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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umgang mit Islamisten im Strafvollzug

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

04.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1725418.02.2020

Umgang mit Islamisten im Strafvollzug

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Vor dem Hintergrund einer vermehrten Verurteilung von Islamistinnen und Islamisten in Deutschland sowie islamistisch motivierter Terroranschläge in verschiedenen europäischen Städten stellt sich nach Ansicht der Fragestellenden verstärkt die Frage des Umgangs mit inhaftierten Islamisten sowie mit einer islamistischen Radikalisierung in Haftanstalten. So hatten sich etwa einer der Attentäter auf die Redaktion des französischen Satiremagazins Charlie Hebdo und auch der Breitscheidplatzattentäter Anis Amri in französischen bzw. italienischen Gefängnissen radikalisiert (https://www.ufuq.de/islamistische-radikalisierung-in-haftanstalten-eine-randerscheinung/). Nach Ansicht des Vereins für Jugendhilfe und Prävention Ufuq stellen deutsche Gefängnisse im Vergleich zu anderen europäischen Staaten gegenwärtig zwar keine Brutstätten für islamistisches Gedankengut dar. Sollte die Gefährdungslage durch den islamistischen Terrorismus aber auch die Rückkehr von Dschihadisten aus Syrien zu einer Vielzahl islamistischer Inhaftierter und einer damit einhergehenden Erhöhung der Zahl der Radikalisierten in Strafvollzugsanstalten münden, so steigt die Wahrscheinlichkeit der Bildung von islamistischen Strukturen und Radikalisierungsprozessen in Justizvollzugsanstalten (ebd.).

Nach Ansicht von Ufuq stellt auch der Kontakt von Häftlingen zu islamistischen Gefangenenunterstützungshilfswerken eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar. Solche Netzwerke, aber auch Einzelpersonen wie der islamistische Aktivist B. F. versuchen durch das Sammeln von Spendengeldern oder durch die Teilnahme an Gerichtsprozessen muslimische Inhaftierte im Sinne der islamistischen Weltanschauung zu indoktrinieren. Zu nennen sind hier etwa die bereits verbotene Plattform „Ansarul Aseer“ sowie die Plattform „Al-Asraa – Die Gefangenen“ (ebd.).

Zwar unterliegt der Strafvollzug der Zuständigkeit der Bundesländer, doch handelt es sich bei der Frage der Islamismus-Prävention um eine Angelegenheit der öffentlichen Sicherheit, die nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller auch die Bundespolitik betrifft.

Das Thema „Islamischer Extremismus im Justizvollzug“ war so Thema auf der 96. Justizministerkonferenz der Länder unter Beteiligung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Juni 2015. Nach einem umfassenden Erfahrungsaustausch hat die Justizministerkonferenz hierzu festgestellt, dass in allen Ländern bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen wurden, um der Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus wirksam begegnen zu können, etwa durch eine ganz genaue Beobachtung der Situation in den einzelnen Haftanstalten durch speziell ausgebildete Strukturbeobachter, durch eine enge Zusammenarbeit mit Gerichten, Staatsanwaltschaften, Verfassungsschutz und Polizei sowie durch gezielte Fortbildung des Personals (https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Service/86_+Justizministerkonferenz+in+Stuttgart+erfolgreich+abgeschlossen/?LISTPAGE=3966042). Aus dem Bundesprogramm „Demokratie Leben“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurde in der ersten Förderperiode 2015 bis 2019 eine Reihe von Modellprojekten zur Prävention und Deradikalisierung im Strafvollzug finanziert (https://www.demokratie-leben.de/modellprojekte/praevention-und-deradikalisierung-in-strafvollzug-und-bewaehrungshilfe.html). Unter der Überschrift „Vom Knast in den Dschihad? – Radikalisierung und Prävention“ befasste sich eine Veranstaltung der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) am 10. Oktober 2018 in Köln unter Beteiligung von Fachleuten aus Justiz, muslimischer Seelsorge, Pädagogik und Psychologie damit, ob deutsche Gefängnisse ein Nährboden für die Hinwendung zum radikalen Islam bis hin zum Terror sein können und welche Akteure für die Präventions- und Deradikalisierungsarbeit im Vollzug wichtig seien und welcher Fähigkeiten es brauche, um erfolgreich zu arbeiten (https://bag-s.de/fileadmin/user_upload/PDF/Infodienst/Infodienst_3-2018_fuer_Homepage_.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie viele Islamistinnen und Islamisten befinden sich gegenwärtig nach Kenntnis der Bundesregierung in deutschen Justizvollzugsanstalten – JVAs – (bitte unterteilen nach Untersuchungs- und Strafgefangenen, Männern und Frauen, Insassen des Jugendstrafvollzuges und Bundesländer angeben)?

a) Wie viele von ihnen wurden aufgrund von mit ihrer islamistischen Gesinnung in Verbindung stehenden politischen Straftaten inhaftiert?

b) Wie viele von ihnen werden von Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung von Landesbehörden als Gefährder oder Relevante Personen eingestuft?

c) Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich des Anteils von JVA-Insassen mit islamistischer Einstellung regionale Unterschiede?

d) Inwieweit hat sich die Zahl inhaftierter Islamisten in den vergangenen fünf Jahren verändert?

e) Inwieweit liegen der Bundesregierung Prognosen über eine Zunahme islamistischer Inhaftierter in der Zukunft vor?

2

Welche Kenntnisse – auch aus kriminologischen Untersuchungen – hat die Bundesregierung über die Verbreitung islamistischen Gedankenguts unter Strafgefangenen (bitte Jugendstrafvollzug jeweils gesondert benennen)?

3

Inwieweit besteht nach Kenntnis und Ansicht der Bundesregierung die Gefahr, dass sich JVAs zu Brutstätten des Islamismus entwickeln können, und welche Präventivmaßnahmen unter Beteiligung der Bundesregierung werden dagegen ergriffen?

4

Auf welche Weise kann nach Ansicht und Kenntnis der Bundesregierung einerseits das grundgesetzlich garantierte Recht von muslimischen Gefangenen einschließlich solcher mit salafistischer Orientierung auf freie Ausübung ihrer Religion sichergestellt werden und andererseits eine islamistische Betätigung verhindert werden?

5

Inwieweit sind der Bundesregierung Berichte oder Klagen von JVA-Leitungen oder Landesjustizbehörden über Probleme mit Islamisten im Strafvollzug bekannt?

6

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Versuche von Islamisten, sich innerhalb von JVAs zu organisieren (gegebenenfalls konkrete Fälle und JVAs benennen)?

a) Inwieweit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass organisierte Islamisten als Inhaftierte in den JVAs neue Anhänger werben oder gewinnen?

b) Inwieweit existierten oder existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Vereinigungen von inhaftierten Islamisten (bitte gegebenenfalls konkrete Fälle benennen)?

c) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass inhaftierte Islamisten aus JVAs heraus Propaganda betreiben oder für islamistische Medien (bitte benennen) schreiben oder Organisationsaufgaben übernehmen (bitte konkrete Fälle benennen)?

d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Beschlagnahmung oder Sicherstellung von Symbolen verbotener islamistischer Vereinigungen wie al-Qaida und des Islamischen Staates in Gefängnissen (bitte konkrete Fälle benennen)?

7

Welchen Stellenwert nimmt die Thematik der Hilfe für Gefangene nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der islamistischen Szene ein?

8

Wie viele und welche Aufzüge von Islamisten mit dem Themenschwerpunkt der Solidarität mit Gefangenen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren (bitte Datum, Ort, Veranstalter, Teilnehmerzahl und Thema benennen)?

9

Welche islamistischen Plattformen, Netzwerke und Organisationen, prominenten Einzelpersonen sowie Internetpräsenzen und Auftritte in sozialen Medien, die speziell der Unterstützung von muslimischen Gefangenen dienen, sind der Bundesregierung bekannt, und wie sieht die Unterstützung konkret aus?

a) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über ausländische bzw. im Ausland ansässige islamistische Unterstützerorganisationen für Gefangene, die Gefangene im bundesdeutschen Strafvollzug unterstützen, und wie sieht diese Unterstützung konkret aus?

b) Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Strukturen der verbotenen Plattform „Ansarul Aseer“ fort, bzw. inwieweit gibt es Hinweise auf Nachfolge- oder Ersatzorganisationen?

10

Welche besonderen Maßnahmen und Programme des Bundes, und nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder, gibt es, um inhaftierten Islamisten einen Ausstieg aus der islamistischen Szene zu ermöglichen?

a) Wie stark werden diese Maßnahmen und Programme genutzt?

b) Wie viele islamistische Strafgefangene stiegen seit 2013 mit Hilfe solcher Programme und Maßnahmen aus der islamistischen Szene aus?

11

Inwieweit besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die Gefahr einer Verfestigung bzw. gar Radikalisierung islamistischer Einstellungen einschlägiger Personen in Haft?

12

Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung besondere Präventionsprogramme, um eine Festigung bzw. Radikalisierung islamistischer Einstellungen von bislang nur am Rande der islamistischen Szene oder als Mitläufer aktive Gefangene während ihrer Haftzeit und ihre Einbindung in das islamistische Milieu nach ihrer Haftentlassung zu verhindern?

13

Welche Erkenntnisse, Hinweise oder Einschätzungen liegen der Bundesregierung über Verbindungen von Gefangenen aus islamistischen und allgemein kriminellen Milieus im Strafvollzug vor?

14

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über islamistische Einstellungen oder Betätigungen von JVA-Bediensteten (bitte konkrete Fälle gegebenenfalls benennen)?

a) Inwieweit sind der Bundesregierung entsprechende Probleme aus den Ländern bekannt geworden (bitte konkrete Fälle gegebenenfalls benennen)?

b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Disziplinarmaßnahmen gegen JVA-Bedienstete aufgrund islamistischer Betätigungen oder Äußerungen?

c) Inwieweit wird das JVA-Personal nach Kenntnis der Bundesregierung besonders im Umgang mit islamistischen Gefangenen und im Erkennen von islamistischen Verhaltensweisen, Inhalten und Symboliken geschult?

15

Nach welchen Kriterien erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Auswahl der JVAs für Islamisten, die wegen terroristischer Straftatbestände verurteilt wurden?

a) Wie viele und welche islamistischen Gefangenen, die wegen terroristischer Straftatbestände verurteilt wurden, sind seit 2013 für wie lange in welchen JVAs inhaftiert worden?

b) Inwieweit sieht die Bundesregierung darin ein Problem, islamistische Gefangene aus verschiedenen Verfahren wegen terroristischer Straftatbestände gleichzeitig und zusammen in derselben JVA unterzubringen?

c) Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung generell eine islamistische Orientierung von Gefangenen (auch solchen, die nicht aufgrund von Delikten im Zusammenhang mit ihrer islamistischen Gesinnung angeklagt oder verurteilt wurden) bei der Verteilung der Gefangenen auf verschiedene JVAs berücksichtigt, um zu verhindern, dass sich größere Gruppen von islamistischen Gefangenen an einer JVA bilden können?

Berlin, den 24. Januar 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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