eine Laufzeit von zunächst zwei Jahren und umfasst ein Finanzvolumen von 100 Mio. Euro. Zudem werden Fahrplantrassen sowie Wagenmaterial für zwei grenzüberschreitende Transporte pro Tag (und Richtung) freigehalten. Der Vertrag enthält zusätzlich einen „Express-Zuschlag“ (Kosten: 5,9 Mio. Euro), der einer Umkehrung der bisherigen Prioritäten im Schienenverkehr gleichkommt: Künftig soll Militärtransporten erstmals gegenüber dem zivilen Personenverkehr Priorität eingeräumt werden. Außer für die „Very High Readiness Joint Task Force“-Kräfte der Bundeswehr sollen mit diesen Schienentransportkapazitäten ab 2020 auch Verlegungen verbündeter Streitkräfte durchgeführt werden. Der Vertrag erwähnt dabei sowohl Transporte für Militäreinheiten aus anderen NATO- und EU-Mitgliedstaaten als auch UN-mandatierte Truppen. Die DB-Strecken verlaufen dabei insbesondere von Deutschland aus in Richtung Osteuropa, u. a. nach Polen und Litauen.

Unternehmen der litauischen und polnischen Staatsbahn wurden als Subunternehmen verpflichtet (7. Januar 2019, http://gleft.de/3pi). Als Grundleistung gilt die Erbringung von Transporten im Regelverfahren und ohne Einsatzbezug im internationalen Verkehr (13. Dezember 2019, http://gleft.de/3pm).

Nun haben die US-Streitkräfte angekündigt, gemeinsam mit 19 NATO-Mitgliedstaaten sowie Finnland und Georgien zwischen ca. Februar und bis April/Mai 2020 die Militärübung „Defender 2020“ („DEF 20“) durchzuführen (http://gleft.de/3pB, abgerufen 18. Dezember 2019). Die Führung dieses Manövers übernehmen die USA, die dazu 20.000 Soldatinnen und Soldaten der US-Army, 7.000 Soldatinnen und Soldaten der US-Nationalgarde und 750 Reservisten der US-Army mit insgesamt 13.000 Panzer- und Radfahrzeugen sowie Ausrüstungs- und Versorgungscontainern per Flugzeug oder Schiff aus Nordamerika nach Westeuropa bringt; außerdem werden 9.000 bereits in Europa stationierte US-Soldatinnen und US-Soldaten in diesem Manöver eingesetzt (6. Dezember 2019, http://gleft.de/3pn).

Zur Rolle der Bundesrepublik und zu den Aufgaben der Bundeswehr schreibt die Bundeswehr zum Manöver „Defender 2020“ auf ihrer Website (http://gleft.de/3po, abgerufen 18. Dezember 2019): „Transportkolonnen in der Nacht auf deutschen Autobahnen, lange Güterzüge, die durch deutsche Bahnhöfe gen Osten rollen, Panzer auf Binnenschiffen im Ruhrgebiet: Wenn die Amerikaner im kommenden Jahr mit Defender Europe 2020 die Verfahren zur Verlegung von umfangreichen Kräften aus den USA nach Osteuropa üben, wird Deutschland aufgrund seiner geostrategischen Lage im Herzen Europas zur logistischen Drehscheibe.“ Einen Teil der logistischen Aufgaben übernimmt die Bundeswehr für die US-amerikanischen Streitkräfte. Auf der oben zitierten Website heißt es dazu: „Während die US-Streitkräfte einen Großteil der Verlegung ihrer Fahrzeuge, Geräte und Ausrüstung eigenständig organisieren, nutzen sie im Transitland Deutschland die Unterstützung durch die Streitkräftebasis – den ‚Host Nation Support‘“. Dann heißt es weiter: „Host Nation Support ist kostenpflichtig. Jede der erbrachten Leistungen in diesem Rahmen muss erfasst und durch das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr der antragstellenden Nation in Rechnung gestellt werden; Ausnahmen hierzu können vereinbart werden und sind vertraglich zu regeln.“ (http://gleft.de/3pX, abgerufen 19. Dezember 2019).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Wann genau werden die Truppentransporte für das Manöver Defender 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die deutsche Grenze überqueren (bitte nach Datum und Art des Truppentransports aufschlüsseln)?

2

Wo genau überqueren die Truppentransporte für das Manöver Defender 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die deutsche Grenze (bitte nach Datum und Art des Truppentransports und Ort der Grenzüberquerung aufschlüsseln)?

3

Wie viele Soldaten, Panzer und sonstige Militärfahrzeuge werden im Rahmen des Manövers Defender 2020 insgesamt über das Territorium der Bundesrepublik transportiert (bitte nach Kalenderwoche, beteiligten Einheiten nach Nationalität sowie Start- und Zielort aufschlüsseln)?

a) Wie viele Soldaten, Panzer, sonstige Militärfahrzeuge werden im Rahmen des Manövers Defender 2020 insgesamt über die Straßen innerhalb Deutschlands transportiert (bitte nach Kalenderwochen, beteiligten Einheiten nach Nationalität sowie Start- und Zielort und jeweiligen Straßenstrecken aufschlüsseln)?

b) Wie viele Soldaten, Panzer, sonstige Militärfahrzeuge werden im Rahmen des Manövers Defender 2020 von der Deutschen Bahn transportiert (bitte nach Kalenderwoche, beteiligten Einheiten nach Nationalität sowie Start- und Zielort und jeweiliger Streckenführung aufschlüsseln)?

4

Auf welchen Bahnhöfen in Deutschland werden die Verladungen der US-Militärfahrzeuge und der US-amerikanischen militärischen Ausrüstung auf die Züge stattfinden (bitte nach Bahnhöfen, Verladetagen und Mengen aufschlüsseln)?

5

Wer wird vor Ort die Verladungen vornehmen (bitte nach Bahnhöfen, Verladetagen und nach an der Verladung beteiligen Firmen bzw. Militäreinheiten aufschlüsseln)?

6

Welche Einheiten der Bundeswehr werden diese Verladungen und anschließenden Schienentransporte des US-amerikanischen Militärs durch Deutschland unterstützen und begleiten?

7

Welche nichtmilitärischen Kräfte (z. B. Polizei, THW, Rettungskräfte) werden bei den Militärtransporten durch Deutschland eingesetzt?

8

Wird der Transport der US-amerikanischen Militärfahrzeuge usw. auf der Schiene nach Kenntnis der Bundesregierung über den o. g. Rahmenfrachtvertrag zwischen der Bundeswehr und dem Tochterunternehmen der Deutschen Bahn, der DB Cargo AG, abgewickelt?

9

Wenn ja, wird der im Rahmenfrachtvertrag vereinbarte „Express-Zuschlag“ auch für die Militärtransporte im Rahmen des Manövers Defender 2020 zur Geltung kommen?

10

Welche zusätzlichen Transportverträge in welchem finanziellen Umfang wurden mit der DB Cargo AG oder mit anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen im Zusammenhang mit dem Manöver Defender 2020 abgeschlossen?

11

Wird das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr die Transportkosten, die durch die militärischen Bahntransporte im Rahmen des Manövers Defender 2020 in Deutschland entstehen, den beteiligten Staaten in Rechnung stellen?

12

Wenn ja, mit welchen Rückzahlungssummen wird gerechnet?

13

Gibt es Verträge bezüglich des Manövers Defender 2020, in denen Ausnahmen vereinbart wurden; wenn ja, welche Ausnahmen sind das, und welche Regelungen wurden hier getroffen?

14

Wann werden die Transporte aus den „Army Prepositioned Stocks“ (APS) (3. April 2019, http://gleft.de/3pu) in Dülmen (9. Oktober 2019, http://gleft.de/3pv), Mannheim und Miesau im Rahmen des Manövers Defender 2020 schwerpunktmäßig stattfinden (bitte nach Datum auflisten)?

a) Welche Bahnstrecken sind für die Transporte aus den „Army Prepositioned Stocks“ jeweils vorgesehen (bitte mit Start- und Zielbahnhof angeben)?

b) Werden für die Transporte aus den APS zusätzlich zivile Transportunternehmen eingesetzt, wenn ja, welche sind das, und wer trägt dafür die Kosten?

15

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die zusätzlichen Bahntransporte nicht zu Verzögerungen im zivilen Bahnverkehr führen?

16

Wurden oder werden an bestimmten Streckenabschnitten, Bahnbrücken oder Tunnelanlagen der Deutschen Bahn aufgrund der bevorstehenden Militärtransporte im Rahmen des Manövers Defender 2020 technische oder bauliche Veränderungen und/oder Instandsetzungen vorgenommen?

a) Wenn ja, an welchen Streckenabschnitten?

b) Wenn ja, welcher Art waren die Veränderungen?

c) Wenn ja, basieren diese technischen oder baulichen Veränderungen bereits auf dem am 28. März 2018 von der EU-Kommission vorgelegten „Action Plan on Military Mobility“ (http://gleft.de/3pD)?

17

Werden für die Transporte im Rahmen des Manövers Defender 2020 in Deutschland auch zivile bzw. private Subunternehmen eingesetzt?

a) Wenn ja, sind darunter auch deutsche Speditionsfirmen, wenn ja welche?

b) Wenn ja, gibt es für diese Speditionsfirmen Sonderauflagen bzw. Sicherheitsbestimmungen?

c) Wenn ja, welche Transportdokumente und Ausnahmegenehmigungen werden für die Transporte ausgestellt?

18

Auf welchen Wasserstraßen in der Bundesrepublik Deutschland werden im Rahmen des Manövers Defender 2020 Militärtransporte stattfinden?

19

Wann fand das Ausschreibungsverfahren für diese Transporte statt, und welche Binnenreederei hat bzw. Binnenreedereien haben den Zuschlag dafür bekommen?

20

Welche militärischen Fahrzeuge und Ausrüstungen sollen über die Binnengewässer transportiert werden?

21

Werden im Verlauf des Manövers Defender 2020 in Deutschland auch Amphibienfahrzeuge auf den Binnenwasserstraßen zum Einsatz kommen?

22

Wie hoch sind die Kosten für die Binnenwassertransporte, und wer trägt sie?

23

In welchen Häfen bzw. Umschlagstellen in Deutschland finden die Verladungen auf Binnenschiffe statt, und welche Entladeorte sind vorgesehen?

24

Wer stellt jeweils die Technik (Lastaufnahme- und Anschlagmittel) an den Ver- und Entladestellen zur Verfügung?

Berlin, den 10. Januar 2019

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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