Berichte über Fehlanreize im kommunalen Finanzausgleich
der Abgeordneten Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Christian Sauter, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz hat im vergangenen Jahr angekündigt, dass der Bund sog. Altschulden von 2 500 Kommunen übernehmen soll. Die Finanzausstattung der Kommunen ist jedoch Aufgabe der Länder. Mithilfe von kommunalen Finanzausgleichen regelt jedes Bundesland im Rahmen der grundgesetzlichen Ordnung selbst die finanzielle Ausstattung der Gemeinden und sorgt bei Bedarf für einen Ausgleich zwischen finanzstarken und strukturschwachen Gemeinden.
Die kommunalen Finanzausgleichssysteme sind sehr unterschiedlich gestaltet. So führen beispielsweise in Sachsen sehr hohe Nivellierungshebesätze dazu, dass die sächsischen Kommunen durch Fehlanreize hohe Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer ansetzen und in der Folge einen Standortnachteil gegenüber anderen Bundesländern aufweisen. Auf diese Weise läuft der kommunale Steuerwettbewerb über die Hebesatzautonomie der Gemeinden teilweise ins Leere.
(Quellen: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-12/kommunen-olaf-scholz-verschuldung-schuldenhilfe-gemeinden; https://www.ifo.de/DocDL/ifoDD_19-06_23-26_Plaul.pdf)
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Inwieweit ist der Bundesregierung die vom ifo Institut dargestellte Problematik kontraproduktiv ausgestalteter kommunaler Finanzausgleiche bekannt?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den in der ifo-Studie herausgearbeiteten Fehlanreizen des sächsischen kommunalen Finanzausgleichs?
Sieht die Bundesregierung in anderen Ländern ähnliche Merkmale des kommunalen Finanzausgleichs, die ggf. zu ähnlichen Fehlanreizen führen könnten, und wenn ja, in welchen?
Welche Bestrebungen gibt es seitens der Bundesregierung, sich in die Beseitigung von Fehlanreizen im kommunalen Finanzausgleich einzubringen?
Wie sehen diese Bestrebungen aus?
Hält es die Bundesregierung für möglich, dass Fehlanreize im kommunalen Finanzausgleich dazu geführt haben, dass manche Kommunen noch immer unter einer erheblichen Schuldenlast zu kämpfen haben (bitte begründen)?
Inwieweit sollten aus Sicht der Bundesregierung zunächst die Fehlanreize im kommunalen Finanzausgleich beseitigt werden, bevor der Bund kommunale Altschulden übernimmt?
Welche Möglichkeiten zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs hätte ggf. der Bund?
Könnte nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. eine bestimmte Reform des kommunalen Finanzausgleichs einem bestimmten Land gegenüber zur Bedingung für eine Bundeshilfe gemacht werden?
Plant die Bundesregierung, eine solche Bedingung für eine Bundeshilfe zu schaffen?
Inwiefern sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass Kommunen nach Übernahme der Schulden durch den Bund erneut in ähnliche Schwierigkeiten geraten wie zuvor, wenn die kommunalen Finanzausgleiche nicht angepasst werden?
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit für Kommunen, eigene Hebesätze anzusetzen und somit kommunalen Steuerwettbewerb zu ermöglichen als wichtigen Bestandteil des Steuersystems?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang aus dem Vorgehen in Ländern wie Sachsen, das seinen Kommunen durch zu hohe Nivellierungshebesätze den Anreiz für Steuerwettbewerb nimmt?