Verfolgung saudi-arabischer Geflüchteter in Deutschland
der Abgeordneten Stefan Liebich, Heike Hänsel, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Helin Evrim Sommer, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nicht erst der Tod des saudischen Regimekritikers Jamal Kashoggi hat ein Licht auf den Umgang mit Kritikerinnen und Kritikern des saudischen Regimes im Ausland geworfen. Seit spätestens 2017 ist bekannt, dass aus Saudi-Arabien Geflüchtete auch im Ausland nicht sicher sind. Damals wurde der Fall der jungen saudischen Frau D. A. L. bekannt, die versucht hatte, über die Philippinen nach Australien zu fliehen und in Manila gestoppt wurde. Sicher ist, dass sie von dort aus gegen ihren Willen nach Saudi-Arabien zurückgebracht wurde. Danach verliert sich ihre Spur. Menschenrechtsorganisationen gehen davon aus, dass D. A. L. nach ihrer erzwungenen Rückkehr entweder in ein „Women Detention Center“ gesperrt oder von ihrem Onkel durch einen „Ehrenmord“ getötet wurde (https://medium.com/womens-march-global/saudi-women-died-the-loudest-death-34581a61d114).
Ende 2018 wurde bekannt, dass R. M. a.-K. ebenfalls versucht hatte, nach Australien zu fliehen. Sie wurde in Bangkok von den thailändischen Behörden gestoppt. Ihrer drohenden Abschiebung zurück ins Königreich entging sie, indem sie sich im Transit-Bereich des Flughafens verbarrikadierte, via Twitter auf ihre Notlage aufmerksam machte und schließlich unter den Schutz des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR gestellt wurde. R. bekam mittlerweile Asyl in Kanada (https://www.bbc.com/news/world-asia-46844431).
Beobachter des Königreichs geben an, dass die Repressionen von Kritikerinnen und Kritikern des Regimes im Ausland seit der Machtübernahme des neuen Königs Salman bin Abdulaziz al-Saud im Jahr 2015 einen neuen Höhepunkt erreicht haben.
Auch die Lockerung des Reiserechts im August 2019, wonach Frauen theoretisch keiner Einwilligung ihres Vormunds mehr bedürfen, um das Land zu verlassen, scheint daran nichts geändert zu haben. Im November 2019 wurde bekannt, dass die jüngste Tochter des saudischen Königs, die 55-jährige Prinzessin Basmah Bint Saud Bin Abdul Aziz, versucht hatte, von Jiddah nach Graz zu fliegen und dabei am Flughafen von Jiddah gestoppt wurde. Seither fehlt von der aktiven Frauenrechtlerin jede Spur (https://www.telegraph.co.uk/news/2019/11/28/saudi-laws-continue-hold-women-back-travel-despite-mbs-reforms/).
Im Frühjahr 2019 tauchten erstmals Presseberichte in der deutschen Medienlandschaft auf, die berichteten, dass saudi-arabische Flüchtlinge, zumeist Frauen, sich in Deutschland Verfolgung und Bedrohungen ausgesetzt sehen. Nicht nur, dass die betroffenen Frauen via Internet (u. a. WhatsApp) bedroht werden, sie werden laut Berichten auch in ihrem alltäglichen Leben verfolgt und ihnen Deutscher Bundestag Drucksache 19/17227 19. Wahlperiode 17.02.2020 wird aufgelauert. Zentral scheint hier die Flüchtlingsaufnahmestelle in Halberstadt in Sachsen-Anhalt zu sein. Als einzige bundesweite Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Asylanträge aus Saudi-Arabien bearbeitet, werden hier automatisch alle Flüchtlinge aus Saudi-Arabien für die Dauer ihres Asylverfahrens untergebracht. Bestätigt wurden diese Vermutungen durch M. A.-A., den die saudische Regierung für Spionage an anderen Geflüchteten in Deutschland anzuwerben versuchte (https://www.mdr.de/nachrichten/politik/gesellschaft/saudi-arabien-fluechtlinge-verfolgung-in-deutschland-100.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verfolgung von saudischen Geflüchteten in Deutschland? Woher nimmt die Bundesregierung ihre Kenntnisse?
Wie viele Fälle von Verfolgung saudischer Geflüchteter sind der Bundesregierung Stand heute in Deutschland bekannt (bitte unter Angabe des Datums des Bekanntwerdens und des Geschlechts des Geflüchteten)?
In wie vielen Fällen wurden saudische Asylbewerberinnen und Asylbewerber nach Kenntnis der Bundesregierung von den Behörden aus Sicherheitsgründen an einen anderen Ort gebracht? Was war jeweils der Grund?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anwerbung von Geflüchteten durch die saudische Botschaft in Deutschland und/oder durch die saudische Regierung? Wie viele Menschen wurden nach aktuellem Kenntnisstand der Bundesregierung für die Überwachung bzw. Spionage an anderen Geflüchteten angeworben (bitte unter der Angabe in welcher Einrichtung die angeworbenen Geflüchteten wohnhaft waren)?
Hat die Bundesregierung nach Bekanntwerden der Fälle Anfang 2019 in der Öffentlichkeit etwas unternommen, um die Verfolgung zu stoppen und die Sicherheit der Asylbewerberinnen und Asylbewerber zu gewährleisten? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen? Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit von saudischen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zu gewährleisten?
Hat die Bundesregierung Kontakt zur saudischen Botschaft bzw. zur saudischen Regierung aufgenommen, um die bekannten Fälle zu beraten? Wenn ja, wann hatte die Regierung erstmals Kontakt zur Botschaft, und wie oft wurde seither beraten (bitte unter Angabe aller Daten, wann beraten wurde)? Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keinen Kontakt zur saudischen Botschaft bzw. zur saudischen Regierung aufgenommen?
Hat oder hatte die Bundesregierung Kontakt zur Landesregierung in Sachsen-Anhalt, um die Vorwürfe der Anwerbung von Geflüchteten zur Spionage an saudischen Geflüchteten in der Aufnahmeeinrichtung zu beraten? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen? Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keinen Kontakt aufgenommen?
Was weiß die Bundesregierung über Anrufe der saudischen Botschaft in der Aufnahmeeinrichtung Halberstadt, von denen saudische Geflüchtete sagen, dass die Botschaft erfahren will, welche saudischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sich dort jeweils aufhielten (vgl. Exakt-Bericht: Saudische Flüchtlinge: Angst vor Verfolgung in Deutschland)?
Hat die Bundesregierung, vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung Sachsen-Anhalt der „Deutschen Welle“ auf Anfrage mitteilte, dass die Problematik mit saudischen Geflüchteten bekannt sei und dass die Landesregierung „Abläufe entwickelt habe, die Gefahrenlage für Geflüchtete[n] zu umgehen“, mit der Landesregierung Sachsen-Anhalt über diese „Abläufe“ beraten (https://www.dw.com/de/bedrohte-saudische-frauen-in-deutschland-wir-werden-dich-kriegen/a-47562270-0)?
a) Um welche Form von „Abläufen“ handelt es sich?
b) Seit wann sind diese „Abläufe“ eingesetzt?
c) Wie viele Fälle von Verfolgung sind seit der Einsetzung dieser „Abläufe“ bekannt geworden?
d) Wie oft wurden solche „Abläufe“ in Kraft gesetzt, und jeweils aus welchem Grund?
Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass es sich bei der Verfolgung von saudischen Geflüchteten um ein internationales Problem handelt, mit Regierungen anderer Länder Kontakt aufgenommen, um darüber zu beraten? Wenn ja, wann, und mit welchen Regierungen? Wenn nein, warum nicht?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausreise einer jungen saudischen Frau, die nach Kenntnis der Fragesteller am 20. August 2019 vom Flughafen Tegel angeblich freiwillig nach Saudi-Arabien zurückflog?
a) Stimmt es, dass diese Frau von einem Mitarbeiter der saudischen Botschaft in Berlin begleitet wurde?
b) Ist es, nach Kenntnis der Bundesregierung korrekt, dass die junge Frau mit vorläufigen Reisedokumenten, ausgestellt von der saudischen Botschaft, ausreiste?
c) Ist es korrekt, dass die junge Frau ihre beantragten Ausweisdokumente nicht bei der zuständigen Meldestelle abholte?
d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Aussagen von mit der Frau bekannten Menschen, dass die junge Frau in Saudi-Arabien ermordet werden würde?
e) Haben die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei geprüft, ob die junge Frau freiwillig ausreiste? Wenn ja, – warum, wie, und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
f) Kann die Bundespolizei in Fällen, in denen Asylbewerber und Asylbewerberinnen Termine bei Ämtern mit Hilfe von Dritten wahrnehmen, die Freiwilligkeit dieser „Hilfe“ prüfen? Wenn ja, in welchen Fällen wird so eine Prüfung durchgeführt, wie, und wie häufig?