[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/17320 –
Aufnahme und Verteilung aus Seenot geretteter Asylsuchender seit Oktober 2019
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 23. September 2019 verständigten sich die Innenminister von
Deutschland, Frankreich, Italien und Malta auf einen zeitlich auf sechs Monate
begrenzten Verteilmechanismus für aus Seenot gerettete Geflüchtete (AFP vom
23. September 2019). Eine solche Vereinbarung war notwendig geworden,
weil die EU-Staaten Italien und Malta seit Juni 2018 Rettungsschiffen mit aus
Seenot geretteten Geflüchteten an Bord immer wieder das Einfahren in ihre
Häfen untersagten. In der Folge mussten diese Schiffe tage- oder sogar
wochenlang auf dem Mittelmeer ausharren, was wegen aufziehender Stürme oder
zur Neige gehender Vorräte regelmäßig mit großen Gefahren verbunden war
und für die häufig traumatisierten Geflüchteten eine erhebliche Belastung
darstellte. Mehrmals kam es auf den Schiffen zu Suizidversuchen verzweifelter
Schutzsuchender (
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1116185.seenotre
ttung-rettungsschiff-sucht-sicheren-hafen.html,
https://www.zdf.de/nachrichte
n/heute/minderjaehriger-auf-hoher-see-selbstmordversuch-auf--alan-kurdi-10
0.html).
Bedingung dafür, dass die Rettungsschiffe schließlich doch in europäische
Häfen einfahren konnten, war, dass jeweils eine Gruppe europäischer Staaten
ihre Bereitschaft erklärte, die Zuständigkeit für die Durchführung der
Asylverfahren der geretteten Flüchtlinge zu übernehmen. Deutschland hat dies
zwischen Juni 2018 und Mitte Oktober 2019 in 679 Fällen zugesagt. Die
Überstellungsverfahren dauern in der Regel mehrere Monate. Besonders lange
mussten Geflüchtete, die Mitte Juli 2018 nach Italien ausgeschifft wurden, auf
ihre Überstellung warten, nämlich bis zu elf Monate. Insgesamt wurden bis
Mitte Oktober 2019 227 Asylsuchende aus Italien und Malta nach
Deutschland überstellt, darunter 47 Frauen und 32 Minderjährige
(Bundestagsdrucksache 19/14584, Antworten zu den Fragen 1 bis 6). Im Rahmen der auf Malta
gefundenen Einigung verständigten sich Deutschland, Frankreich, Italien und
Malta darauf, dass die Übernahme der aus Seenot Geretteten in den
aufnahmebereiten Mitgliedstaat künftig innerhalb von vier Wochen erfolgen soll (epd
vom 23. September 2019).
Nach Malta ausgeschiffte Asylsuchende werden überwiegend in die
geschlossenen Lagereinrichtungen in Safi und Marsa gebracht, wo sie monatelang
festgehalten werden. Beide Lager sind derzeit mit über 1 500 Menschen überfüllt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/18228
19. Wahlperiode 17.03.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 13. März 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Kahin Ismail, der Repräsentant des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten
Nationen (UNHCR) auf Malta, forderte die maltesische Regierung Anfang Januar
2020 auf, die Menschen nicht länger so unterzubringen. In den vergangenen
Monaten kam es immer wieder zu Hungerstreiks und Protestaktionen von auf
Malta festgehaltenen Schutzsuchenden (
https://taz.de/Flucht-uebers-Mittelmee
r/!5655171/ und
https://www.infomigrants.net/en/post/15616/migrants-on-hun
ger-strike-in-malta-after-stuck-for-2-months).
Die Bundesregierung erklärte in der Antwort auf eine frühere Anfrage, dass
die schnelle Ausschiffung von schiffbrüchigen Geflüchteten, über die zuvor in
jedem Einzelfall langwierig diskutiert wurde, durch den kontrollierten
Notfallmechanismus nun gewährleistet sei (Bundestagsdrucksache 19/14584,
Antwort zu Frage 27). Allerdings mussten Schiffe mit Geflüchteten an Bord auch
nach dem 23. September 2019 vielfach tagelang auf die Zuweisung eines
sicheren Hafens warten; so war etwa das von den Organisationen Ärzte ohne
Grenzen und SOS Méditerranée betriebene Schiff „Ocean Viking“ Ende
Oktober 2019 gezwungen, länger als eine Woche auf See auszuharren, bis es im
Hafen von Pozallo einlaufen durfte (
https://www.sueddeutsche.de/politik/
italien-ocean-viking-in-sicherheit-1.4662512). Zuletzt haben die italienischen
Behörden der „Sea-Watch 3“ und der „Open Arms“ am 14. Januar 2020
Taranto und Messina als sichere Häfen zugewiesen, nachdem die Schiffe jeweils
120 Menschen an Bord genommen hatten und in ein Gewitter geraten waren
(
https://taz.de/Flucht-uebers-Mittelmeer/!5655171/ und epd vom 14. Januar
2020).
Bis Ende September 2019 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) in 142 Fällen über die Asylverfahren von aus Seenot geretteten und
anschließend nach Deutschland überstellten Geflüchteten entschieden. 54
Personen wurden als Asylberechtigte, Flüchtlinge oder subsidiär
Schutzberechtigte anerkannt, bei neun weiteren Personen hat das BAMF Abschiebungsverbote
festgestellt (Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium des Innern, für
Bau und Heimat Klaus Vitt auf die Schriftliche Frage 34 der Abgeordneten
Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 19/13890).
1. Wie viele Schiffe mit aus Seenot geretteten Flüchtlingen an Bord sind
nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 15. Oktober 2019 in einem
maltesischen Hafen angelandet (bitte die Schiffe einzeln mit Datum
auflisten, und nach Möglichkeit auch angeben, wie viele aus Seenot
Gerettete sich jeweils an Bord befanden)?
Eine vollständige Liste der Schiffe, die seit Mitte Oktober 2019 mit aus Seenot
geretteten Flüchtlingen an Bord in maltesischen Häfen angelandet sind, liegt
der Bundesregierung nicht vor.
Der Bundesregierung ist aus eigener Erkenntnis der Fall des Schiffes „Alan
Kurdi“ bekannt, welches 80 Personen aus Seenot gerettet hat. Diese 80
Personen sind am 29. Januar 2020 in Malta an Land gegangen.
2. In wie vielen Fällen hat Deutschland seit dem 15. Oktober 2019 die
Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren für aus Seenot
gerettete und nach Malta verbrachte Asylsuchende übernommen (bitte die
Zusagen einzeln mit Datum auflisten und den Angaben aus Frage 1
zuordnen)?
Seit Mitte Oktober 2019 hat sich die Bundesregierung in dem oben genannten
Fall dazu bereit erklärt, für bis zu 15 von insgesamt 80 vom Schiff „Alan
Kurdi“ aus Seenot gerettete und am 29. Januar 2020 nach Malta verbrachte
Asylsuchende die Zuständigkeit zur Durchführung der Asylverfahren zu übernehmen.
3. Wie viele aus Seenot gerettete Asylsuchende, die zunächst nach Malta
gebracht wurden und bei denen Deutschland die Zuständigkeit für die
Durchführung der Asylverfahren übernommen hat, wurden seit dem
27. August 2019 nach Deutschland überstellt (bitte einzeln aufführen,
wann wie viele Asylsuchende überstellt wurden und auch Angaben dazu
machen, aus welchem Herkunftsland die Überstellten kamen, wie viele
Frauen und Minderjährige unter ihnen waren, und wann sie mit welchem
Schiff ausgeschifft wurden)?
Seit Mitte August 2019 wurden insgesamt 142 aus Seenot gerettete
Asylsuchende, für die Deutschland die Zuständigkeit zur Durchführung der
Asylverfahren übernommen hat, aus Malta nach Deutschland überstellt, davon 135
am 7. November 2019 und sieben weitere am 14. November 2019.
Unter diesen 142 Asylsuchenden befanden sich 140 Männer, zwei Frauen und
neun Minderjährige, die aus den folgenden Herkunftsländern kamen:
Äthiopien, Côte d'Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Kamerun, Libyen, Mali, Nigeria,
Senegal, Südsudan, Sudan, Togo, Tschad, Tunesien und Zentralafrikanische
Republik. Sie wurden am 4. August 2019, 23. August 2019 bzw. 10. September
2019 mit den Schiffen „Alan Kurdi“ bzw. „Ocean Viking“ an Land gebracht.
4. Wie viele Schiffe mit aus Seenot geretteten Flüchtlingen an Bord sind
nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 15. Oktober 2019 in einem
italienischen Hafen angelandet (bitte die Schiffe einzeln mit Datum
auflisten, und nach Möglichkeit auch angeben, wie viele aus Seenot
Gerettete sich jeweils an Bord befanden)?
Eine vollständige Liste der Schiffe, die seit Mitte Oktober 2019 mit aus Seenot
geretteten Flüchtlingen an Bord in italienischen Häfen angelandet sind, liegt
der Bundesregierung nicht vor.
Die der Bundesregierung aus eigener Erkenntnis bekannten Fälle privater
Seenotrettungsorganisationen können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden:
Datum Schiff Hafen Zahl der aus Seenot Geretteten
16.10.2019 „Ocean Viking“ Tarent 176
30.10.2019 „Ocean Viking“ Pozzallo 104
03.11.2019 „Alan Kurdi“ Tarent 88
22.11.2019 „Ocean Viking“ Messina 213
24.11.2019 „Open Arms“ Tarent 62
26.11.2019 „Aita Mari“ Ragusa 78
04.12.2019 „Ocean Viking“ Pozzallo 60
04.12.2019 „Alan Kurdi“ Messina 84
23.12.2019 „Ocean Viking“ Tarent 166
29.12.2019 „Alan Kurdi“ Pozzallo 32
15.01.2020 „Open Arms“ Messina 118
16.01.2020 „Sea-Watch 3“ Tarent 119
21.01.2020 „Ocean Viking“ Pozzallo 180
29.01.2020 „Ocean Viking“ Tarent 403
02.02.2020 „Open Arms“ Pozzallo 363
13.02.2019 „Aita Mari“ Messina 158
23.02.2020 „Ocean Viking“ Pozzallo 276
27.02.2020 „Sea-Watch 3“ Messina 194
5. In wie vielen Fällen hat Deutschland seit dem 15. Oktober 2019 die
Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren für aus Seenot
gerettete und nach Italien verbrachte Asylsuchende übernommen (bitte die
Zusagen einzeln mit Datum auflisten, und den Angaben aus Frage 4
zuordnen)?
Die Bundesrepublik Deutschland hat seit Mitte Oktober 2019 in 14 Fällen die
Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren für aus Seenot gerettete
und nach Italien verbrachte Asylsuchende übernommen. Die Aufschlüsselung
nach Datum und Schiffen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Datum Schiff Hafen Zusagen Deutschlands zur
Aufnahme von Asylsuchenden
16.10.2019 „Ocean Viking“ Tarent bis zu 39
30.10.2019 „Ocean Viking“ Pozzallo bis zu 35
03.11.2019 „Alan Kurdi“ Tarent bis zu 30
22.11.2019 „Ocean Viking“ Messina bis zu 43
24.11.2019 „Open Arms“ Tarent bis zu 12
26.11.2019 „Aita Mari“ Ragusa bis zu 14
04.12.2019 „Ocean Viking“ Pozzallo bis zu 15
04.12.2019 „Alan Kurdi“ Messina bis zu 21
23.12.2019 „Ocean Viking“ Tarent bis zu 33
29.12.2019 „Alan Kurdi“ Pozzallo bis zu 7
15.01.2020 „Open Arms“ Messina bis zu 28
16.01.2020 „Sea-Watch 3“ Tarent bis zu 23
21.01.2020 „Ocean Viking“ Pozzallo bis zu 9
29.01.2020 „Ocean Viking“ Tarent bis zu 82
6. Wie viele aus Seenot gerettete Asylsuchende, die zunächst nach Italien
gebracht wurden und bei denen Deutschland die Zuständigkeit für die
Durchführung der Asylverfahren übernommen hat, wurden bislang nach
Deutschland überstellt (bitte einzeln aufführen, wann wie viele
Asylsuchende überstellt wurden, und auch Angaben dazu machen, aus welchem
Herkunftsland die Überstellten kamen, wie viele Frauen und
Minderjährige unter ihnen waren, und wann sie mit welchem Schiff ausgeschifft
wurden)?
Italien hat seit Juli 2018 insgesamt 175 Asylsuchende, welche zuvor aus Seenot
gerettet wurden und für welche die Bundesrepublik Deutschland nachfolgend
die Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren übernommen hat,
nach Deutschland überstellt, davon 23 Personen am 14. November 2018, eine
Person am 15. Februar 2019, acht Personen am 2. April 2019, zwei Personen
am 21. Mai 2019, zwei Personen am 22. Mai 2019, zwei weitere Personen am
23. Mai 2019, drei Personen am 4. Juni 2019, eine Person am 11. August 2019,
132 Personen am 20. Dezember 2019 und eine weitere Person am 7. Januar
2020.
Unter diesen 175 Asylsuchenden befanden sich 147 Männer, 28 Frauen und
zwölf Minderjährige, die aus den folgenden Herkunftsländern kamen: Ägypten,
Äthiopien, Bangladesch, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Eritrea, Gambia, Ghana,
Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Liberia, Mali, Niger, Nigeria, Senegal,
Sudan, Syrien, Togo, Tschad und Somalia. Sie wurden am 15. Juli 2018, 31.
Januar 2019, 2. Juni 2019, 29. Juni 2019, 2. August 2019, 21. August 2019, 2.
September 2019, 14. September 2019 bzw. 23. September 2019 mit Schiffen der
italienischen Küstenwache und den Schiffen „Sea-Watch 3“, „Gregoretti“,
„Open Arms“, „Eleonore“ bzw. „Ocean Viking“ ausgeschifft.
7. Wie wurden die nach Deutschland überstellten Asylsuchenden auf die
Bundesländer verteilt (bitte auch nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Die Verteilung des genannten Personenkreises auf die Bundesländer sowie die
Aufschlüsselung dieser Personen nach Herkunftsländern können den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Bundesländer Personen
Brandenburg 67
Berlin 48
Baden-Württemberg 43
Bayern 62
Bremen 9
Hessen 6
Hamburg 7
Niedersachsen 67
Nordrhein-Westfalen 60
Rheinland-Pfalz 49
Schleswig-Holstein 27
Saarland 1
Sachsen 12
Sachsen-Anhalt 41
Thüringen 3
gesamt 502
Herkunftsland Personen
Sudan 146
Eritrea 92
Nigeria 59
Kamerun 25
Senegal 25
Somalia 21
Marokko 18
Guinea 17
Ghana 15
Côte d‘Ivoire 12
Gambia 12
Mali 11
Südsudan 10
Äthiopien 7
Ägypten 4
Libyen 4
Syrien, Arabische
Republik 4
Pakistan 3
Tschad 3
Kongo, Demokratische
Republik 2
Niger 2
Togo 2
Algerien 1
Bangladesch 1
Benin 1
Burkina-Faso 1
Guinea-Bissau 1
Herkunftsland Personen
Liberia 1
Tunesien 1
Zentralafrikanische
Republik 1
gesamt 502
8. Was ist der Bundesregierung über ein Schlauchboot mit 118 Geflüchteten
bekannt, das am 12. August 2018 nach vier Tagen Überfahrt von Libyen
aus von der maltesischen Küstenwache in der maltesischen SAR-Zone
(Such-und Rettungszone) gesichtet und evakuiert worden sein soll,
wobei Deutschland nach Auskunft eines Asylsuchenden von diesem Schiff
gegenüber den Fragestellenden die Zuständigkeit für die Durchführung
der Asylverfahren von 15 Personen übernommen haben soll?
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat im genannten
Einzelfall einem Vorschlag der maltesischen Behörden entsprochen, im Rahmen
der von der Bundesregierung für die Seenotrettungsfälle der „Aquarius“ und
„Aquarius 2“ gegebenen Zusagen ebenfalls die Zuständigkeit für aus Seenot
gerettete Asylsuchende des genannten Schiffes zu übernehmen.
a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass einige der
Geflüchteten von diesem Boot nach ihrer Überstellung nach Deutschland
zunächst in eine Erstaufnahmeeinrichtung in München gebracht
wurden, weil ihre Identität nicht geklärt sei?
Bis November 2019 wurden sämtliche Einreisen von Gruppen von zuvor aus
Seenot geretteten Asylsuchenden zunächst dem Warteraum Erding zugeführt.
Es erfolgte die Erstaufnahme der Asylsuchenden mit anschließender
Weiterverteilung auf die Bundesländer. Die Erstaufnahme im Warteraum Erding diente
der Sicherstellung eines geregelten Ablaufs der Übernahme ins nationale
Asylverfahren. Die durchgeführten Registrierungsmaßnahmen stellen einen
Identitätsabgleich dar.
b) Warum wird dieses Boot nicht in der tabellarischen Übersicht in der
Anlage auf Bundestagsdrucksache 19/14584 erwähnt?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 wird verwiesen.
c) Gibt es weitere Fälle, bei denen Deutschland die Zuständigkeit für die
Durchführung der Asylverfahren von nach Malta oder Italien
ausgeschifften schiffbrüchigen Geflüchteten übernommen hat, die nicht in
der in Rede stehenden Tabelle erwähnt werden (bitte die Fälle ggf.
einzeln auflisten), und falls ja, warum nicht?
Nein.
9. Welche aktuellen Angaben kann die Bundesregierung zur
durchschnittlichen Dauer von der Anlandung aus Seenot geretteter Asylsuchender in
Italien und auf Malta bis zur Überstellung nach Deutschland machen
(bitte jeweils für Malta und Italien benennen)?
Die Dauer der Übernahmeverfahren bewegt sich gegenwärtig zwischen vier
Wochen und drei Monaten. Die tatsächliche Verfahrensdauer steht sehr stark in
Abhängigkeit der Ressourcen und Rahmenbedingungen, die alle beteiligten
Stellen (darunter die Behörden des Ausschiffungsstaats, aber auch EASO) im
jeweiligen Verfahren stellen können.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/16207 verwiesen.
a) Inwieweit gelingt es mittlerweile, die Geflüchteten, bei denen
Deutschland die Zuständigkeit für die Durchführung der
Asylverfahren übernommen hat, innerhalb von vier Wochen nach Deutschland zu
überstellen, wie es am 23. September 2019 auf Malta vereinbart wurde
(siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
b) Falls dies nicht gelingt, was sind nach Kenntnis der Bundesregierung
die Gründe für die Verzögerungen, und welche konkreten Maßnahmen
ergreift sie, um die Überstellungen zu beschleunigen?
Die Fragen 9 a und b werden gemeinsam beantwortet. Übernahmezusagen
werden in der Regel innerhalb der vereinbarten Frist von vier Wochen erteilt.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 13 der Abgeordneten Luise Amtsberg auf Bundestagsdrucksache
19/16264 verwiesen.
10. Zu welchem ungefähren Anteil wird nach Kenntnis der Bundesregierung
den Vorschlagslisten zur Verteilung aus Seenot geretteter Asylsuchender
auf aufnahmebereite EU-Mitgliedstaaten, die das Europäische
Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) im Rahmen des Relocation-
Verfahrens erstellt, entsprochen (Bundestagsdrucksache 19/14584, Antwort
zu Frage 20)?
Die Bundesregierung führt hierzu keine Statistiken.
11. In wie vielen Fällen wurden aus Seenot gerettete Asylsuchende, bei
denen EASO eine Aufnahme in Deutschland vorgeschlagen hatte, letztlich
doch nicht nach Deutschland überstellt (bitte zwischen 2018 und 2019
differenzieren und nach Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln), und was
waren jeweils die Gründe dafür?
Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
Ferner wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/9703 und auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundesdrucksache 19/14638 verwiesen. In diesen Antworten sind
die bis zum 4. Oktober 2019 durchgeführten Sicherheitsbefragungen auf Malta
und in Italien aufgeführt sowie die in diesen Verfahren erhobenen
Sicherheitsbedenken.
Nachstehend werden die Sicherheitsbefragungen aufgeführt, die seitdem
stattgefunden haben sowie die in diesen Verfahren erhobenen Sicherheitsbedenken:
Vom 13. bis 19. Oktober 2019 wurden in Italien 62 Sicherheitsbefragungen
durchgeführt. Bei einem guineischen Staatsangehörigen, einem ägyptischen
Staatsangehörigen und einem gambischen Staatsangehörigen wurden
Sicherheitsbedenken erhoben.
Vom 28. Oktober bis 1. November 2019 wurden auf Malta 37
Sicherheitsbefragungen durchgeführt. Bei drei sudanesischen Staatsangehörigen wurden
Sicherheitsbedenken erhoben.
Vom 11. bis 15. November 2019 wurden in Italien 38 Sicherheitsbefragungen
durchgeführt. Bei zwei ghanaischen Staatsangehörigen und einem libyschen
Staatsangehörigen wurden Sicherheitsbedenken erhoben.
Vom 25. bis 29. November 2019 wurden in Italien 55 Sicherheitsbefragungen
durchgeführt. Bei einem ivorischen Staatsangehörigen, einem nigerianischen
Staatsangehörigen und einem malischen Staatsangehörigen wurden
Sicherheitsbedenken erhoben.
Vom 9. bis 13. Dezember 2019 wurden in Italien 30 Sicherheitsbefragungen
durchgeführt. Bei einem kamerunischen Staatsangehörigen wurden
Sicherheitsbedenken erhoben.
Vom 14. bis 18. Januar 2020 wurden in Italien 63 Sicherheitsbefragungen
durchgeführt. Bei drei kamerunischen Staatsangehörigen, zwei
Staatsangehörigen aus Bangladesch, einem guineischen Staatsangehörigen, einem
Staatsangehörigen aus Burkina Faso und zwei malischen Staatsangehörigen wurden
Sicherheitsbedenken erhoben.
Vom 3. bis 7. Februar 2020 wurden in Italien 32 Sicherheitsbefragungen
durchgeführt. Bei zwei senegalesischen Staatsangehörigen, einem kamerunischen
Staatsangehörigen und einem ägyptischen Staatsangehörigen wurden
Sicherheitsbedenken erhoben.
Vom 17. bis 21. Februar 2020 wurden in Italien 41 Sicherheitsbefragungen
durchgeführt. Bei sechs Staatsangehörigen aus Bangladesch, zwei
nigerianischen Staatsangehörigen und einem marokkanischen Staatsangehörigen wurden
Sicherheitsbedenken erhoben.
Vom 24. bis 27. Februar 2020 wurden auf Malta 15 Sicherheitsbefragungen
durchgeführt. Bei einem marokkanischen Staatsangehörigen wurden
Sicherheitsbedenken erhoben.
12. Inwieweit wird der Entscheidungsprozess bezüglich der Verteilung aus
Seenot geretteter Asylsuchender auf aufnahmebereite EU-
Mitgliedstaaten durch wen schriftlich dokumentiert, und inwieweit sind die
entsprechenden Dokumente für die Asylsuchenden zugänglich?
Welche Akteure sind insgesamt an dem Entscheidungsprozess beteiligt
(bitte möglichst genau auflisten)?
Die Koordinierung der Verteilung unter den übernahmebereiten Mitgliedstaaten
obliegt der Europäischen Kommission. Inwieweit eine Dokumentation durch
die Europäische Kommission erfolgt, ist hier nicht bekannt.
Für die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 ist in der Bundesrepublik
Deutschland das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig, somit
auch für die Entscheidung über eingehende Ersuchen zur Übernahme der
Zuständigkeit zur Durchführung eines Asylverfahrens. Einer Übernahme der
Zuständigkeit zur Durchführung des Asylverfahrens auf Grundlage des
Artikels 17 Absatz 2 der genannten Verordnung muss die betroffene Person
schriftlich zustimmen. Antragsteller, für deren Asylverfahren die Bundesrepublik
Deutschland zuständig ist, haben jederzeit die Möglichkeit, im Rahmen ihres
Verfahrens beim BAMF Akteneinsicht zu beantragen.
13. Wie lange mussten Schiffe mit aus Seenot geretteten Geflüchteten an
Bord nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 jeweils auf die
Zuweisung eines sicheren Hafens warten, nachdem sie eine
entsprechende Anfrage gestellt hatten (bitte Schiffe einzeln auflisten und Angaben
zum Datum der Anfrage nach einem sicheren Hafen, Datum der
Zuweisung eines sicheren Hafens, Hafen der Ausschiffung, Ort der Rettung
(SAR-Zone) machen)?
Eine Übersicht im Sinne der Fragestellung liegt der Bundesregierung nicht vor.
Die nachfolgenden Tabellen enthalten Angaben über die Zeiträume zwischen
erstem Rettungseinsatz und Ausschiffung einschließlich der Ausschiffungsorte.
Sie umfassen die der Bundesregierung vorliegenden Informationen über
Schiffe, die entweder unter deutscher Flagge fahren oder von Organisationen
betrieben werden oder wurden, die in Deutschland einen Sitz haben, sowie andere
Rettungseinsätze von Schiffen, in deren Folge die Bundesregierung die
Bereitschaft zur Übernahme der Zuständigkeit für die Durchführung des
Asylverfahrens erklärt hat. In einer Reihe von Fällen erfolgten nach dem ersten
Rettungseinsatz weitere Einsätze.
Der Bundesregierung liegt keine Übersicht über den jeweiligen Zeitpunkt der
ersten Anfrage bei den zuständigen Seenotrettungsleitstellen vor. Angaben dazu
können zum Teil den Twitterkanälen der jeweiligen Betreiberorganisationen
entnommen werden.
Schiff „Aita Mari“
Rettung Ausschiffung Ort
22.11.2019 26.11.2019 Italien/Ragusa
09.02.2020 13.02.2020 Italien/Messina
Schiff „Alan Kurdi“ (vormals „Professor Albrecht Penck“
Rettung Ausschiffung Ort
29.12.2018 09.01.2019 Malta
03.04.2019 13.04.2019 Malta
05.07.2019 07.07.2019 Malta
08.07.2019 08.07.2019 Malta
31.07.2019 04.08.2019 Malta
31.08.2019 10.09.2019 Malta
26.10.2019 03.11.2019 Italien/Tarent
28.11.2019 04.12.2019 Italien/Messina
27.12.2019 29.12.2019 Italien/Pozzallo
Schiff „Cigala Fulgosi“
Rettung Ausschiffung Ort
09.05.2019 10.05.2019 Italien/Augusta
30.05.2019 02.06.2019 Italien/Genua
Schiff „Eleonore“
Rettung Ausschiffung Ort
26.08.2019 02.09.2019 Italien/Pozzallo
Schiff „Gregoretti“
Rettung Ausschiffung Ort
25.07.2019 31.07.2019 Italien/Augusta
Schiff „Ocean Viking“
Rettung Ausschiffung Ort
09.08.2019 23.08.2019 Malta
08.09.2019 14.09.2019 Italien/Lampedusa
17.09.2019 24.09.2019 Italien/Messina
13.10.2019 16.10.2019 Italien/Tarent
18.10.2019 30.10.2019 Italien/Pozzallo
20.11.2019 24.11.2019 Italien/Messina
28.11.2019 04.12.2019 Italien/Pozzallo
21.12.2019 23.12.2019 Italien/Tarent
Schiff „Open Arms“
Rettung Ausschiffung Ort
01.08.2019 21.08.2019 Italien/Lampedusa
21.11.2019 24.11.2019 Italien/Tarent
Schiff „Sea-Watch 3“
Rettung Ausschiffung Ort
21.12.2018 09.01.2019 Malta
19.01.2019 31.01.2019 Italien/Augusta
15.05.2019 19.05.2019 Italien/Lampedusa
12.06.2019 29.06.2019 Italien/Lampedusa
(ohne Genehmigung zur
Hafeneinfahrt)
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung des am 23. September
2019 auf Malta vereinbarten temporären Verteilmechanismus (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Inwieweit ist es in der Zwischenzeit gelungen, weitere EU-
Mitgliedstaaten für die Teilnahme an dem Mechanismus zu gewinnen?
Welche Treffen zur „Weiterentwicklung der operativen Abläufe“
(Bundestagsdrucksache 19/16207, Antwort zu Frage 11) gab es, welche
Mitgliedstaaten haben sich daran beteiligt, und was wurde dabei besprochen
bzw. vereinbart?
Die Bundesregierung bewertet die Umsetzung der gemeinsamen
Absichtserklärung über ein kontrolliertes Notfallverfahren als Erfolg, da es gelungen ist, die
Zuweisung von Häfen zur Ausschiffung der aus Seenot geretteten Personen zu
beschleunigen sowie die operativen Abläufe zu optimieren. Nach Kenntnis der
Bundesregierung haben sich seit dem 23. September 2019 sechs weitere
Mitgliedstaaten im Rahmen der Koordinierung der Verteilung durch die
Europäische Kommission in Seenotrettungsfällen zur Übernahme der Zuständigkeit
für die Durchführung der Asylverfahren von aus Seenot geretteten Personen
bereit erklärt. Bei drei durch die Europäische Kommission geleiteten Treffen am
11. Oktober 2019, am 8. November 2019 sowie am 18. November 2019 wurden
operative Standardprozesse zwischen den beteiligten Behörden festgelegt. An
den genannten Treffen nahmen Vertreterinnen/Vertreter der Mitgliedstaaten
Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Kroatien, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Portugal, Rumänien, Slowenien und Spanien teil.
15. Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, den Verteilmechanismus
über den 23. März 2020 hinaus zu verlängern, und von welchen
Voraussetzungen macht sie dies ggf. abhängig?
Notwendige Gespräche mit den beteiligten Mitgliedstaaten über die
Fortsetzung des Verteilmechanismus sind aufgrund der besonderen Implikationen
durch die Covid-19-Pandemie verschoben worden. Ergebnisse daraus müssen
in den Meinungsbildungsprozess der Bundesregierung zu den Bedingungen
einer Verteilung einfließen.
16. Wie hat das BAMF bislang über die Asylanträge von aus Seenot
geretteten und nach Deutschland überstellten Asylsuchenden entschieden (bitte
nach Herkunftsländern aufschlüsseln und zwischen Asylanerkennung,
Flüchtlingsanerkennung, subsidiärem Schutz, nationalen
Abschiebungsverboten, Ablehnungen und sonstigen Erledigungen differenzieren)?
Die Entscheidungen des BAMF über die Asylanträge von aus Seenot geretteten
und nach Deutschland überstellten Asylsuchenden, aufgeschlüsselt nach
Herkunftsländern und differenziert zwischen Asylanerkennung,
Flüchtlingsanerkennung, subsidiärem Schutz, nationalen Abschiebungsverboten und sonstigen
Erledigungen (Stand: 25. Februar 2020), kann der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden:
Herkunftsland gesamt
Asylantrag
gestellt
Entscheidung
ergangen
davon
Flüchtlingsschutz
davon
subsidiärer
Schutz
davon
Abschiebungsverbot
davon
Ablehnung
davon
Einstellung
Ägypten 4 4 1 1
Algerien 1 1 1 1
Äthiopien 7 5
Bangladesch 1 1
Benin 1 1 1 1
Burkina-Faso 1
Côte d‘Ivoire 12 12 3 3
Eritrea 92 81 81 4 44 14 19
Gambia 12 12
Ghana 15 6 6 6
Guinea 17 14 7 4 3
Guinea-Bissau 1 1
Kamerun 25 25 2 2
Kongo, Dem.
Republik 2 2 2 2
Liberia 1 1
Libyen 4 4 2 2
Mali 11 11 1 1
Marokko 18 17 16 14 2
Niger 2 2
Nigeria 59 48 26 26
Pakistan 3 2 2 2
Senegal 25 24 15 15
Somalia 21 20 12 2 1 7 2
Sudan 146 143 21 1 1 19
Südsudan 10 10 2 2
Herkunftsland gesamt
Asylantrag
gestellt
Entscheidung
ergangen
davon
Flüchtlingsschutz
davon
subsidiärer
Schutz
davon
Abschiebungsverbot
davon
Ablehnung
davon
Einstellung
Syrien,
Arabische
Republik 4 4 3 3
Togo 2 2 1 1
Tschad 3 3
Tunesien 1 1
Zentralafrikanische
Republik 1 1
gesamt 502 458 205 7 50 15 125 8
17. Wie viele Asylanträge von aus Seenot geretteten und nach Deutschland
überstellten Asylsuchenden sind derzeit beim BAMF und nach Kenntnis
der Bundesregierung bei den Verwaltungsgerichten anhängig (bitte
differenzieren)?
Derzeit sind 244 Verfahren von aus Seenot geretteten und nach Deutschland
überstellten Personen anhängig, davon 57 Klageverfahren.
18. Wie viele aus Seenot gerettete und nach Deutschland überstellte
Asylsuchende, deren Asylanträge das BAMF abgelehnt hat, sind nach
Kenntnis der Bundesregierung freiwillig aus Deutschland ausgereist bzw. in
andere EU-Staaten weitergewandert?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
19. Gab es bislang Abschiebungen von aus Seenot geretteten und nach
Deutschland überstellten Asylsuchenden, deren Asylanträge rechtskräftig
abgelehnt wurden (bitte einzeln mit Datum, Abflugflughafen und
Zielstaaten auflisten)?
Die Umsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen obliegt den jeweils
zuständigen Ausländerbehörden. Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine
eigenen Erkenntnisse vor.
20. Sind der Bundesregierung seit dem 15. Oktober 2019 weitere Fälle
bekannt geworden, in denen aus Seenot gerettete Asylsuchende, die
zunächst nach Italien oder Malta gebracht wurden und bei denen
Deutschland die Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens
übernommen hat, schlussendlich doch nicht nach Deutschland überstellt
worden, weil die Betreffenden nicht auffindbar waren, untergetaucht sind
oder der Überstellung nach Deutschland nicht zugestimmt haben
(Bundestagsdrucksache 19/14584, Antwort zu Frage 9)?
Von den Personen, für die Deutschland seit Mitte Oktober 2019 Bereitschaft für
eine Aufnahme aus Italien erklärt hat, sind nach jetzt bekanntem Stand
insgesamt neun Personen unbekannt verzogen. Bei diesen Personen bestehen keine
Sicherheitsbedenken. Grundsätzlich besteht weiterhin die Möglichkeit einer
Überstellung durch Italien nach Deutschland. Seit Mitte Oktober 2019 haben
sechs Personen die notwendige Zustimmung für eine Übernahme der
Zuständigkeit durch die Bundesrepublik Deutschland verweigert.
Bezüglich der Überstellungen aus Malta gibt es keine Informationen über
unbekannt verzogene Personen, oder Personen, welche die notwendige Zustimmung
für eine Übernahme der Zuständigkeit durch die Bundesrepublik Deutschland
verweigert haben.
21. Was ist der Bundesregierung über die aktuelle Situation von
Schutzsuchenden in den Aufnahmeeinrichtungen auf Malta bekannt?
Geht sie weiterhin davon aus, dass Asylsuchende dort gemäß den
Vorgaben der EU-Aufnahmerichtlinie und der EU-Verfahrensrichtlinie
untergebracht und versorgt werden (Bundestagsdrucksache 19/14584,
Antwort zu Frage 23), obwohl die Lager überfüllt sind und der UNHCR-
Repräsentant auf Malta die dortigen Bedingungen kürzlich scharf
kritisiert hat (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der nach
Auffassung der Fragesteller prekären Situation von Geflüchteten auf Malta?
Der Druck auf die begrenzten Ressourcen in Malta ist stark gestiegen. 2019
erreichten Malta laut UNHCR 3.406 Flüchtlinge und Migrantinnen/Migranten
auf dem Seeweg (2018: 1.445; seit Jahresbeginn bis zum 18. Februar 2020
bereits 883; Januar bis Februar 2019: 49).
Maltesische Gesprächspartner versichern, dass auch unter diesen erschwerten
Bedingungen alles getan werde, um die Einhaltung europäischer und
international geltender Regeln zu gewährleisten. Der Bundesregierung liegen keine
Erkenntnisse über Verstöße gegen die Richtlinien 2013/32/EU und 2013/33/EU
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 im
Mitgliedstaat Malta vor. Grundsätzlich obliegt die Überwachung der Einhaltung der
europäischen Rechtsnormen durch die jeweiligen Mitgliedstaaten der
Europäischen Kommission als „Hüterin der Verträge“.
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ISSN 0722-8333]