Anspruchsberechtigte, Kosten und Verwaltungsaufwand der Grundrente
der Abgeordneten Markus Kurth, Anja Hajduk, Sven Lehmann, Beate Müller- Gemmeke, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sven-Christian Kindler, Claudia Müller, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit der sogenannten Grundrente verfolgt die Bundesregierung das Ziel, alle Personen mit langjährigen Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung (sowie Zeiten der Erziehung und Pflege) ihrer Lebensleistung entsprechend abzusichern. Der nun für die Ressortabstimmung freigegebene Referentenentwurf vom 16. Januar 2020 entspricht in einigen Teilen dem Koalitionsbeschluss aus dem November 2019, geht allerdings an manchen Stellen über diesen hinaus. So sieht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun bereits 33 anstatt 35 Beitragsjahre als Voraussetzung für den Grundrentenzuschlag vor. Diskussionsbedarf besteht zwischen den Koalitionspartnern darüber hinaus etwa im Hinblick auf die Einkommensprüfung. Die Finanzierung der Grundrente, deren Kosten bis 2025 auf mehr als 1,7 Mrd. Euro pro Jahr aufwachsen würden, erscheint nach Auffassung der antragstellenden Fraktion angesichts der bislang nicht umgesetzten Finanztransaktionssteuer zudem nicht gesichert.
Unklar ist ferner, ob und wie die laut dem Referentenentwurf notwendige Koordinierung des Datenabgleichs zwischen Finanzbehörden und den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung hinreichend schnell vollzogen werden kann, sodass mindestens fraglich bleibt, ob die Grundrente ab dem 1. Januar 2021 ausgezahlt werden kann, wie im Referentenentwurf vorgesehen (vgl. FAZ, 18. Januar 2020, Seite 19).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie viele Frauen und wie viele Männer würden bei Umsetzung des in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Referentenentwurfs zur Grundrente nach Einschätzung der Bundesregierung in den kommenden fünf Jahren verbesserte Rentenleistungen beziehen (bitte Gesamtzahlen sowie eine Differenzierung nach Ost- und Westdeutschland pro Jahr)?
Wie groß wäre nach Einschätzung der Bundesregierung der Anteil der Frauen sowie der Anteil der Männer, die in den kommenden fünf Jahren verbesserte Rentenleistungen beziehen würden (bitte Gesamtzahlen sowie eine Differenzierung nach Ost- und Westdeutschland pro Jahr)?
Wie hoch wäre nach Berechnung der Bundesregierung der durchschnittliche monatliche Grundrentenzuschlag (bitte Gesamtzahlen sowie eine Differenzierung nach Geschlecht sowie Ost- und Westdeutschland)?
Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl derjenigen heutigen Rentnerinnen und Rentner, die weniger als 33 Jahre an Grundrentenzeiten aufweisen?
Wie viele davon beziehen heute Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt (bitte Gesamtzahlen sowie eine Differenzierung nach Ost- und Westdeutschland sowie nach Geschlecht)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, im weiteren Gesetzgebungsverfahren auch Zeiten der Arbeitslosigkeit als Grundrentenzeiten zu berücksichtigen, um so gebrochenen, postindustriellen Erwerbsbiografien stärker Rechnung zu tragen (vgl. Stellungnahme der DRV Bund im Rahmen der Verbändeanhörung, 20. Januar 2020, Seite 5 f.)?
Wenn nein, warum nicht?
Wie würde sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Berechtigten im Einführungsjahr verändern, wenn zusätzlich Zeiten der Arbeitslosigkeit als Grundrentenzeiten berücksichtigt würden?
Beabsichtigt die Bundesregierung, im weiteren Gesetzgebungsverfahren auch Zurechnungszeiten als Grundrentenzeiten zu berücksichtigen, um Erwerbsminderungsrentnerinnen und Erwerbsminderungsrentnern einen erleichterten Zugang zur Grundrente zu ermöglichen?
Wenn nein, warum nicht?
Wie würde sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Berechtigten im Einführungsjahr verändern, wenn zusätzlich Zurechnungszeiten als Grundrentenzeiten berücksichtigt würden?
Beabsichtigt die Bundesregierung, im weiteren Gesetzgebungsverfahren auch freiwillige Beitragszeiten als Grundrentenzeiten zu berücksichtigen?
Wenn nein, warum nicht?
Wie würde sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Berechtigten im Einführungsjahr verändern, wenn zusätzlich freiwillige Beitragszeiten als Grundrentenzeiten berücksichtigt würden?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die „im Referentenentwurf ausgewiesenen Berechnungen [zu den dort angegebenen Mehrausgaben] […] nicht auf Daten der gesetzlichen Rentenversicherung“ beruhen (Stellungnahme der DRV Bund im Rahmen der Verbändeanhörung, 20. Januar 2020, S. 15)?
a) Wenn ja, warum wurde auf eine Einbeziehung von Daten der Rentenversicherung bei der Berechnung verzichtet?
Welche Datengrundlage liegt der Berechnung zugrunde?
Wann legt die Bundesregierung Zahlen vor, die mit den Daten der Rentenversicherung abgestimmt sind?
b) Wenn nein, wie ist die Aussage der DRV Bund nach Auffassung der Bundesregierung zu erklären?
Inwiefern kann die Bundesregierung bestätigen, dass das jährliche Steuermehraufkommen aus einer Finanztransaktionssteuer rund 1,5 Mrd. Euro betragen würde, der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz davon über eine Erhöhung des allgemeinen Bundeszuschusses rund 1 Mrd. Euro für die Finanzierung der Grundrente vorsieht (FAZ, 17. Januar 2020, S. 17) und insofern diese Summe mittelfristig allein nicht ausreichen würde, um die Kosten der Grundrente zu decken, die im Jahr 2025 laut Referentenentwurf (S. 25) 1,73 Mrd. Euro betragen würde?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass eine ggf. vorhandene Finanzierungslücke bei der Grundrente (siehe Frage 12) auf dem Wege einer Umschichtung innerhalb des Etats des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geschlossen werden kann und soll (FAZ, 17. Januar 2020, S. 17)?
a) Wenn ja, welche Titel des Haushaltseinzelplans 11 sind nach Auffassung der Bundesregierung anzupassen?
b) Wenn nein, welche alternativen Finanzierungswege sieht die Bundesregierung als gangbar?
Wie hoch wären nach Einschätzung der Bundesregierung in den Jahren 2026 bis 2030 die jeweiligen jährlichen fiskalischen Kosten
a) der Grundrente (einschließlich Krankenversicherung der Rentner – KVdR),
b) der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
c) des Wohngeldes,
d) der Hilfe zum Lebensunterhalt,
e) der Grundsicherung für Arbeitssuchende?
Wie würden sich die Nachhaltigkeitsrücklage, der Rentenbeitragssatz sowie das Sicherungsniveau vor Steuern nach Einschätzung der Bundesregierung in den kommenden zehn Jahren verändern, würde die Grundrente einschließlich KVdR, anders als im Referentenentwurf vorgesehen, vollständig aus Mitteln der gesetzlichen Rentenversicherung finanziert?
Um welche Summe würden die jährlichen Kosten der Grundrente nach Einschätzung der Bundesregierung geringer ausfallen, verzichtete sie bei einer Umsetzung des Referentenentwurfs auf die in diesen neu aufgenommene „Gleitzone“ im Korridor zwischen 33 und 35 Jahren Grundrentenzeiten, setzte sie also ein Modell um, nach dem die Grundrente erst bei Vorliegen von mindestens 35 Jahren Grundrentenzeiten zahlbar ist?
In welchem Umfang würde sich die Zahl der Anspruchsberechtigten verringern?
Welche Schritte sind nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, um die Infrastruktur für den Datenabgleich zur Einkommensprüfung zwischen der Rentenversicherung und den Finanzbehörden zu realisieren?
Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung in diesem Kontext, und inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung der DRV Bund, dass für eine Auszahlung der Grundrente zum 1. Januar 2021 sämtliche IT-Verfahren zum Datenaustausch zwischen Finanzbehörden und gesetzlicher Rentenversicherung „bereits im Juli 2020“ zur Verfügung stehen müssen (Stellungnahme der DRV Bund im Rahmen der Verbändeanhörung, 20. Januar 2020, S. 12)?
Inwiefern kann die Bundesregierung die Bedenken der Deutschen Rentenversicherung Bund bestätigen, laut der ein erstmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro sowie ein kurzfristig schwer zu deckender Bedarf an mehreren tausend zusätzlichen Stellen entstünden (Stellungnahme der DRV Bund im Rahmen der Verbändeanhörung, 20. Januar 2020, S. 12 ff.), und erachtet sie eine Umsetzung der Grundrente ab Januar 2021 vor diesem Hintergrund als realistisch?
Mit welchem Erfüllungsaufwand für die Steuerverwaltung rechnet die Bundesregierung?