Umgang mit YPG-Rückkehrern
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Michel Brandt, Christine Buchholz, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Dem Kampf der kurdischen Volks- und Frauenverteidigungseinheiten YPG bzw. YPJ und mit ihnen verbündeter Milizen gegen den sogenannten Islamischen Staat (IS) in Syrien und dem Irak haben sich auch ausländische Freiwillige unter anderem aus Deutschland angeschlossen. Bei ihrer Rückkehr nach Deutschland sehen sich YPG-Freiwillige selbst unter Terrorverdacht gestellt. So wurden mehrere Dutzend Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129b des Strafgesetzbuchs – StGB) eingeleitet, ohne dass es allerdings zu einer diesbezüglichen Anklage kam. „Nach aktueller Praxis der Bundesanwaltschaft erfolgt grundsätzlich eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens“, erklärte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gegenüber der Deutschen Welle (https://www.dw.com/de/ypg-rückkehrer-terrorbekämpfer-unter-terrorverdacht/a-51747883).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie viele Personen aus Deutschland mit welchen Staatsbürgerschaften haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung wann und für wie lange welchen gegen den sog. Islamischen Staat (IS) in Syrien und dem Irak kämpfenden Gruppierungen (Volks- und Frauenverteidigungseinheiten YPG bzw. YPJ, Demokratische Kräfte Syriens SDF, Internationales Freiheitsbataillon, Arbeiterpartei Kurdistans PKK bzw. Volksverteidigungskräfte HPG bzw. YJA-STAR, Widerstandseinheiten des Sengal YBS, Peschmerga etc.) angeschlossen (bitte auch die Anrainerstaaten Syriens mit in die Aufzählung einbeziehen)?
a) Wie viele der aus Deutschland ausgereisten freiwilligen Kämpferinnen und Kämpfer gegen den IS sind nach Kenntnis der Bundesregierung wann wieder in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehrt?
b) Wie viele der aus Deutschland ausgereisten freiwilligen Kämpferinnen und Kämpfer gegen den IS sind nach Kenntnis der Bundesregierung wann und wie in Syrien und dem Irak ums Leben gekommen (bitte nach Möglichkeit die Hintergründe bzw. Todesumstände wie Unfall, Tod im Gefecht, Tod durch Luftangriff welcher Armee etc. angeben)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, inwieweit sich aus Deutschland ausgereiste freiwillige Kämpferinnen und Kämpfer gegen den IS in Syrien an Kampfhandlungen gegen die türkische Armee und die mit ihr verbündete Syrische Nationalarmee infolge des türkischen Einmarsches in Afrin 2018 sowie in Gebiete östlich des Euphrat 2019 beteiligt haben?
Wie viele der aus Deutschland ausgereisten Personen, die sich in Syrien oder dem Irak dem Kampf kurdischer Verbände oder mit diesen verbündeter Milizen gegen den IS oder dem Einmarsch der türkischen Armee angeschlossen haben, wurden nach ihrer Rückkehr von welchen Polizeibehörden des Bundes oder nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder als „Gefährder“ oder „Relevante Personen“ eingestuft (bitte Phänomenbereiche benennen und angeben, welchen Gruppierungen diese Personen zuvor im Irak oder in Syrien angehört haben, und ob, und wann gegebenenfalls eine Ausstufung erfolgte)?
In wie vielen und welchen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen Ermittlungsbehörden wann und aufgrund welcher mutmaßlichen Straftaten Ermittlungsverfahren gegen aus Deutschland stammende Personen (bitte Staatsbürgerschaften angeben), die sich dem Kampf gegen den IS oder die in Syrien einmarschierte türkische Armee angeschlossen haben, eingeleitet?
Zu welchem Ergebnis führten diese Verfahren jeweils?
Treffen Pressemeldungen zu, wonach nach aktueller Praxis der Bundesanwaltschaft grundsätzlich eine Einstellung von Ermittlungsverfahren bezüglich § 129b StGB gegen YPG-Rückkehrer erfolgt (https://www.dw.com/de/ypg-rückkehrer-terrorbekämpfer-unter-terrorverdacht/a-51747883)?
a) Mit welcher Begründung erfolgen die Verfahrenseinstellungen?
b) Warum werden überhaupt Ermittlungsverfahren eingeleitet, wenn nach aktueller Praxis grundsätzlich eine Verfahrenseinstellung erfolgt?
c) Welche Erkenntnisse – auch über weitere mit den YPG-Rückkehrern in Kontakt stehende Personen – werden bei den Ermittlungsverfahren gesammelt, und was geschieht mit den gesammelten Daten nach Verfahrenseinstellung?
d) Unter welchen Umständen kann sich die aktuelle Praxis der grundsätzlichen Verfahrenseinstellung nach Kenntnis der Bundesregierung ändern?
e) Betrifft die in der Presse geschilderte aktuelle Praxis, Ermittlungsverfahren gegen zurückkehrende Anti-IS-Kämpfer grundsätzlich einzustellen, nur Personen, die sich YPG, YPJ, SDF angeschlossen haben, oder auch Personen, die anderen in Syrien und dem Irak gegen den IS kämpfenden Verbänden angehört haben?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausschreibung von deutschen Staatsbürgern, die sich YPG YPJ, SDF angeschlossen haben oder auch Personen, die anderen in Syrien und dem Irak gegen den IS kämpfenden Verbänden angehört haben, zur Fahndung bei Interpol durch die Türkei?
Inwiefern informieren deutsche Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung die Betroffenen diesbezüglich und warnt sie vor Reisen ins Ausland?