[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine
Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE.
– Drucksache 19/17173 –
Änderung des Bundesjagdgesetzes zur Unterstützung des naturgemäßen
Waldumbaus
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die aktuelle Lage im Wald ist kritisch. Darüber waren sich die
Sachverständigen in der öffentlichen Ausschuss-Anhörung im Deutschen Bundestag am
11. November 2019 einig (
www.bundestag.de/presse/hib/667868-667868).
Die Waldstrategie 2020 hinterlässt den heimischen Wald nach Ansicht der
Fragestellenden im kranken Zustand. Ungeachtet verheerender Folgen von
Extremwetterlagen – die allerdings auch nicht vollkommen unerwartet
waren – ist das nach Meinung der Fragestellenden eine schlechte Bilanz der
Waldstrategie 2020. Deshalb sind eine ehrliche Analyse und wirkungsvolle
Schlussfolgerungen zwingend notwendig, bevor die Waldstrategie 2050
erarbeitet werden kann. Diese wird nur erfolgreich sein können, wenn aus
Fehleinschätzungen und Fehlentscheidungen die richtigen Schlüsse gezogen
werden.
Auch beim Thema Jagd müssen die Ausgangslage und die künftigen
Herausforderungen nach Auffassung der Fragestellenden neu bewertet werden.
Bereits in der Waldstrategie 2020 war von hohen Wildbeständen und einer
Zunahme der Jagdstrecke die Rede. Als Ziel sollten die Wildbestände so reguliert
werden, dass eine natürliche Verjüngung aller Hauptbaumarten ohne Zaun
möglich wird (Waldstrategie 2020, S. 25). Dieses Ziel ist heute nach Ansicht
der Fragestellenden aktueller denn je. Zudem wurde ein Leitbild zur Jagd im
Wald angekündigt, das in einem breiten Dialogprozess erarbeitet werden sollte
(Waldstrategie 2020, S. 25). Dazu liegt nach wie vor nichts vor.
Daher müssen nach Meinung der Fragestellenden vor dem Hintergrund der
aktuellen Waldkrise und der sich in Arbeit befindenden Waldstrategie 2050 auch
die Jagd und das Bundesjagdgesetz (BJagdG) Teil einer ehrlichen Analyse
sein. Als Grundsatz muss nach Ansicht der Fragestellenden gelten, dass Wald
und Wild Teile des Ökosystems sind. Jagd muss demnach dem
Ökosystemansatz und den Gemeinwohlinteressen folgen. Eine Novelle des
Bundesjagdgesetzes wurde bereits für diese Legislaturperiode angekündigt
(Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 87).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/17595
19. Wahlperiode 04.03.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 25. Februar 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wann wird die Bundesregierung einen Entwurf zur Novelle des BJagdG
vorlegen?
Die Bundesregierung beabsichtigt im ersten Halbjahr 2020 einen Entwurf zur
Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) vorzulegen.
2. Wird die Bundesregierung das Ziel, standort- und naturgemäße,
klimaplastische Mischwälder durch angepasste Wildbestände zu bewahren und
zu entwickeln, im angekündigten Entwurf zur Novelle des BJagdG
konkret verankern, und wenn ja, wie?
Welche konkreten jagdlichen Konzepte und Maßnahmen hält sie dafür
für geeignet?
3. Wird die Bundesregierung im § 1 Absatz 2 des angekündigten Entwurfs
zur Novelle des BJagdG den Begriff „Hege“ neu definieren mit dem
Ziel, diese nicht nur auf die Vermeidung wirtschaftlicher
Beeinträchtigungen unter anderem ordnungsgemäßer forstwirtschaftlicher Nutzung
auszurichten, sondern einen Beitrag der Jagd zur Daseinsvorsorge
„Wald“ zu sichern (bitte begründen)?
Wenn ja, wie?
Wenn sie keine solche Änderungen plant, warum nicht?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Derzeit befindet sich ein Entwurf zur Änderung des BJagdG in der
Ressortabstimmung. Das Ergebnis der Ressortabstimmung bleibt abzuwarten.
4. Wird die Bundesregierung die Einführung eines amtlichen
Vegetationsgutachtens unterstützen, bzw. plant sie eine solche Regelung, um in allen
Wäldern Deutschlands aktuelle Informationen über die Zukunftsfähigkeit
der nächsten Waldgeneration zu erhalten?
Wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen der beabsichtigten Änderung des BJagdG wird auch geprüft, ob
und gegebenenfalls inwieweit amtliche Verbissgutachten bei der Festlegung
von Abschussquoten heranzuziehen sind.
5. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung die nötigen gesetzlichen
Voraussetzungen ausreichend, um eine natürliche Anpassung heimischer
Baumarten in Zukunft zu ermöglichen?
Wenn nein, welcher gesetzlichen Änderungen bedarf es konkret?
Ob die jagdgesetzlichen Voraussetzungen ausreichend sind, um eine natürliche
Anpassung heimischer Baumarten zu ermöglichen, wird im Rahmen der
Änderung des BJagdG geprüft.
6. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um
erfolgreiche Maßnahmen von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern zur
Naturverjüngung politisch und ökonomisch zu würdigen und zu unterstützen?
Die Naturverjüngung ist mit 85 Prozent Flächenanteil an der Jungbestockung
die überwiegende Verjüngungsart im deutschen Wald. Im Rahmen der
forstlichen Förderung über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und
Küstenschutz (GAK) ist die Förderung der Naturverjüngung als Instrument der
Wiederbewaldung eine wichtige Maßnahme bei der Bewältigung der durch
Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald und bereits im aktuellem GAK-
Rahmenplan verankert.
7. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung auf der
Grundlage der Waldstrategie 2020 getroffen, welche haben sich bewährt, und
welche nicht (bitte jeweils begründen)?
Die Bundesregierung hat sich bei sämtlichen waldpolitischen Zielsetzungen
und Maßnahmen von den programmatischen Aussagen der neun
Handlungsfelder der Waldstrategie 2020 leiten lassen. Ein wichtiges Maßnahmenfeld ist zum
Beispiel die forstliche Förderung, worunter auch die laufenden Maßnahmen zur
Bewältigung der aktuellen Waldschäden und zur Wiederbegründung von
klimastabilen Mischwäldern zählen.
8. Welche konkreten Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
dieser Analyse für den Entwurf der Waldstrategie 2050?
Angesichts eines rasch forstschreitenden Klimawandels wird die
Aufrechterhaltung aller Funktionen des Waldes sowie der Ausgleich der verschiedenen
Interessen der Gesellschaft am Wald und seiner nachhaltigen Bewirtschaftung
besondere Berücksichtigung bei der Entwicklung der Waldstrategie 2050 der
Bundesregierung finden.
9. Hat die Bundesregierung einen Evaluationsbericht zur Waldstrategie
2020 erarbeitet, oder wird sie einen solchen erarbeiten?
a) Wenn ja, wann wird dieser der Öffentlichkeit vorgelegt?
b) Wenn nein, warum nicht?
Das Thünen-Institut hat einen Evaluierungsbericht erarbeitet. Diesem Bericht
gingen flankierende Studien des Thünen-Instituts voraus, etwa eine
Datenanalyse der dritten Bundeswaldinventur (BWI 2012). Die Zusammenfassung des
Evaluationsberichts ist veröffentlicht (siehe:
www.thuenen.de/media/institute/w
f/div_pdf_Dateien/WS-Evaluierung-Zusammenfassung.pdf)., ebenso die
flankierende Studie (siehe:
www.afrjournal.org/index.php/afr/article/viewFile/118
5/772).
10. Wie hat die Bundesregierung das in der Waldstrategie 2020 formulierte
Vorhaben, ein Leitbild zur Jagd im Wald gemeinsam mit
Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern, Bäuerinnen und Bauern, Jägerinnen und Jägern,
Sport- und Freizeit- sowie Umweltverbänden zu entwickeln, konkret
umgesetzt?
a) Welche Verbände waren in diesen Prozess wie eingebunden?
b) Wann wird das Ergebnis vorgelegt, und wie öffentlich zugänglich
gemacht?
c) Wenn keine Umsetzung erfolgte oder kein Ergebnis vorliegt, warum
nicht?
Auf Initiative des BMEL wurde ein Runder Tisch eingesetzt, der mit der
Erarbeitung konkreter Vorschläge für ein Leitbild beauftragt war. Zu diesem
Runden Tisch waren Verbände der Forstwirtschaft und der Jagd eingeladen.
Aufgrund unterschiedlicher Auffassungen, über die kein Konsens erzielt werden
konnte, wurde die Initiative damals nicht weiterverfolgt.
11. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das in der Waldstrategie 2020
formulierte Ziel, Wildbestände so zu regulieren, dass eine natürliche
Verjüngung aller Hauptbaumarten ohne Zaun möglich wird, erreicht?
a) Wenn ja, woran wird das Erreichen des Ziels gemessen, und welche
Maßnahmen waren besonders erfolgreich, und warum?
b) Wenn das Ziel nicht erreicht wurde, warum nicht, und welche
Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Erreichung des Ziels?
Die dritte Bundeswaldinventur (BW) hat den Verbiss an Bäumen mit einer
Höhe von 20 cm bis 130 cm erfasst. In dieser Höhe sind 33 Prozent aller
Laubbäume und 10 Prozent der Nadelbäume verbissen. Bäume unter 20 cm Höhe
bleiben bei der Inventur unberücksichtigt. Die Ergebnisse der dritten BWI zeigen,
dass das Ziel der Waldstrategie 2020, eine Verjüngung der Hauptbaumarten
ohne Wildbeeinträchtigungen zu erreichen, nicht überall erreicht wurde. Die
Bundesregierung prüft bei der beabsichtigten Änderung des BJagdG geeignete
Maßnahmen, um das Ziel einer Naturverjüngung der Hauptbaumarten zu
erreichen. Sie wird das Thema auch bei der Entwicklung der Waldstrategie 2050
aufgreifen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass zunehmende
Schalenwildbestände und damit verbundener Wildverbiss vielfältige Ursachen haben können. In
diesem Zusammenhang wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
12. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das in der Waldstrategie 2020
formulierte Ziel, die Abschusspläne im Hinblick auf das Management
der Schalenwildpopulationen an die regionalen bzw. örtlichen
Gegebenheiten anzupassen, erreicht?
a) Wenn ja, woran wird das Erreichen des Ziels gemessen, und welche
Maßnahmen waren besonders erfolgreich, und warum?
b) Wenn das Ziel nicht erreicht wurde, warum nicht, und welche
Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Erreichung des Ziels?
Die o. g. Ergebnisse der dritten Bundeswaldinventur zeigen, dass
Schalenwildpopulationen nicht überall an die regionalen/örtlichen Gegebenheiten angepasst
sind. Die ordnungsgemäße Abschussplanung liegt im Zuständigkeitsbereich der
Länder. Im Rahmen der beabsichtigten Änderung des BJagdG wird diskutiert,
ob und gegebenenfalls wie seitens des Bundes auf das Management der
Schalenwildpopulationen hingewirkt werden kann. Ebenso wird das Thema bei der
Entwicklung der Waldstrategie 2050 aufgegriffen.
13. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das in der Waldstrategie 2020
formulierte Ziel, das wild- und waldgerechte Wildtiermanagement
stärker in die Öffentlichkeit zu tragen und gleichzeitig als Bestandteil der
jagdlichen Ausbildung zu integrieren, erreicht?
a) Wenn ja, welche Auswirkungen hatten diese Maßnahmen auf das
Wildtiermanagement?
b) Wenn nein, warum nicht, und welche Maßnahmen plant die
Bundesregierung zur Erreichung des Ziels?
Das waldgerechte Wildtiermanagement hat verstärkt Eingang in die jagdliche
Ausbildung gefunden. Dazu hat der enge Austausch des BMEL mit den
Ländern sowie mit den jagdlichen Verbänden beigetragen. Ob diese Maßnahme
zusammen mit anderen Maßnahmen, die Einflüsse auf ein waldgerechtes
Wildtiermanagement haben, Erfolge zeigt, wird sich bei der Auswertung der vierten
Bundeswaldinventur (Stichjahr 2022) zeigen.
An Fragen des waldgerechten Wildtiermanagements ist nach Erkenntnissen der
Bundesregierung nur ein kleiner Teil der Öffentlichkeit interessiert. Die
Bundesregierung hat daher das Thema auf die Kommunikation mit
Fachpublikum konzentriert.
14. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das in der Waldstrategie 2020
formulierte Ziel, die Effektivität und Effizienz der Bejagung weiter zu
steigern, erreicht?
a) Wenn ja, woran ist dieser Erfolg zu messen, und welche Maßnahmen
waren besonders erfolgreich, und warum?
b) Wenn das Ziel nicht erreicht wurde, warum nicht, und welche
Maßnahmen plant die Bundesregierung, um es zu erreichen?
Die Umsetzung von Maßnahmen zur Effektivität und Effizienz der Jagd liegt
vornehmlich im Verantwortungsbereich der Länder. Die Bundesregierung hat
mit der waffenrechtlichen Legalisierung der Nachtsichtvorsatz- und
Nachtsichtaufsatzgeräten einen Beitrag zu Steigerung der Effizienz der Jagd geleistet.
15. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Jagdstrecken bei
Schwarz-, Reh-, Dam- und Rotwild in den vergangenen 40 Jahren
entwickelt (bitte tabellarisch je Jahr und Bundesland auflisten)?
a) Welche Ursachen sieht sie für diese Entwicklung?
b) Welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
c) Welche Maßnahmen hält sie für geeignet, um Einfluss auf diese
Entwicklung zu nehmen?
d) Wenn sie keine Maßnahmen für nötig hält, warum nicht?
Die Entwicklung der Jagdstrecken kann der Anlage 1 entnommen werden.
Die Bundesregierung sieht folgende Ursachen für die seit 1980 permanent
steigenden Schalenwildbestände:
– Seit Jahrzehnten steigende Stickstoffeinträge in die Landschaft führen zu
besseren Ernährungsbedingungen.
– Auf Agrarflächen werden vermehrt energiereiche Pflanzen angebaut.
– Klimatische Veränderungen vermeiden Winterverluste und sorgen für
häufige und ergiebige Herbstmasten bei vielen Baumarten.
– Die bisherigen Erfolge im Waldumbau führen zu einer Aufwertung des
Waldes als Lebensraumes mit besseren Deckungsmöglichkeiten und einem
höheren Nahrungsangebot.
– Die zunehmend besseren Lebensbedingungen für Wild ermöglichen ständig
steigende Reproduktionsraten.
Anhand der vorgenannten Ursachen ist ersichtlich, dass die Effektivität der
Bejagung nicht die alleinige Ursache für die steigenden Schalenwildbestände ist.
Die langjährige Tendenz kann nur umgekehrt werden, wenn mehr Ursachen vor
Ort wirksam beeinflusst werden. Das Ziel angepasster Wildbestände, die
insbesondere eine Naturverjüngung im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen
ermöglichen, wird bei der beabsichtigten Änderung des BJagdG sowie der
Entwicklung der Waldstrategie 2050 einbezogen, ebenso wie zu diesem Ziel
notwendige Maßnahmen.
16. Wann wird die Bundesregierung die Waldstrategie 2050 vorlegen?
a) Welche Verbände werden an der Erstellung der Waldstrategie 2050
wie eingebunden (bitte unter Auflistung der Verbände)?
b) Wie wird der Deutsche Bundestag an der Erstellung der
Waldstrategie 2050 beteiligt?
Wenn keine Beteiligung geplant ist, warum nicht?
c) Wie wird die Waldstrategie öffentlich zugänglich gemacht?
Seit August 2019 werden insgesamt 47 relevante Verbände an der Entwicklung
der Waldstrategie aus den Bereichen, Forst,- Holzwirtschaft, Umwelt-,
Naturschutz, Jagd, Erholung, Sport und Gesundheit beteiligt. Eine Liste der
beteiligten Verbände ist als Anlage 2 beigefügt. Die Waldstrategie 2050 wird dem
Bundeskabinett zur Entscheidung vorgelegt. Eine Befassung des Bundestages ist
rechtlich und formal nicht vorgesehen. Nach Beschluss des Bundeskabinetts
wird die Waldstrategie 2050 auf der Internet-Seite des BMEL veröffentlicht.
17. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Entmischungseffekt
durch nicht angepasste Schalenwildbestände auf dem Weg zum
klimastabilen Mischwald, und welche Gegenmaßnahmen hält sie für nötig und
geeignet?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine bundesweiten Kenntnisse vor. Zum
Einfluss des Wildes auf die natürliche Verjüngung wird auf die Antwort zu
Frage 11 verwiesen.
18. Welche Schalenwildarten sind nach Kenntnis der Bundesregierung
maßgeblich für den Prozess der Entmischung verantwortlich?
a) Welche Kriterien hält sie für geeignet, um ein Gleichgewicht von
Wald und Wild festzustellen, wie werden diese erfasst, und wer ist
für diese Bewertung zuständig?
b) Welche Maßnahmen hält sie für notwendig und geeignet, ein solches
Gleichgewicht herzustellen?
Aufgrund seiner Verbreitung und Dichte hat das Rehwild den größten Effekt
auf die Waldverjüngung. Aber auch andere Schalenwildarten beeinflussen die
Verjüngung. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass
Schalenwildbestände eine natürliche Verjüngung der Hauptbaumarten zulassen müssen. Im
Rahmen der beabsichtigten Änderung des BJagdG sowie der Entwicklung der
Waldstrategie 2050 werden Maßnahmen geprüft, die geeignete sind, dieses Ziel
zu erreichen. Die Aufgabe der Auswahl und Anwendung geeigneter Schätz-
und Stichprobenverfahren liegt bei den Ländern.
19. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der wildbedingte
Unterschied zwischen der standortmöglichen und der tatsächlichen Anzahl der
vorkommenden Baumarten (bitte in absoluten Zahlen und
Prozentangaben; bitte begründen)?
Welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. Das ist nur lokal
unter Einbeziehung standörtlicher, waldbaulicher und jagdlicher Gegebenheiten
zu beurteilen.
Drucksache 19/17595 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/17595 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/17595 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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