BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Abschiebungen und Ausreisen 2019

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

19.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1709612.02.2020

Abschiebungen und Ausreisen 2019

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Sevim Dağdelen, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nachdem die Zahl der Abschiebungen von 9.617 im Jahr 2007 auf 7.651 im Jahr 2012 gesunken war, stieg sie seit 2013 wieder deutlich an. Im Jahr 2016 gab es 25.375 Abschiebungen, 2017 waren es 23.966, 2018 gab es 23.617 Abschiebungen (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf regelmäßige Anfragen der Fraktion DIE LINKE., zuletzt auf Bundestagsdrucksachen 19/800 und 19/8021). Die Abschiebungszahlen für 2018 beinhalten auch 9.209 Überstellungen in andere EU- bzw. Schengen-Mitgliedstaaten im Rahmen der Dublin-Verordnung. Die meisten Luftabschiebungen gingen 2018 nach Italien, Albanien und Serbien (vgl. ebd.).

Die Zahl der sog. freiwilligen Ausreisen wird bisher statistisch nicht verlässlich erfasst (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5862, Antwort zu Frage 29). Für das Jahr 2018 nannte die Bundesregierung 15.962 durch das Bund-Länder-Programm REAG/GARP geförderte freiwillige Ausreisen (2017: 29.587).

Hinzu kommen durch die Bundesländer geförderte Ausreisen sowie freiwillige Ausreisen ohne finanzielle Unterstützung, die bislang statistisch nicht erfasst werden (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5862, Antwort zu Frage 29 und https://mediendienst-integration.de/artikel/wie-kann-eine-andere-rueckkehrpolitik-aussehen.html). Eine diesbezügliche erste Schätzung der Bundesregierung ergab, dass es von Januar bis September 2019 zusätzlich rund 7.200 durch die Länder geförderte Ausreisen gab (vgl. Bundestagsdrucksache 19/16279, Antworten zu den Fragen 1 und 9). Ein Anhaltspunkt für die ungefähre Bestimmung des Umfangs freiwilliger Ausreisen ist zudem, dass die Bundespolizei im Jahr 2018 34.319 ausreisepflichtige Personen mit einer Grenzübertrittsbescheinigung bei der freiwilligen Ausreise kontrolliert hat (vgl. Bundestagsdrucksache 19/8021, Antwort zu Frage 24). Der Begriff der freiwilligen Ausreise ist nach Auffassung der Fragestellenden allerdings vielfach irreführend, da viele Menschen, die sich für eine solche Ausreise entscheiden, von den Behörden dazu gedrängt werden bzw. ihnen ansonsten die Abschiebung droht (vgl. https://www.proasyl.de/news/auf-die-harte-tour-freiwillig-ist-nicht-gleich-freiwillig/).

Nach Ansicht der Fragestellenden deutet vieles darauf hin, dass Bund und Länder Abschiebungen mit zunehmender Härte durchsetzen. So gab es in den letzten Monaten wiederholt Berichte über Polizeigewalt, Fesselungen und Zwangsmedikationen im Zuge von Abschiebungen (https://www.tagesspiegel.de/berlin/flughafen-berlin-schoenefeld-fluechtlingshelfer-beklagen-horror-sammelabschiebung/23221152.html, vgl. auch die Bundestagsdrucksachen 19/4960 und 19/7401). Auch das Anti-Folter-Komitee des Europarates hat jüngst Kritik an der deutschen Abschiebepraxis geübt und Deutschland aufgefordert, auf „unverhältnismäßige und unangemessene“ Gewaltanwendung im Zuge von Abschiebungen zu verzichten (https://www.spiegel.de/politik/deutschland/abschiebungen-europarat-kritisiert-deutschland-bericht-des-anti-folter-komitees-cpt-a-1266507.html). Außerdem wurden 2018 neun Personen rechtswidrig abgeschoben (vgl. Bundestagsdrucksache 19/6786, Antwort zu Frage 26).

Die Fragestellenden sehen diese Entwicklungen mit großer Sorge. Kritisch ist aus ihrer Sicht insbesondere auch der Umgang mit physisch und psychisch Kranken bei Abschiebungen. Im Kontext politischer Debatten zu angeblich falschen Attesten (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9603) gab es mit dem ersten und zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht rechtliche Verschärfungen im Umgang mit medizinischen Abschiebungshindernissen (§ 60 Absatz 7 und § 60a Absatz 2c und 2d des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG), die aus Sicht der Fragestellenden auch in der Praxis zu mehr Abschiebungen und weniger Rücksichtnahme gegenüber erkrankten Geflüchteten geführt haben (vgl. https://www.proasyl.de/news/die-folgen-der-konsequenten-abschiebepolitik/ und https://kreuzer-leipzig.de/2019/08/28/abschiebung-abgebrochen/).

Im November 2017 hatte die Bundesregierung auf Anfrage der Fraktion DIE LINKE. erklärt, dass es „Gespräche mit dem Bundesministerium für Gesundheit und der Bundesärztekammer“ zum Thema der ärztlichen Begutachtung und Überprüfung der Reisefähigkeit bei Abzuschiebenden geben werde (vgl. Bundestagsdrucksache 19/117, Antwort zu Frage 24e). Nachfragen hierzu (vgl. z. B. Bundestagsdrucksachen 19/3702 und 19/8021, jeweils Antwort zu Frage 27d) ergaben jedoch keine neuen Erkenntnisse. Erst infolge einer diesbezüglichen Beschwerde erklärte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Stephan Mayer mit Schreiben vom 17. Mai 2019, d. h. eineinhalb Jahre nach der Ankündigung entsprechender Gespräche: „Inwieweit Gespräche mit dem Bundesministerium für Gesundheit sowie den Ärzteverbänden erforderlich sind, wird im BMI derzeit geprüft“.

Die Fragestellenden haben vor diesem Hintergrund den Eindruck, dass es dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vor allem um vereinfachte Abschiebungen kranker Menschen geht, und nicht um einen möglichst verantwortlichen und in erster Linie medizinisch-ethischen Standards folgenden Umgang mit diesen Menschen (vgl. auch https://www.sueddeutsche.de/politik/traumatisierte-fluechtlinge-asylbehoerde-weist-kritik-zurueck-1.4561608).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wie viele Abschiebungen gab es 2019?

a) Wie viele Abschiebungen gab es 2019, differenziert nach Zielländern?

b) Wie viele Abschiebungen gab es 2019, differenziert nach Staatsangehörigkeit der Betroffenen?

c) Wie viele Abschiebungen gab es 2019, differenziert nach Luft-, Land- und Seeweg?

2

Wie viele Frauen wurden 2019 abgeschoben (bitte nach den 15 wichtigsten Zielländern und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?

3

Wie viele Minderjährige wurden 2019 abgeschoben (bitte nach den 15 wichtigsten Zielländern und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?

4

Wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg gab es in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019, differenziert nach Abflughäfen sowie nach den 15 wichtigsten Fluggesellschaften?

5

Wie viele Überstellungen im Rahmen der Dublin-Verordnung gab es 2019 (bitte nach Zielstaaten und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?

a) Wie viele Frauen waren 2019 von Dublin-Überstellungen betroffen (bitte nach Zielstaaten und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?

b) Wie viele Minderjährige waren 2019 von Dublin-Überstellungen betroffen (bitte nach Zielstaaten und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?

6

Wie viele Zurückweisungen fanden 2019 statt (bitte nach Flughäfen, Land- und Seegrenzen differenzieren und nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?

7

Wie viele Zurückschiebungen fanden 2019 statt (bitte nach Flughäfen, Land- und Seegrenzen differenzieren und nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?

8

Wie viele begleitete und unbegleitete Minderjährige (bitte differenzieren) waren 2019 von Zurückschiebungen und Zurückweisungen betroffen, wie viele unbegleitete Minderjährige wurden an den Außengrenzen festgestellt (bitte nach Grenzen sowie nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten auflisten), und wie viele von ihnen wurden in die Obhut der Jugendämter gegeben?

9

Was waren die Gründe der Zurückweisungen im Jahr 2019 (bitte nach Zurückweisungsgrund und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren, und wie auf Bundestagsdrucksache 19/117 in der Antwort zu Frage 7 darstellen)?

10

In welcher Zuständigkeit erfolgten die Abschiebungen, Zurückweisungen und Zurückschiebungen im Jahr 2019 (bitte jeweils nach Bund und den einzelnen Bundesländern differenzieren)?

11

In wie vielen Fällen wurden 2019 Zwangsgelder gegen Beförderungsunternehmen nach § 63 AufenthG verhängt, wie hoch war die Gesamtsumme, und wie hoch die durchschnittliche Summe pro Beförderungsunternehmen (bitte auch nach Fluggesellschaft, Bus- und Bahnunternehmen, Taxis usw. differenzieren)?

12

Wie viele Personen wurden 2019 im Zuge von Sammelabschiebungen entweder direkt in ihr Herkunftsland oder über Flughäfen anderer Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben, und wie viele Personen wurden 2019 im Zuge von Sammelüberstellungen in andere EU-Staaten überstellt (bitte zwischen Sammelabschiebungen in nationaler Zuständigkeit, Sammelabschiebungen der EU – national und Sammelabschiebungen der EU – gemeinsame Maßnahme mit anderen EU-Staaten differenzieren, die jeweiligen Gesamtjahreszahlen nennen und darüber hinaus die Abschiebungen einzeln mit Datum und Zielland auflisten)?

a) Bei welchem Staat (für Deutschland: Behörde) lag jeweils die Federführung für die Abschiebemaßnahme, und welche Bundesländer waren von deutscher Seite beteiligt?

b) Welche Fluggesellschaften wurden mit der Durchführung der Flüge beauftragt, von welchen deutschen Flughäfen starteten sie bzw. machten sie eine Zwischenlandung?

c) Wie hoch waren die Kosten der Flüge jeweils, und wer hat die Kosten getragen (bitte auch die Gesamtkosten angeben)?

d) Wie viele Personen aus welchen Herkunftsstaaten wurden bei den Abschiebemaßnahmen aus Deutschland jeweils abgeschoben (bitte auch die Gesamtzahl der abgeschobenen Personen angeben)?

e) Wie viele Bundesbeamte wurden als Begleitpersonal auf diesen Flügen jeweils eingesetzt?

13

Wie viele der Abschiebungen erfolgten 2019

a) unbegleitet,

b) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei (BPOL),

c) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Länderpolizeien oder anderer Länderbehörden,

d) in Begleitung von Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten anderer Mitgliedstaaten,

e) in Begleitung von Sicherheitskräften der Zielstaaten (bitte nach Zielstaaten aufschlüsseln),

f) in Begleitung von Sicherheitskräften der Luftverkehrsgesellschaften (bitte nach Fluggesellschaften aufschlüsseln),

g) in Begleitung von medizinischem Personal,

und wie viele Beamte der Bundespolizei und der Polizeien der Länder wurden 2019 insgesamt zur Begleitung von Abschiebungen eingesetzt (bitte differenzieren)?

14

Wie viele Abschiebungen, und wie viele Dublin-Überstellungen scheiterten 2019 nach Übergabe an die Bundespolizei (bitte differenzieren, auch in den Unterfragen)?

a) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche mussten aufgrund von Widerstandshandlungen der Betroffenen abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?

b) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche mussten wegen medizinischer Bedenken abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?

c) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche mussten wegen (versuchter) Selbstverletzungen oder (versuchter) Suizide abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?

d) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche scheiterten an einer Übernahmeverweigerung durch die Bundespolizei (bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?

e) Wie viele Abschiebungs- und Überstellungsversuche mussten abgebrochen werden, weil sich die Fluggesellschaft oder der Flugzeugführer weigerte, die Personen, die zur Abschiebung anstanden, zu transportieren (bitte nach Flughafen und der jeweiligen Fluggesellschaft aufschlüsseln)?

f) Wie viele Abschiebungen und Überstellungen mussten aufgrund von eingelegten Rechtsmitteln abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?

g) Wie viele Abschiebungen und Überstellungen scheiterten an der Weigerung der Zielstaaten, die Abgeschobenen aufzunehmen (bitte nach Zielstaaten differenzieren)?

h) Wie viele Abschiebungen und Überstellungen scheiterten an den Flug betreffenden Gründen (technische oder wetterbedingte Ursachen, Streiks usw.)?

i) Wie viele Abschiebungen und Überstellungen scheiterten an fehlenden oder ungültigen Heimreisedokumenten (bitte nach Zielstaaten differenzieren)?

j) Wie viele Abschiebungen und Überstellungen scheiterten an fehlendem Begleitpersonal (bitte nach Zielstaaten differenzieren)?

k) Wie viele Abschiebungen und Überstellungen scheiterten wegen einer Flucht bzw. eines Fluchtversuchs (bitte nach Zielstaaten differenzieren)?

l) Wie viele Abschiebungen und Überstellungen scheiterten an einer Übernahmeverweigerung des staatlichen oder privaten Begleitpersonals (bitte nach Zielstaaten differenzieren)?

m) Wie viele Abschiebungen und Überstellungen scheiterten an sonstigen Gründen (bitte erläutern, soweit es um eine mehr als einstellige Zahl von Fällen geht)?

15

Wie viele Abschiebungen, und wie viele Überstellungen (bitte differenzieren) scheiterten 2019 vor Übergabe an die Bundespolizei (bitte zwischen Stornierung im Vorfeld und nicht erfolgter Zuführung am Flugtag differenzieren)?

16

Welche Kosten sind dem Bund 2019 durch die Sicherheitsbegleitung bei Abschiebungen entstanden (bitte nach Möglichkeit zwischen Beförderungs-, Reise- und Personalkosten differenzieren)? Welche Kosten sind dem Bund 2019 darüber hinaus durch Abschiebungen entstanden (etwa Kosten für Fluggerät oder Beförderungskosten für die abgeschobenen Personen, bitte möglichst differenziert darstellen)? Welche weiteren Kosten für Abschiebungen im Jahr 2019 wurden von der Bundespolizei oder einer anderen Bundesbehörde statistisch erfasst, aber nicht durch den Bund bezahlt, sondern beispielsweise durch Frontex?

17

Wie viele Abschiebungen trotz laufenden Asyl- oder Gerichtsverfahrens gab es 2019 (bitte so darstellen wie zuletzt auf Bundestagsdrucksache 19/11001, Antwort zu Frage 16 und auch angeben, durch welche Behörde die Abschiebungen jeweils veranlasst wurden, welche Staatsangehörigkeit die Betroffenen hatten, und in welches Land sie abgeschoben wurden)? Was war jeweils der Grund für diese aus Sicht der Fragestellenden damit rechtswidrigen Abschiebungen, und wurden die Betroffenen bereits nach Deutschland zurückgeholt?

18

Welche Angaben kann die Bundespolizei dazu machen, wie oft 2019 im Rahmen von Dublin-Überstellungen und Abschiebungen (bitte differenzieren) sog. Hilfsmittel der körperlichen Gewalt zum Einsatz kamen (bitte auch nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten der Betroffen und den 15 wichtigsten Zielstaaten der Abschiebungen aufschlüsseln)?

19

Wie viele Personen haben Deutschland 2018 bzw. 2019 mit einer finanziellen Förderung freiwillig verlassen (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten, nach Bundesländern und nach Aufenthaltsstatus der Betreffenden vor der Ausreise differenzieren)?

a) Wie viele Minderjährige sind 2019 mit einer finanziellen Förderung freiwillig ausgereist (bitte zwischen begleitet und unbegleitet und nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren)?

b) Wie viele Frauen sind 2019 mit einer finanziellen Förderung freiwillig ausgereist (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren)?

20

Welche Angaben oder ungefähren Einschätzungen kann die Bundesregierung ergänzend dazu machen, wie viele Personen 2019 mit finanzieller Förderung der Bundesländer ausgereist sind (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten und den Bundesländern differenzieren)?

a) Inwieweit unterscheiden sich die diesbezüglichen Zählweisen der Bundesländer, bzw. was bedeutet es konkret, dass die Bundesregierung eine erste Schätzung vorgenommen hat, „soweit eine Vergleichbarkeit angenommen werden kann“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/16279, Antwort zu Frage 1)? Welche Zahlen und Programme welcher Bundesländer wurden berücksichtigt, welche nicht, inwieweit gibt es Überschneidungen mit dem REAG/GARP-Programm usw.?

b) Was sind die nächsten Schritte, um zu einer diesbezüglich bundeseinheitlichen Vorgehensweise kommen zu können (bitte ausführen)?

21

Welche Angaben oder ungefähren Einschätzungen kann die Bundesregierung ergänzend dazu machen, wie viele ausreisepflichtige Personen 2019 ohne finanzielle Förderung ausgereist sind, und welche weiteren Schritte werden unternommen, um diesbezüglich zu einer verlässlicheren Einschätzung kommen zu können, welche konkreten Änderungen ergeben sich insbesondere in Bezug auf Änderungen durch das Zweite Datenaustauschverbesserungsgesetz (bitte ausführen)?

22

Wie viele Personen sind nach Angaben der Bundespolizei 2019 freiwillig mit einer Grenzübertrittsbescheinigung ausgereist (bitte nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten und zwischen Land-, Luft- und Seeweg differenzieren)?

23

Wie viele Ausreiseentscheidungen gegenüber Drittstaatsangehörigen, Unionsbürgern und abgelehnten Asylsuchenden wurden 2019 erlassen (bitte auch nach den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

24

Wie viele Ausreisen von Drittstaatsangehörigen, Unionsbürgern und abgelehnten Asylsuchenden gab es 2019 (bitte auch nach den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

25

Wie viele ausreisepflichtige Personen mit und ohne Duldung, wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylsuchende (bitte differenzieren und jeweils nach Bundesländern auflisten) hielten sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum 31. Dezember 2019 in Deutschland auf, und was waren die zehn Hauptherkunftsländer der Ausreisepflichtigen in den einzelnen Bundesländern (bitte in absoluten und relativen Zahlen für jedes Bundesland darstellen)?

26

Um welche Initiativen oder Maßnahmen geht es konkret, wenn der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Stephan Mayer mit Schreiben vom 17. Mai 2019 infolge einer Beschwerde erklärte, als „Lösungsansätze“ im Kontext einer „Verbesserung des Verfahrens zur ärztlichen Begutachtung der Reisefähigkeit“ würden geprüft:

a) die „Anwerbung von qualifiziertem ärztlichen Personal“? Inwieweit soll hierdurch insbesondere ein „Pool“ von Ärztinnen und Ärzten geschaffen werden, die ausschließlich oder schwerpunktmäßig im Kontext von Abschiebungen eingesetzt werden sollen, an welche Beschäftigungsstrukturen und Verantwortlichkeiten ist dabei gegebenenfalls gedacht, oder soll es beispielsweise um die Erstellung von Listen mit Ärztinnen und Ärzten gehen, die von den Ausländerbehörden für besonders geeignet gehalten werden, oder an was ist gedacht (bitte ausführen)?

b) eine „größere Einheitlichkeit bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben bei Behörden/Ärzten durch Fortbildungsmaßnahmen u. ä.“? In welche konkretere Richtung soll dies gehen (bitte ausführen)?

c) die „Verbesserung der Zusammenarbeit beim Vollzug der Abschiebungen zwischen Ausländerbehörden und BAMF bzw. BPOL“ (BAMF = Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) ? An was konkret wird hierbei gedacht, und welche Probleme gibt es diesbezüglich derzeit (bitte darlegen)?

d) die „Organisation und Durchführung von mehr Sammelabschiebungen/-charter (inklusive der erforderlichen medizinischen Begleitung)“? Bedeutet dies insbesondere, dass mehr Kranke im Rahmen von Sammelabschiebungen abgeschoben werden sollen, weil damit die Zahl der medizinischen Begleitpersonen gesenkt werden soll (bitte auch im Übrigen darlegen)?

e) Wie ist hinsichtlich der Fragen 26a bis 26d jeweils der diesbezügliche Stand der angedachten „Lösungsansätze“ (bitte im Einzelnen darlegen)?

27

Inwieweit und mit welchem Ergebnis hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat inzwischen geprüft, ob Gespräche mit dem Bundesministerium für Gesundheit sowie den Ärzteverbänden zur Thematik der Abschiebung physisch und psychisch kranker Menschen erforderlich sind, die sie ursprünglich schon angekündigt hatte (siehe Vorbemerkung der Fragesteller und Bundestagsdrucksache 19/117, Antwort zu Frage 24e)?

Berlin, den 14. Januar 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen