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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aufnahme und Verteilung aus Seenot geretteter Asylsuchender seit Oktober 2019

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

17.03.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1732021.02.2020

Aufnahme und Verteilung aus Seenot geretteter Asylsuchender seit Oktober 2019

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Michel Brandt, Christine Buchholz, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 23. September 2019 verständigten sich die Innenminister von Deutschland, Frankreich, Italien und Malta auf einen zeitlich auf sechs Monate begrenzten Verteilmechanismus für aus Seenot gerettete Geflüchtete (AFP vom 23. September 2019). Eine solche Vereinbarung war notwendig geworden, weil die EU-Staaten Italien und Malta seit Juni 2018 Rettungsschiffen mit aus Seenot geretteten Geflüchteten an Bord immer wieder das Einfahren in ihre Häfen untersagten. In der Folge mussten diese Schiffe tage- oder sogar wochenlang auf dem Mittelmeer ausharren, was wegen aufziehender Stürme oder zur Neige gehender Vorräte regelmäßig mit großen Gefahren verbunden war und für die häufig traumatisierten Geflüchteten eine erhebliche Belastung darstellte.

Mehrmals kam es auf den Schiffen zu Suizidversuchen verzweifelter Schutzsuchender (https://www.neues-deutschland.de/artikel/1116185.seenotrettung-rettungsschiff-sucht-sicheren-hafen.html, https://www.zdf.de/nachrichten/heute/minderjaehriger-auf-hoher-see-selbstmordversuch-auf-alan-kurdi-100.html).

Bedingung dafür, dass die Rettungsschiffe schließlich doch in europäische Häfen einfahren konnten, war, dass jeweils eine Gruppe europäischer Staaten ihre Bereitschaft erklärte, die Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren der geretteten Flüchtlinge zu übernehmen. Deutschland hat dies zwischen Juni 2018 und Mitte Oktober 2019 in 679 Fällen zugesagt. Die Überstellungsverfahren dauern in der Regel mehrere Monate. Besonders lange mussten Geflüchtete, die Mitte Juli 2018 nach Italien ausgeschifft wurden, auf ihre Überstellung warten, nämlich bis zu elf Monate. Insgesamt wurden bis Mitte Oktober 2019 227 Asylsuchende aus Italien und Malta nach Deutschland überstellt, darunter 47 Frauen und 32 Minderjährige (Bundestagsdrucksache 19/14584, Antworten zu den Fragen 1 bis 6). Im Rahmen der auf Malta gefundenen Einigung verständigten sich Deutschland, Frankreich, Italien und Malta darauf, dass die Übernahme der aus Seenot Geretteten in den aufnahmebereiten Mitgliedstaat künftig innerhalb von vier Wochen erfolgen soll (epd vom 23. September 2019).

Nach Malta ausgeschiffte Asylsuchende werden überwiegend in die geschlossenen Lagereinrichtungen in Safi und Marsa gebracht, wo sie monatelang festgehalten werden. Beide Lager sind derzeit mit über 1 500 Menschen überfüllt. Kahin Ismail, der Repräsentant des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) auf Malta, forderte die maltesische Regierung Anfang Januar 2020 auf, die Menschen nicht länger so unterzubringen. In den vergangenen Monaten kam es immer wieder zu Hungerstreiks und Protestaktionen von auf Malta festgehaltenen Schutzsuchenden (https://taz.de/Flucht-uebers-Mittelmeer/!5655171/ und https://www.infomigrants.net/en/post/15616/migrants-on-hunger-strike-in-malta-after-stuck-for-2-months).

Die Bundesregierung erklärte in der Antwort auf eine frühere Anfrage, dass die schnelle Ausschiffung von schiffbrüchigen Geflüchteten, über die zuvor in jedem Einzelfall langwierig diskutiert wurde, durch den kontrollierten Notfallmechanismus nun gewährleistet sei (Bundestagsdrucksache 19/14584, Antwort zu Frage 27). Allerdings mussten Schiffe mit Geflüchteten an Bord auch nach dem 23. September 2019 vielfach tagelang auf die Zuweisung eines sicheren Hafens warten; so war etwa das von den Organisationen Ärzte ohne Grenzen und SOS Méditerranée betriebene Schiff „Ocean Viking“ Ende Oktober 2019 gezwungen, länger als eine Woche auf See auszuharren, bis es im Hafen von Pozallo einlaufen durfte (https://www.sueddeutsche.de/politik/italien-ocean-viking-in-sicherheit-1.4662512). Zuletzt haben die italienischen Behörden der „Sea-Watch 3“ und der „Open Arms“ am 14. Januar 2020 Taranto und Messina als sichere Häfen zugewiesen, nachdem die Schiffe jeweils 120 Menschen an Bord genommen hatten und in ein Gewitter geraten waren (https://taz.de/Flucht-uebers-Mittelmeer/!5655171/ und epd vom 14. Januar 2020).

Bis Ende September 2019 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in 142 Fällen über die Asylverfahren von aus Seenot geretteten und anschließend nach Deutschland überstellten Geflüchteten entschieden. 54 Personen wurden als Asylberechtigte, Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte anerkannt, bei neun weiteren Personen hat das BAMF Abschiebungsverbote festgestellt (Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Klaus Vitt auf die Schriftliche Frage 34 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 19/13890).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie viele Schiffe mit aus Seenot geretteten Flüchtlingen an Bord sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 15. Oktober 2019 in einem maltesischen Hafen angelandet (bitte die Schiffe einzeln mit Datum auflisten, und nach Möglichkeit auch angeben, wie viele aus Seenot Gerettete sich jeweils an Bord befanden)?

2

In wie vielen Fällen hat Deutschland seit dem 15. Oktober 2019 die Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren für aus Seenot gerettete und nach Malta verbrachte Asylsuchende übernommen (bitte die Zusagen einzeln mit Datum auflisten und den Angaben aus Frage 1 zuordnen)?

3

Wie viele aus Seenot gerettete Asylsuchende, die zunächst nach Malta gebracht wurden und bei denen Deutschland die Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren übernommen hat, wurden seit dem 27. August 2019 nach Deutschland überstellt (bitte einzeln aufführen, wann wie viele Asylsuchende überstellt wurden und auch Angaben dazu machen, aus welchem Herkunftsland die Überstellten kamen, wie viele Frauen und Minderjährige unter ihnen waren, und wann sie mit welchem Schiff ausgeschifft wurden)?

4

Wie viele Schiffe mit aus Seenot geretteten Flüchtlingen an Bord sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 15. Oktober 2019 in einem italienischen Hafen angelandet (bitte die Schiffe einzeln mit Datum auflisten, und nach Möglichkeit auch angeben, wie viele aus Seenot Gerettete sich jeweils an Bord befanden)?

5

In wie vielen Fällen hat Deutschland seit dem 15. Oktober 2019 die Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren für aus Seenot gerettete und nach Italien verbrachte Asylsuchende übernommen (bitte die Zusagen einzeln mit Datum auflisten, und den Angaben aus Frage 4 zuordnen)?

6

Wie viele aus Seenot gerettete Asylsuchende, die zunächst nach Italien gebracht wurden und bei denen Deutschland die Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren übernommen hat, wurden bislang nach Deutschland überstellt (bitte einzeln aufführen, wann wie viele Asylsuchende überstellt wurden, und auch Angaben dazu machen, aus welchem Herkunftsland die Überstellten kamen, wie viele Frauen und Minderjährige unter ihnen waren, und wann sie mit welchem Schiff ausgeschifft wurden)?

7

Wie wurden die nach Deutschland überstellten Asylsuchenden auf die Bundesländer verteilt (bitte auch nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?

8

Was ist der Bundesregierung über ein Schlauchboot mit 118 Geflüchteten bekannt, das am 12. August 2018 nach vier Tagen Überfahrt von Libyen aus von der maltesischen Küstenwache in der maltesischen SAR-Zone (Such-und Rettungszone) gesichtet und evakuiert worden sein soll, wobei Deutschland nach Auskunft eines Asylsuchenden von diesem Schiff gegenüber den Fragestellenden die Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren von 15 Personen übernommen haben soll?

a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass einige der Geflüchteten von diesem Boot nach ihrer Überstellung nach Deutschland zunächst in eine Erstaufnahmeeinrichtung in München gebracht wurden, weil ihre Identität nicht geklärt sei?

b) Warum wird dieses Boot nicht in der tabellarischen Übersicht in der Anlage auf Bundestagsdrucksache 19/14584 erwähnt?

c) Gibt es weitere Fälle, bei denen Deutschland die Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren von nach Malta oder Italien ausgeschifften schiffbrüchigen Geflüchteten übernommen hat, die nicht in der in Rede stehenden Tabelle erwähnt werden (bitte die Fälle ggf. einzeln auflisten), und falls ja, warum nicht?

9

Welche aktuellen Angaben kann die Bundesregierung zur durchschnittlichen Dauer von der Anlandung aus Seenot geretteter Asylsuchender in Italien und auf Malta bis zur Überstellung nach Deutschland machen (bitte jeweils für Malta und Italien benennen)?

a) Inwieweit gelingt es mittlerweile, die Geflüchteten, bei denen Deutschland die Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren übernommen hat, innerhalb von vier Wochen nach Deutschland zu überstellen, wie es am 23. September 2019 auf Malta vereinbart wurde (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

b) Falls dies nicht gelingt, was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für die Verzögerungen, und welche konkreten Maßnahmen ergreift sie, um die Überstellungen zu beschleunigen?

10

Zu welchem ungefähren Anteil wird nach Kenntnis der Bundesregierung den Vorschlagslisten zur Verteilung aus Seenot geretteter Asylsuchender auf aufnahmebereite EU-Mitgliedstaaten, die das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) im Rahmen des Relocation-Verfahrens erstellt, entsprochen (Bundestagsdrucksache 19/14584, Antwort zu Frage 20)?

11

In wie vielen Fällen wurden aus Seenot gerettete Asylsuchende, bei denen EASO eine Aufnahme in Deutschland vorgeschlagen hatte, letztlich doch nicht nach Deutschland überstellt (bitte zwischen 2018 und 2019 differenzieren und nach Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln), und was waren jeweils die Gründe dafür?

12

Inwieweit wird der Entscheidungsprozess bezüglich der Verteilung aus Seenot geretteter Asylsuchender auf aufnahmebereite EU-Mitgliedstaaten durch wen schriftlich dokumentiert, und inwieweit sind die entsprechenden Dokumente für die Asylsuchenden zugänglich? Welche Akteure sind insgesamt an dem Entscheidungsprozess beteiligt (bitte möglichst genau auflisten)?

13

Wie lange mussten Schiffe mit aus Seenot geretteten Geflüchteten an Bord nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 jeweils auf die Zuweisung eines sicheren Hafens warten, nachdem sie eine entsprechende Anfrage gestellt hatten (bitte Schiffe einzeln auflisten und Angaben zum Datum der Anfrage nach einem sicheren Hafen, Datum der Zuweisung eines sicheren Hafens, Hafen der Ausschiffung, Ort der Rettung (SAR-Zone) machen)?

14

Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung des am 23. September 2019 auf Malta vereinbarten temporären Verteilmechanismus (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? Inwieweit ist es in der Zwischenzeit gelungen, weitere EU-Mitgliedstaaten für die Teilnahme an dem Mechanismus zu gewinnen? Welche Treffen zur „Weiterentwicklung der operativen Abläufe“ (Bundestagsdrucksache 19/16207, Antwort zu Frage 11) gab es, welche Mitgliedstaaten haben sich daran beteiligt, und was wurde dabei besprochen bzw. vereinbart?

15

Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, den Verteilmechanismus über den 23. März 2020 hinaus zu verlängern, und von welchen Voraussetzungen macht sie dies ggf. abhängig?

16

Wie hat das BAMF bislang über die Asylanträge von aus Seenot geretteten und nach Deutschland überstellten Asylsuchenden entschieden (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln und zwischen Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung, subsidiärem Schutz, nationalen Abschiebungsverboten, Ablehnungen und sonstigen Erledigungen differenzieren)?

17

Wie viele Asylanträge von aus Seenot geretteten und nach Deutschland überstellten Asylsuchenden sind derzeit beim BAMF und nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Verwaltungsgerichten anhängig (bitte differenzieren)?

18

Wie viele aus Seenot gerettete und nach Deutschland überstellte Asylsuchende, deren Asylanträge das BAMF abgelehnt hat, sind nach Kenntnis der Bundesregierung freiwillig aus Deutschland ausgereist bzw. in andere EU-Staaten weitergewandert?

19

Gab es bislang Abschiebungen von aus Seenot geretteten und nach Deutschland überstellten Asylsuchenden, deren Asylanträge rechtskräftig abgelehnt wurden (bitte einzeln mit Datum, Abflugflughafen und Zielstaaten auflisten)?

20

Sind der Bundesregierung seit dem 15. Oktober 2019 weitere Fälle bekannt geworden, in denen aus Seenot gerettete Asylsuchende, die zunächst nach Italien oder Malta gebracht wurden und bei denen Deutschland die Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens übernommen hat, schlussendlich doch nicht nach Deutschland überstellt worden, weil die Betreffenden nicht auffindbar waren, untergetaucht sind oder der Überstellung nach Deutschland nicht zugestimmt haben (Bundestagsdrucksache 19/14584, Antwort zu Frage 9)?

21

Was ist der Bundesregierung über die aktuelle Situation von Schutzsuchenden in den Aufnahmeeinrichtungen auf Malta bekannt? Geht sie weiterhin davon aus, dass Asylsuchende dort gemäß den Vorgaben der EU-Aufnahmerichtlinie und der EU-Verfahrensrichtlinie untergebracht und versorgt werden (Bundestagsdrucksache 19/14584, Antwort zu Frage 23), obwohl die Lager überfüllt sind und der UNHCR-Repräsentant auf Malta die dortigen Bedingungen kürzlich scharf kritisiert hat (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der nach Auffassung der Fragesteller prekären Situation von Geflüchteten auf Malta?

Berlin, den 29. Januar 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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