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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Fallkomplex Franco A.: Munition und Sprengstoff bei Mathias F. (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16334)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

04.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1722817.02.2020

Fallkomplex Franco A.: Munition und Sprengstoff bei Mathias F. (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/16334)

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Petra Pau, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im September 2019 wurde Mathias F. wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, das Sprengstoffgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz verurteilt, weil er Munition und Sprengstoff aus Bundeswehrbeständen für Franco A. versteckt hatte.

Gegen A. ermittelt die Generalbundesanwaltschaft wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (vgl.: https://taz.de/Gestohlene-Bundeswehr-Munition/!5622803/, https://de.wikipedia.org/wiki/Terrorermittlungen_gegen_Bundeswehrsoldaten_2017#Aufhebung_des_Haftbefehls,_Anklage).

Im Dezember 2019 beantwortete die Bundesregierung eine diesbezügliche Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (vgl. Bundestagsdrucksache 19/16334).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Auf welchen Schießplätzen bzw. Truppenstandorten wurden die bei Mathias F. gefundenen Gegenstände (Munition, Zünder, Granaten) nach Kenntnis der Bundesregierung entwendet bzw. bis zu welchem Punkt ist nachvollziehbar, wer zu welchem Zeitpunkt darüber verfügt hat?

2

Konnten die Schießübungen eingegrenzt werden, bei denen die Gegenstände mutmaßlich entwendet wurden?

3

Wurden die entsprechenden Schießkladden gesichert?

4

Hat der Militärische Abschirmdienst Ermittlungen eingeleitet, um die Umstände der Entwendung zu klären?

5

Welcher Herkunft ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Munition, die nicht aus Bundeswehrbeständen stammt, und welche Schritte wurden unternommen, um diese Herkunft aufzuklären?

6

Trifft das in der Antwort zu Frage 2 beschriebene Verfahren auch auf die Ausgabe und Entwendung von Granaten und Zündern zu, und wurde ermittelt, an wen Granaten und Zünder ausgegeben wurden, bzw. von wem, wo, und wie diese entwendet worden sind?

Berlin, den 20. Januar 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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