Werkverträge in der Fleischindustrie
der Abgeordneten Jutta Krellmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In der deutschen Fleischindustrie wird seit Jahren ein „gnadenloser Konkurrenzkampf“ kritisiert, der zu Lasten der Beschäftigten ausgetragen wird (DGB 2017: Zur Situation in der deutschen Fleischindustrie). Krankmachende Arbeitsbedingungen sind aus Sicht der Fragestellenden eine Folge davon.
Inzwischen gelten in der Fleischindustrie verschiedene Gesetze und Bestimmungen, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Allerdings wird deren Einhaltung nach Ansicht der Fragestellenden kaum kontrolliert. Die Anzahl der Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat sich seit 2009 mehr als halbiert, wie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/11441 zeigt.
Insgesamt ist die Datenlage über die Personen, die in der Fleischindustrie arbeiten, unvollständig, wie die Bundesregierung einräumt (Bundestagsdrucksache 19/11284). Ihr liegen beispielsweise keine Daten über Werkvertragsbeschäftigte vor. Verwiesen wird auf ein Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) von 2017, nach dem eine valide Erfassung der quantitativen Bedeutung von Werkverträgen mit den derzeit verfügbaren Daten nicht möglich sei (vgl. https://t1p.de/j0w5). Eine Erhebung spezifischer Werkvertragsformen für einzelne Branchen oder Wirtschaftszweige hält die Bundesregierung aus wirtschaftlichen Gründen für nicht sinnvoll.
Aus Sicht der Fragestellenden ist diese Haltung inakzeptabel, da es deutliche Hinweise für einen Missbrauch von Werkverträgen in der Fleischindustrie gibt (vgl. NGG: www.ngg.net/artikel/2018/11/der-missbrauch-von-werkvertraegenmuss-endlich-beendet-werden/). Es ist deshalb Zeit, die Bundesregierung zu befragen, wie es um die Werkvertragsbeschäftigten in der Fleischindustrie steht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie bewertet die Bundesregierung die seit 2017 geltende Nachunternehmerhaftung in der Fleischindustrie (Wirtschaftszweig Schlachten und Fleischverarbeitung), die Betriebe u. a. verpflichtet, darauf zu achten, dass ihre Nachunternehmer Sozialabgaben für die Beschäftigten bezahlen?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass im Schlachtbereich der Fleischindustrie der Anteil eigener Beschäftigter (Kernbelegschaft) zwischen 10 und 50 Prozent liegt (vgl. Branchenmonitor Fleischwirtschaft der Hans-Böckler-Stiftung 2017, S. 3)?
Wie hat sich der Anteil von Stammbelegschaften gegenüber Werkvertragsbeschäftigten und Leiharbeitnehmern in den Jahren von 2008 bis 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte Werkvertragsbeschäftigte und Leiharbeitnehmer gesondert ausweisen, bitte nach Bundesländern und Wirtschaftszweigen differenzieren)?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die „Arbeitsbedingungen von Kern- und Randbelegschaften“ in der Fleischindustrie stark voneinander abweichen (vgl. Branchenmonitor Fleischwirtschaft der Hans-Böckler-Stiftung 2017, S. 3), und wie bewertet die Bundesregierung diese Situation?
Plant die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um etwas daran zu ändern, und wenn ja, welche?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass für Werkvertragsbeschäftigte der Fleischindustrie die betriebliche Mitbestimmung nur eingeschränkt gilt?
Welche Mitbestimmungsrechte haben nach Kenntnis der Bundesregierung Werkvertragsbeschäftigte nicht, die Beschäftigte der Kernbelegschaften haben?
Plant die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um darauf hinzuwirken, dass Werkvertragsbeschäftigten dieselben Mitbestimmungsrechte wahrnehmen können wie Kernbeschäftigte, und wenn ja, welche?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage im Branchenmonitor Fleischwirtschaft der Hans-Böckler-Stiftung 2017, S. 10: „Werkverträge werden (in der Fleischindustrie) in vielen Fällen nach wie vor missbräuchlich eingesetzt, um Tarif- und Sozialstandards zu unterlaufen“?
Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung Beschäftigte in der Fleischindustrie über sogenannte „Scheinwerkverträge“ (vgl. DGB: www.dgb.de/service/die-rechtsfrage/werkvertraege) beschäftigt?
In welchen Wirtschaftszweigen und Bundesländern kommt es dazu nach Kenntnis der Bundesregierung am häufigsten?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang eingeleitet, um gegen Scheinwerkverträge in der Fleischindustrie vorzugehen, und mit welchem Erfolg?
Inwiefern wird geprüft, ob ein Werkvertrag tatsächlich ein Werkvertrag ist bzw. ob ein Scheinwerkvertrag vorliegt und welche Stelle ist für die Kontrollen zuständig (Zoll, Rentenversicherung, Arbeitsschutzbehörden, andere)?
Wie viele Kontrollen von Werkverträgen in der Fleischindustrie wurden in den Jahren 2008 bis 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt (bitte differenzieren nach Schlachtung und Fleischverarbeitung, sowie nach der Anzahl der Kontrollen vor Ort bzw. auf Aktenlage, bitte jährlich, in Summe und nach Bundesländern ausweisen)?
Trifft es zu, dass der Bundesregierung keine amtlichen Daten über die Anzahl der Werkvertragsbeschäftigten sowie die Anzahl der vergebenen Gewerke in der Fleischindustrie vorliegen, und wenn ja, warum nicht?
Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen dem öffentlichen Interesse an der Situation von Werkvertragsbeschäftigten in der Fleischindustrie und der mangelnden Datenlage?
Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, zukünftig Daten über Werkvertragsbeschäftigte und vergebene Gewerke in der Fleischindustrie zu erheben?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass von 2008 bis 2019 Werkvertragsbeschäftigte in der Fleischindustrie bei den Berufsgenossenschaften Nahrungsmittel und Gastgewerbe der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft sowie der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik gemeldet werden, und wenn ja, bei welchen weiteren Berufsgenossenschaften wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Werkvertragsbeschäftigte in der Fleischindustrie gemeldet?
Wie viele Werkvertragsbeschäftigte und Arbeitsstunden im Zusammenhang mit Werkverträgen in der Fleischindustrie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Berufsgenossenschaften in den Jahren von 2008 bis 2019 gemeldet (bitte in Summe und für die Berufsgenossenschaften darstellen, bitte jährlich und in Summe ausweisen)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der fleischwirtschaftlichen Dienstleistungsunternehmen (Nachunternehmer in der Fleischwirtschaft), die den Berufsgenossenschaften in den Jahren 2008 bis 2019 gemeldet wurden (bitte in Summe sowie nach Berufsgenossenschaften, Schlachtung und Fleischverarbeitung sowie nach den Betriebsgrößenklassen 1–8 geordnet ausweisen)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Dienstleistungsunternehmen mit Bezug zur Fleischindustrie, die den Berufsgenossenschaften in den Jahren 2008 bis 2019 gemeldet wurden (bitte in Summe sowie nach Berufsgenossenschaften, Schlachtung und Fleischverarbeitung sowie nach den Betriebsgrößenklassen 1–8 geordnet ausweisen)?
Wie viele Vollarbeiter bzw. Beschäftigte waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2008 bis 2018 bei fleischwirtschaftlichen Dienstleistungsunternehmen bzw. Dienstleistungsunternehmen mit Bezug zur Fleischwirtschaft gemeldet (bitte in Summe sowie nach Berufsgenossenschaften, Schlachtung und Fleischverarbeitung sowie nach den Betriebsgrößenklassen 1–8 geordnet ausweisen)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl aller fleischwirtschaftlichen Unternehmen, die den Berufsgenossenschaften in den Jahren 2008 bis 2019 gemeldet wurden (bitte in Summe sowie nach Berufsgenossenschaften, Schlachtung und Fleischverarbeitung sowie nach den Betriebsgrößenklassen 1–8 geordnet ausweisen)?
Wie viele Vollarbeiter bzw. Beschäftigte waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2008 bis 2018 bei allen fleischwirtschaftlichen Unternehmen gemeldet (bitte in Summe sowie nach Berufsgenossenschaften, Schlachtung und Fleischverarbeitung, sowie nach den Betriebsgrößenklassen 1–8 geordnet ausweisen)?
Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zentralen Aussagen der Studie des BMAS aus dem Jahr 2017 zur „Verbreitung, Nutzung und mögliche Probleme von Werkverträgen – Qualitative Betriebsfallstudien“, und inwiefern sind sie aussagekräftig für die Fleischindustrie?
Wie viele Betriebe der Fleischindustrie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Studie des BMAS aus dem Jahr 2017 zur „Verbreitung, Nutzung und mögliche Probleme von Werkverträgen – Qualitative Betriebsfallstudien“ beforscht?
Wie viele Interviews wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Studie insgesamt geführt, wie viele davon mit Geschäftsführungen und wie viele davon mit Arbeitnehmervertretungen?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass in der Branche Nahrungsmittel/Textil/Holz lediglich ein Interview mit einer Arbeitnehmervertretung geführt wurde?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Studie Interviews mit Beschäftigten oder Arbeitnehmervertretern der Fleischindustrie geführt, und wenn ja, wie viele?
Sieht die Bundesregierung die Studie als aussagekräftig bezüglich der „Verbreitung, Nutzung und mögliche Probleme von Werkverträgen“ in der Fleischindustrie an, und wenn ja, bitte begründen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, Studien zur Situation von Werkvertragsbeschäftigten in der Fleischindustrie in Auftrag zu geben, und wenn nein, warum nicht?
Wie viele Beratungsstellen, die sich an Werkvertragsbeschäftigte der Fleischindustrie richten, gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2008 bis 2019 in Deutschland (bitte in Summe, nach Bundesländern sowie nach staatlichen, kirchlichen und sonstigen Trägern ausweisen)?