Beitrag der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e. V. zur Stärkung der Demokratie – erinnerungspolitisches und zivilgesellschaftliches Engagement der VVN-BdA
der Abgeordneten Brigitte Freihold, Martina Renner, Jörg Cezanne, Ulla Jelpke, Gökay Akbulut, Doris Achelwilm, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Fabio De Masi, Nicole Gohlke, Dr. André Hahn, Andrej Hunko, Caren Lay, Ralph Lenkert, Dr. Gesine Lötzsch, Thomas Lutze, Niema Movassat, Cornelia Möhring, Norbert Müller (Potsdam), Zaklin Nastic, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich, Katrin Werner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE. Beitrag der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e. V. zur Stärkung der Demokratie – erinnerungspolitisches und zivilgesellschaftliches Engagement der VVN-BdA
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen46
Inwiefern hat nach Auffassung der Bundesregierung das Verwerfen der geplanten Änderung der Abgabenordnung (AO) durch den Bundesminister der Finanzen, Olaf Scholz, Ende November 2019, „nach der ein Verein seine Gemeinnützigkeit und damit Steuervergünstigungen verloren hätte, wenn er ‚sich nicht parteipolitisch neutral verhält‘“, Einfluss auf die ausstehende Entscheidung des Finanzamts für Körperschaften I des Landes Berlin über den Entzug der Gemeinnützigkeit der VVN-BdA (vgl. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/olaf-scholz-verwirft-reform-des-gemeinnuetzigkeitsrechts-a-1298859.html), und wenn ja, welche?
Wie oft, und in welcher Form hat die Bundesregierung seit 2010 im Zusammenhang mit dem Verwaltungsvollzug der AO gegenüber gemeinnützigen Körperschaften eine Aufsichtskontrolle über das Finanzamt für Körperschaften I des Landes Berlin ausgeübt, und welche konkreten Sachverhalte lagen dieser Aufsichtskontrolle zugrunde (bitte nach zuständiger Abteilung, Gegenstand und Ausgang aufschlüsseln und begründen)?
Welche konkreten rechtlichen, politischen und gesellschaftlichen Auswirkungen auf die Tätigkeit von zivilgesellschaftlichen Initiativen, namentlich auf die Möglichkeit der Bürgerinnen und Bürger, an der politischen Willensbildung aktiv teilzunehmen, sich zusammenzuschließen und sich zu versammeln, erwartet die Bundesregierung aufgrund der aktuellen Planungen zur Regelung des Entzuges der Gemeinnützigkeit bei Körperschaften wegen „allgemeinpolitischer“ Tätigkeit, und inwiefern soll die Bundesregierung bei den Änderungen der AO mögliche Auswirkungen berücksichtigen (bitte jeden einzelnen Fall begründen und beteiligte Sachverständige oder Organisationen und diesbezügliche Besprechungen des BMF nach Datum, Inhalten und beteiligten Stellen auflisten)?
Gedenkt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um das Gemeinnützigkeitsrecht und die Tätigkeit von Verfassungsschutzbehörden zu präzisieren, um Rechtssicherheit für zivilgesellschaftliche Organisationen und Vereine wie die VVN-BdA e. V., ggf. auch für zahlreiche weitere Initiativen wie Attac e. V., die Kampagnenplattform Campact, BUND, DemoZ und andere vom Entzug der Gemeinnützigkeit betroffene Körperschaften, – auch angesichts unterschiedlicher Berichte der Verfassungsschutzbehörden in Nordrhein-Westfalen und Bayern über ihren zivilgesellschaftlichen Beitrag und ihre Bemühungen zur Stärkung demokratischer Institutionen – zu schaffen und um die Arbeit von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Vereinen zu unterstützen (vgl. Beschluss des Landesvorstandes der Bremer SPD, https://www.spd-land-bremen.de/Beschluss-des-Landesvorstandes-vom-13.12.2019.html), und wenn ja, welche?
Welche Hinweise hat die Bundesregierung auf Mitglieder der NPD, DVU, Republikaner, aus Teilen der AfD, der Reichsbürger-Szene oder anderer rechtsextremer Zusammenhänge oder Organisationen bzw. deren Sympathisanten in Bundesministerien, Bundesbehörden und nachgeordneten Behörden, und was unternimmt sie, um zu überprüfen, ob solche Mitarbeiter möglicherweise bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben befangen sind oder waren oder eine Nähe zu rechtsextremen Einstellungen vermutet wurde oder wird (bitte jeden einzelnen Fall begründen unter Nennung der betroffenen Behörde, Jahreszahl, Gegenstand der Tätigkeit und vorgenommener Maßnahme, insbesondere nach disziplinarischen Ermittlungen seit 2010 aufschlüsseln)?
Welche Hinweise hat die Bundesregierung auf Mitglieder der NPD, DVU, Republikaner, aus Teilen der AfD, der Reichsbürger-Szene oder anderer rechtsextremer Zusammenhänge oder Organisationen bzw. deren Sympathisanten unter Mitarbeitern in Behörden, die mit der Prüfung oder Vergabe von Entschädigungsleistungen oder Rentenzahlungen an ehemalige Opfer des Nationalsozialismus, Ghetto-Beschäftigte, Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter oder Widerstandskämpferinnen und Widerstandskämpfer betraut waren oder sind oder eine Nähe zu rechtsextremen Einstellungen vermutet wurde oder wird (bitte jeden einzelnen Fall unter Nennung der betroffenen Behörde, Jahreszahl, Gegenstand der Tätigkeit und vorgenommener Maßnahme begründen, insbesondere nach disziplinarischen Ermittlungen seit 2010 aufschlüsseln)?
Welche Hinweise hat die Bundesregierung auf Mitglieder der NPD, DVU, Republikaner, aus Teilen der AfD, der Reichsbürger-Szene oder anderer rechtsextremer Zusammenhänge oder Organisationen bzw. deren Sympathisanten unter Mitarbeitern im Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundeskriminalamt, bei der Bundespolizei, beim Zoll, der Bundeswehr, in der Justiz oder unter JVA-Bediensteten sowie Polizei-Ausbildern, Angehörigen von Spezialeinsatzkommandos oder anderen Mitarbeitern, bei denen eine Nähe zu rechtsextremen Einstellungen vermutet wurde oder wird (bitte jeden einzelnen Fall unter Nennung der betroffenen Behörde, Jahreszahl, Gegenstand der Tätigkeit und vorgenommener Maßnahme begründen, insbesondere nach disziplinarischen Ermittlungen seit 2010 aufschlüsseln)?
Welche Hinweise hat die Bundesregierung auf Mitglieder der NPD, DVU, Republikaner, aus Teilen der AfD, der Reichsbürger-Szene oder anderer rechtsextremer Zusammenhänge oder Organisationen bzw. deren Sympathisanten unter Mitarbeitern in Landesverfassungsschutzbehörden, Landeskriminalämtern, Spezialeinsatzkommandos der Polizei der Länder, der Landesjustizbehörden und unter JVA-Bediensteten sowie Polizei-Ausbildern oder anderen Mitarbeitern, bei denen eine Nähe zu rechtsextremen Einstellungen vermutet wurde oder wird (bitte jeden einzelnen Fall unter Nennung der betroffenen Behörde, Jahreszahl, Gegenstand der Tätigkeit und vorgenommener Maßnahme begründen, insbesondere nach disziplinarischen Ermittlungen seit 2010 aufschlüsseln)?
Will die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, damit der Bundesvereinigung der VVN-BdA effektive rechtsstaatlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden, um gegen die „eines Nachweises [nicht] zugängliche Tatsachenbehauptung, sondern eine von einer Behörde … vorgenommene Bewertung“ (so VGH München, Beschluss vom 7. Februar 2018 – 10 ZB 15.795, Rn. 19), die zu ihrem Nachteil ist, inhaltlich zu überprüfen und zu widerlegen (bitte dabei die konkreten Tatsachenbehauptungen in Abgrenzung zu Bewertungen betreffend die Tätigkeit der VVN-BdA, welche der Bundesregierung bekannt und die eines wissenschaftlichen Nachweises zugänglich sind und die Möglichkeit der Widerlegung enthalten, konkret benennen und begründen), und wenn ja, welche?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um Rechtssicherheit in jenen Fällen des Tätigwerdens von Bundesbehörden zu gewährleisten, die vor dem Hintergrund von Bewertungen seitens der Länderbehörden, die „eines Nachweises [nicht] zugängliche Tatsachenbehauptungen“ beinhalten, zu Entscheidungen auf Bundesebene zum Nachteil von zivilgesellschaftlichen Körperschaften führen können, und wie ist dies mit dem im Grundgesetz (GG) verankerten Föderalismus zu vereinbaren (bitte die gesetzliche Grundlage nennen und begründen)?
Aus welchen Gründen sieht sich die Bundesregierung nicht im Stande, parlamentarische Anfragen des Deutschen Bundestages in Bezug auf Sachverhalte und Erkenntnisse, die in die Zuständigkeit und Verantwortung der Länder fallen, zu beantworten, während sie gleichzeitig handlungsfähig sein soll in Fällen, in denen die „eines Nachweises [nicht] zugängliche Tatsachenbehauptung“ von Länderbehörden gegenüber Landesvereinigungen zum Anlass für Entscheidungen auf Bundesebene zum Nachteil von Körperschaften (vgl. u. a. Antworten auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 18/9196, 19/10058, 19/12356, 19/10217, 19/7109 und 19/523)?
Hat die Bundesregierung Hinweise, dass konkrete strafbewehrte satzungsmäßige Aktivitäten der Bundesvereinigung der VVN-BdA von Landesverfassungsschutzämtern zum Anlass genommen wurden, um die VVN-BdA als „extremistische Körperschaft“ und nicht lediglich als „maßgeblich linksextremistische Körperschaft“ einzustufen (bitte die konkrete strafbewehrte satzungsmäßige Aktivität nennen und begründen, inwiefern sie zu der genannten Einstufung führt), und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Hinweise, dass konkrete Bestimmungen der Satzung der Bundesvereinigung der VVN-BdA i. S. d. § 4 BVerfSchG a) als Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes, b) als Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder c) als Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und damit als strafbewehrte verfassungswidrige Aktivitäten anzusehen sind (bitte die konkrete strafbewehrte satzungsmäßige Aktivität nennen und erläutern, warum sie gegen § 4 BVerfSchG verstößt), und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung konkrete Hinweise, dass tatsächliche Vereinsaktivitäten der Geschäftsführung der Bundesvereinigung der VVN-BdA i. S. d. § 4 BVerfSchG a) als Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes, b) als Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder c) als Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und damit als strafbewehrte verfassungswidrige Aktivitäten anzusehen sind (bitte die konkrete strafbewehrte Vereinsaktivität der Geschäftsführung nennen und ausführlich begründen, warum sie gegen § 4 BVerfSchG verstößt), und wenn ja, welche?
Welche eigenen Hinweise über konkrete strafbewehrte verfassungsfeindliche Bestrebungen i. S. d. § 4 BVerfSchG hat die Bundesregierung bei der Wahrnehmung der satzungsgemäßen Aktivitäten oder die tatsächliche Geschäftsführung der Bundesvereinigung der VVN-BdA (bitte nach Datum, konkretem Straftatbestand und inhaltlichem Zusammenhang auflisten und ausführlich begründen)?
Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der Verantwortung, die Deutschland für seine nationalsozialistische Vergangenheit trägt, den Umstand, dass eine Finanzbehörde über die Abgabenordung bzw. einen Anwendungserlass zur Abgabenordnung Einfluss auf die Existenzmöglichkeit oder inhaltliche Ausgestaltung der Tätigkeit einer zivilgesellschaftlichen Vereinigung von Überlebenden der NS-Verfolgung und ihren Nachkommen ausüben kann, und wie ist dies mit der im Grundgesetz verankerten Vereinigungsfreiheit aus Artikel 9 GG zu vereinbaren (bitte ausführlich begründen)?
Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass die VVN-BdA mit ihrem Bekenntnis zum pluralen Antifaschismus (vgl. Simone Barck, Antifa-Geschichte(n), S. 24 ff.) oder mit konkreten satzungsgemäßen Aktivitäten einen Umsturzversuch bzw. Umsturzplan in der Bundesrepublik erarbeitet hat, um die freiheitliche demokratische Grundordnung i. S. d. Artikels 21 Absatz 2 GG zu beseitigen (namentlich durch Handlungen gegen grundlegende Prinzipien dieser Ordnung, wie die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, das Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition, vgl. BVerfG, 23. Oktober 1952 – 1 BvB 1/51; wenn ja, bitte die festgestellten Umsturzversuche nach Datum und Ort auflisten; wenn nicht, bitte begründen)?
Besteht nach Ansicht der Bundesregierung bei eingetragenen Vereinen, die sich im Themenfeld Erinnerungspolitik und Gedenkpolitik betätigen, ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem antinationalen Standpunkt und einem Angriff oder einer Bedrohung der Demokratie oder der Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland (bitte die wissenschaftlichen Kriterien zur Feststellung von Unterschieden und Gemeinsamkeiten beider Standpunkte bei der Vornahme von Bewertungen der Behörden benennen und begründen)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Äußerung durch die VVN-BdA von Kritik an neonazistischen Aktivitäten und der Untätigkeit bzw. dem Versagen staatlicher Institutionen, der Polizei und des Verfassungsschutzes, oder wie im Falle der Kritik der unvollständigen Auflösung des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) und des NSU-Komplexes (vgl. Sondervotum der Linksfraktion zum NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages der 18. Wahlperiode, https://www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Broschu ̈ren/170906_NSU_Sondervotum.pdf, und die parlamentarischen Untersuchungsberichte, https://www.nsu-watch.info/2019/06/berichte-gebroche ner-aufklaerungsversprechen-rezension-von-rueckhaltlose-aufklaerung-ns u-nsa-bnd-geheimdienste-und-untersuchungsausschuesse-zwischen-staatsv ersagen-und-staatswohl/ sowie https://blog.zeit.de/nsu-prozess-blog/2018/ 07/10/fuenf-fragen-die-nach-dem-nsu-prozess-bleiben/), als Ausdruck der Sorge um die Bewahrung demokratischer Institutionen zu betrachten ist und dass sie nicht als Beleg für eine Neigung zum Linksextremismus der Kritik äußernden Personen herangezogen werden kann (bitte begründen, ab wann eine Kritik an der Tätigkeit oder Untätigkeit staatlicher Institutionen, z. B. im Zusammenhang mit der mangelnden Aufarbeitung des NSU-Komplexes, als linksextremistisch zu bezeichnen ist, und wann sie noch nicht linksextremistisch ist, und die wissenschaftlichen Kriterien für diese Bewertung nennen, einschließlich ausführlicher Begründung)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Äußerung durch die VVN-BdA von Kritik einer möglicherweise von der Bundesrepublik Deutschland ausgehenden Kriegsgefahr als Ausdruck der Sorge um die Bewahrung demokratischer Institutionen und des Grundgesetzes zu betrachten ist und dass sie nicht als Beleg für eine Neigung zum Linksextremismus der Kritik äußernden Personen herangezogen werden kann (bitte begründen, ab wann eine Kritik an der Tätigkeit oder Untätigkeit staatlicher Institutionen, z. B. bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr, als linksextremistisch zu bezeichnen ist und wann sie noch nicht linksextremistisch ist, und die wissenschaftlichen Kriterien für diese Bewertung nennen, einschließlich ausführlicher Begründung)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass das Einladen zum aktiven oder passiven Hören von Punk-Rock bzw. die Teilnahme an einem Konzert der Band Feine Sahne Fischfilet kein ausreichendes Indiz dafür darstellt, eine verfassungsfeindliche Gesinnung der Zuhörerinnen und Zuhörer anzunehmen, und welchen gesellschaftlichen Beitrag leistet nach Auffassung der Bundesregierung der Punk-Rock in der Bundesrepublik Deutschland im Kampf gegen Neonazismus und rechte Gewalt (vgl. https://www.musikexpress.de/feine-sahne-fischfilet-kritik-links-rechts-112 2870/, vgl. Antwort der Bundesrepublik auf die Kleine Anfrage zur Musikförderung des Bundes auf Bundestagsdrucksache 19/7880; bitte begründen, ab wann das Hören von Punk-Rock als linksextremistisch zu bezeichnen ist, und wann es noch nicht linksextremistisch ist, und die wissenschaftlichen Kriterien für diese Bewertung nennen, einschließlich ausführlicher Begründung)?
Trifft es zu, dass die Bundesregierung den NSU als Gefahr für unsere Demokratie und die freiheitlich demokratische Grundordnung eingeschätzt hat, obwohl die rechtsterroristischen Morde des Nationalsozialistischen Untergrunds in den Verfassungsschutzberichten des Bundes und der Länder in den Jahren der Aktivitäten dieser neofaschistischen Organisation im Gegensatz zur Erwähnung der antifaschistischen Tätigkeit der VVN-BdA nicht erwähnt wurden und dadurch nach Auffassung der Fragesteller der Eindruck einer signifikanten Ungleichgewichtung und Fehleinschätzung der zuständigen Behörden betreffend der realen Gefahren für unserer Demokratie und das friedliche Zusammenleben in der Bundesrepublik Deutschland entstanden ist (bitte die Notwendigkeit der Nennung bzw. Nicht-Nennung in den Verfassungsschutzberichten ausführlich in beiden Fällen begründen)?
Welche Relevanz für die Bewertung durch die Verfassungsschutzbehörden hat das gesellschaftliche, kulturelle und soziale Engagement der Bundesvereinigung der VVN-BdA, insbesondere der darin organisierten Überlebenden der Schoah, ehemaligen Verfolgten des Naziregimes, verfolgten deutschen Antifaschistinnen und Antifaschisten des stalinistischen Terrors sowie von Widerstandskämpferinnen und Widerstandskämpfern und ihren Nachkommen, für die Allgemeinheit im Sinne der Abgabenordnung, namentlich
a) die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie auf der Ebene der Förderung der Hilfe für Opfer von Straftaten (§ 52 Absatz 2 Nummer 10 AO),
b) die Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegsopfer und Katastrophenopfer sowie auf der Ebene der Förderung des Suchdienstes für Vermisste (§ 52 Absatz 2 Nummer 10 AO),
c) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Absatz 2 Nummer 13 AO),
d) die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene (§ 52 Absatz 2 Nummer 17 AO),
e) die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes (§ 52 Absatz 2 Nummer 24 AO),
f) auf der Ebene der Erinnerungskultur in der Bundesrepublik Deutschland und der Bewahrung demokratischer Errungenschaften und Institutionen?
Welche konkreten satzungsmäßigen Aktivitäten der VVN-BdA und ihrer Landesvereinigungen, die vom bayerischen Verfassungsschutz „im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung nach Vorliegen bestimmter tatsachengestützter Anhaltspunkte“ (vgl. VGH München, Beschluss vom 7. Februar 2018 – 10 ZB 15.795) als „bundesweit größte linksextremistisch beeinflusste Organisation im Bereich des Antifaschismus“ bezeichnet wurde (vgl. gleichlautend Bundesverfassungsschutzbericht Bayern 2010-2013, 2014; S. 170 f.; 2015, S. 194 f.; 2016, S. 222 f.; 2017, S. 222 f.; 2018, S. 235 f.), bewertet die Bundesregierung i. S. d. § 4 BVerfSchG a) als Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes, b) als Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder c) als Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (bitte jeweils einzeln ausführlich begründen)?
Welche der folgenden aus Sicht der Fragesteller beschriebenen Aktivitäten der VVN-BdA und ihrer Landesvereinigungen bewertet die Bundesregierung i. S. d. § 4 BVerfSchG als verfassungswidrig bzw. als Bestrebung gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes, gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (bitte jeweils einzeln ausführlich begründen):
a) die Bewahrung der Erinnerung, würdiges Gedenken und bildungspolitische Aufarbeitung u. a. durch zahlreiche Ausstellungen, namentlich die Ausstellung über die Widerstandsorganisation „Rote Kapelle“ im Eingangsbereich des Detlev-Rohwedder-Hauses, Sitz des BMF, erarbeitet von Dr. Hans Coppi jun., Ehrenvorsitzender der Berliner VVN-BdA, und Dr. Johannes Tuchel, Gedenkstätte Deutscher Widerstand sowie Zeitzeugengespräche mit Nachkommen von Mitgliedern der „Roten Kapelle“ an der Mildred-Harnack-Schule Berlin-Wilmersdorf, am Hans-und-Hilde-Coppi-Gymnasium in Berlin-Lichtenberg und am John-Lennon-Gymnasium in Berlin-Mitte,
b) die Bewahrung der Erinnerung, würdiges Gedenken und bildungspolitische Aufarbeitung durch zahlreiche Ausstellungen, namentlich die Ausstellung „‚Weg mit Hitler – Schluss mit dem Krieg!‘ Berliner Arbeiterwiderstand 1942–1945. Die Saefkow-Jacob-Bästlein-Organisation“, die europaweit gezeigt wurde, in Genua und weiteren Städten Norditaliens in italienischer Fassung (bitte angeben, wie die Bundesregierung diese Ausstellung im Kontext von Bemühungen um Völkerverständigung und bildungspolitischen Maßnahmen zur Aufarbeitung des Nationalsozialismus bewertet, vgl. auch https://www.berlin.de/ba- mitte/aktuelles/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.307587.php),
c) die Bewahrung der Erinnerung, würdiges Gedenken und bildungspolitische Aufarbeitung der lange verschwiegenen stalinistischen Verbrechen (1927 bis 1953) und der Verfolgung deutscher Antifaschisten, die Zuflucht in der Sowjetunion suchten und dort Opfer des sogenannten Großen Terrors (1936 bis 1938) wurden, z. B. die in der Russischen Föderation, Kirgisien und europäischen Metropolen wie Paris, Brüssel und vielen Städten in der Bundesrepublik gezeigte Ausstellung „Ich kam als Gast in euer Land“ des Arbeitskreises Sowjetexil der VVN-BdA (bitte angeben, wie die Bundesregierung diese Ausstellung im Kontext von Bemühungen um Völkerverständigung und bildungspolitischen Maßnahmen zur Aufarbeitung der Verbrechen des Stalinismus bewertet, vgl. auch https://www.landtag.brandenburg.de/de/meldungen %E2%80%9Eich_kam_als_gast_in_euer_land_gereist...%E2%80%9C/ 617088?_referer=633109),
d) die Bewahrung der Erinnerung, würdiges Gedenken und bildungspolitische Aufarbeitung der lange verschwiegenen Stalin’schen Verbrechen an polnischen Staatsbürgern (1940 bis 1941), die vom NKWD nach Sibirien deportiert wurden, u. a. die Zeitzeugengespräche mit dem jüdischen Widerstandskämpfer Tomasz Miedziński und der Widerstandskämpferin Adela Żurawska (vgl. http://fragtuns.blogsport.de/images/Fr agtunswirsinddieLetzten6.pdf),
e) die Bewahrung der Erinnerung, würdiges Gedenken und bildungspolitische Aufarbeitung durch zahlreiche Veröffentlichungen mit Erinnerungen von Überlebenden der Schoah, von KZ-Häftlingen, Zwangsarbeiterinnen und Widerstandskämpferinnen, namentlich mehrerer Broschüren des Kollektivs „Fragt uns, wir sind die Letzten“, das u. a. von der Vereinigung der polnischen Kombattantinnen und ehemaliger politischer Häftlinge (ZKRPiBWP) am 9. Mai 2015 mit dem Kombattanten-Kreuz ausgezeichnet wurde (bitte angeben, wie die Bundesregierung diese Publikationen im Kontext von Bemühungen um Völkerverständigung und bildungspolitischen Maßnahmen zur Aufarbeitung des Nationalsozialismus bewertet, vgl. auch http://fragtuns.blogsport.de/).
f) die Bewahrung der Erinnerung durch zahlreiche Veröffentlichungen und Veranstaltungen und bildungspolitische Aufarbeitung des jüdischen Widerstandes während des Nationalsozialismus, z. B. Tag der Erinnerung und Mahnung (TdM) 2013 (vgl. https://www.auschwitz.info/de/aktuelles/archiv/artikel/lesen/der-juedische-widerstandskaempfer-philip-bialowitz-besucht-berlin-174.html; https://antifa.vvn-bda.de/2013/09/11/der-aufstand-von-sobibor/) und Broschüre zum 68. Jahrestag des Sieges über den deutschen Faschismus 2013 (vgl. https://neuntermai.vvn-bda.de/wp-content/uploads/sites/4/2019/12/9_Mai_Broschüre_PDF_deutsch_2013.pdf),
g) die Bewahrung der Erinnerung durch zahlreiche Ausstellungen über die Verfolgung der Sinti und Roma im Nationalsozialismus, z. B. die Ausstellung der VVN-BdA Kreis Bochum „Sinti und Roma in Bochum – verachtet, vertrieben, verfolgt“ im März 2005 (vgl. http://www.bo-alternativ.de/2010/01/24/ausstellung-der-vvn-bda-bochum/) sowie Veröffentlichungen und Veranstaltungen zum würdigen Gedenken und bildungspolitische Aufarbeitung des Widerstands der Sinti und Roma während des Nationalsozialismus, z. B. Broschüre zum 72. Jahrestag des Sieges über den deutschen Faschismus 2017 (vgl. https://neuntermai.vvn-bda.de/wp-content/uploads/sites/4/2017/04/ID_Broschüre-9Mai-DEUTSCH-WEB.pdf), Tag der Erinnerung und Mahnung (TdM) 2018 (vgl. http://www.tag-der-mahnung.de/media/TdM2018Fly erweb.pdf) und die Würdigung des gesamtgesellschaftlichen Beitrages der Bürgerrechtsbewegung der Sinti und Roma gegen sozialrassistische Verfolgung und Diskriminierung (vgl. Cornelia Kerth, Wo bleibt der Aufschrei?, https://vvn-bda.de/wo-bleibt-der-aufschrei/),
h) die Bewahrung der Erinnerung und Warnung vor den Gefahren des Neofaschismus in der Bundesrepublik Deutschland durch die mehrfach aktualisierte Ausstellung „Neofaschismus in Deutschland“ (https://neofa-ausstellung.vvn-bda.de/), die 2013 von der Stiftung Auschwitz-Komitee mit dem Hans-Frankenthal-Preis ausgezeichnet wurde (http://www .stiftung-auschwitz-komitee.de/Der% 20Hans-Frankenthal-Preis/Preis träger_innen%20seit%202010/preisträgerinnen-seit-2010),
i) die Bewahrung der Erinnerung durch zahlreiche Veröffentlichungen und Veranstaltungen zum würdigen Gedenken und bildungspolitische Aufarbeitung der Kontinuitäten und Brüche sozialrassistischer Verfolgung und Diskriminierung von Menschen, die im Nationalsozialismus als „asozial“ oder „Berufsverbrecher“ verfolgt wurden, z. B. Broschüre zum 74. Jahrestag des Sieges über den deutschen Faschismus 2019 (vgl. https://neuntermai.vvn-bda.de/wp-content/uploads/sites/4/2019/0 5/9_Mai_2019_Bro-DE-Web.pdf),
j) die Bewahrung der Erinnerung durch zahlreiche Veröffentlichungen und Veranstaltungen zum würdigen Gedenken und bildungspolitische Aufarbeitung des Beitrages des polnischen Widerstandes, insbesondere der 1. und 2. Polnischen Armee bei der Befreiung Deutschlands vom Hitlerfaschismus, namentlich das Gedenken zum Tag der Befreiung am 8. Mai 2019 am Denkmal des polnischen Soldaten und deutschen Antifaschisten in Berlin-Friedrichshain (u. a. mit der Deutsch-Polnischen-Gesellschaft der BRD, vgl. Polen und wir, 4/2019, S. 10), das Gedenken zum Tag des Sieges am 9. Mai in Berlin-Treptow (z. B. Broschüre zum 67. und 71. Jahrestag des Sieges über den deutschen Faschismus 2012 bzw. 2016, https://neuntermai.vvn-bda.de/2013/03/16/interview- mit-zygmunt-bauman/); die wiederholte Einladung ehemaliger polnischer Kombattantinnen und Kombattanten zu Zeitzeugengesprächen (u. a. Prof. Zygmunt Bauman, 2015: https://antifa.vvn-bda.de/2017/03/ 26/aus-fremden-muessen-nachbarn-werden/), auch in den Deutschen Bundestag (https://www.linksfraktion.de/themen/nachrichten/detail/ant ifaschistische-kaempferinnen-aus-polen-im-bundestag/),
k) die Bewahrung der Erinnerung durch zahlreiche Veröffentlichungen und Veranstaltungen zum würdigen Gedenken an den Beitrag der Spanienkämpfer und Interbrigaden gegen das Franco-Regime, z. B. Broschüre zum 71. Jahrestag des Sieges über den deutschen Faschismus 2016 (vgl. https://neuntermai.vvn-bda.de/wp-content/uploads/sites/4/20 16/04/9Mai2016_Broschüre_De_Web2.pdf),
l) die Bewahrung der Erinnerung durch zahlreiche Veröffentlichungen und Veranstaltungen zum würdigen Gedenken und bildungspolitische Aufarbeitung des Beitrages der Bürgerinnen und Bürger der Sowjetunion und anderer Alliierter der Anti-Hitler-Koalition bei der Befreiung Deutschlands vom Hitlerfaschismus, z. B. wiederholte Einladung ehemaliger sowjetischer Kombattantinnen und Kombattanten und Einladung Überlebender der Blockade von Leningrad zu Zeitzeugengesprächen im Zusammenhang mit dem Tag des Sieges am 9. Mai 2014 in Berlin-Treptow (vgl. https://neuntermai.vvn-bda.de/2014/01/16/nie man-ist-vergessen-nichts-ist-vergessen/),
m) die Bewahrung der Erinnerung durch zahlreiche Veröffentlichungen und Veranstaltungen zum würdigen Gedenken und bildungspolitische Aufarbeitung der Euthanasie-Morde der deutschen Nationalsozialisten und der sogenannten T4-Aktion, z. B. Antje Kosemund, Sperlingskinder. Faschismus und Nachkrieg: Vergessen ist Verweigerung der Erinnerung! (https://www.vsa-verlag.de/uploads/media/www.vsa-verla g.de-Kosemund-Sperlingskinder.pdf) sowie Tag der Erinnerung und Mahnung (TdM) 2012 (vgl. http://www.tag-der-mahnung.de/media/TDM_flyer2012_b_korr2kl.pdf),
n) Anerkennung, Erinnerung, Gedenken und bildungspolitische Aufklärung über die Opfer von Rassismus, deutschem Kolonialunrecht und kolonialrassistischer Verfolgung sowie die Anerkennung des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Beitrages schwarzer Menschen sowie der Nachkommen der Kolonisierten und Versklavten in der Bundesrepublik Deutschland, z. B. Tag der Erinnerung und Mahnung (TdM) 2012 (vgl. http://www.tag-der-mahnung.de/ media/TDM_flyer2012_b_korr2kl.pdf),
o) die Bewahrung der Erinnerung durch Unterstützung von Baumpflanzungen für NS-Verfolgte, u. a. Unterstützung des Projektes des Lebenshilfe-Werkes Weimar/Apolda „1000 Buchen – Ein lebendiges Gedenken“ (vgl. https://www.thueringer-allgemeine.de/regionen/weimar/grü ner-erinnerungsweg-am-weimar-werk-waechst-id225327783.html) und Pflanzung einer Gedenkbirkke aus der Nähe von Auschwitz auf dem Schulhof der Robert-Jungk-Oberschule (vgl. Unser Blatt Nr. 51/2012, S. 11),
p) die Bewahrung der Erinnerung und bildungspolitische Aufarbeitung durch Dokumentarfilme über den Beitrag der polnischen Befreier vom Hitlerfaschismus, z. B. „Vergesst nicht unseren Kampf!“ (2017) (vgl. https://www.filmportal.de/film/vergesst-nicht-unseren-kampf_6fa9da3 3083a4c2bbbb8e4ab73d9a596),
q) die Bewahrung der Erinnerung und bildungspolitische Aufarbeitung durch Dokumentarfilme über das Schicksal der Sinti und Roma während des Nationalsozialismus sowie über Kontinuitäten und Brüche der Mehrfachdiskriminierung von Sinti und Roma in Europa in der Gegenwart, z. B. „Contemporary Past“ (2019) (vgl. https://www.imdb.com/tit le/tt10118112/),
r) die Bewahrung der Erinnerung und bildungspolitische Aufarbeitung der Verbrechen des Stalinismus, z. B. Anregung und Unterstützung einer Initiative für eine Gedenktafel am Berliner Karl-Liebknecht-Haus, der Bundesgeschäftsstelle und der Berliner Landesgeschäftsstelle der Partei DIE LINKE., zur Erinnerung an deutsche Antifaschisten, die Opfer des stalinistischen Terrors wurden (2013) (vgl. https://www.rosal ux.de/news/id/7424/rede-von-ursula-schwartz-anlaesslich-der-enthuell ung-der-gedenktafel-am-karl-liebknecht-haus/),
s) die Bemühungen um eine soziale und psychologische Betreuung von Überlebenden der NS-Verfolgung, z. B. Organisation von Kuraufenthalten für Holocaust-Überlebende wie Philip Bialowitz u. a.
t) die Bemühungen um eine soziale und psychologische Betreuung der Nachkommen von Überlebenden, die unter den Folgen der transgenerationellen Trauma-Weitergabe leiden (vgl. Tag der Mahnung 2017, http://www.tag-der-mahnung.de/media/VVN-Konferenz-Flyer_fertig_ web.pdf), u. a. der vom Land Berlin geförderte und gut besuchte Workshop mit Nachkommen der Verfolgten im Jahr 2018 und Veröffentlichung der Ergebnisse in einem Band der Berliner VVN „Nachkommen der Verfolgten des Naziregimes, von Exil und Widerstand melden sich zu Wort“ (vgl. Nachkommen Netzwerk Berlin, https://nachkommen- netzwerk-berlin.de/),
u) die erinnerungspolitischen Bemühungen um die bildungspolitische Aufarbeitung der Kindertransporte (1938 bis 1939) nach Großbritannien und Unterstützung der Reise der letzten Überlebenden nach Berlin im Sommer 2019 in Zusammenarbeit mit der Kindertransport Association New York und Empfang im Berliner Abgeordnetenhaus (https://u mbruch-bildarchiv.org/kindertransporte-zuege-ins-leben-zuege-in- dentod/),
v) die erinnerungspolitischen Bemühungen um die bildungspolitische Aufarbeitung u. a. durch Organisation der Teilnahme an Gedenkstunden des Deutschen Bundestages mit Überlebenden, jüdischen Ghetto-Beschäftigten und Roma sowie polnischen Widerstandskämpfern, die an der Befreiung Berlins 1945 in den Reihen der 1. Polnischen Armee beteiligt waren (vgl. https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmers dorf/aktuelles/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.309508.php),
w) die erinnerungspolitischen Bemühungen um die bildungspolitische Aufarbeitung der Schoah, z. B. durch Zeitzeugengespräche an Schulen mit jüdischen Widerstandskämpfern des Aufstandes in Sobibor (vgl. u. a. https://www.dw.com/pl/uczestnik-powstania-w-sobiborze-obieca lem-%C5%BCe-b%C4%99d%C4%99-polepsza%C4%87-%C5%9Bwiat/a-17083387), und Zeitzeugengespräche mit Holocaust-Überlebenden und polnischen Widerstandskämpferinnen, u. a. in der Robert-Jungk-Oberschule Berlin (vgl. http://www.kombatantpolski.pl/ar chiwum/2012_11_art2.html),
x) die Teilnahme an der im März 2016 aus Gewerkschaftsgremien, Gliederungen und führenden Repräsentanten von SPD, der Partei DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heraus entstandenen bundesweiten Initiative „Aufstehen gegen Rassismus“, die von der VVN-BdA mitinitiiert und mitgetragen wird (https://vvn-bda.de/heute-hat-sich-da s-buendnis-aufstehen-gegen-rassismus-deine-stimme-gegen-rechte-het ze-vorgestellt-2/),
y) die zivilgesellschaftlichen Bemühungen gegen nazistische Kernideologeme wie Rassismus und Sozialchauvinismus sowie Geschichtsrevisionismus im Bündnis „Rechtspopulismus stoppen“ seit 2010 (vgl. http://r echtspopulismusstoppen.blogsport.de/images/broschuere_rechtspopber lin_web.pdf) und im Bündnis „Nazifrei! – Dresden stellt sich quer“ seit 2009,
z) die zivilgesellschaftlichen Bemühungen der VVN-BdA durch die 2007 initiierte Kampagne „No npd – NPD-Verbot jetzt!“, im Rahmen derer innerhalb eines Jahres über 175 000 Unterschriften für ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD gesammelt und Mitgliedern des Bundestages überreicht wurden und zwei Jahre später gar 5 000 Verbotsgründe aus allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt wurden (https://vvn-bda.de/nonpd-npd-verbot-muss-kommen/)?
Welche dieser konkreten Bemühungen der VVN-BdA widersprechen nach Auffassung der Bundesregierung dem Völkerverständigungsgedanken bzw. anderen einschlägigen Bedingungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit in der Abgabenordnung oder den Bestimmungen i. S. d. § 4 BVerfSchG (bitte jeweils konkret ausführlich begründen)?
Welche der folgenden Aktivitäten der VVN-BdA und ihrer Landesvereinigungen, die bislang im Bereich der Errichtung von Gedenkstätten, Ausstellungen zur Erinnerung an Widerstand und Verfolgung, bei der Verlegung von Stolpersteinen, der Errichtung von Mahn- und Denkmälern und der Einweihung von Gedenktafeln entfaltet wurden, bewertet die Bundesregierung i. S. d. § 4 BVerfSchG als verfassungswidrig bzw. als Bestrebung gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes, gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (bitte jeweils einzeln ausführlich begründen):
a) die zivilgesellschaftlichen Bemühungen um die Errichtung eines Mahnmals 2012 in Berlin zur Erinnerung an den Völkermord an den Sinti und Roma,
b) die Unterstützung der Bemühungen des Comité International de Dachau (CID) und der Lagerarbeitsgemeinschaft Dachau sowie der dort organisierten VVN-Mitglieder um die Errichtung einer Gedenkstätte auf dem Gelände des ehemaligen deutschen Konzentrationslagers Dachau in den 1960er-Jahren und um die spätere Einrichtung einer internationalen Jugendbegegnungsstätte (vgl. https://www.sueddeutsche.de/ muenchen/dachau/ein-zeitzeuge-fehlt-der-hass-kehrt-zurueck-1.348 1865),
c) die zivilgesellschaftlichen Bemühungen des Internationalen Arbeitskreises bei der Berliner VVN-BdA, der sich an der Erarbeitung einer neuen permanenten Ausstellung in dem mit EU-Fördermitteln neu errichteten Museum anlässlich des 75. Jahrestags des Massakers an 824 Häftlingen im deutschen Zuchthaus Sonnenburg beteiligte und die erste, von Hans Coppi verfasste Monografie „Das Konzentrationslager und Zuchthaus Sonnenburg“ u. a. in polnischer und deutscher Sprache vorlegte,
d) die zivilgesellschaftlichen Bemühungen um die Errichtung eines Steines zum Gedenken an die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Antifaschistinnen und Antifaschisten in Polen und der Bundesrepublik Deutschland in der Gedenkstätte des ehemaligen Arbeitserziehungslagers (AEL) Schwetig (Oderblick) an der deutsch-polnischen Grenze in Świecko (der Gedenkstein wurde auf Initiative des Gemeindeverbandes der polnischen KombattanInnen (ZKRPiBWP) mit Unterstützung der Berliner VVN-BdA aufgestellt und am 14. September 2019 eingeweiht, vgl. https://berlin.vvn-bda.de/2019/09/gedenkveranstaltung-fue r-die-opfer-des-arbeitserziehungslagers-schwetig-oderblick-am-14-sept ember-2019/),
e) die zivilgesellschaftlichen Bemühungen im Ausland für eine auskömmliche Ausstattung der Gedenkstätten der ehemaligen deutschen Vernichtungslager Sobibor, Belzec und Treblinka, in denen im Zuge der sogenannten Aktion Reinhardt mehr als 2 Millionen Menschen ermordet wurden (vgl. https://www.deutschlandfunk.de/erinnern-nicht-verge ssen-probleme-polnischer-gedenkstaetten.1301.de.html?dram:article_i d=333087),
f) die zivilgesellschaftlichen Bemühungen des Bundes der Antifaschisten (BdA) Treptow um die Errichtung des Dokumentationszentrums NS-Zwangsarbeit Schöneweide,
g) die zivilgesellschaftlichen Bemühungen der VVN-BdA Aachen und der Gruppe Z um die Errichtung einer steinernen Stele im März 2013 in Stolberg als Denkmal für die Sinti-Opfer und Roma-Opfer des Zweiten Weltkriegs (vgl. http://www.archiv.kogelstreetnews.de/images/KS NDownload/AusgabenKSN/KogelStreetNews24SintiRoma.pdf),
h) die zivilgesellschaftlichen Bemühungen um die Anbringung von Infotafeln über NS-Verfolgte an Straßenschildern und von Gedenktafeln, u. a. für Ilse Stöbe an ihrem Wohnhaus in Berlin und im Auswärtigen Amt (vgl. https://www.berlin.de/ba- lichtenberg/aktuelles/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.394567.php, https://www.vsa-verlag.de/nc/ buecher/detail/artikel/ilse-stoebe-wieder-im-amt-1/) sowie für Käthe Niederkirchner (vgl. https://www.berliner-woche.de/prenzlauer-berg/c- leute/kaethe-niederkirchner-verlor-ihr-leben-im-kampf-gegen-die-nazi diktatur_a235018),
i) die gesellschaftspolitischen Bemühungen der VVN-BdA Köpenick e. V., die zusammen mit Schulklassen mehr als 20 Stolpersteine verlegten, sich für den Erhalt von 30 Köpenicker Straßennamen, die nach Widerstandskämpferinnen benannt wurden, und den Erhalt und die Errichtung von neuen Gedenkorten einsetzte, z. B. den Maria-Jankowski-Park (vgl. http://bda-koepenick.de/uber-uns/) und die Gedenktafel für Werner Seelenbinder am Amtsgericht Köpenick, die von der VVN-BdA Köpenick e. V. mitumgesetzt wurde (vgl. https://www.berli n.de/ba-treptow-koepe-nick/aktuelles/pressemitteilungen/2018/pressem itteilung.686344.php), und die der „Köpenicker Blutwoche“ gedachte (vgl. https://berlin.vvn-bda.de/2013/06/vor-80-jahren-die-kopenicker-b lutwoche/) sowie die Dauerausstellung im alten Amtsgerichtsgefängnis, an der sich die VVN-Mitglieder Erwin Schulz und Hanna Wichmann maßgeblich beteiligten (Erwin Schulz wurde als einer der letzten „Moorsoldaten“ 2005 mit der Bürgermedaille des Bezirks Treptow-Köpenick für sein unermüdliches Engagement für Erinnerung und für den Aufbau der Gedenkstätte „Köpenicker Blutwoche“ ausgezeichnet (vgl. http://bda-koepenick.de/uber-uns/), und Hanna Wichmann erhielt von der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick 2011 für ihr Engagement den Preis für Zivilcourage, vgl. Das Blättchen, Treptow Köpenick, März 2011, S. 6),
j) die zivilgesellschaftlichen Bemühungen um die Errichtung eines Gedenkorts für eine würdige Erinnerung an die Kontinuitäten und Brüche sozialrassistischer Verfolgung am Gedenkort Rummelsburg (vgl. Anne Allex (Hg.), Sozialrassistische Verfolgung im deutschen Faschismus, S. 422),
k) die zivilgesellschaftlichen Bemühungen der Überlebenden der Kindertransporte und Mitglieder der VVN-BdA um die Unterstützung einer Initiative zur Errichtung eines Gedenkorts in der Berliner Friedrichstraße für eine würdige Erinnerung an die sogenannten Kindertransporte,
l) die zivilgesellschaftlichen Bemühungen um ein Gedenken an die „Fabrik-Aktion“ und den Protest in der Berliner Rosenstraße (vgl. http://ww w.jg-berlin.org/fileadmin/redaktion/downloads/jb171_febr2015_we b.pdf),
m) die zivilgesellschaftlichen Bemühungen um die Errichtung einer Gedenktafel in Berlin-Charlottenburg für die polnischen Befreier der 1. Polnischen Armee, die im Frühjahr 1945 am Sturm auf Berlin und an der Befreiung Deutschlands vom Hitlerfaschismus teilnahmen (vgl. u. a. den Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf auf Drucksache 1252/4, https://www. berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/ueber-den-bezirk/geschichte/a rtikel.307348.php),
n) die zivilgesellschaftlichen Bemühungen um ein würdiges Gedenken an die Opfer der Reichspogromnacht im Jahr 1938 vor dem Mahnmal der zerstörten Synagoge in der Levetzowstraße in Berlin einschließlich des seit 25 Jahren von der VVN-BdA organisierten Gedenkmarsches zur Putlitzbrücke (vgl. http://9november.blogsport.eu/files/2018/10/9_nove mber_aufruf.pdf),
o) die zivilgesellschaftlichen Bemühungen um ein würdiges Gedenken an die Opfer der NS-Gewaltherrschaft am 1951 errichteten VVN- Mahnmal in Gelsenkirchen und an zahlreichen weiteren vom VVN errichteten Mahnmalen im Bundesgebiet,
p) die zivilgesellschaftlichen Bemühungen um ein würdiges Gedenken an die Opfer der NS-Gewaltherrschaft durch die Einweihung von Stolpersteinen im Bundesgebiet,
q) die zivilgesellschaftlichen Bemühungen um ein würdiges Gedenken an die Opfer der NS-Gewaltherrschaft durch die Errichtung von Infozentren und durch lebendiges Gedenken in Form von Veranstaltungen, Symposien und Konferenzen?
Welche dieser konkreten Bemühungen der VVN-BdA widersprechen nach Auffassung der Bundesregierung dem Völkerverständigungsgedanken bzw. anderen einschlägigen Bedingungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit in der Abgabenordnung oder den Bestimmungen i. S. d. § 4 BVerfSchG (bitte jeweils konkret ausführlich begründen)?
Welche der folgenden Aktivitäten der VVN-BdA, der Landesvereinigungen und ihrer Mitglieder, die bislang im Bereich der Würdigung, Anerkennung und Entschädigung von NS-Verfolgten entfaltet wurden, bewertet die Bundesregierung i. S. d. § 4 BVerfSchG als verfassungswidrig bzw. als Bestrebung gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes, gegen die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (bitte jeweils einzeln ausführlich begründen):
a) die Bemühungen um eine rentenrechtliche Lösung des nach Ansicht der Fragesteller drängenden Problems, dass ehemalige Ghetto-Beschäftigte mit Wohnsitz in Polen von der Zahlbarmachung von Ghetto-Renten an überlebende Juden und Roma jahrelang ausgeschlossen wurden, Erstellung einer gutachterlichen Stellungnahme für den Ausschuss für Arbeit und Soziales (vgl. Ausschussdrucksache 18(11)818) und Gründung der Initiative „Ghetto-Renten Gerechtigkeit Jetzt!“, die 2019 für ihr Engagement von der Stiftung Auschwitz-Komitee mit dem Hans-Frankenthal-Preis und 2015 mit der Mordechaj-Anielewicz-Ehren-Medaille „Aufstand im Warschauer Ghetto“ ausgezeichnet wurde; vgl. http://www.stiftung-auschwitz-komitee.de/system/files/intern/dokumen te/PM-HFP2019hp.pdf),
b) die Bemühungen um eine Anerkennung derjenigen, die im Nationalsozialismus als „Asoziale“, „Berufsverbrecher“ oder „Sicherungsverwahrte“ verfolgt wurden, im Zusammenhang mit der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien „Anerkennung der von den Nationalsozialisten als Asoziale und Berufsverbrecher Verfolgten“ am 6. November 2019 (vgl. Brief der Arbeitsgemeinschaft Neuengamme e. V. an die Ausschussmitglieder),
c) die Bemühungen um eine angemessene Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, die seit den im Oktober 1984 organisierten Bremer Gesundheitstagen unternommen wurden; dazu gehören insbesondere der Aufbau einer Informations- und Beratungsstelle für NS-Verfolgte (1989), die Bochumer Initiative „Entschädigung jetzt“ (2000) und die Unterstützung des Aufrufs, der Initiative der Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft beizutreten,
d) den Beitrag des ehemaligen Spanienkämpfers Karl Sauer, Präsidiumsmitglied der VVN Frankfurt am Main, in Bezug auf die strafrechtliche Verfolgung ehemaliger Kriegsverbrecher durch Zusammenstellung von Informationen, Publikationen (z. B. die „Statistik über NS-Prozesse“, die er seit 1965 erstellte, die erste Publikation, die sich ausschließlich den NS-Prozessen in der Bundesrepublik widmete) sowie Eingaben an die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen, namentlich die Zusammenarbeit mit Simon Wiesenthal u. a. bei der Suche nach dem Mauthausen-Arzt Dr. Aribert Heim, die Zusammenarbeit mit Hermann Langbein (vgl. Thomas Willms/Paul Zimansky, „Statistik über NS-Prozesse“, antifa Nr. 11/2013) sowie die Bemühungen um eine Verfolgung der Verbrechen des Gefängnisdirektors des Zuchthauses Sonnenburg, Theodor Knops,
e) den Beitrag der VVN-BdA zur Unterstützung der Ermittlungen des Instituts des Nationalen Gedenkens (IPN) in Polen durch Zeugenbenennungen, Übergabe historischer Archivalien, u. a. einer Liste der Opfer des Sonnenburg-Massakers vom 31. Januar 1945, und Übergabe von Adressen von Angehörigen der Opfer u. a. aus Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Norwegen, Luxemburg, was dazu führte, dass am 24. Februar 2014 die „Oddziałowa Komisja Ścigania Zbrodni przeciwko Narodowi Polskiemu“ in Szczecin das seit 1974 ruhende Verfahren der Abteilung der Hauptkommission zur Untersuchung der Nazi-Verbrechen in Polen (Okręgowa Komisja Badania Zbrodni Hitlerowskich) in Zielona Góra betreffend die Nazi-Verbrechen in den Jahren 1942 bis 1945 im Zuchthaus Sonnenburg u. a. gegen NS-Generalstaatsanwalt Kurt-Walter Hanssen wiederaufnahm (vgl. Az S 24/14/Zn, https://ipn.gov.pl/pl/dla-mediow/komunikaty/11794,OKSZpNP-w-Szczecinie-podjela-z-zawieszenia-sledztwo-dotyczace-zbrodni-nazistowsk.html?searc h=817892448),
f) den Beitrag der VVN-BdA, namentlich des sächsischen VVN-BdA-Mitglieds Justin Sonder als Nebenkläger im Detmolder Auschwitz-Prozess (vgl. https://reportage.wdr.de/auschwitz-prozess-detmold-justin-so nder),
g) den Beitrag der VVN-BdA, namentlich des VVN-BdA-Mitglieds Kurt Gutmann aus Berlin als Nebenkläger im Prozess gegen John Demjanjuk, der 2009 wegen Beihilfe zum Mord in tausenden Fällen im deutschen Vernichtungslager Sobibor angeklagt wurde,
h) den Beitrag der VVN-BdA, namentlich des VVN-BdA-Mitglieds aus Frankfurt am Main, Emil Carlebach, als Zeuge im Lyoner Prozess gegen Klaus Barbie (vgl. 40 Jahre VVN, 1987, S. 61 f.),
i) den Beitrag der VVN-BdA zur Rehabilitierung ehemaliger Wehrmachtdeserteure, die der Bundestag nach Ansicht der Fragesteller erst 2002 einleitete (vgl. u. a. http://deserteursdenkmal.at/wordpress/1-hintergrun d/denkmaeler-im-deutschland/),
j) den Beitrag der VVN Landesstelle Stuttgart, die belastendes Material über die Beteiligung des Kriegsverbrechers und ehemaligen Reichsbankpräsidenten Hjalmar Schaft vor dem Hintergrund der Publikation seiner Memoiren im Jahr 1947/1948 und seines damit verbundenen Prozesses vorlegte, an dem Mitglieder der VVN in den Spruchkammern beteiligt waren (vgl. Heidrun Kämper, Der Schulddiskurs in der frühen Nachkriegszeit: ein Beitrag zur Geschichte, S. 45 f.),
k) den bildungspolitischen Beitrag der VVN im Zusammenhang mit dem vom hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer eingeleiteten Frankfurter Ausschwitz-Prozess 1963 (vgl. Ulrich Schneider, Zukunftsentwurf Antifaschismus, S. 82 f.),
l) den bildungspolitischen Beitrag der VVN im Zusammenhang mit dem Majdanek-Prozess 1975 (vgl. Ulrich Schneider, Zukunftsentwurf Antifaschismus, S. 121),
m) den bildungspolitischen Beitrag der VVN im Zusammenhang mit der Kampagne „Keine Verjährung für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit – Auflösung der SS-Verbände – Unterbindung jeglicher Nazipropaganda!“ u. a. im Deutschen Bundestag am 3. Juli 1979 (vgl. Karl Sauer, Vom Häftlingskomitee zum BdA, S. 102 ff.)?
Welche dieser konkreten Bemühungen der VVN-BdA widersprechen nach Auffassung der Bundesregierung dem Völkerverständigungsgedanken bzw. anderen einschlägigen Bedingungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit in der Abgabenordnung oder den Bestimmungen i. S. d. § 4 BVerfSchG (bitte jeweils konkret ausführlich begründen)?
Wie viele Mitglieder des Vorstandes der Bundesvereinigung der VVN-BdA sowie der Vorstände der Landesvereinigungen der VVN-BdA, Mitarbeiter von Geschäftsstellen und Sekretariaten sowie sonstige Mitglieder der VVN-BdA wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1949 mit dem Bundesverdienstkreuz oder anderen staatlichen sowie gesellschaftlichen Ehrungen (z. B. kommunale Würdigung durch Auszeichnungen von Gemeinden und Städten) für ihr erinnerungspolitisches Engagement gewürdigt?
Wie viele Mitglieder des Vorstandes der Bundesvereinigung der VVN-BdA sowie der Vorstände der Landesvereinigungen der VVN-BdA, Mitarbeiter von Geschäftsstellen und Sekretariaten sowie sonstige Mitglieder der VVN-BdA wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1949 mit ausländischen staatlichen Ehrungen sowie gesellschaftlichen Ehrungen (z. B. kommunale Würdigung durch Auszeichnungen von Gemeinden und Städten sowie der Vereinigung ehemaliger Kombattantinnen oder Vereinigungen von NS-Verfolgten und Überlebenden) gewürdigt?
Was unternimmt die Bundesregierung, um den Beitrag der VVN auf Bundesebene in den Jahren 1947 bis 1989 im Bereich der Erinnerungs- und Gedenkarbeit sowie insbesondere seit 1990 im Zusammenhang mit den in den Fragen 25 bis 32 genannten Tätigkeitsfeldern umfassend aufzuarbeiten und in der politischen, historischen und kulturellen Bildung im Kontext der sogenannten bundesdeutschen Vergangenheitsbewältigung der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die Maßnahmen staatlicher Behörden auf Bundesebene in den Jahren 1947 bis 1989 gegen die VVN bzw. VVN-BdA und ihre Vereinigungen sowie Mitglieder umfassend aufzuarbeiten, insbesondere die Rolle des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) sowie des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen (BMG), und um die Ergebnisse im Bereich der politischen und kulturellen Bildung zur Geschichte der sogenannten bundesdeutschen Vergangenheitsbewältigung der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen (vgl. Stefan Creuzberger, „Geistige Gefahr“ und Immunisierung, S. 87 ff.; bitte in jedem Fall begründen)?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die Geschichte der Diskriminierung ehemaliger NS-Verfolgter und Widerstandskämpferinnen sowie von Mitgliedern der VVN bzw. der VVN-BdA umfassend aufzuarbeiten, die infolge der Novellierung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) im Jahre 1956 (Streichung des Passus „oder einer anderen“ und Ersetzung durch die sogenannte „Kommunistenklausel“ in § 6 Absatz 2 BEG) von der Wiedergutmachung juristisch ausgeschlossen wurden (vgl. Boris Spernol, Wiedergutmachung und Kalter Krieg, S. 196–212)?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die Maßnahmen staatlicher Behörden gegen die VVN bzw. VVN-BdA und ihre Vereinigungen in den Jahren 1947 bis 1989, insbesondere polizeiliche Maßnahmen wie Verbote von VVN-Veranstaltungen, Kranzniederlegungen an Mahnmalen und Gedenkstätten, Freundschaftstreffen der deutschen und französischen Widerstandskämpferinnen sowie Repressalien gegen ihre Mitglieder, insbesondere Lehrerinnen und andere Angestellte oder Anwärter für den öffentlichen Dienst, sowie Passversagung, u. a. gegen Joseph Cornelius Rossaint, den Vorsitzenden der VVN 1971 bis 1990, umfassend aufzuarbeiten (bitte in jedem Fall begründen)?
Welchen Beitrag zur Stärkung des Vertrauens in demokratische Institutionen und die Rechtsstaatlichkeit sowie zur Unterstützung gesamtgesellschaftlicher Bemühungen gegen Antisemitismus, Antiziganismus, Rassismus, Sozial-Darwinismus und Neonazismus in der Gegenwart könnte die Aufarbeitung der Geschichte der sogenannten bundesdeutschen Vergangenheitsbewältigung innerhalb deutscher Sicherheitsbehörden sowie der Bundeswehr nach Auffassung der Bundesregierung in der Gegenwart leisten (bitte in jedem Fall begründen)?
Welchen Beitrag zur Stärkung des Vertrauens in demokratische Institutionen und die Rechtsstaatlichkeit sowie zur Förderung der aktiven Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger an der politischen Willensbildung und der gleichberechtigten Teilnahme von Antifaschistinnen und Antifaschisten am gesellschaftspolitischen Austausch und zur Stärkung der Versammlungsfreiheit könnte in diesem Zusammenhang eine solche Aufarbeitung der Geschichte der sogenannten bundesdeutschen Vergangenheitsbewältigung innerhalb deutscher Sicherheitsbehörden sowie der Bundeswehr nach Auffassung der Bundesregierung in der Gegenwart leisten (bitte in jedem Fall begründen)?
Was unternimmt die Bundesregierung, um zu überprüfen, ob verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen gegen eine Organisation von NS-Verfolgten wie die VVN bzw. die VVN-BdA und ihre Mitglieder in der Zeit des Kalten Krieges bis 1990 verhältnismäßig waren und im Einklang standen mit – der Rechtsentwicklung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, – der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), u. a. Urteil des EGMR vom 6. Juni 2006 zum Verstoß gegen Artikel 8, 10 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) (vgl. http://hudoc.echr.coe.int/fre?i=001-75591) sowie – der Entwicklung völkerrechtlicher Normen (u. a. Artikel 17 des UN-Zivilpakts), – dem der verfassungsmäßigen Ordnung zugrunde liegenden Sühnegedanken (vgl. bereits Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. Dezember 1962, Az.: BVerwG I A 20.59) und – der historischen Grundlagenforschung, und sie ggf. neu zu bewerten, insbesondere wenn lediglich die Zuschreibung politischer Absichten die Grundlage dieser Maßnahmen bildete, also gerade kein grundgesetzwidriges Handeln nachweisbar war (bitte in jedem einzelnen Fall begründen)?
Welche Hinweise hat die Bundesregierung in Bezug auf die Rolle ehemaliger Mitarbeiter des nationalsozialistischen Sicherheitsapparates (Gestapo, SD, SS, Kriminalpolizei, Abwehr, geheime Feldpolizei) oder ehemaliger Mitglieder der NSDAP, die nach 1949 wieder beim Bundesamt für Verfassungsschutz, beim Bundesnachrichtendienst (BND), beim Bundeskriminalamt (BKA) sowie in Verfassungsschutzämtern oder Landeskriminalämtern der Länder beschäftigt wurden oder diesen Behörden als freie Mitarbeiter zuarbeiteten und an Maßnahmen zur Erfassung oder Bewertung der Tätigkeit der VVN bzw. der VVN-BdA oder ihrer Mitglieder beteiligt waren, namentlich bei der Vorbereitung von Verfahren zum Verbot dieser antifaschistischen Organisation oder ihrer Gliederungen bzw. bei anderen Maßnahmen, die gegen diese Organisation oder ihre Mitglieder gerichtet waren (bitte in jedem einzelnen Fall begründen)?
Welche Hinweise hat die Bundesregierung, dass bei der Erfassung und Auswertung der Tätigkeit der VVN bzw. der VVN-BdA und ihrer Mitglieder durch Behörden und Bundesministerien der Bundesrepublik Deutschland ehemalige Mitarbeiter nationalsozialistischer Sicherheitsbehörden (Gestapo, SD, SS, Kriminalpolizei, Abwehr, geheime Feldpolizei) oder ehemalige Mitglieder der NSDAP beteiligt waren, und welche Bedeutung hatten die von diesen Mitarbeitern gewonnenen Erkenntnisse und Bewertungen für staatliche Maßnahmen gegen diese antifaschistische Organisation oder ihre Gliederungen bzw. Mitglieder (bitte in jedem Fall begründen)?
Was weiß die Bundesregierung über den Einfluss der Tätigkeit des ehemaligen SS-Offiziers Johannes Strübing als Mitarbeiter des BfV, der seine Tätigkeit beim Verfassungsschutz Niedersachsen und beim BfV fortführte und ggf. an Maßnahmen des BfV in der Bundesrepublik Deutschland beteiligt war, bei denen rechtsstaatliche Prinzipien verletzt wurden (vgl. Stefan Constantin Goschler, Die Ämter und ihre Vergangenheit, S. 133 ff.), und der ggf. auch an der Sammlung von Erkenntnissen über oder Bewertungen der VVN bzw. der VVN-BdA und ihren Mitgliedern beteiligt war (bitte in jedem Fall begründen)?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr einer möglichen Fehlentwicklung in der Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden, die zu dem parteipolitisch geprägten Selbstverständnis der Sicherheitsbehörden und ihrer Mitarbeiter führen könnte, sie seien in erster Linie dem Regierungsschutz und weniger dem Schutz der Grundrechte und der rechtsstaatlichen Institutionen verpflichtet (vgl. die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Regensburg, Urteil vom 25. Mai 1955 – Nr. 174 II 54, in dem es heißt: „Es wurde für die Annahme der Verfassungsfeindlichkeit keine Begründung gegeben und zur Durchführung eines Vereinigungsverbots, insbesondere zur Auflösung der VVN nichts unternommen. Eine rechtsgültige Feststellung, dass die VVN eine nach Artikel 9 Absatz 2 GG i. V. m. § 5 Ziff. 1 VersG verbotene Organisation sei, wurde also durch die genannte Entschließung des Min. nicht getroffen.“) (bitte in jedem Fall begründen), und wenn ja, was unternimmt sie, um dieser entgegenzuwirken?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr einer möglichen Fehlentwicklung in der Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden und der Polizei, und wenn ja, was unternimmt sie, um dieser entgegenzuwirken, damit Verfassungsschutzbehörden und Polizei bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unter Anerkennung der Grundrechte des Grundgesetzes strikt differenzieren zwischen
a) den inhaltlichen Bewertungen,
b) den im Rahmen des politischen Meinungswettbewerbs und der aktiven Teilnahme am politischen Leben von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern und Organisationen vorgenommenen Tätigkeiten und
c) den nach Auffassung der Fragesteller durch eine Regierungsmehrheit vorgenommenen parteipolitischen Einschätzungen ihrer politischen Gegner, um so Demokratie und Meinungsvielfalt, namentlich im Bereich des Themenkomplexes Antifaschismus und Rechtsextremismus, zu gewährleisten und solche möglicherweise parteipolitisch geprägten Bewertungen von Verfassungsschutzbehörden so lange zu unterlassen, bis nicht konstitutiv durch einen rechtmäßigen Verwaltungsakt der zuständigen Behörden ein entsprechendes Verbot einer Organisation wegen „Verfassungswidrigkeit“ oder strafbewehrte Maßnahmen gegen ihre Mitglieder rechtsgültig verfügt bzw. diese eingeleitet werden, gegen welche die Betroffenen – anders als im Fall nicht überprüfbarer Bewertungen einer Verfassungsschutzbehörde – nach Gewährung des rechtlichen Gehörs ggf. rechtsstaatliche Mittel einlegen können (vgl. die Ausführung des Verwaltungsgerichts Regensburg, Urteil vom 25. Mai 1955 – Nr. 174 II 54, in dem es heißt: „Eine solche Feststellung ist stets ein Verwaltungsakt, der nach Gewährung des rechtlichen Gehörs des Betroffenen diesen mit Begründung bekanntgemacht und unter Hinweis auf die zulässigen Rechtsbehelfe eröffnet werden muss“; bitte in jedem Fall begründen)?
Teilt die die Bundesregierung die Auffassung von Verfassungsschutzbehörden, dass eine Körperschaft als „maßgeblich [durch eine bestimmte Partei oder Ideologie] beeinflusst“ zu bewerten ist, sobald eine Person im Leitungsgremium einer Körperschaft sowohl Mitglied in der Körperschaft als auch Mitglied in einer Partei ist (personelle Verschränkung des Leitungsgremiums), und welchen Einfluss hat diese Feststellung nach Auffassung der Bundesregierung – unter Anwendung des gleichen logischen Deduktionsverfahrens – auf eine analog mögliche Bewertung einer „Beeinflussung“ von Behörden, welche bei Einstellungen im öffentlichen Dienst nach 1949, namentlich bei der Besetzung von Leitungsgremien in Behörden, auf ehemalige Mitarbeiter nationalsozialistischer Sicherheitsbehörden (Gestapo, SD, SS, Kriminalpolizei, Abwehr, geheime Feldpolizei) oder ehemalige Mitglieder der NSDAP zurückgegriffen haben (falls diese Auffassung und ihre logische Konsequenz nicht geteilt wird, bitte begründen, warum die „personelle Verschränkung … auf Funktionärsebene mit der DKP, aber auch die rein quantitative Betrachtung der Doppelmitgliedschaften [eine] hinreichende indizielle Wirkung für die Aussage einer linksextremistischen Beeinflussung haben“ (vgl. VGH München, Beschluss vom 7. Februar 2018 – 10 ZB 15.795, Rn. 19)), und inwiefern wurde bei dieser Bewertung durch die Verfassungsschutzbehörden das Gleichheitsgebot von Artikel 3 GG vollumfänglich berücksichtigt (bitte in jedem einzelnen Fall begründen)?
Hat die Bundesregierung Hinweise, dass bei der Erfassung und Auswertung der Tätigkeit der KPD und ihrer Mitglieder ehemalige Mitarbeiter nationalsozialistischer Sicherheitsbehörden (Gestapo, SD, SS, Kriminalpolizei, Abwehr, geheime Feldpolizei) oder ehemalige Mitglieder der NSDAP beteiligt waren, und wenn ja, welche, und welchen Einfluss hatten die von diesen Mitarbeitern gewonnenen Erkenntnisse und Bewertungen auf staatliche Maßnahmen, insbesondere beim Verbot der KPD in der Bundesrepublik Deutschland 1956 (bitte in jedem Fall begründen)?